Mieter geht ins Heim, Kündigung über die Betreuerin bekommen
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Mieter geht ins Heim, Kündigung über die Betreuerin bekommen
Folgende Situation: Mieter M geht in eine Pflegeheim und bekommt vom Gericht eine Betreuerin B gestellt. Diese sorgt für die Kündigung der Wohnung (3-Monatsfrist). Vermieter V bestätigt diese und vereinbart mit der Betreuerin. dass diese sich um Zahlung der restlichen Mieten sowie um eine Nebenkostennachzahlung kümmert. Leider lässt B ihre Aufgaben schleifen und der Mietrückstand hat sich schon auf 2 Monatsmieten angesammelt. Welche Möglichkeiten hat V gegenüber B?
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Re: Mieter geht ins Heim, Kündigung über die Betreuerin beko
Pragmatisch: Das Gericht/den Richter anschreiben.Rolf22 hat geschrieben:bekommt vom Gericht eine Betreuerin B gestellt.
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Re: Mieter geht ins Heim, Kündigung über die Betreuerin beko
Hallo,
Möglichkeiten gegen den Mieter M sind die üblichen: fristlos kündigen, ausstehende Mieten anmahnen, gerichtlicher Mahnbescheid, Klage vor dem Amtsgericht, einen gerichtlichen Titel erwirken und den (Ex-)Mieter pfänden lassen. Aber wenn bei dem Rentner nichts zu holen ist, weil die Kosten des Pflegeheims höher sind als die Rente und das Sozialamt zuschiessen muss, dann ist das alles vergebliche Liebesmüh' und der Vermieter bleibt auf seinen Forderungen sitzen, soweit die Forderungen die die Kaution übersteigen.
Die Betreuerin hat da keine Wahl: Sie muss das Geld des Rentners in erster Linie für das Pflegeheim verwenden und beim Vermieter Schulden entstehen lassen wenn nicht genug Geld da ist. Das ist für den Vermieter nicht schön, aber legal.
Gegenüber B keine.Rolf22 hat geschrieben:Welche Möglichkeiten hat V gegenüber B?
Möglichkeiten gegen den Mieter M sind die üblichen: fristlos kündigen, ausstehende Mieten anmahnen, gerichtlicher Mahnbescheid, Klage vor dem Amtsgericht, einen gerichtlichen Titel erwirken und den (Ex-)Mieter pfänden lassen. Aber wenn bei dem Rentner nichts zu holen ist, weil die Kosten des Pflegeheims höher sind als die Rente und das Sozialamt zuschiessen muss, dann ist das alles vergebliche Liebesmüh' und der Vermieter bleibt auf seinen Forderungen sitzen, soweit die Forderungen die die Kaution übersteigen.
Ob B irgendwas schleifen lässt, wissen Sie doch gar nicht.Rolf22 hat geschrieben:Leider lässt B ihre Aufgaben schleifen und der Mietrückstand hat sich schon auf 2 Monatsmieten angesammelt.
Die Betreuerin hat da keine Wahl: Sie muss das Geld des Rentners in erster Linie für das Pflegeheim verwenden und beim Vermieter Schulden entstehen lassen wenn nicht genug Geld da ist. Das ist für den Vermieter nicht schön, aber legal.
V und B hätten auch vereinbaren können, dass der Mietvertrag nach dem Auszug des M endet und V die Wohnung weitervermieten darf.Mieter M geht in eine Pflegeheim und bekommt vom Gericht eine Betreuerin B gestellt. Diese sorgt für die Kündigung der Wohnung (3-Monatsfrist). Vermieter V bestätigt diese und vereinbart mit der Betreuerin. dass diese sich um Zahlung der restlichen Mieten sowie um eine Nebenkostennachzahlung kümmert.
Grüße, Susanne
Re: Mieter geht ins Heim, Kündigung über die Betreuerin beko
@SusanneBerlin:
Das ist nicht möglich, weil die Wohnung noch nicht geräumt ist und sich in einem beklagenswerten Zustand befindet. B hat gegenüber V mündlich erklärt, dass Sie sich um die Räumung kümmern wolle. Ich hoffe, Sie hält sich wenigstens daran.V und B hätten auch vereinbaren können, dass der Mietvertrag nach dem Auszug des M endet und V die Wohnung weitervermieten darf.
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Re: Mieter geht ins Heim, Kündigung über die Betreuerin beko
Nachhaken und eine Übergabe-Vereinbarung herbeiführen ist besser als hoffen (wenn man nicht noch mehr Zeit verlieren will).
Der korrekte rechtliche Weg, falls die Betreuerin sich nicht mehr meldet und die Wohnung nicht an den Vermieter übergibt, wäre nämlich dass der Vermieter eine Räumungsklage anstrengen muss um die Wohnung zurückzuerhalten.
Der korrekte rechtliche Weg, falls die Betreuerin sich nicht mehr meldet und die Wohnung nicht an den Vermieter übergibt, wäre nämlich dass der Vermieter eine Räumungsklage anstrengen muss um die Wohnung zurückzuerhalten.
Grüße, Susanne
Re: Mieter geht ins Heim, Kündigung über die Betreuerin beko
Danke! Was ist, wenn die Betreuerin ihren Pflichten nicht nachkommt? Hilft eine Beschwerde beim Gericht?
