Verkauf auf ...-Kleinanzeigen

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

Moderator: FDR-Team

phantom
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Verkauf auf ...-Kleinanzeigen

Beitrag von phantom »

Verkäufer bietet Ware auf Portal an.
Käufer meldet sich erstmals am 29.03. Mittags.
Es erfolgen immer wieder Fragen und Antworten im Abstand von 1-2 Stunden.
Zum Schluss steht der Kaufpreis mit 180€ + 30€ Versand fest.
Verkäufer schickt Überweisungsdaten und Käufer antwortet, nach Erhalt dieser, nicht mehr.

Am nächsten Tag glaubt Verkäufer dass Käufer - wie so viele - vom Kauf abgesprungen ist.
Es meldet sich ein neuer Käufer um 6:30 und kommt um 8:00 Uhr direkt vorbei. (nur wenige km)
Artikel wird verkauft für ebenfalls 180€.
Nun wird um 8:30 Uhr der Artikel aus den Kleinanzeigen entfernt.
Um 11:55 meldet sich dann der Erstkäufer und schickt einen Screenshot der Überweisung.
Er wäre unterwegs gewesen und hatte ja zugesagt.
Wenn die Ware nicht verschickt wird, wird Rücküberweisung +50€ eingefordert.
Ansonsten wird mit Anwalt und Klage gedroht.
Entscheidung bis zum Abend um 20 Uhr des gleichen Tages wird erwartet.

Was tun?
Ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Wäre echt nett hier eine Entscheidungshilfe zu finden...

Zusätzliche Info:
Der verkaufte Artikel wird noch weitere 2-3x auf Kleinanzeigen angeboten und ist bis auf 20€ unverhandelt im gleichen Preisbereich.
Etienne777
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Re: Verkauf auf ...-Kleinanzeigen

Beitrag von Etienne777 »

Nachdem sich Verkäufer und Käufer über die zu erwerbende Kaufsache und den Preis einig geworden waren, war ein Kaufvertrag begründet. Das hat offensichtlich auch der Verkäufer selbst so verstanden, anderenfalls hätte es nicht der Mitteilung seiner Bankdaten an den Käufer bedurft. Durch die Mitteilung wird aber deutlich, daß der Käufer (auf eben jenes Konto) den vereinbarten Betrag zahlen sollte. Es ist nicht davon auszugehen, daß die Beteiligten eine Zahlung ohne Rechtsgrund im Sinne hatten.

Der Käufer hat die Zahlung in mehr als angemessener Zeit auch tatsächlich vorgenommen und Anspruch auf die gekaufte und bezahlte Ware.
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
phantom
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Re: Verkauf auf ...-Kleinanzeigen

Beitrag von phantom »

OK. Danke für Ihre Sicht der Dinge.
So sollte der Käufer also die Entschädigungszahlung leisten.
FelixSt
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Re: Verkauf auf ...-Kleinanzeigen

Beitrag von FelixSt »

Ein Kaufvertrag wird jedenfalls nicht automatisch gegenstandslos, wenn der Käufer mal zwei Tage offline ist oder wenn es zur selben Zeit ähnliche oder gleiche Artikel von anderen Verkäufern auf der Plattform gibt...
phantom hat geschrieben: So sollte der Käufer also die Entschädigungszahlung leisten.
?!
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
phantom
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Re: Verkauf auf ...-Kleinanzeigen

Beitrag von phantom »

[Ein Kaufvertrag wird jedenfalls nicht automatisch gegenstandslos, we...]

Dass sehe ich genauso.
Etienne777
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Re: Verkauf auf ...-Kleinanzeigen

Beitrag von Etienne777 »

phantom hat geschrieben:So sollte der Käufer also die Entschädigungszahlung leisten.
Vermutlich meinen Sie "der Verkäufer". Vorgesehen ist rechtlich, daß der Verkäufer - als seinen vereinbarten Part des Geschäfts - die Kaufsache zu liefern hat. Ggf. muß er sich bemühen, eine entsprechende Ware zu beschaffen und dem Käufer zu liefern. Erst wenn das unmöglich ist, kann man über andere Rechtsfolgen überhaupt nachdenken. Dazu könnte auch ein Anspruch auf Schadensersatz gehören, jedoch müßte der konkrete Schaden dann schon substantiiert werden. Der Käufer darf nicht willkürlich einfach 50 Euro mehr verlangen als er bezahlt hat.

