Tastenspitz hat geschrieben:normanescio hat geschrieben:Es wäre der Zulassungsstelle auch ein Leichtes gewesen, den Käufer zu ermitteln, da ich ihnen dessen KFZ-Nummer hätte nennen können.
Sie meinen von dem Fahrzeug, mit dem der Käufer vorgefahren ist um ihr Auto abzuholen? Könnte auch auf sonstwen zugelassen sein. Das aber nur nebenbei.
Wenn man die wenigen Informationen hier zusammennimmt, kommt nmE. schon grobe Fahrlässigkeit in Frage. Um es mal ganz weit zu treiben: Falls (Falls) mit dem Auto zB. Straftaten verübt werden sollten, dürfte man sich einigen Fragen der Ermittlungsbehörden in Richtung Beihilfe oder Vereitelung zu stellen haben.
eigentlich bin ich optimistisch,daß der neue Käufer des FZ noch ermittelt werden kann.
spätestens,wenn der Alte von der Verkehrsbehörde / Polizei wegen Verkehrsverstößen oder gar
Straftaten belangt werden soll.
Oder der Neue (leider dank Basecap nicht erkennbar auf dem Foto
) mal mit 120 km/h im Ort geblitzt wird.
Da bleibt dann nur noch zu Staunen,wie flott das alte FZ noch unterwegs ist.