Jeyjey hat geschrieben:
Derjenige hat sich dann (irrtümlich) für fahrsicher gehalten. Zudem seien auch Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien festgestellt worden sein, da derjenige eine solche Menge Alkohol eben nicht gewohnt war.
winterspaziergang hat geschrieben:Vermutlich hat er sich selbst überschätzt und die offenbar vorhandenen und damit merkbaren Ausfallerscheinungen einfach ignoriert, was nicht nur dem Alkoholpegel, sondern der grundsätzlichen Einstellung zuzuschreiben ist
winterspaziergang hat geschrieben:Man merkt
Ausfallerscheinungen, weil man die Menge nicht gewohnt ist, nimmt an, dass der Alkohol längst hinreichend abgebaut ist, aber verweigert den Atemtest.
Damit bestätigt sich o.g.
winterspaziergang hat geschrieben:Sachlich beim Thema weist der fiktive Trunkenheitsfahrer leider auf wenig Einsicht hin. Man benötigt keinen implantiertes Blutalkohol-Mess-Gerät, um die Entscheidung zu treffen, nach reichlich Alkoholkonsum, die man nicht gewohnt ist und noch vorhandenen Ausfallerscheinungen, das Auto stehen zu lassen.
Sie scheinen den elementaren Zusammenhang nicht ganz verstanden zu haben.
Die Schlangenlinien, von denen der fiktive Fahrer berichtet, sind - logischerweise - während der Trunkenheitsfahrt von den Polizeibeamten festgestellt worden, was bei 1,3 Promille eben nicht für eine Alkoholgewöhnung spricht.
Die Ausfallerscheinungen, von denen Sie reden, sind nicht die, die gemeint gewesen sind.
Wobei das eigentlich selbsterklärend ist.
Dass der fiktive Fahrer den Schlüssel nicht alleine bekommen hätte, war klar.
Ihm wurde ja auch der Schlüssel weggenommen, obwohl kein Atemtest oder sonstiges durchgeführt worden ist. Eben auf Verdacht.
Und auf Verdacht hätte er ihn ja alleine wohl erst Recht kaum zurück erhalten.
Es wurde bei Sicherstellung des Schlüssels eben kein Atemtest durchgeführt, anhanddessen der fiktive Fahrer quasi schwarz auf weiß in Erfahrung hätte bringen können, gar müssen, dass er zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht fahrtüchtig ist.
Geplant war, dass der Helfer den A nach Hause fährt und der A das Taxi des Helfers zurück übernimmt.
Klar hätte A auch selbst ein Taxi nehmen können, doch das Auto stand auf einem Platz, wo es hätte tagsüber nicht bedenkenlos stehen können zwecks Knöllchen / Abschleppen.
Auf dem Weg zum Auto nahm der fiktive Fahrer (fälschlicherweise) an, er habe den vor nun mehr als 4 Stunden konsumierten Alkohol schon abgebaut.
Der fiktive Fahrer hat sich bei Ankunft am Auto (irrtümlich) für fahrtüchtig gehalten. Er fühlte sich fahrsicher und fahrbereit.
Bzgl. der genauen Trinkmenge und der Uhrzeit hat der fiktive Fahrer keinerlei Angaben gemacht.
Er hat Mischgetränke konsumiert und Cocktails, bei denen ihm das genaue Mischverhältnis nicht bekannt war.
In Anbetracht der ganzen Angaben (1,3 Promille; erste Auffälligkeit mit Alkohol; keinerlei Sperre zuvor; 1 Punkt in Flensburg; kein Personen- oder Fremdschaden) ist vorliegend die Anordnung einer MPU äußerst unwahrscheinlich.
Bzgl. der Frage nach Vorsatz oder Fahrlässigkeit möge das Gericht den Vorsatz doch bitte nachweisen.