Könnte der Käufer - nachdem der Verkäufer trotz Fristsetzung nicht geliefert hat oder er eine Lieferung warum auch immer ablehnt - eine derartige Kaufsache nur 40 oder 50 Euro teurer anderweitig beschaffen und macht das auch, dann allerdings wären die Mehrkosten ansatzfähig. Dieses Konstrukt der Ersatzbeschaffung nennt sich Deckungskauf, ein solcher ist aber erst zulässig, nachdem man den Kaufvertrag mit dem lieferunfähigen oder lieferunwilligen Verkäufer liquidiert hat, also den Rücktritt wegen Nichterfüllung erklärt hat. Wer vor einem solchen Rücktritt einen Deckungskauf vornimmt, bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
winterspaziergang

Re: Verkauf auf ...-Kleinanzeigen

Beitrag von winterspaziergang »

phantom hat geschrieben:V
Käufer meldet sich erstmals am 29.03. Mittags.
Es erfolgen immer wieder Fragen und Antworten im Abstand von 1-2 Stunden.Zum Schluss steht der Kaufpreis mit 180€ + 30€ Versand fest.
um wieviel Uhr war "Schluss"? Wenn man mittags um 12 mit dem Verhandeln beginnt, mehrfach in 1-2 Stunden mailt, dürfte es um 17-18 Uhr herum sein oder später, je nachdem, wie oft immer wieder war.
phantom hat geschrieben:Verkäufer schickt Überweisungsdaten und Käufer antwortet, nach Erhalt dieser, nicht mehr.
warum auch? er hat den Deal gemacht und den Rechner ausgeschaltet oder ist zumindest aus dem Programm
Am nächsten Tag glaubt Verkäufer dass Käufer - wie so viele - vom Kauf abgesprungen ist.
was heißt, wie so viele? mit wie vielen hat der Verkäufer denn verhandelt und die Kontodaten geschickt?
und wie kommt der Verkäufer darauf, dass der Käufer, nachdem der Kaufpreis vereinbart ist, mehr tun muss, als innerhalb der nächsten Stunden zu überweisen
Es meldet sich ein neuer Käufer um 6:30 und kommt um 8:00 Uhr direkt vorbei. (nur wenige km)
:shock: am frühen Abend des 29. schließt man den Kauf ab, schickt dem Käufer die Daten und um 6:30 frühmorgens des nachten Tages schließt man den Kauf mit jemand anders ab?
Artikel wird verkauft für ebenfalls 180€.
Nun wird um 8:30 Uhr der Artikel aus den Kleinanzeigen entfernt.
Um 11:55 meldet sich dann der Erstkäufer und schickt einen Screenshot der Überweisung.
Er wäre unterwegs gewesen und hatte ja zugesagt.
und die Zeit zur Überweisung ist absolut angemessen
Was tun?
Ist hier ein Kaufvertrag zustande gekommen?
ja
Zusätzliche Info:
Der verkaufte Artikel wird noch weitere 2-3x auf Kleinanzeigen angeboten und ist bis auf 20€ unverhandelt im gleichen Preisbereich.
dann kann der Verkäufer ihn ja dort erwerben, um den Kaufvertrag doch noch zu erfüllen
webmaster76
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Re: Verkauf auf ...-Kleinanzeigen

Beitrag von webmaster76 »

phantom hat geschrieben:Zusätzliche Info: Der verkaufte Artikel wird noch weitere 2-3x auf Kleinanzeigen angeboten und ist bis auf 20€ unverhandelt im gleichen Preisbereich.
Dann könnte der Verkäufer tatsächlich über die Schiene aus dem Problem herauskommen, dass er mit einem der anderen Verkäufer die 180€ + 30€ Versand verhandelt und dieser dann den Artikel an den Erstkäufer versendet. Von wem der Erstkäufer am Ende die Ware (die den beschriebenen Eigenschaften entspricht) erhält, kann ihm ja egal sein.

