Betrag Kleinstreparatur anpassen?

Moderator: FDR-Team

c808
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Betrag Kleinstreparatur anpassen?

Beitrag von c808 »

Hallo,
mein Mietvertag ist 13 Jahre alt. Der Betrag für die Übernahme von Kleinstreparaturen wurde im Vertrag damals mit 50€ festgehalten. Wie ist das nun im Laufe der Jahre mit einer Anpassung wegen der Teuerrungsrate? Muss dieser Betrag zuerst im Mietvertrag angepasst werden? Oder kann der Vermieter einen höheren Betrag nun einfach in Rechnung stellen. Rechungsbetrag ist netto 80 €?!?
Kann mir jemand Auskunft geben, ob ich den Betrag nun bezahlen muss? Oder nur meinen Anteil von den 50€?
Danke
Evariste
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Re: Betrag Kleinstreparatur anpassen?

Beitrag von Evariste »

c808 hat geschrieben: Wie ist das nun im Laufe der Jahre mit einer Anpassung wegen der Teuerrungsrate? Muss dieser Betrag zuerst im Mietvertrag angepasst werden?
Ja. Es gibt keine automatische Erhöhung.
Rechungsbetrag ist netto 80 €?!?
Kann mir jemand Auskunft geben, ob ich den Betrag nun bezahlen muss? Oder nur meinen Anteil von den 50€?
In dem Fall muss gar nichts gezahlt werden. Die 50 € sind kein Selbstbehalt, sondern eine Obergrenze. Kostet die Reparatur mehr als
50 €, ist es keine Kleinreparatur mehr und der Vermieter kommt komplett für die Kosten auf.
SusanneBerlin
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Re: Betrag Kleinstreparatur anpassen?

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
c808 hat geschrieben: Muss dieser Betrag zuerst im Mietvertrag angepasst werden?
Der Vermieter kann den Mietvertrag nicht einseitig "anpassen". Eine Änderung des Mietvertrags ist nur mit Zustimmung des Mieters möglich. Der Mieter ist aber nicht verpflichtet, einer Änderung des Mietvertrags zuzustimmen.

Im Ergebnis bleibt es bei der vertraglich festgelegten Obergrenze von 50€ (solange der Mieter keine Änderung unterschreibt, und wieso sollte er freiwillig einer für ihn negativen Vereinbarung zustimmen?)
Grüße, Susanne
lottchen
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Re: Betrag Kleinstreparatur anpassen?

Beitrag von lottchen »

Die 50€-Höchstgrenze dürften in einem Wohnungsmietvertrag auch brutto sein solange das Wort netto nicht explizit irgendwo drinnen steht.
c808
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Re: Betrag Kleinstreparatur anpassen?

Beitrag von c808 »

Danke für die Infos.

Da hat ein Vermieter eigentlich gar keine Chance den Betrag anzupassen, auch wenn der Vertrag schon Jahrzehnte alt ist...
Tastenspitz
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Re: Betrag Kleinstreparatur anpassen?

Beitrag von Tastenspitz »

c808 hat geschrieben:Da hat ein Vermieter eigentlich gar keine Chance den Betrag anzupassen, auch wenn der Vertrag schon Jahrzehnte alt ist...
Nur über eine Vertragsänderung. Wenn hier darüber hinaus keine Obergrenze für´s ganze Jahr festgesetzt wurde, könnte man diese Klausel vermutlich auch angreifen und für nichtig ansehen. Dann zahlt man gar nix. Das aber bitte mit Mieterverein oder Anwalt mit den ganzen Vertrag abklopfen lassen.
webmaster76
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Re: Betrag Kleinstreparatur anpassen?

Beitrag von webmaster76 »

c808 hat geschrieben:Da hat ein Vermieter eigentlich gar keine Chance den Betrag anzupassen, auch wenn der Vertrag schon Jahrzehnte alt ist...
Ohne Vereinbarung mit dem Mieter: nein.
Es gibt mit Sicherheit hunderttausende lang laufende Mietverträge in Deutschland, die voll mit Klauseln sind, die von obersten Gerichten für unwirksam erklärt wurden. Das ist das Risiko des Vermieters (z.B. am Ende auf einer unrenovierten Wohnung sitzen zu bleiben, weil die Renovierungsklausel unwirksam ist).
Spezi
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Re: Betrag Kleinstreparatur anpassen?

Beitrag von Spezi »

Da hat ein Vermieter eigentlich gar keine Chance den Betrag anzupassen, auch wenn der Vertrag schon Jahrzehnte alt ist...
Das ist die Folge wenn man von gesetzlichen Regelungen abweicht.
Das Gesetz sieht für den Mieter keinerlei Instandhaltungskosten vor.
Es läßt nur eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung zu.
Gruß Spezi
Tastenspitz
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Re: Betrag Kleinstreparatur anpassen?

Beitrag von Tastenspitz »

webmaster76 hat geschrieben:Es gibt mit Sicherheit hunderttausende lang laufende Mietverträge in Deutschland, die voll mit Klauseln sind, die von obersten Gerichten für unwirksam erklärt wurden. Das ist das Risiko des Vermieters (z.B. am Ende auf einer unrenovierten Wohnung sitzen zu bleiben, weil die Renovierungsklausel unwirksam ist).
Schon. Und ebenfalls gibt es hunderttausende Mieter, die die vereinbarten Sachen zum Auszug machen, weil sie genau das nicht wissen. Und es ist Friede auf Erden.... :engel:
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