Keine Mülltonne

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Bjoern2205
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Keine Mülltonne

Beitrag von Bjoern2205 »

Hallo zusammen,
Seit vor 4 Wochen unsere Mülltonne gebrannt haben, haben wir keine mehr. Ich stellte die Säcke desshalb dort hin wo vorher die Mülltonnen standen. Da ich die nun zum 3. Mal neu einpacken musste wegen den Katzen und Ratten, die diese ziemlich zerpflückten, brachte ich sie zur Deponie. Dies kostete mich 15€ die ich von der Miete einbehalten wollte. Mein Vermieter schrieb mir dann folgendes.

Sie können die 15,- € nicht von der Miete abziehen, da ich die 4 Wochen von den Müllgebühren abziehen werde. So geht die verminderte Müllgebühren
ind die Jahresabrechnung 2019 eingehen wird. Also erhalten Sie damit einen Ausgleich für Ihre Kosten.

Ist das okay so? Ich meine ich hatte ja die Unkosten, Fahrtweg usw?! Vielleicht finde ich hier Hilfe
Danke schon einmal im Voraus
Tastenspitz
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Re: Keine Mülltonne

Beitrag von Tastenspitz »

Bjoern2205 hat geschrieben:Ist das okay so?
Warum nicht. Damit werden alle Mieter gleichbehandelt und die Summe dürfte deutlich über den 15 € liegen.
Bjoern2205 hat geschrieben:Ich meine ich hatte ja die Unkosten, Fahrtweg usw?
Und warum haben sie das dem Vermieter nicht mit berechnet?
FelixSt
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Re: Keine Mülltonne

Beitrag von FelixSt »

Warum bespricht man die Entsorgung und die Kostenregelung nicht mit dem VM, bevor man aktiv wird?
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Bjoern2205
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Re: Keine Mülltonne

Beitrag von Bjoern2205 »

Weil unser Vermieter nicht reagiert! Ich habe schon öfters mit ihm telefoniert und er sagt immer wieder das er die Tonnen bestellt hat und wir sollen unser Müll bei unserem Nachbarn entsorgen. Ebenfalls ist er der Vermieter, doch die Tonne ist schon am Tag nach der Abholung zum bersten voll.
Er hat nur gesagt, dass ich die Tüten nicht dort liegen lassen kann und das war es
ktown
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Re: Keine Mülltonne

Beitrag von ktown »

Da der Vermieter für die Vorhaltung der Mülltonnen verpflichtet ist, hat er auch dafür sorge zu tragen, dass den Mietern ausreichend Behälter zur Verfügung stehen.
Mit dem Einbehalt der Müllgebühren durch den Vermieter kommt er nicht seiner Vermieterpflicht nach.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Etienne777
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Re: Keine Mülltonne

Beitrag von Etienne777 »

ktown hat geschrieben:Da der Vermieter für die Vorhaltung der Mülltonnen verpflichtet ist, hat er auch dafür sorge zu tragen, dass den Mietern ausreichend Behälter zur Verfügung stehen.
Mit dem Einbehalt der Müllgebühren durch den Vermieter kommt er nicht seiner Vermieterpflicht nach.
So kann man das auch sehen. Nach meiner Kenntnis ist die Abfallentsorgung von in Haushalten entstehendem Müll nicht privatrechtlich organisiert, sondern deutschlandweit Aufgabe öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Damit ist es gerade keine Vermieterpflicht, Behälter zur Verfügung zu stellen, sondern dafür ist die öffentlich-rechtliche Körperschaft zuständig. Der Vermieter hat seiner Aufgabe genüge getan, wenn er der Körperschaft mitgeteilt hat, daß es neuer Müllbehälter bedarf. Wenn die nicht in die Puschen kommt, ist das mietrechtlich nicht das Problem des Vermieters, auch wenn man in aller Regel davon ausgehen kann, daß der Vermieter auch selbst daran interessiert ist und sich im Rahmen seiner Kräfte darum kümmern wird, daß Müllbehälter zur Verfügung stehen und sein Grundstück nicht verdreckt. Aber wenn die dann keine neuen Müllbehälter bringen, was bitteschön soll der Vermieter denn dann tun? Er ist der Körperschaft gegenüber nicht weisungsberechtigt.
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winterspaziergang

Re: Keine Mülltonne

Beitrag von winterspaziergang »

