Schulden an Inkasso oder direkt an den Gläubiger?

Moderator: FDR-Team

Tom_Ate
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Schulden an Inkasso oder direkt an den Gläubiger?

Beitrag von Tom_Ate »

Hallo zusammen,

Person A hat einen Brief von einer Inkasso-Firma bekommen. Die Hauptforderung von 35€ ist unstrittig und ist tatsächlich vergessen worden zu zahlen.

Neben der Hauptforderung werden noch folgendes zur Zahlung gefordert:

Zinsen 0,27€
Mahnspesen des Gläubigers 9,-€
Geschäftsgebühr 54,-€
Post- und Telekommunikationspauschale 10,80€

Nach einiger Recherche im Internet scheinen die Mahnspesen von 9€ völlig überzogen zu sein. Maximal 1-2€ scheinen zulässig.

Die Gebühr des Inkassounternehmens dürfe wohl nur den Faktor 0,65 - 1,3 der Hauptforderung betragen. In einem sehr einfachen Fall, wie dem hier vorliegenden, eher im unteren Bereich.

Ist die Post- und Telekommunikationspauschale zulässig oder dürfen nur tatsächlich entstandene Kosten geltend gemacht werden?

Person A überlegt nun, die Hauptforderung + 2€ Mahnkosten + 25€ Gebühr zu zahlen und eine Reaktion des Inkasso-Unternehmens abzuwarten. Ist dies angemessen?

Außerdem stellt sich die Frage, ob die Forderung inklusive der Gebühren direkt an den Gläubiger oder an das Inkasso-Unternehmen gezahlt werden sollte. Welchen Vor- oder Nachteil hat die jeweilige Variante?

An einer anderen Stelle im Internet habe ich folgende Empfehlung gelesen:

"Gemäß § 174 BGB die Vorlage von Vollmachts- oder Abtretungsurkunde fordern.

Diese muss im Original vorgelegt werden und Gläubiger, Schuldner und Höhe der Forderung enthalten, ist das nicht der Fall und auch Kopien zurückweisen.

Sollte eine Abtretung vorliegen, d.h. Inkasso hat Forderung gekauft, nur Hauptforderung bezahlen mit Verwendungszweck " Hauptforderung".
Inkasso darf keine weiteren Gebühren oder sonst was verlangen.

Nichts anerkennen und keine Ratenvereinbarungen treffen!!!!!!

Liegt lediglich ein Inkassoauftrag vor, also Vollmacht, Geld direkt an Gläubiger mit Verwendungszweck "Hauptforderung" zahlen.
Wird das Geld nicht zurückgewiesen
Inkassobrief wegschmeißen!"


Was sagt ihr dazu?

Besten Dank für die Einschätzung
myLord
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Re: Schulden an Inkasso oder direkt an den Gläubiger?

Beitrag von myLord »

Also erst einmal als allgemeine Information:
Wenn jemand eine Inkasso-Firma beauftragt, dann ist es für ihn erst einmal kostenlos. Und wenn die Inkasso-Firma die Forderung nicht durchsetzen kann, dann ist es für den beauftragenden auch in der Regel kostenlos.

Ich würde an deiner Stelle folgendes machen:
Zahle die unbestrittene Forderung direkt an den Gläubiger. Mit dem Inkasso-Dienst kannst du einen Vergleich aushandeln, achte aber bitte dabei darauf, nie zu sagen, dass du deren Hauptforderung anerkennst. Ich denke, dass du mit 20€ davon kommen wirst. Die müssen dich nämlich an deinem Wohnsitz verklagen und nach erstattungsfähigen Kosten nach RVG können die bei 35€ nicht effektiv arbeiten. Für 158 Euro wird kein Anwalt eine Verhandlung führen.
Tom_Ate
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Re: Schulden an Inkasso oder direkt an den Gläubiger?

