Ü-Kamera vs. empfindliche Fledermäuse

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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helmes63
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Ü-Kamera vs. empfindliche Fledermäuse

Beitrag von helmes63 »

Sehr geehrte Forenexperten,

... mal angenommen auf einem Privatgelände installiert ordnungsgemäß und gemeldet ein Privatmann 2 Überwachungskameras weil das sein Sicherheitsbedürfnis hergibt. In einem alten Speicherraum sowie alten Hofschuppen hausen nachweisbar seltene Fledermäuse.

Kann das Ordnungsamt den Abbau der Ü-Kameras anordnen wenn aus nahe liegenden Gründen die Sendesignale die empfindlichen Sensoren der Fledermäuse stark beeinträchtigen ?

b) wenn es zum Streit kommt : wer würde dann die Kosten des Gutachtens bezahlen ?
> etwa das Ordnungsamt als möglicher Kläger ?!
Gammaflyer
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Re: Ü-Kamera vs. empfindliche Fledermäuse

Beitrag von Gammaflyer »

Wo ist a)?
helmes63
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Re: Ü-Kamera vs. empfindliche Fledermäuse

Beitrag von helmes63 »

a) Kann das Ordnungsamt den Abbau der Ü-Kameras anordnen wenn aus nahe liegenden Gründen die Sendesignale die empfindlichen Sensoren der Fledermäuse stark beeinträchtigen ?

b) wenn es zum Streit kommt : wer würde dann die Kosten des Gutachtens bezahlen ?
> etwa das Ordnungsamt als Vertreter der Gemeinde und möglicher Kläger ?!

c) Nach meiner Einschätzung treffen hier 2 Rechtsgüter aufeinander. Das Bedürfnis des Schutzes der eigenen Privatsphäre und naturschutzrechtliche Bestimmungen. Das Problem die Umsiedlung einer Fledermaus-Kolonie ist in der Praxis m. W. gar nicht möglich. Das ist wohl der entscheidende Knackpunkt wenn man den Hintergrund des Rechtsproblems betrachtet.
> folglich ist eine Abwägung und Ermessensentscheidung zu treffen, denn sanfte Kamera-Signale die Feldermäuse nicht stören gibt es wohl nicht.
WHKD2000
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Re: Ü-Kamera vs. empfindliche Fledermäuse

Beitrag von WHKD2000 »

helmes63 hat geschrieben:Sehr geehrte Forenexperten,

... mal angenommen auf einem Privatgelände installiert ordnungsgemäß und gemeldet ein Privatmann 2 Überwachungskameras weil das sein Sicherheitsbedürfnis hergibt. In einem alten Speicherraum sowie alten Hofschuppen hausen nachweisbar seltene Fledermäuse.

Kann das Ordnungsamt den Abbau der Ü-Kameras anordnen wenn aus nahe liegenden Gründen die Sendesignale die empfindlichen Sensoren der Fledermäuse stark beeinträchtigen ?

b) wenn es zum Streit kommt : wer würde dann die Kosten des Gutachtens bezahlen ?
> etwa das Ordnungsamt als möglicher Kläger ?!
a ) soll der Privatmann drahtgebundene Kameras ergo Leitungen für das Videosignal verwenden
b) derjenige der verliert
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
FM
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Re: Ü-Kamera vs. empfindliche Fledermäuse

Beitrag von FM »

helmes63 hat geschrieben: b) wenn es zum Streit kommt : wer würde dann die Kosten des Gutachtens bezahlen ?
> etwa das Ordnungsamt als Vertreter der Gemeinde und möglicher Kläger ?!
Eine Behörde klagt nicht, sie erläßt einen Verwaltungsakt. Dagegen kann dann der Betroffene Klagen, ist also selbst Kläger.
Dig
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Re: Ü-Kamera vs. empfindliche Fledermäuse

Beitrag von Dig »

Funküberwachungskameras nutzen heutzutage das WLAN Signal oder senden im gleichen Frequenzband wie das WLAN.
Auf welche Frequenzen reagieren denn Fledermäuse empfindlich? Muss dann jeder Nachbar auch sein WLAN abschalten? :roll:
Viele Grüße Dig
Gammaflyer
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Re: Ü-Kamera vs. empfindliche Fledermäuse

Beitrag von Gammaflyer »

WLAN-typisch sind 2,4 oder 5 GHz.
Fledermäuse kommunizieren auf ca. 40-200 kHz.
WHKD2000
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Re: Ü-Kamera vs. empfindliche Fledermäuse

Beitrag von WHKD2000 »

Gammaflyer hat geschrieben:WLAN-typisch sind 2,4 oder 5 GHz.
Fledermäuse kommunizieren auf ca. 40-200 kHz.
ich denke,der TE meint eher die mögliche schädliche Auswirkung der HF-Strahlung auf die Tiere als die Störung des Frequenzbands.
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
Name4711
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Re: Ü-Kamera vs. empfindliche Fledermäuse

Beitrag von Name4711 »

Keine Ahnung, was Fledermäuse gegen Funksignale haben - wenn sich das Ordnugsamt hier nicht um die Persönlichkeitsrechte der Tiere sorgt :ironie: , ist das wohl Blödsinn.

