Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

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SusanneBerlin
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von SusanneBerlin »

Habe ich unter Zusendung des Kaufvertrags Versicherung und Zulassungsstelle mitgeteilt.
Den Kaufvertrag, wo kein Käufer eingetragen ist?
Immerhin ist es möglich, dass auf diese Weise jemand unerkannt Verkehrsverstöße oder gar Straftaten begeht.
Wer hat denn das Auto an eine fremde Person übergeben ohne sich einen Ausweis zeigen zu lassen und ohne den Namen zu notieren?
Grüße, Susanne
normanescio
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von normanescio »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Habe ich unter Zusendung des Kaufvertrags Versicherung und Zulassungsstelle mitgeteilt.
Den Kaufvertrag, wo kein Käufer eingetragen ist?
Immerhin ist es möglich, dass auf diese Weise jemand unerkannt Verkehrsverstöße oder gar Straftaten begeht.
Wer hat denn das Auto an eine fremde Person übergeben ohne sich einen Ausweis zeigen zu lassen und ohne den Namen zu notieren?
Das rechtfertigt dann die Untätigkeit der Behörde?
normanescio
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von normanescio »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Habe ich unter Zusendung des Kaufvertrags Versicherung und Zulassungsstelle mitgeteilt.
Den Kaufvertrag, wo kein Käufer eingetragen ist?

Ja, denn eine Unterschrift war darauf.
Froggel
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von Froggel »

normanescio hat geschrieben:Es wäre der Zulassungsstelle auch ein Leichtes gewesen, den Käufer zu ermitteln, da ich ihnen dessen KFZ-Nummer hätte nennen können.
Da der PKW nicht umgemeldet wurde, kann auch die Zulassungsstelle nicht ermitteln, wer der Käufer war, da die ja nicht involviert war. Einzig wenn die Versicherung sagen würde, dass sie das Fahrzeug dann unversichert lässt, müsste das die Zulassungsstelle m.E. zum Handeln zwingen, da ein unversichertes Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf und darum abzumelden ist.
Ich bin kein Jurist.
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ktown
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von ktown »

normanescio hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben:
Habe ich unter Zusendung des Kaufvertrags Versicherung und Zulassungsstelle mitgeteilt.
Den Kaufvertrag, wo kein Käufer eingetragen ist?

Ja, denn eine Unterschrift war darauf.
und der Name ist so ungewöhnlich, dass er direkt nur einer Person zuzuordnen ist. :wink:
Man sollte nicht versuchen seine eigene Verantwortung, die man durch Leichtsinnigkeit vernachlässigt hat, auf andere zu übertragen.

Wie sagte mal ein schlauer Mensch: Bedenke. Wenn du mit dem Finger auf Andere zeigst, dann zeigen vier Finger auf dich.
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SusanneBerlin
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von SusanneBerlin »

heckmair hat geschrieben: Es ist doch nicht die Aufgabe eines Rechtsforums, die Fehler des TE zu kritisieren, sondern ihn in seinem Problem zu unterstützen. Solche Beiträge kann man sich sparen.
Wenn der Fragesteller wiederholt darauf beharrt, dass die Behörde die Probleme des Fragestellers ausbüglen müsste, Probleme die er jetzt hat weil er beim Verkauf des Fahrzeugs zu sorglos vorgegangen ist, dann darf man schon darauf hinweisen, dass das weder die Schuld der Behörde ist, noch dass die Behörde verpflichtet ist, Fehler des TE auszubügeln.
Grüße, Susanne
windalf
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von windalf »

Wie sagte mal ein schlauer Mensch: Wenn du mit dem Finger auf Andere zeigst, dann zeigen vier Finger auf dich.
Ein schlauer Mensch mit Polydaktylie?
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von Tastenspitz »

normanescio hat geschrieben:Es wäre der Zulassungsstelle auch ein Leichtes gewesen, den Käufer zu ermitteln, da ich ihnen dessen KFZ-Nummer hätte nennen können.
Sie meinen von dem Fahrzeug, mit dem der Käufer vorgefahren ist um ihr Auto abzuholen? Könnte auch auf sonstwen zugelassen sein. Das aber nur nebenbei.
Wenn man die wenigen Informationen hier zusammennimmt, kommt nmE. schon grobe Fahrlässigkeit in Frage. Um es mal ganz weit zu treiben: Falls (Falls) mit dem Auto zB. Straftaten verübt werden sollten, dürfte man sich einigen Fragen der Ermittlungsbehörden in Richtung Beihilfe oder Vereitelung zu stellen haben.
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von WHKD2000 »

