Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Moderator: FDR-Team

Jeyjey
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Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von Jeyjey »

Deputy hat geschrieben:Es bringt ihn aber nicht weiter, wenn es zwar keine MPU gibt, jedoch ein Alkoholmissbrauch festgestellt wird; der liegt hier der Beschreibung nach sehr deutlich vor.

Damit ist die Eignung zum Führen eines Kfz nicht gegeben - MPU hin oder her.
Was bedeuten würde, dass A beim Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins ein Attest einer ärztlichen Untersuchung vorlegen, dass besagt, dass keine Abhängigkeit vorliegt und die Werte i.O. sind oder wie ? Welche Folge hätte dies denn für A, wenn ein Alkoholmissbrauch im Raum liegt?
Wie nennt sich diese Bedingung denn genau?
ExDevil67
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Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von ExDevil67 »

Wenn Missbrauch im Raum steht wäre nach Anlage 4 FeV der Führerschein direkt weg, auch unabhängig von einer Trunkenheitsfahrt.

Nach Ende des Missbrauchs wäre eine Neuerteilung möglich, wenn das geänderte Trinkverhalten gefestigt wurde. Mittel der Wahl zum Nachweis dürfte die MPU sein.
Celestro
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Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von Celestro »

fodeure hat geschrieben:Eine MPU ist im vorliegenden Fall nicht zulässig.
Sagt ... wer?

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... gutachten/
Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Verwaltungsbehörde die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens (MPU) abhängig machen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am Donnerstag entschieden (Urt. v. 06.04.2017, Az. 3 C 24.15). Anders liege es allerdings, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen.
xy1234
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Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von xy1234 »

Interessanter Artikel
Jeyjey
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Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von Jeyjey »

Celestro hat geschrieben:
fodeure hat geschrieben:Eine MPU ist im vorliegenden Fall nicht zulässig.
Sagt ... wer?

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... gutachten/
Beim Kollegen, der im Artikel mit 1,28 Promille geklagt hatte, könnte man doch genau so sagen „wer mit 1,28 Promille noch fahren kann, der hat ein gewaltiges Alkoholproblem und es deutet stark auf eine Alkoholabhängigkeit hin und auch auf Missbrauch,deshalb muss eine MPU her, weil eine normale Person bei 1,28 nicht einmal das Zündschloss findet“...

aber anscheinend hatte seine Klage Erfolg :)
Jeyjey
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Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von Jeyjey »

Update:

Betroffene Person hat jetzt nochmal mit zwei verschiedenen Fahrerlaubnisbehörden telefoniert.
Es ist, wie schon oft gesagt, so, dass ab 1,6 eine MPU zwingend ist.
Vorher kann eine MPU auferlegt werden, es kommt aber auf den Einzelfall an.
Es würden sich dann Auskünfte eingeholt vom Führungszeugnis und von Flensburg und eben geschaut, ob da schon mal was war,
ob jemand schon mehrfach aufgefallen ist, ob jemand beispielsweise Punkte wegen mehrfachen Geschwindigkeitsverstößen hat usw usf...
Im Führungszeugnis der betroffenen Person steht nichts und in Flensburg ist soweit 1 Pünktchen wegen Handybenutzung am Steuer vermerkt.
Dies war die erste Auffälligkeit mit Alkohol, es war noch nie eine Sperre angeordnet, es kam nicht zu einem Unfall (oder etwaigen Unfallflucht), kein Personen- oder Fremdschaden.
Die betroffene Person müsste daher nicht mit einer MPU rechnen, was jedoch individuell geprüft werden müsste.
Allein von der Tatsache, ein Fahrzeug mit 1,2 oder 1,3 Promille geführt zu haben, kann nicht auf einen Alkoholmissbrauch oder eine -abhängigkeit gefolgert werden.

Eine Dame meinte, dass es dann vielleicht sein kann, dass man ein Aufbauseminar machen müsste, was keine MPU wäre.

Soweit der aktuelle Stand.
Die betroffene Person wartet nun erstmal auf den Strafbefehl.

Zusatzfrage:
Kann schon vor Erlass des Strafbefehls ein Kurs des Modells Mainz77 besucht werden, um zum einen aus seinen Fehlern zu lernen und zum anderen,
nach Erlass des Strafbefehls mit der Teilnahmebestätigung dem Gericht zu antworten mit der Bitte um Sperrfristverkürzung gem. § 69a Abs. 7 ?
Oder ist es so, dass erst nach Strafbefehl solche in Kurs besucht werden kann bzw. dass das Gericht es nur akzeptiert, wenn ein solcher Kurs danach absolviert wurde?
Die betroffene Person kennt seinen Promillewert und auch die weiteren Voraussetzungen, um an solch einem Kurs teilzunehmen, liegen vor.
Die StA hat der Person sogar ein Schreiben zugesandt mit einem Info Blatt zum besagten Kurs.
CDS
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Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von CDS »

Hallo!

