Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um
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Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um
Folgende Frage hätte ich:
Jemand verkauft sein Auto, der Käufer verspricht, es unmittelbar um- bzw. abzumelden. Dummerweise fehlen im Kaufvertrag die Adressdaten des Käufers, nur eine Unterschrift ist vorhanden.
Eine Email an den Käufer mit der Bitte um Übermittlung der Adressdaten bleibt unbeantwortet. Eine zweite Mail mit der Frage, ob das Fahrzeug abgemeldet wurde, wird mit Ja beantwortet.
Nachfrage bei der Zulassungsstelle nach einer Woche ergib, dass das Fahrzeug tatsächlich noch angemeldet ist und mit der Versicherung sowie der KFZ-Steuer des ehemaligen Halters weiterläuft.
Kennzeichen, KFZ-Schein und -Brief wurden übergeben. Welche Möglichkeit hat der Geschädigte, sich zu wehren, nachdem die Polizei sich für unzuständig erklärt hat. Ist das evtl. ein Fall für das Forum Strafrecht?
Viele Grüße
Normanescio
Jemand verkauft sein Auto, der Käufer verspricht, es unmittelbar um- bzw. abzumelden. Dummerweise fehlen im Kaufvertrag die Adressdaten des Käufers, nur eine Unterschrift ist vorhanden.
Eine Email an den Käufer mit der Bitte um Übermittlung der Adressdaten bleibt unbeantwortet. Eine zweite Mail mit der Frage, ob das Fahrzeug abgemeldet wurde, wird mit Ja beantwortet.
Nachfrage bei der Zulassungsstelle nach einer Woche ergib, dass das Fahrzeug tatsächlich noch angemeldet ist und mit der Versicherung sowie der KFZ-Steuer des ehemaligen Halters weiterläuft.
Kennzeichen, KFZ-Schein und -Brief wurden übergeben. Welche Möglichkeit hat der Geschädigte, sich zu wehren, nachdem die Polizei sich für unzuständig erklärt hat. Ist das evtl. ein Fall für das Forum Strafrecht?
Viele Grüße
Normanescio
Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um
Wird das Fahrzeug nicht umgemeldet, ist das lediglich eine eine geringfügige Ordnungswidrigkeit; die kann die Polizei nach Ermessen verfolgen. Wenn keine Daten vom Betroffenen vorhanden sind macht das eher keinen Sinn. Um die Abmeldung kümmert sich die Polizei jedoch nicht, da besteht keine Zuständigkeit.
Da muss man schon selbst zur Zulassungsbehörde und das durchführen; zurückhaltend ausgedrückt war das sehr leichtsinnig ...
Da muss man schon selbst zur Zulassungsbehörde und das durchführen; zurückhaltend ausgedrückt war das sehr leichtsinnig ...
Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um
Früher stand im jährlichen Kfz-Steuerbescheid, dass man im Falle der Veräußerung Name und Anschrift des Erwerbers der Zulassungsstelle mitzuteilen hat. Sehr wahrscheinlich stand (steht) es auch im Formular für den Antrag auf Zulassung. Was da die Rechtsgrundlage war (oder ist), müßte man nachschauen. Aber jährliche Steuerbescheide gibt es ja nicht mehr.
Wenn man die Veräußerung und den Erwerber nicht nachweisen kann, wird wohl weiterhin die bisherige Zulassung gelten. Abmelden ist schwierig ohne Papiere und Kennzeichen. Oft geht es da um Erwerber aus dem Ausland denen es ziemlich egal ist, ob nach dem Kfz gefahndet wird, weil sie es ohnehin sofort außer Landes bringen. Ob für die Neuzulassung im anderen Land eine Abmeldung aus Deutschland benötigt wird, hängt von den dortigen Regelungen ab.
Wenn man die Veräußerung und den Erwerber nicht nachweisen kann, wird wohl weiterhin die bisherige Zulassung gelten. Abmelden ist schwierig ohne Papiere und Kennzeichen. Oft geht es da um Erwerber aus dem Ausland denen es ziemlich egal ist, ob nach dem Kfz gefahndet wird, weil sie es ohnehin sofort außer Landes bringen. Ob für die Neuzulassung im anderen Land eine Abmeldung aus Deutschland benötigt wird, hängt von den dortigen Regelungen ab.
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um
War so nicht beabsichtigt, es gab 2 Kaufverträge, nur 1 davon enthielt die Käuferdaten, und den hat der Käufer mitgenommen.Deputy hat geschrieben:Da muss man schon selbst zur Zulassungsbehörde und das durchführen; zurückhaltend ausgedrückt war das sehr leichtsinnig ...
Das ist wohl richtig. Aber dass das Fahrzeug weiter betrieben wird mit der Versicherung und der KFZ-Steuer des ursprünglichen Halters, verursacht einen bedeutenden finanziellen Schaden. Ich würde hierin den Tatbestand des Betrugs sehen.Deputy hat geschrieben:Wird das Fahrzeug nicht umgemeldet, ist das lediglich eine geringfügige Ordnungswidrigkeit; die kann die Polizei nach Ermessen verfolgen.
Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um
Es im Zeitalter von Smartphones, Digitalkameras, Scannern etc. nicht fertigzubringen, Verträge vor der Aushändigung abzulichten, das ist wirklich eine reife Leistung...
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um
wenn ich 2 Versionen habe ... eine für den Käufer und eine für den Verkäufer, sollte ich genau weswegen das Ding nochmal ablichten?FelixSt hat geschrieben:Es im Zeitalter von Smartphones, Digitalkameras, Scannern etc. nicht fertigzubringen, Verträge vor der Aushändigung abzulichten, das ist wirklich eine reife Leistung...
Und in dem Beispiel wäre das Gedächtnis so schlecht, daß sich der Verkäufer diese Daten nicht gemerkt hat?normanescio hat geschrieben:War so nicht beabsichtigt, es gab 2 Kaufverträge, nur 1 davon enthielt die Käuferdaten, und den hat der Käufer mitgenommen.
Einen bedeutenden finanziellen Schaden? Von was für einer Summe reden wir hier pro Monat?normanescio hat geschrieben:Aber dass das Fahrzeug weiter betrieben wird mit der Versicherung und der KFZ-Steuer des ursprünglichen Halters, verursacht einen bedeutenden finanziellen Schaden. Ich würde hierin den Tatbestand des Betrugs sehen.
Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um
Wenn es unterschiedliche Versionen sind, mal mit und mal ohne Adressdaten, dann beantwortet sich die Frage nach dem Erfordernis einer Ablichtung ja wohl von alleine...
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um
Und wieso lässt man die Versicherung weiterlaufen und zahlt weiter Steuern?normanescio hat geschrieben:Aber dass das Fahrzeug weiter betrieben wird mit der Versicherung und der KFZ-Steuer des ursprünglichen Halters, verursacht einen bedeutenden finanziellen Schaden. Ich würde hierin den Tatbestand des Betrugs sehen.
Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um
vermutlich weil das FZ noch auf den eigenen Namen (Halter) läuftDeputy hat geschrieben:Und wieso lässt man die Versicherung weiterlaufen und zahlt weiter Steuern?
a bisserl was geht immer
Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um
Gut dass es so clevere Leute gibt, denen so etwas auffällt.
Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um
Auf jeden Fall teilt man den Sachverhalt seiner Versicherung und seiner Zulassungsstelle mit.normanescio hat geschrieben:Welche Möglichkeit hat der Geschädigte, sich zu wehren, nachdem die Polizei sich für unzuständig erklärt hat.
Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um
... und dass der Käufer nicht auffindbar ist.Hanomag hat geschrieben:Auf jeden Fall teilt man den Sachverhalt seiner Versicherung und seiner Zulassungsstelle mit.normanescio hat geschrieben:Welche Möglichkeit hat der Geschädigte, sich zu wehren, nachdem die Polizei sich für unzuständig erklärt hat.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um
Das gehört zum Sachverhalt. Ich würde sogar den Kaufvertrag mitsenden.Froggel hat geschrieben:... und dass der Käufer nicht auffindbar ist.Hanomag hat geschrieben:Auf jeden Fall teilt man den Sachverhalt seiner Versicherung und seiner Zulassungsstelle mit.normanescio hat geschrieben:Welche Möglichkeit hat der Geschädigte, sich zu wehren, nachdem die Polizei sich für unzuständig erklärt hat.
Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um
Es ist doch nicht die Aufgabe eines Rechtsforums, die Fehler des TE zu kritisieren, sondern ihn in seinem Problem zu unterstützen. Solche Beiträge kann man sich sparen.FelixSt hat geschrieben:Es im Zeitalter von Smartphones, Digitalkameras, Scannern etc. nicht fertigzubringen, Verträge vor der Aushändigung abzulichten, das ist wirklich eine reife Leistung...
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um
Habe ich unter Zusendung des Kaufvertrags Versicherung und Zulassungsstelle mitgeteilt. Die Zulassungsstelle erklärte lapidar, ein Autokauf ist eine privatrechtliche Angelegenheit und ich solle mir einen Rechtsanwalt nehmen. Ich habe noch nie eine Behörde erlebt, die so wenig kooperativ war. Aus meiner Sicht ist die Zulassung eines Fahrzeugs keine privatrechtliche Angelegenheit, denn wenn jemand ein Fahrzeug nicht ummeldet, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die die Zulassungsstelle interessieren sollte. Immerhin ist es möglich, dass auf diese Weise jemand unerkannt Verkehrsverstöße oder gar Straftaten begeht.Hanomag hat geschrieben:Auf jeden Fall teilt man den Sachverhalt seiner Versicherung und seiner Zulassungsstelle mit.normanescio hat geschrieben:Welche Möglichkeit hat der Geschädigte, sich zu wehren, nachdem die Polizei sich für unzuständig erklärt hat.
Es wäre der Zulassungsstelle auch ein Leichtes gewesen, den Käufer zu ermitteln, da ich ihnen dessen KFZ-Nummer hätte nennen können.
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