Tastenspitz hat geschrieben:
normanescio hat geschrieben:Es wäre der Zulassungsstelle auch ein Leichtes gewesen, den Käufer zu ermitteln, da ich ihnen dessen KFZ-Nummer hätte nennen können.
Sie meinen von dem Fahrzeug, mit dem der Käufer vorgefahren ist um ihr Auto abzuholen? Könnte auch auf sonstwen zugelassen sein. Das aber nur nebenbei.
Wenn man die wenigen Informationen hier zusammennimmt, kommt nmE. schon grobe Fahrlässigkeit in Frage. Um es mal ganz weit zu treiben: Falls (Falls) mit dem Auto zB. Straftaten verübt werden sollten, dürfte man sich einigen Fragen der Ermittlungsbehörden in Richtung Beihilfe oder Vereitelung zu stellen haben.
:engel:
eigentlich bin ich optimistisch,daß der neue Käufer des FZ noch ermittelt werden kann.

:ironie:
spätestens,wenn der Alte von der Verkehrsbehörde / Polizei wegen Verkehrsverstößen oder gar :shock: Straftaten belangt werden soll.
Oder der Neue (leider dank Basecap nicht erkennbar auf dem Foto :lachen: ) mal mit 120 km/h im Ort geblitzt wird.

Da bleibt dann nur noch zu Staunen,wie flott das alte FZ noch unterwegs ist.
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
WHKD2000
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von WHKD2000 »

Tastenspitz hat geschrieben:
normanescio hat geschrieben:Es wäre der Zulassungsstelle auch ein Leichtes gewesen, den Käufer zu ermitteln, da ich ihnen dessen KFZ-Nummer hätte nennen können.
Sie meinen von dem Fahrzeug, mit dem der Käufer vorgefahren ist um ihr Auto abzuholen? Könnte auch auf sonstwen zugelassen sein. Das aber nur nebenbei.
Wenn man die wenigen Informationen hier zusammennimmt, kommt nmE. schon grobe Fahrlässigkeit in Frage. Um es mal ganz weit zu treiben: Falls (Falls) mit dem Auto zB. Straftaten verübt werden sollten, dürfte man sich einigen Fragen der Ermittlungsbehörden in Richtung Beihilfe oder Vereitelung zu stellen haben.

was der TE in seine Überlegung nicht einbezieht,ist die Möglichkeit,daß der Käufer 1 (K1) dessen altes FZ weiterverkaufen könnte.

Zusatz: das FZ ist zugelassen und versichert.

Zwar macht K1 nicht denselben Fehler wie der TE und verzichtet auf persönliche Daten des K2,aber leider könnte sich im Nachhinein herausstellen,daß dessen Daten frei erfunden sind..... :shock:
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von ktown »

windalf hat geschrieben:
Wie sagte mal ein schlauer Mensch: Wenn du mit dem Finger auf Andere zeigst, dann zeigen vier Finger auf dich.
Ein schlauer Mensch mit Polydaktylie?
Also noch habe ich 5 Finger an einer Hand und somit bleiben vier übrig, wenn ich einen strecke......OK wenn man es genau nimmt, dann zeigt der Daumen nicht wirklich auf einen selbst.

Aber ist es für den Sinn der Aussage wichtig?
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SusanneBerlin
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von SusanneBerlin »

Welchen Sinn hat die Aussage denn? Können Sie mal übersetzen, was der schlaue Mensch Ihrer Meinung nach damit ausdrücken wollte?
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von ktown »

Na das bei einer Schuldfrage man nie nur bei anderen suchen sollte.
Klassische Situation: Man steht zusammen und zeigt auf den vermeintlich Schuldigen und übersieht dabei, dass man oftmals selbst zu der Situation was beigetragen hat.
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FM
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von FM »

heckmair hat geschrieben: Es ist doch nicht die Aufgabe eines Rechtsforums, die Fehler des TE zu kritisieren, sondern ihn in seinem Problem zu unterstützen.
Nein. Es ist ein Diskussions-, kein Beratungsforum.
heckmair
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von heckmair »

FM hat geschrieben:Nein. Es ist ein Diskussions-, kein Beratungsforum.
Aber es sollte die Rechtslage zu dem Thread diskutiert werden und nicht TE-Bashing betrieben. So ist das Forum wirklich sinnlos.
Meiner Meinung nach kommt in dem Fall nur eine Zwangsstilllegung in Frage. Das hätte die Behörde dem TE auch sagen können, wäre nicht zu viel verlangt.
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