Ich halte eine MPU in diesem Fall für absolut entbehrlich!
Jemand, der bei einem Alkohollevel von 1.3promille nicht in der Lage ist zu erkennen das er nicht Fahrtüchtig ist, dem fehlt die grundsätzliche Eignung zum Führen eines KFZ .....
Jeyjey
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Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von Jeyjey »

CDS hat geschrieben:Hallo!

Ich halte eine MPU in diesem Fall für absolut entbehrlich!
Jemand, der bei einem Alkohollevel von 1.3promille nicht in der Lage ist zu erkennen das er nicht Fahrtüchtig ist, dem fehlt die grundsätzliche Eignung zum Führen eines KFZ .....
Dann müsste jeder, der mit 1,3 Promille erwischt wird, grundsätzlich eine MPU machen. Dem ist aber nicht so.
Wie Ihre persönliche Meinung hierzu ist interssiert herzlich wenig.
Und sicherlich meinten Sie absolut „unentbehrlich“.

XX
Zuletzt geändert von ktown am 02.04.19, 07:39, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Wir sind kein Grammatik und Rechtschreibforum
Celestro
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Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von Celestro »

Jeyjey hat geschrieben: Und sicherlich meinten Sie absolut „unentbehrlich“.
Nein, es ist sicherlich "entbehrlich" gemeint. CDS ist der Meinung, dass man keine MPU benötigt, um im diskutierten Fall "die grundsätzliche Eignung zum Führen eines KFZ" auch so absprechen zu können. :wink:
fodeure
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Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von fodeure »

Celestro hat geschrieben:
fodeure hat geschrieben:Eine MPU ist im vorliegenden Fall nicht zulässig.
Sagt ... wer?
Die von dir zitierte Quelle.
Jeyjey
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Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von Jeyjey »

Jeyjey hat geschrieben: Derjenige hat sich dann (irrtümlich) für fahrsicher gehalten. Zudem seien auch Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien festgestellt worden sein, da derjenige eine solche Menge Alkohol eben nicht gewohnt war.
winterspaziergang hat geschrieben:Vermutlich hat er sich selbst überschätzt und die offenbar vorhandenen und damit merkbaren Ausfallerscheinungen einfach ignoriert, was nicht nur dem Alkoholpegel, sondern der grundsätzlichen Einstellung zuzuschreiben ist
winterspaziergang hat geschrieben:Man merkt Ausfallerscheinungen, weil man die Menge nicht gewohnt ist, nimmt an, dass der Alkohol längst hinreichend abgebaut ist, aber verweigert den Atemtest. :christmas :ostern: Damit bestätigt sich o.g.
winterspaziergang hat geschrieben:Sachlich beim Thema weist der fiktive Trunkenheitsfahrer leider auf wenig Einsicht hin. Man benötigt keinen implantiertes Blutalkohol-Mess-Gerät, um die Entscheidung zu treffen, nach reichlich Alkoholkonsum, die man nicht gewohnt ist und noch vorhandenen Ausfallerscheinungen, das Auto stehen zu lassen.
Sie scheinen den elementaren Zusammenhang nicht ganz verstanden zu haben.
Die Schlangenlinien, von denen der fiktive Fahrer berichtet, sind - logischerweise - während der Trunkenheitsfahrt von den Polizeibeamten festgestellt worden, was bei 1,3 Promille eben nicht für eine Alkoholgewöhnung spricht.
Die Ausfallerscheinungen, von denen Sie reden, sind nicht die, die gemeint gewesen sind.
Wobei das eigentlich selbsterklärend ist.

Dass der fiktive Fahrer den Schlüssel nicht alleine bekommen hätte, war klar.
Ihm wurde ja auch der Schlüssel weggenommen, obwohl kein Atemtest oder sonstiges durchgeführt worden ist. Eben auf Verdacht.
Und auf Verdacht hätte er ihn ja alleine wohl erst Recht kaum zurück erhalten.
Es wurde bei Sicherstellung des Schlüssels eben kein Atemtest durchgeführt, anhanddessen der fiktive Fahrer quasi schwarz auf weiß in Erfahrung hätte bringen können, gar müssen, dass er zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht fahrtüchtig ist.
Geplant war, dass der Helfer den A nach Hause fährt und der A das Taxi des Helfers zurück übernimmt.
Klar hätte A auch selbst ein Taxi nehmen können, doch das Auto stand auf einem Platz, wo es hätte tagsüber nicht bedenkenlos stehen können zwecks Knöllchen / Abschleppen.
Auf dem Weg zum Auto nahm der fiktive Fahrer (fälschlicherweise) an, er habe den vor nun mehr als 4 Stunden konsumierten Alkohol schon abgebaut.
Der fiktive Fahrer hat sich bei Ankunft am Auto (irrtümlich) für fahrtüchtig gehalten. Er fühlte sich fahrsicher und fahrbereit.
Bzgl. der genauen Trinkmenge und der Uhrzeit hat der fiktive Fahrer keinerlei Angaben gemacht.
Er hat Mischgetränke konsumiert und Cocktails, bei denen ihm das genaue Mischverhältnis nicht bekannt war.

