heckmair hat geschrieben:
Meiner Meinung nach kommt in dem Fall nur eine Zwangsstilllegung in Frage. Das hätte die Behörde dem TE auch sagen können, wäre nicht zu viel verlangt.
Was aber erst dann geht, wenn man das Fahrzeug z.B. bei einer Fahndung gefunden hat. Bis dahin kann es mit dem gestempelten Kennzeichen weiter verwendet werden, also sind auch Steuer und Versicherung fällig. Sollte der neue Besitzer das Fahrzeug im Ausland bei einer Behörde anmelden, welche die bisherige deutsche Zulassungsstelle nicht informiert, kann das ewig so gehen, denn mit dem neuen Kennzeichen wird es nie gefunden.