Dem H müsste man nachweisen, dass er wusste dass das Fahrzeug ohne Zulassung gefahren werden sollte.
Ob der einzige Zeuge hierzu aussagt, darf bezweifelt werden.
Vielleicht hat sich der F auch von einer befreundeten Firma rote Kennzeichen geliehen, die er wegen der kurzen Strecke nur nicht angebracht hatte.
nicht zugelassenes KFZ im öffentlichen Verkehrsraum
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Re: nicht zugelassenes KFZ im öffentlichen Verkehrsraum
Das nennt man dann wohl Sachverhaltsquetsche.misti hat geschrieben:Vielleicht hat sich der F auch von einer befreundeten Firma rote Kennzeichen geliehen
Wie schon geschrieben. Wenn (Wenn!) sich jemand befleißigt fühlt, das Ganze zur Anzeige zu bringen, sehe ich eine Einstellung als wahrscheinlichsten Ausgang an.
dürfte eher unrealistisch sein und dem Wunschdenken des Nachbarn entspringen, der den F&H endlich mal eins auswischen will.WHKD2000 hat geschrieben:Geldstrafe von 30 - 180 TS + 3 P, und F 70€ + 1 P?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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