In Anbetracht der ganzen Angaben (1,3 Promille; erste Auffälligkeit mit Alkohol; keinerlei Sperre zuvor; 1 Punkt in Flensburg; kein Personen- oder Fremdschaden) ist vorliegend die Anordnung einer MPU äußerst unwahrscheinlich.

Bzgl. der Frage nach Vorsatz oder Fahrlässigkeit möge das Gericht den Vorsatz doch bitte nachweisen.
winterspaziergang

Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von winterspaziergang »

Jeyjey hat geschrieben: Sie scheinen den elementaren Zusammenhang nicht ganz verstanden zu haben.
Die Schlangenlinien, von denen der fiktive Fahrer berichtet, sind - logischerweise - während der Trunkenheitsfahrt von den Polizeibeamten festgestellt worden, was bei 1,3 Promille eben nicht für eine Alkoholgewöhnung spricht.
Die Ausfallerscheinungen, von denen Sie reden, sind nicht die, die gemeint gewesen sind.
Wobei das eigentlich selbsterklärend ist.
Sie haben die Ausführungen nicht verstanden und legen zudem sowieso jede Antwort hier zu Ihren Gunsten aus.

Aber nochmals zum Mitschreiben: Ja, gerade, weil Schlangenlinien unter 1,3 Promille nicht für eine Gewöhnung sprechen, spricht die weitere Ausrede des fiktiven Trunkenheitsfahrers gegen seine Schutzbehauptung, er habe nach 4 Stunden gemeint, der Alkohol sei hinreichend abgebaut.
Und da er zudem sehr aktiv daran mitwirken musste, zu seinem Fahrzeug zu kommen, ist der Vorsatz nicht sofort abzustreiten.
Jeyjey
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Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von Jeyjey »

winterspaziergang hat geschrieben:Sachlich beim Thema weist der fiktive Trunkenheitsfahrer leider auf wenig Einsicht hin. Man benötigt keinen implantiertes Blutalkohol-Mess-Gerät, um die Entscheidung zu treffen, nach reichlich Alkoholkonsum, die man nicht gewohnt ist und noch vorhandenen Ausfallerscheinungen, das Auto stehen zu lassen.
Allein diese Aussage beweist doch, dass Sie da was falsch verstanden haben.
Der fiktive Fahrer konnte nicht nach vorhandenen Ausfallentscheidungen die Entscheidung treffen, das Auto stehen zu lassen, weil sich diese Ausfallentscheidungen erst während der Fahrt bemerkbar gemacht haben - und das von der Polizei.

Aber gut, belassen wir es am besten hierbei und warten ab.
Die 2 Monate mehr wegen einer vorsätzlichen Begehung machen den Braten am Ende auch nicht fetter.
ktown
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Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von ktown »

Jeyjey hat geschrieben:Der fiktive Fahrer konnte nicht nach vorhandenen Ausfallentscheidungen die Entscheidung treffen, das Auto stehen zu lassen, weil sich diese Ausfallentscheidungen erst während der Fahrt bemerkbar gemacht haben - und das von der Polizei.
Also mit dieser Argumentationskette würden sie zu 100% die MPU bestehen. :lachen: :ironie:
Sollte ich vielleicht auch mal bei der nächsten Kontrolle versuchen:
Beamter: Haben sie was getrunken?
Ich: Ja....zwei Flaschen Schnaps.....aber mir vielen beim Einsteigen keine Ausfallerscheinungen auf. :lachen:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
winterspaziergang

Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von winterspaziergang »

Jeyjey hat geschrieben:
winterspaziergang hat geschrieben:Sachlich beim Thema weist der fiktive Trunkenheitsfahrer leider auf wenig Einsicht hin. Man benötigt keinen implantiertes Blutalkohol-Mess-Gerät, um die Entscheidung zu treffen, nach reichlich Alkoholkonsum, die man nicht gewohnt ist und noch vorhandenen Ausfallerscheinungen, das Auto stehen zu lassen.
Allein diese Aussage beweist doch, dass Sie da was falsch verstanden haben.
:lol: Sie haben leider nicht verstanden, dass Sie hier frei Haus geliefert bekommen, wie widersprüchlich und unglaubwürdig Ihre Schutzbehauptungen sind.

Ein aus dem Kontext gerissener Satz- der Ausdruck, "eingepflanztes Blutalkohol-Mess-Gerät" stammt von Ihnen selbst und das Zitat ist eine Antwort hierauf- ändert nichts daran, dass man sich in Widersprüche verheddert und das offensichtlich nicht erkennt.
Der fiktive Fahrer konnte nicht nach vorhandenen Ausfallentscheidungen die Entscheidung treffen, das Auto stehen zu lassen, weil sich diese Ausfallentscheidungen erst während der Fahrt bemerkbar gemacht haben - und das von der Polizei.
genau :christmas
Aber gut, belassen wir es am besten hierbei und warten ab.
Die 2 Monate mehr wegen einer vorsätzlichen Begehung machen den Braten am Ende auch nicht fetter.
[/quote]
An der Einstellung erkennt man echte Einsicht. Und jetzt wird auch klar, weshalb die Quote von Personen, welche die MPU nicht bestehen, so hoch ist.
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