Alternativ könnte sich der Verkäufer überlegen, in den sauren Apfel zu beißen und die 50€ "Strafe" zu bezahlen oder die "Strafe" auf 20-30€ herunterzuhandeln. Dies wird allemal billiger sein als am Ende doch irgendwie liefern und zusätzlich noch einen Anwalt (u.U. noch ein Gericht) bezahlen zu müssen...
Froggel
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Re: Verkauf auf ...-Kleinanzeigen

Beitrag von Froggel »

webmaster76 hat geschrieben:Alternativ könnte sich der Verkäufer überlegen, in den sauren Apfel zu beißen und die 50€ "Strafe" zu bezahlen oder die "Strafe" auf 20-30€ herunterzuhandeln. Dies wird allemal billiger sein als am Ende doch irgendwie liefern und zusätzlich noch einen Anwalt (u.U. noch ein Gericht) bezahlen zu müssen...
Für das 50€ "Strafe" zahlen gibt es keine Rechtsgrundlage. Wenn der Artikel für 20-30 € anderswo zu haben ist, ist das auch das Maximum, das der Kunde verlangen kann, wenn er sich den Artikel woanders besorgt. Einen Anwalt deswegen einzuschalten ist wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Auch der Kunde hat eine Schadensminderungspflicht. Wenn er einen Anwalt einschaltet, obwohl der Verkäufer eine andere Möglichkeit bietet, der Kunde sie jedoch nicht annehmen will, wird der Kunde wohl auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
webmaster76
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Re: Verkauf auf ...-Kleinanzeigen

Beitrag von webmaster76 »

Richtig, eine Rechtsgrundlage für die "Strafe" gibt es nicht. Und das Ultimatum des Käufers ist auch Schall und Rauch, wenn sich beide Parteien nicht auf die Zustellung bis zum Folgetag geeinigt haben.

Geht der Käufer jedoch dagegen "clever" vor, setzt er dem Verkäufer eine geeignete Frist zur Erfüllung des Vertrags und schaltet danach einen Anwalt ein. Wenn dann der Verkäufer nicht entsprechend reagiert hat, bleibt er mit hoher Sicherheit auf den Anwaltskosten sitzen.
windalf
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Re: Verkauf auf ...-Kleinanzeigen

Beitrag von windalf »

Ich hätte ja auf dem entsprechenden Portal gern vom Anfragenden immer eine Strafzahlung, wenn mir dämliche Fragen gestellt werden deren Antwort sich in der Artikelbeschreibung finden lässt. Lässt sich da auch was (c.i.c.) machen, wenn die entsprechende Pönale in der Artikelbeschreibung angedroht wird?
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Zafilutsche
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Re: Verkauf auf ...-Kleinanzeigen

Beitrag von Zafilutsche »

windalf hat geschrieben:Ich hätte ja auf dem entsprechenden Portal gern vom Anfragenden immer eine Strafzahlung, wenn mir dämliche Fragen gestellt werden deren Antwort sich in der Artikelbeschreibung finden lässt. Lässt sich da auch was (c.i.c.) machen, wenn die entsprechende Pönale in der Artikelbeschreibung angedroht wird?
Am besten probieren Sie das aus und berichten an dieser Stelle!
Ich finde das auch immer lustig:
Interessent: "Ist der Artikel noch zu haben?"
Verkäufer: "Ja"
Dann kommt garnix mehr :christmas
Etienne777
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Re: Verkauf auf ...-Kleinanzeigen

Beitrag von Etienne777 »

Man wird ja wohl noch fragen dürfen! :mrgreen:
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
windalf
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Re: Verkauf auf ...-Kleinanzeigen

Beitrag von windalf »

Am besten probieren Sie das aus und berichten an dieser Stelle!
Am wirksamsten scheint es zu sein, einen Artikel auf keinen Fall zu verschenken. Lieber einen ganz niedrigen Preis wählen. Steht das Etikett zu verschenken drauf, wollen das alle Pfosten dieser Welt haben...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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