Bjoern2205 hat geschrieben:Weil unser Vermieter nicht reagiert! Ich habe schon öfters mit ihm telefoniert und er sagt immer wieder das er die Tonnen bestellt hat
das widerspricht sich. Wenn er die Tonnen bestellt hat und man mit ihm telefonieren kann, reagiert er doch?
Bjoern2205 hat geschrieben:und wir sollen unser Müll bei unserem Nachbarn entsorgen. Ebenfalls ist er der Vermieter, doch die Tonne ist schon am Tag nach der Abholung zum bersten voll.
wenn die gesamte Nachbarschaft derartigen Müll produziert, dass die Tonne der Nachbarn am Tag nach der Abholung zum Bersten voll ist, noch bevor man dort was eingeworfen hat, wird auch eine neue Tonne hier keine Abhilfe schaffen.
Das Rattenproblem bliebe bestehen bzw. scheint noch vor dem Tonnenbrand aufgrund der überquellenden Tonnen bestanden zu haben.
Bjoern2205 hat geschrieben:Er hat nur gesagt, dass ich die Tüten nicht dort liegen lassen kann und das war es
Nicht ganz, denn offenbar kam noch:
...da ich die 4 Wochen von den Müllgebühren abziehen werde. So geht die verminderte Müllgebühren
ind die Jahresabrechnung 2019 eingehen wird. Also erhalten Sie damit einen Ausgleich für Ihre Kosten.
ktown
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Re: Keine Mülltonne

Beitrag von ktown »

Etienne777 hat geschrieben:Nach meiner Kenntnis ist die Abfallentsorgung von in Haushalten entstehendem Müll nicht privatrechtlich organisiert, sondern deutschlandweit Aufgabe öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Damit ist es gerade keine Vermieterpflicht, Behälter zur Verfügung zu stellen, sondern dafür ist die öffentlich-rechtliche Körperschaft zuständig.
Sie übersehen dabei, dass der Vermieter in dieser Situation zu zwei Seiten ein rechtliches Verhältnis hat. Einmal gegenüber seinem Mieter und einmal gegenüber dem öffentlich rechtlichen Träger.
Etienne777 hat geschrieben:Der Vermieter hat seiner Aufgabe genüge getan, wenn er der Körperschaft mitgeteilt hat, daß es neuer Müllbehälter bedarf.
Wenn die nicht in die Puschen kommt, ist das mietrechtlich nicht das Problem des Vermieters, auch wenn man in aller Regel davon ausgehen kann, daß der Vermieter auch selbst daran interessiert ist und sich im Rahmen seiner Kräfte darum kümmern wird, daß Müllbehälter zur Verfügung stehen und sein Grundstück nicht verdreckt. [/quote]Interessante Sichtweise die sie da haben. Sie sind also der Ansicht, dass Probleme im Innenverhältnis zwischen Vermieter und öffentlichem Träger einfach auf den Mieter abgewälzt werden können.
Etienne777 hat geschrieben:Aber wenn die dann keine neuen Müllbehälter bringen, was bitteschön soll der Vermieter denn dann tun? Er ist der Körperschaft gegenüber nicht weisungsberechtigt.
Sie glauben es kaum. Aber Mülltonnen kann man käuflich erwerben. :lachen: Diese Kosten kann er, sollte belegbar der Träger in Verzug sein, gegenüber diesem geltend machen.
Grundsätzlich gilt:
OLG Naumburg, 05.11.2002 - 9 U 81/02 hat geschrieben:Der Vermieter muss dafür sorgen, dass durch eine ausreichende Zahl an Müllentsorgungsbehältern die regelmäßige Abfuhr des im Haus verursachten Mülls gewährleistet ist. Ihn trifft also die Pflicht zur Vorhaltung bestimmter Müllbehälter
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Etienne777
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Re: Keine Mülltonne

Beitrag von Etienne777 »

Man kann nicht das Versagen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft dem Vermieter zurechnen, jedenfalls dann nicht, wenn er sich in angemessener Weise bemüht hat, daß neue Müllgefäße aufgestellt werden. Demnächst wird noch die Ansicht vertreten, daß der Vermieter notfalls den Müll seiner Mieter entsorgen muß, weil das Müllauto defekt in der Werkstatt ist oder die Müllfahrer streiken.

In meiner Region sind die Müllbehälter mit einem Chip versehen, durch den beim Entleeren automatisch erfaßt werden kann, welchen konkreten Müllbehälter der LKW gerade leeren soll. So wird ermittelt, wieviele Leerungen welcher Haushalt bzw. welches Haus hatte. Würde man da eine Fremdtonne rausstellen, selbst wenn die genauso aussieht, wird sie nicht geleert, da das Identsystem sie nicht verbuchen kann. Was genau soll es dann bringen, wenn der Vermieter Privatbehälter anschafft?

Das OLG kann meinen was es will, wenn der Vermieter den Bedarf der zuständigen Körperschaft gemeldet hat, sind seine Handlungsoptionen ausgeschöpft. Denn in dem von Ihnen angezogenen Fall ging es nicht darum, daß ein Vermieter zwar Behälter angefordert hat, die Körperschaft diese aber nicht liefert. Ich kann mich da nur wiederholen - der Vermieter ist gegenüber der Körperschaft nicht weisungsbefugt. Er kann nicht einmal zu einem anderen Entsorgungsunternehmen gehen, da es genau wie beim Abwasser den Zwang gibt, exakt über die festgelegte öffentlich-rechtliche Körperschaft zu entsorgen.
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Tom Ate
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Re: Keine Mülltonne

Beitrag von Tom Ate »

Wenn Tonnen am Tag der Abholung schon wieder randvoll sind, dann offenbar das ein viel größeres, als das rechtliche, Problem
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