Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

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Hanomag
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von Hanomag »

heckmair hat geschrieben:Aber es sollte die Rechtslage zu dem Thread diskutiert werden und nicht TE-Bashing betrieben. So ist das Forum wirklich sinnlos.
Sehe ich nicht anders. Der TE ist sich seiner begangenen Fehler bewusst und kann gerne auf Bashing verzichten. Eine Diskussion soll weiterbringen und nicht niedermachen.
heckmair hat geschrieben:Meiner Meinung nach kommt in dem Fall nur eine Zwangsstilllegung in Frage.
Und dazu benötigt man die Anschrift des Käufers. Diese zu Ermitteln wäre Aufgabe der Staatsgewalt. Hierzu kann der Verkäufer nur Hilfestellung leisten.
FM
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von FM »

heckmair hat geschrieben: Meiner Meinung nach kommt in dem Fall nur eine Zwangsstilllegung in Frage. Das hätte die Behörde dem TE auch sagen können, wäre nicht zu viel verlangt.
Was aber erst dann geht, wenn man das Fahrzeug z.B. bei einer Fahndung gefunden hat. Bis dahin kann es mit dem gestempelten Kennzeichen weiter verwendet werden, also sind auch Steuer und Versicherung fällig. Sollte der neue Besitzer das Fahrzeug im Ausland bei einer Behörde anmelden, welche die bisherige deutsche Zulassungsstelle nicht informiert, kann das ewig so gehen, denn mit dem neuen Kennzeichen wird es nie gefunden.
Tastenspitz
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von Tastenspitz »

Jetzt muss der TE schon wieder die Hose wechseln. :ironie:
Minimale Möglichkeit:
Auch als Privatperson hat man das Recht bei der Zulassungsstelle eine Halteranschrift zu bekommen. Man könnte es mit dem Sachverhalt versuchen über das Abholerkennzeichen den Halter zu ermitteln und so das verkaufte Fahrzeug zu finden.
Ob das als "berechtigtens Interesse" eingestuft wird, kann ich aber nur vermuten.
Hanomag
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von Hanomag »

Tastenspitz hat geschrieben:Auch als Privatperson hat man das Recht bei der Zulassungsstelle eine Halteranschrift zu bekommen. Man könnte es mit dem Sachverhalt versuchen über das Abholerkennzeichen den Halter zu ermitteln und so das verkaufte Fahrzeug zu finden.
Ob das als "berechtigtens Interesse" eingestuft wird, kann ich aber nur vermuten.
Sicher wäre sicher Anzeige bei der Polizei hilfreich.
SusanneBerlin
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von SusanneBerlin »

Was hat der Käufer denn bislang verbrochen? Wegen dass ein Autokäufer sich zum Um- oder Abmelden 2 Wochen Zeit lässt, unternimmt die Polizei nichts. Selbst erlebt.
Grüße, Susanne
Deputy
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von Deputy »

Hanomag hat geschrieben:Sicher wäre sicher Anzeige bei der Polizei hilfreich.
Wegen was?
normanescio
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von normanescio »

Deputy hat geschrieben:
Hanomag hat geschrieben:Sicher wäre sicher Anzeige bei der Polizei hilfreich.
Wegen was?
Nun, da Versicherung und Steuer weiter läuft, wird pro Monat ein Schaden von etwa 50 € verursacht.Sollte eigentlich Grund genug sein, dass die Polizei tätig wird. Ich habe auch Anzeige erstattet, aber bis jetzt keine Rückmeldung bekommen.
Deputy
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von Deputy »

Und wieso meldet man es nicht beidesmal ab?
ktown
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von ktown »

WHKD2000 hat geschrieben:
Deputy hat geschrieben:Und wieso lässt man die Versicherung weiterlaufen und zahlt weiter Steuern?
vermutlich weil das FZ noch auf den eigenen Namen (Halter) läuft :mrgreen:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Deputy
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von Deputy »

Das ist klar, ändert aber nichts an der Frage und beantwortet sie auch nicht.
WHKD2000
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von WHKD2000 »

Deputy hat geschrieben:Und wieso meldet man es nicht beidesmal ab?
man benötigt die -übergebenen- FZ-Papiere sowie die sich noch am FZ befindlichen KnZ-schilder..........
Beides hat der TE nicht.

Die Versicherung erhält die Abmeldung von der Zulassungsstelle
In dieser Reihenfolge läuft der Apparat.

war das die :ostern: -Frage ?
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
Deputy
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von Deputy »

Nein, das war nicht die Frage - was auch nicht schwer zu erkennen ist.

Die Frage lautete: Warum meldet man es nicht ab?

Grundsätzlich braucht man die Fzg-Papiere und die Kennzeichen, aber eben nur grundsätzlich.

Oder andersrum: ein Fzg wird mit Papieren gestohlen; nach Deiner Ansicht müsste der Halter (und konsequenterweise seine Erben weiter), die Versicherung und Steuer bis in alle Ewigkeit zahlen - man kann es ja nicht abmelden.

Also nochmal: warum meldet man es nicht ab?
normanescio
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von normanescio »

Deputy hat geschrieben:Also nochmal: warum meldet man es nicht ab?
Die Zulassungsstelle verweigert die Abmeldung, da weder KFZ-Schein noch Kennzeichen vorgelegt werden können.
Im Fall eines gestohlenen Autos wäre das kein Problem. Im Fall eines verkauften Autos verweigert die Zulassungsstelle jede Mithilfe,
FM
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von FM »

Rechtsgrundlage ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html

Man beachte, dass das in Abs. 4 genannte Aufgebotsverfahren eine Kann-Regelung ist.
Deputy
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Re: Autokäufer meldet Fahrzeug nicht um

Beitrag von Deputy »

Knackpunkt ist, dass der ehemalige Besitzer weder die Papiere noch die Kennzeichen wiedererlangen kann; wie soll das denn nach Vorstellung der Zulassungsstelle weitergehen?! Bis in alle Ewigkeit? Zur Not muss man sich da einen Anwalt nehmen - letzten Endes kommt die Zulassungsstelle nicht drum herum, wenn die Papiere / die Kennzeichen nicht mehr zu erlangen sind. Und genau das liegt hier vor.
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