Wer zahlt den Notar?

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Altbauer
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Wer zahlt den Notar?

Beitrag von Altbauer »

Herr A möchte sein Haus verkaufen. Er wird mit Herrn B handelseinig.

Herr A organisiert einen Notartermin.
10 Tage bevor beide beim Notar erscheinen, erhält Herr B vom Notar einen Vertragsentwurf, in dem festgehalten wird,
was A und B zuvor einvernehmlich besprochen haben.

Dann erscheinen A und B beim Notar und jetzt erst hat B Einwendungen gegen den Vertragsentwurf. Er will Änderungen.
(Er hat sich in den 10 Tagen davor nicht geäußert)

Man einigt sich nicht, es kommt nicht zum Vertragsabschluss beim Notar. Die beiden gehen auseinander.

Frage: Wer bezahlt nun den Notar für dessen Arbeit?
(Nachtrag : im Entwurf stand : Der Käufer, also B, trägt die Notarkosten)
ktown
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Re: Wer zahlt den Notar?

Beitrag von ktown »

Wer bestellt, der bezahlt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Tastenspitz
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Re: Wer zahlt den Notar?

Beitrag von Tastenspitz »

Altbauer hat geschrieben:Nachtrag : im Entwurf stand : Der Käufer, also B, trägt die Notarkosten
Nutzt nix, weil das wurde ja nicht vereinbart.
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Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
SusanneBerlin
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Re: Wer zahlt den Notar?

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Altbauer hat geschrieben:Herr A möchte sein Haus verkaufen. Er wird mit Herrn B handelseinig.
Naja, handelseinig ist relativ, weil die mündliche Verhandlung ist Schall und Rauch, die eigentliche Handlung beim Immobilien(ver)kauf ist das Setzen seiner Unterschrift unter den notariellen Vertrag.
Altbauer hat geschrieben:Herr A organisiert einen Notartermin.
Als A beim Notar anrief und sagte "ich hätte gern einen Termin", da fragte der Notar doch sicherlich zurück "Warum wollen Sie einen Termin, um was geht es denn?"
Altbauer hat geschrieben:10 Tage bevor beide beim Notar erscheinen, erhält Herr B vom Notar einen Vertragsentwurf, in dem festgehalten wird,
was A und B zuvor einvernehmlich besprochen haben.
Wer hat dem Notar gesagt, dass er einen Entwurf erstellen soll, was drinstehen soll und wer hat dem Notar gesagt, dass er den Entwurf an B schicken soll?
Altbauer hat geschrieben:(Nachtrag : im Entwurf stand : Der Käufer, also B, trägt die Notarkosten)
Egal. B hat den Vertrag nicht unterschrieben. Also spielt es keine Rolle, was drin stand.

P.S. Gratulation zum Ausmerzen des Plenkens.
Grüße, Susanne
FM
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Re: Wer zahlt den Notar?

Beitrag von FM »

Die notarielle Beurkundung hat u.a. den Zweck, dass man einen Vertrag nicht vorschnell abschließt und sich durch den Notar beraten lassen kann. Deshalb ist es völlig legitim, die vorher geplanten Vereinbarungen nicht einzuhalten, sie sind kraft Gesetzes unverbindlich.
Altbauer
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Re: Wer zahlt den Notar?

Beitrag von Altbauer »

SusanneBerlin hat geschrieben:P.S. Gratulation zum Ausmerzen des Plenkens.
Vielen Dank!
Ihre Kritik seinerzeit war ja auch recht freundlich.
Da strenge ich mich gerne an!
webmaster76
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Re: Wer zahlt den Notar?

Beitrag von webmaster76 »

Altbauer hat geschrieben:Herr A organisiert einen Notartermin.
Also muss A bezahlen. Wenn er aber weiterhin sein Haus verkaufen möchte, kann er mit dem Notar vereinbaren, dass dieser denselben Vertragsentwurf mit einem neuen Käufer verwendet und dort lediglich den Namen und Details ändert. Somit müsste er nicht die (volle) Gebühr aus eigener Tasche bezahlen.

In Zukunft sollte A immer den Käufer den Notar suchen und beauftragen lassen.
Rolf22
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Re: Wer zahlt den Notar?

Beitrag von Rolf22 »

@webmaster76: Ergänzend könnte man feststellen, dass eine Verhandlung mit dem Notar darauf hinauslaufen sollte, dass er sein Honorar bis zur nächsten Beurkundung erst einmal zurückstellt. Bei Erwerb über einen Makler ist es oftmals so, dass dieser den Makler bestellt. Platzt der Kauf während der Beurkundung, müsste theoretisch der Makler den Notar bezahlen. Das passiert natürlich nie. Vielmehr verhält sich der Notar "ruhig" und wartet auf den nächsten Termin. Schließlich ist der Makler bei ihm Stammkunde ;-)
webmaster76
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Re: Wer zahlt den Notar?

Beitrag von webmaster76 »

Rolf22 hat geschrieben:Platzt der Kauf während der Beurkundung, müsste theoretisch der Makler den Notar bezahlen.
Siehe:

https://www.gevestor.de/details/wer-bez ... 14667.html

Nur dann, wenn der Makler dazu keinen Auftrag durch den Verkäufer hatte. I.d.R. wird sich der Makler aber im Vorfeld die Zustimmung/den Auftrag einholen.
CruNCC
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Re: Wer zahlt den Notar?

Beitrag von CruNCC »

Wenn er aber weiterhin sein Haus verkaufen möchte, kann er mit dem Notar vereinbaren, dass dieser denselben Vertragsentwurf mit einem neuen Käufer verwendet und dort lediglich den Namen und Details ändert.
Das braucht man nicht vereinben, das ergibt sich aus dem Gesetz.
Ergänzend könnte man feststellen, dass eine Verhandlung mit dem Notar darauf hinauslaufen sollte, dass er sein Honorar bis zur nächsten Beurkundung erst einmal zurückstellt.
Der Notar muss den Entwurf abrechnen. Wird der KV doch noch beurkundet, wird die Gebühr für den Entwurf abgerechnet.

Wer in welcher Höhe den Entwurf zu zahlen hat ergibt sich aus dem GNotKG (Hauptabschnitt 4 Abschnitt 1 Vorbemerkung 2.4.1 ff. in Verbindung mit § 29 GNotKG)
khmlev
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Re: Wer zahlt den Notar?

Beitrag von khmlev »

webmaster76 hat geschrieben:Also muss A bezahlen. Wenn er aber weiterhin sein Haus verkaufen möchte, kann er mit dem Notar vereinbaren, dass dieser denselben Vertragsentwurf mit einem neuen Käufer verwendet und dort lediglich den Namen und Details ändert. Somit müsste er nicht die (volle) Gebühr aus eigener Tasche bezahlen.
Das ist ein Irrtum.
Der Austausch von Beteiligten schließt eine Anrechnung aus, außer bei besonderer Verbundenheit: es kauft der Ehemann statt die Ehefrau, es wird auf eine andere Konzerntochter verschmolzen. Der Notar muss die Gebühren in vollem Umfang berechnen.
CruNCC hat geschrieben:Wer in welcher Höhe den Entwurf zu zahlen hat ergibt sich aus dem GNotKG (Hauptabschnitt 4 Abschnitt 1 Vorbemerkung 2.4.1 ff. in Verbindung mit § 29 GNotKG))
Wir sind nicht bei Entwurf oder Beratung, sondern bei Vorzeitiger Beendigung des Beurkundungsverfahren (Hauptabschnitt 1, Abschnitt 3).

Kostenschuldner ist der Auftraggeber nach § 29 GNotKG.
Gruß
khmlev
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