Aussage der Polizei: eine Straftat liegt erstmal nicht zwingend vor, zunächst bitte klären, ob das Geld nicht doch eingezogen wurde.Tastenspitz hat geschrieben:Der erste Schritt, den man schon vor Monaten hätte tun sollen, ist eben genau diesen Strafantrag.
Das heißt also: auch wenn der Kunde den Sachverhalt umgehend meldet ist er am Ender der Gelackmeierte, weil die Bank sich ewig nicht rührt und als Folge die Aufnahmen gelöscht sind?Tastenspitz hat geschrieben: Aber wie schon gesagt: Wenn die Bank diese Sequenz nicht vorsorglich gesichert hat, sind die Aufnahmen längst gelöscht.