Moin!
ANGENOMMEN folgender Fall:
A hat es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau genommen und bekommt nun einen Bußgeldbescheid.
A versucht nun dagegen vorzugehen und beauftragt eine Anwaltskanzlei damit. Es wird Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben.
Nach einiger Zeit und Durchsicht aller Unterlagen wird A seitens der Kanzlei empfohlen den Einspruch zurück zu nehmen und den Bußgeldbescheid zu akzeptieren. Zeitgleich bekommt A vom Gericht einen Termin zur Verhandlung mitgeteilt.
A geht darauf ein und beauftragt die Kanzlei nun damit den Einspruch zurückzunehmen und akzeptiert den Bußgeldbescheid. Die Kanzlei sendet nun dem verantwortlichen Gericht ein Schreiben zu, dass der Einspruch wieder zurückgezogen wird und der Bußgeldbescheid akzeptiert wird. A überweist wenige Tage später die geforderte Summe aus dem Bußgeldbescheid an das Gericht.
Damit sei die Sache erledigt - glaubt A. Nach oben genannten Gerichtstermin (etwas mehr als ein Monat später) erhält A plötzlich einen Brief vom Gericht. Die Verhandlung habe stattgefunden (incl. Anwalt der Kanzlei) und A wäre nicht da gewesen. Aus diesem Grund wurde der Einspruch verworfen und die Kosten für die Gerichtsverhandlung soll A nun zahlen.
A versteht nicht wieso es überhaupt zur Verhandlung gekommen und möchte gerne wissen, wie er hierauf zu reagieren hat.
Ich bin der Meinung es handelt sich um einen Verfahrensfehler und A muss die Kosten für die Verhandlung nicht zahlen. Oder sehe ich das falsch?
Einspruch zurückgenommen - es kam dennoch zur Verhandlung?!
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Re: Einspruch zurückgenommen - es kam dennoch zur Verhandlun
was sagt denn der Anwalt der Kanzlei dazu, dass er den A nicht vorher informiert hat?mymomo hat geschrieben: A geht darauf ein und beauftragt die Kanzlei nun damit den Einspruch zurückzunehmen und akzeptiert den Bußgeldbescheid. Die Kanzlei sendet nun dem verantwortlichen Gericht ein Schreiben zu, dass der Einspruch wieder zurückgezogen wird und der Bußgeldbescheid akzeptiert wird. A überweist wenige Tage später die geforderte Summe aus dem Bußgeldbescheid an das Gericht.
Damit sei die Sache erledigt - glaubt A. Nach oben genannten Gerichtstermin (etwas mehr als ein Monat später) erhält A plötzlich einen Brief vom Gericht. Die Verhandlung habe stattgefunden (incl. Anwalt der Kanzlei) und A wäre nicht da gewesen. Aus diesem Grund wurde der Einspruch verworfen und die Kosten für die Gerichtsverhandlung soll A nun zahlen.
A versteht nicht wieso es überhaupt zur Verhandlung gekommen und möchte gerne wissen, wie er hierauf zu reagieren hat.
Re: Einspruch zurückgenommen - es kam dennoch zur Verhandlun
Bei diesem Part
ist offensichtlich was schiefgegangen. Das kann nur der Anwalt aufklären.A geht darauf ein und beauftragt die Kanzlei nun damit den Einspruch zurückzunehmen und akzeptiert den Bußgeldbescheid. Die Kanzlei sendet nun dem verantwortlichen Gericht ein Schreiben zu, dass der Einspruch wieder zurückgezogen wird und der Bußgeldbescheid akzeptiert wird
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Re: Einspruch zurückgenommen - es kam dennoch zur Verhandlun
ich würde bei Einspruchsrücknahme immer auf die Zahlungsaufforderung warten.A überweist wenige Tage später die geforderte Summe aus dem Bußgeldbescheid an das Gericht.
Das Geld steht nämlich nicht dem Gericht zu sondern der Behörde, die den Bescheid erlassen hat.
das wäre in NRW die Kommune - (Kreis bzw. kreisfreie Stadt)
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
was willst denn du.
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