Hallo,
ist es gesetzlich gereglt, dass von der Bank gewährte Kredite zur Baufinanzierung (zur Sicherheit) immer auf das Konto des Verkäufers oder auf ein Notaranderkonto gezahlt werden müssen; falls ja, wo.
mfg
Auszahlung von Immobilienkrediten
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Re: Auszahlung von Immobilienkrediten
Hallo,
Nein, das ist nicht gesetzlich geregelt.
Nein, das ist nicht gesetzlich geregelt.
Grüße, Susanne
Re: Auszahlung von Immobilienkrediten
Danke für die Antwort. Meine Frage steht in Zusammenhang mit einer Belastungsvollmacht im Rahmen einer Grundschuldbestellung. Zur Sicherheit des Verkäufers wird ja bekanntlich empfohlen, dass der Käufer im Kaufvertrag - es geht um ein Immobiliendarlehen - seinen Auszahlungsanspruch gegen die Bank an den Verkäufer abtreten sollte und die Bank anweist, die betr. Auszahlungen nur an den Verkäufer oder auf ein Notaranderkonto zu leisten. Aus einem mir vorliegenden notariellen (Muster)Kaufvertrag und der damit verbundenen Bestellung einer Grundschuld geht dies nicht eindeutig hervor.
mfg
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Re: Auszahlung von Immobilienkrediten
Das kann man so machen, muss man aber von Gesetz wegen nicht.derrick hat geschrieben:Zur Sicherheit des Verkäufers wird ja bekanntlich empfohlen, dass der Käufer im Kaufvertrag - es geht um ein Immobiliendarlehen - seinen Auszahlungsanspruch gegen die Bank an den Verkäufer abtreten sollte und die Bank anweist, die betr. Auszahlungen nur an den Verkäufer oder auf ein Notaranderkonto zu leisten.
Grüße, Susanne
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