Aber wer weiß dass heute schon, wo man sagt, dass Windräder Krebs verursachen können...
Tastenspitz
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Re: Ü-Kamera vs. empfindliche Fledermäuse

Beitrag von Tastenspitz »

Was muss man rauchen..... egal. :?
WHKD2000 hat geschrieben:ich denke,der TE meint eher die mögliche schädliche Auswirkung der HF-Strahlung auf die Tiere als die Störung des Frequenzbands.
Was helmes meint, im Dunkeln oft liegt. Vielleicht er wird klare Worte finden, aber schwer zu sagen es ist. In ständiger Bewegung die Zukunft ist... :mrgreen:
WHKD2000
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Re: Ü-Kamera vs. empfindliche Fledermäuse

Beitrag von WHKD2000 »

Tastenspitz hat geschrieben:Was muss man rauchen..... egal. :?
WHKD2000 hat geschrieben:ich denke,der TE meint eher die mögliche schädliche Auswirkung der HF-Strahlung auf die Tiere als die Störung des Frequenzbands.
Was helmes meint, im Dunkeln oft liegt. Vielleicht er wird klare Worte finden, aber schwer zu sagen es ist. In ständiger Bewegung die Zukunft ist... :mrgreen:
:lachen:
Sie üben gerade für das Wort zum :ostern: Sonntag? Die Predigt scheint interessant zu werden!!
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
SusanneBerlin
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Re: Ü-Kamera vs. empfindliche Fledermäuse

Beitrag von SusanneBerlin »

Kameras und W-LAN-Signale haben m.E. keine Auswirkung auf Fledermäuse. Zusammen mit Überwachungskameras sind häufig Bewegungsmelder und/oder Scheinwerfer installiert, Scheinwerfer mit ihrem plötzlich einsetzenden, grellen Lichtstrahl stören die nachtaktiven Fledermäuse. Der Bund Naturschutz gibt Empfehlungen ab, wie man Bauten und ihre Umgebung fledermausfreundlich gestaltet , diese Empfehlung enthält einen Verzicht auf Bewegungsmelder und Scheinwerfer.

Es stellt m.W. keine Ordnungswidrigkeit dar, wenn man die Empfehlungen des BUND zum Fledermausschutz nicht beachtet.

https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/ ... 13998.html
Grüße, Susanne
sentry
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Re: Ü-Kamera vs. empfindliche Fledermäuse

Beitrag von sentry »

helmes63 hat geschrieben: Kann das Ordnungsamt den Abbau der Ü-Kameras anordnen wenn aus nahe liegenden Gründen die Sendesignale die empfindlichen Sensoren der Fledermäuse stark beeinträchtigen ?
Der rechtliche Grundsatz dürfte § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes sein, der da in Absatz 2 sagt: "Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert..."

Im Zweifelsfalle müsste man also prüfen, was die "hausenden" Fledermäuse dort tatsächlich tun (Wochenstuben und Überwinterungsquartiere dürften den höchsten Schutzstatus genießen) und ob die Fledermäuse in den Gebäuden ein maßgeblicher Teil der lokalen Population sind. Möglicherweise hausen die ja in allen Schuppen der Nachbarschaft, so dass hier keine erhebliche Störung vorliegt.
Ganz wichtig ist die Erheblichkeit.

Fachlich sehe ich das wie Susanne: Die Störung durch Strahlung etc. dürfte eher unerheblich sein. Problematisch können Lichtinstallationen werden, insbesondere innerhalb der Gebäude.
Eine Umsiedlung ist tatsächlich eher nicht möglich. Eine übliche Methode ist, dass man als Artenschutzmaßnahme ein geeignetes Ersatzquartier in der Nähe herrichtet und dann in Zeiten, die in § 44 nicht genannt sind, das alte Quartier unbrauchbar macht (z.B. unzugänglich). Wie und wann das richtig geht, müsste man sich allerdings artenspezifisch von einem Fledermaus-Spezi erklären lassen.
Ich befürchte, entsprechende Gutachten und ggf. Planungen von Artenschutzmaßnahmen müsste der "Vorhabenträger" beibringen.
Pünktchen
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Re: Ü-Kamera vs. empfindliche Fledermäuse

Beitrag von Pünktchen »

Gammaflyer hat geschrieben:Fledermäuse kommunizieren auf ca. 40-200 kHz.
:shock: Wie? Etwa per Funksignal?

Ich dachte, die lecken sich dazu;-)
https://de.wikipedia.org/wiki/Flederm%C3%A4use hat geschrieben:Bei verschiedenen Arten, vor allem bei Hufeisennasen, wurde ein gegenseitiges Belecken des Gesichts beobachtet, allerdings geht man davon aus, dass es sich dabei nicht um Reinigungsverhalten, sondern um Kommunikationsgesten handelt.
helmes63
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Re: Ü-Kamera vs. empfindliche Fledermäuse

Beitrag von helmes63 »

Ein Ersatz-Quartier : das müssen die Feldermäuse aber auch annehmen !!!

Auf der anderen Seite ist natürlich auch offen ob es sich um eine geschützte Fledermaus-Gattung handelt.
Es scheint hier ja gewisse Unterschiede zu geben.

> Wenn die Feldermäuse sich selbst einen neuen Hort gesucht haben ist das Problem aber dennoch zu Gunsten
des Kamera-Eigentümers gelöst, korrekt ?!

> ich nehme überdies an, dass Ordnungsämter sich in dieser Materie nicht besonders gut auskennen !!!
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