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Re: Mieter geht ins Heim, Kündigung über die Betreuerin beko
Es hilf dem Vermieter eher nichts.Rolf22 hat geschrieben:Danke! Was ist, wenn die Betreuerin ihren Pflichten nicht nachkommt? Hilft eine Beschwerde beim Gericht?
Welche Pflichten meinen Sie?
Die Betreuerin hat weder die Pflicht, persönlich die Möbel des Mieters aus der Wohnung zu tragen, noch die Pflicht, Besen, Putzlappen und Malerpinsel zu schwingen.
Die Betreuerin hat die Pflicht, sich um die Belange des Betreuten zu kümmern und das Notwendige zu Organisieren.
Ein Räum- Putz- und Renovierungskommando kostet Geld und nützt dem pflegebedürftigen Betreuten nichts mehr. Wenn dafür kein Geld da ist, wird eben die ehemalige Wohnung nicht geräumt, nicht geputzt und nicht renoviert.
Grüße, Susanne
Re: Mieter geht ins Heim, Kündigung über die Betreuerin beko
Alles klar. Am besten den Vermieter gleich noch enteignen - oder?Ein Räum- Putz- und Renovierungskommando kostet Geld und nützt dem pflegebedürftigen Betreuten nichts mehr. Wenn dafür kein Geld da ist, wird eben die ehemalige Wohnung nicht geräumt, nicht geputzt und nicht renoviert.
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Re: Mieter geht ins Heim, Kündigung über die Betreuerin beko
Enteignen wird den Vermieter niemand.
Das Vermietungsgeschäft ist eben nur -wie jedes andere Geschäftsfeld auch- mit dem Risiko behaftet, dass ein Kunde für die empfangenen Leistungen nicht zahlt.
Der Vermieter kann sich gegen dieses Risiko teilweise versichern oder er trägt den Verlust aus eigener Tasche.
Der Wunsch der in diesem und Ihren früheren threads durchscheint, dass der Staat finanziell einspringen soll wenn ein vermögensloser Mieter seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt damit dem Vermieter kein Verlust entsteht, deckt sich nicht mit der Realität.
Das Vermietungsgeschäft ist eben nur -wie jedes andere Geschäftsfeld auch- mit dem Risiko behaftet, dass ein Kunde für die empfangenen Leistungen nicht zahlt.
Der Vermieter kann sich gegen dieses Risiko teilweise versichern oder er trägt den Verlust aus eigener Tasche.
Der Wunsch der in diesem und Ihren früheren threads durchscheint, dass der Staat finanziell einspringen soll wenn ein vermögensloser Mieter seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt damit dem Vermieter kein Verlust entsteht, deckt sich nicht mit der Realität.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 10.04.19, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
Re: Mieter geht ins Heim, Kündigung über die Betreuerin beko
Quark!Rolf22 hat geschrieben:Alles klar. Am besten den Vermieter gleich noch enteignen - oder?
Re: Mieter geht ins Heim, Kündigung über die Betreuerin beko
@SusanneBerlin:
Der Vermieter kann die Räumung nicht vornehmen. Er weiß ja nicht, welche Wertgegenstände sich im Mobiliar befinden. Das kann aus Gründen der Rechtssicherheit nur die Betreuerin veranlassen.Ein Räum- Putz- und Renovierungskommando kostet Geld und nützt dem pflegebedürftigen Betreuten nichts mehr. Wenn dafür kein Geld da ist, wird eben die ehemalige Wohnung nicht geräumt, nicht geputzt und nicht renoviert.
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Re: Mieter geht ins Heim, Kündigung über die Betreuerin beko
Weiß ich. Deshalb hab ich vorgestern geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben:Nachhaken und eine Übergabe-Vereinbarung herbeiführen ist besser als hoffen (wenn man nicht noch mehr Zeit verlieren will).
Der korrekte rechtliche Weg, falls die Betreuerin sich nicht mehr meldet und die Wohnung nicht an den Vermieter übergibt, wäre nämlich dass der Vermieter eine Räumungsklage anstrengen muss um die Wohnung zurückzuerhalten.
Grüße, Susanne
Re: Mieter geht ins Heim, Kündigung über die Betreuerin beko
Ist es denn eine Berufsbetreuerin?
Falls nicht wäre gut möglich, dass sie § 1907 BGB nicht kannte und erst nach der Kündigung festgestellt hatte, dass sie das ohne Genehmigung gar nicht darf. Dann wäre die Kündigung ohnehin unwirksam. Oder wurde eine solche Genehmigung vorgelegt?
Falls nicht wäre gut möglich, dass sie § 1907 BGB nicht kannte und erst nach der Kündigung festgestellt hatte, dass sie das ohne Genehmigung gar nicht darf. Dann wäre die Kündigung ohnehin unwirksam. Oder wurde eine solche Genehmigung vorgelegt?
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Re: Mieter geht ins Heim, Kündigung über die Betreuerin beko
@FM: Muss der Vermieter das wissen oder darf er sich darauf verlassen, dass der Mietvertrag wirksam gekündigt wurde, wenn ihm der Betreuerausweis vorgelegt wurde?
Grüße, Susanne
Re: Mieter geht ins Heim, Kündigung über die Betreuerin beko
Die Betreuerin wurde vom Gericht bestellt.