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Ich stimme zu
1000 Liter oder 1000 m³. Das wäre mal zu klären in dem ganzen Einheiten-Wirrwarr hier.
Ansonsten ist der erste Schritt, den Abzweig still zu legen.
FelixSt hat geschrieben:Mal nen privaten St.-Patricks-Day veranstalten (-> Uranin
Froggel hat geschrieben: Möglicherweise gäbe es eine Möglichkeit mittels Farbpatrone,
Wenn (Wenn) das überhaupt ernsthaft in Erwägung gezogen wird, einen Farbstoff in´s Trinkwassersystem einzubringen, sollte man aber mit dem Wasserversorger das vorher besprechen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Dieter_Meisenkaiser hat geschrieben:drei Zehnerpotenzen rauf oder runter,
Sicher. Macht Juristisch keinen Unterscheid.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Problem dürfte auf jeden Fall die Nachweisbarkeit sein. Wenn das kein verblombter und geeichter Zähler ist, wird der Nachbar alles leugnen.
Und selbst dann, wird es ohne nachweisbarem Startzählerstand schwierig.
Den Hahn zudrehen. Ich würde den nicht totlegen, denn Wasser kann ja in beide Richtungen durch. Wenn im Haus nebenan auch ein Wasseranschluss ist, wird sich irgendwann Gegendruck dann aufbauen, wenn das nicht noch mal absperrbar ist zumindest. Sobald da ein Gegendruck kommt, mit dem man ja theoretisch sein eigenes Haus auch versorgen könnte, ist zumindest mal das mit dem versickern vom Tisch.
Das würde ich auf jeden Fall ausprobieren, bevor ich dem Nachbarn bescheid sage.
Grundsätzlich, wenn hier Wasser gestohlen wird, ist das etwas, wo man nicht nur Zivilrechtlich gegen vorgehen kann, um den Schaden ausgeglichen zu bekommen. Das ist auch strafbar und damit Strafrecht. Anzeige bei der Polizei. Reihenfolge ist an sich egal, man kann also auch erst mal nur Anzeige wegen Diebstahl erstatten.
Man fragt sich natürlich schon, ob das nicht hätte viel früher auffallen müssen. Diebstahl verjährt nach 5 Jahren.