Hallo,
wir haben beim letzten Altherren-Stammtisch ein Problem diskutiert, dass garnicht existiert - und über nicht Existierendes lässt sich lange streiten.
Es geht um die monatliche Bezahlung der Miete/Nutzungsgebühr.
Darf der Vermieter vom Mieter eine Abbuchungserlaubnis einfordern (ich glaube das heißt konkret SEPA-Mandat, oder so)?
...und bei nicht Einwilligung mit der Kündigung drohen?
Theoretisch hat der Mieter was dagegen und überweist die Miete/Nutzungsgebühr pünktlich monatlich.
Und weil die Miete im Voraus zu zahlen ist schreibt er auf die Überweisung den bei Geschäften eigentlich üblichen Satz "...unter Vorbehalt der Nachprüfung"
Unsere Überlegungen waren eigentlich: Abbuchungserlaubnis wäre für den Mieter viel einfacher, im Streitfall könnte ja innerhalb einer gewissen Frist der Abbuchung widersprochen werden.
Andererseits bestand auch die Auffassung, dass niemand - durch Androhung der Kündigung - zur Abbuchungerlaubnis "erpresst" werden darf.
Das Ding mit dem Vorbehalt: dazu fällt mir keine Theorie ein.
Doch, ein Kollege hat grade angerufen: der Mieter merkt nach 8Monaten, dass er eine Pilzvergiftung von den versteckten Schimmelpilzen bekommen hat (Wow - ich wär auf sowas nicht gekommen)
Also langer Rede kurzer Sinn:
Abbuchungserlaubnis muss gegeben werden / oder nicht
Zahlung unter Vorbehalt der Nachprüfung muss der Vermieter hinnehmen / oder nicht.
Vielen Dank für alles, was erhellt und Gute Wünsche aus Hamburg
cromacoma
Mietzahlung
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Re: Mietzahlung
Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter dem Vermieter ein SEPA-Mandat erteilt dann darf der Vermieter das einfordern. Wenn nicht dann nicht.
Grüße, Susanne
Re: Mietzahlung
Erm ... echt jetzt?cromacoma hat geschrieben: Doch, ein Kollege hat grade angerufen: der Mieter merkt nach 8Monaten, dass er eine Pilzvergiftung von den versteckten Schimmelpilzen bekommen hat (Wow - ich wär auf sowas nicht gekommen)

https://de.wikipedia.org/wiki/Pilzvergiftung
klar, Schimmelpilze in der Wohnung sind jetzt nicht gerade gesundheitsförderlich. Aber unter einer Pilzvergiftung versteht man etwas anderes. Wobei der Vermieter nur dann gegen den Schimmelbefall etwas unternehmen kann, wenn er bekannt ist. Rückwirkend Miete kürzen ist daher mMn nicht drin und demnach lautet mein Fazit: "der Mieter kann seinen Kommentar dazu schreiben, oder es bleiben lassen. Es dürfte mMn rechtlich keine Relevanz haben.
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Re: Mietzahlung
Wenn der Vermieter klug ist, interessiert ihn der rechtliche Unsinn nicht und er nimmt es unkommentiert hin.cromacoma hat geschrieben: Theoretisch hat der Mieter was dagegen und überweist die Miete/Nutzungsgebühr pünktlich monatlich.
Und weil die Miete im Voraus zu zahlen ist schreibt er auf die Überweisung den bei Geschäften eigentlich üblichen Satz "...unter Vorbehalt der Nachprüfung"
Zahlung unter Vorbehalt der Nachprüfung muss der Vermieter hinnehmen / oder nicht.
(

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Re: Mietzahlung
jetzt erst folgendes gesehenwinterspaziergang hat geschrieben:Wenn der Vermieter klug ist, interessiert ihn der rechtliche Unsinn nicht und er nimmt es unkommentiert hin.cromacoma hat geschrieben: Theoretisch hat der Mieter was dagegen und überweist die Miete/Nutzungsgebühr pünktlich monatlich.
Und weil die Miete im Voraus zu zahlen ist schreibt er auf die Überweisung den bei Geschäften eigentlich üblichen Satz "...unter Vorbehalt der Nachprüfung"
Zahlung unter Vorbehalt der Nachprüfung muss der Vermieter hinnehmen / oder nicht.
(Welcher Vorbehalt soll der Mieter gegen die Zahlung des vertraglich vereinbarten Mietzins haben?)
soso, der Kollege ruft an und dann hat man gleich das Thema wie letztens im Altherrenstammtisch... nun, wie schon erklärt von Celestro:cromacoma hat geschrieben:Das Ding mit dem Vorbehalt: dazu fällt mir keine Theorie ein.
Doch, ein Kollege hat grade angerufen: der Mieter merkt nach 8Monaten, dass er eine Pilzvergiftung von den versteckten Schimmelpilzen bekommen hat (Wow - ich wär auf sowas nicht gekommen)
Von Schimmelpilzen in der Tapete bekommt niemand eine Pilzvergiftung.
Und: Nur, weil irgendwann, irgendwo ein Mietmangel eintreten könnte, aufgrund dessen eine Mietminderung geltend gemacht werden könnte, kann man nicht dauerhaft die Miete "unter Vorbehalt" zahlen.
Es bleibt rechtlicher Unsinn, den der VM schlicht übersehen könnte, weil man selbst im Fall, dass irgendwann ein unbestrittener Mietmangel eintritt, nur ab Eintritt und ab Meldung an den VM im angemessenem Maß mindern kann.