Beitrag von Tom_Ate »

Sollte ich denn die 20€ direkt an das Inkasso-Unternehmen zahlen? Oder zunächst nichts zahlen und nur ein entsprechendes Schreiben an das Inkasso-Unternehmen schicken?
myLord
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Re: Schulden an Inkasso oder direkt an den Gläubiger?

Beitrag von myLord »

Tom_Ate hat geschrieben:Sollte ich denn die 20€ direkt an das Inkasso-Unternehmen zahlen? Oder zunächst nichts zahlen und nur ein entsprechendes Schreiben an das Inkasso-Unternehmen schicken?
Nee, erst musst du den Betrag aushandeln. Richtigkeit der Hauptforderung ablehnen, dann eine freiwillige und auf Kulanz basierte Zahlung anbieten.
Tom_Ate
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Re: Schulden an Inkasso oder direkt an den Gläubiger?

Beitrag von Tom_Ate »

Die Hauptforderung plus 2,50€ für die Mahnkosten und Zinsen wurden vor 10 Tagen an den Gläubiger direkt überwiesen. Bisher wurde diese Zahlung auch angenommen, d.h. der Betrag wurde nicht zurück überwiesen.

Das Inkasso-Unternehmen hat sich gemeldet und die vorgeschlagene Einigung von 25€ abgelehnt.

Wie ist nun weiter mit dem Inkasso-Unternehmen umzugehen? Antworten und die Zahlung weiter ablehnen? Oder die Briefe einfach ignorieren?
myLord
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Re: Schulden an Inkasso oder direkt an den Gläubiger?

Beitrag von myLord »

Tom_Ate hat geschrieben:Die Hauptforderung plus 2,50€ für die Mahnkosten und Zinsen wurden vor 10 Tagen an den Gläubiger direkt überwiesen. Bisher wurde diese Zahlung auch angenommen, d.h. der Betrag wurde nicht zurück überwiesen.
Das Geld werden die auch nicht zurück überweisen.
Tom_Ate hat geschrieben: Das Inkasso-Unternehmen hat sich gemeldet und die vorgeschlagene Einigung von 25€ abgelehnt.

Wie ist nun weiter mit dem Inkasso-Unternehmen umzugehen? Antworten und die Zahlung weiter ablehnen? Oder die Briefe einfach ignorieren?
Ich würde an deiner Stelle mit dem Inkasso-Unternehmen weiter verhandeln. Die werden ja irgendwann den Schuldbetrag reduzieren. Parallel dazu kannst du auch mit dem Gläubiger verhandeln, denn für Ihn ist es kein Problem, wenn er den Inkasso-Auftrag zurücknimmt.

Und unterm Strich kommt es darauf an, was du willst. Nach ein paar Briefen der Inkasso-Bude kommt wieder ein Schreiben von einem Anwalt mit einer aufgedruckten Unterschrift :D
Und dann kann man mit ihm auch verhandeln. Was oft zieht ist die Information, dass man pleite ist. Und wenn der RA klagen sollte, er dann auf den Kosten sitzen bleibt, da man sonnst Privatinsolvenz anmeldet.

Oder man legt es darauf an und riskiert verklagt zu werden, was per se nichts schlimmes ist. Im Worst Case ist man "etwas" Geld los und um ein paar Erfahrungen reicher.
Tom_Ate
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Re: Schulden an Inkasso oder direkt an den Gläubiger?

Beitrag von Tom_Ate »

Also das Inkasso-Unternehmen hat bisher auf jeden meiner Kommunikationsversuche mit Standard-Textbaustein-Antworten reagiert. Die Forderung reduzieren wollen sie also nicht.

Bisher scheint das Inkasso-Unternehmen auch nicht zu wissen, dass die Hauptforderung+Zinsen+Mahngebühren von mir schon direkt an den Gläubiger überwiesen wurde. Sollte ich das denen mitteilen? Irgendwie sehe ich es nicht als meine Aufgabe an, die Kommunikation zwischen dem Gläubiger und dem Inkasso-Unternehmen zu organisieren.
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