Diensreise in Kerntechnische Anlage

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illson
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Diensreise in Kerntechnische Anlage

Beitrag von illson »

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Arbeitnehmer A hat einen Arbeitsvertrag mit Firma B, in dem gelegentliche Dienstreisen vorgesehen sind. Nun soll A in einer Kerntechnischen Anlage (Castorenlager, AKW, usw.) einen Arbeitseinsatz mit eventueller Strahlenexposition durchführen.
Müssen solche "Härtefälle" extra erwähnt/geregelt sein?

Grüße,

illson
Tastenspitz
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Re: Diensreise in Kerntechnische Anlage

Beitrag von Tastenspitz »

Wie meinen?
Solange sich das im zulässigen Rahmen bewegt, wo sollte da der "Härtefall" sein.
Und wenn es darüber hinausgeht ist es nicht zulässig.
illson
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Re: Diensreise in Kerntechnische Anlage

Beitrag von illson »

Hallo Tastenspitz,

es stellt sich die Frage nach dem zulässigen Rahmen. Immerhin geht es um Strahlung mit all ihren Folgen. Nicht umsonst laufen in allen möglichen Bereichen, in denen Strahlenexposition besteht, die Leute mit Dosimetern rum. Und nur weil es per Gesetz im Rahmen liegt, heißt es nicht, das daraus keine gesundheitlichen Folgen erwachsen können. Ich möchte lediglich wissen, ob das einfach so angeordnet werden kann oder nicht.

Grüße...
hambre
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Re: Diensreise in Kerntechnische Anlage

Beitrag von hambre »

Und welche Art von Bereichen sollen dort betreten werden?
Überwachungsbereich, Kontrollbereich oder Sperrbereich?
Oder wird die kerntechnische Anlage nur außerhalb der Strahlenschutzbereiche betreten?
webelch
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Re: Diensreise in Kerntechnische Anlage

Beitrag von webelch »

Gehören solche Einsätze bei solchen Kunden, den zur üblichen Tätigkeit eines Arbeitnehmers des Unternehmens, in dem A angestellt ist. Und gehören solche Tätigkeiten zum arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeitsfeld des A? Es gelten natürlich dabei alle relevanten arbeits- und strahlenschutzrechtlichen Bedingungen.
FM
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Re: Diensreise in Kerntechnische Anlage

Beitrag von FM »

Soweit die Vertragssituation angedeutet ist, wäre nicht erkennbar warum es vertraglich ausgeschlossen sein sollte.

Ein gesetzlicher Ausschluss könnte sich aus Arbeitsschutzbestimmungen ergeben. Dazu gibt es für kerntechnische Anlagen sicherlich sehr ausführliche Regelungen, wenn diese nicht eingehalten werden, darf und muss man nicht hinein. Individuelle persönliche Einschränkungen, die eine höhere Schwelle verursachen als gesetzlich vorgesehen, müsste man nachweisen, z.B. durch ein ärztliches Attest (Beispiel: schwanger).
illson
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Re: Diensreise in Kerntechnische Anlage

Beitrag von illson »

Die Frage war, ob man sich Strahlung oder anderen potenziellen Gefährdungen aussetzten muss oder nicht, wenn das nicht explizit irgendwo erwähnt ist. Es ist ja schon ein Unterschied, ob man während einer Dienstreise in einer Konferenz oder auf einer normalen Baustelle ist oder im Castorenlager. Aber die Tendenz der Antworten ist ja recht eindeutig.
webelch
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Re: Diensreise in Kerntechnische Anlage

Beitrag von webelch »

illson hat geschrieben:Die Frage war, ob man sich Strahlung oder anderen potenziellen Gefährdungen aussetzten muss oder nicht, wenn das nicht explizit irgendwo erwähnt ist.
Und die Antwort dazu haben sie bekommen. Wenn diese Dienstreise zum vertraglich vereinbarten Tätigkeitsumfang gehört und alle rechtlichen Schutzbestimmungen eingehalten werden: Ja!

Schon auf allen anderen Dienstreisen dürfte A, sofern er mit dem PKW reist, einer sehr hohen statistischen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt sein. Diese liegt um Größenordnungen über der Gefahr durch kerntechnische Unfälle.
Celestro
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Re: Diensreise in Kerntechnische Anlage

Beitrag von Celestro »

webelch hat geschrieben:einer sehr hohen statistischen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt sein. Diese liegt um Größenordnungen über der Gefahr durch kerntechnische Unfälle.
Von Unfällen war aber überhaupt keine Rede. Wohl eher von der vorhandenen Strahlenexposition, OHNE Zwischenfall. Aber hier bin ich bei einem meiner Vorredner. Kommt wohl sehr darauf an, welchen Bereich man wirklich betreten müsste. Einen Bereich, in dem man sich lediglich eine gewisse Zeit aufhalten darf, eher nicht. Einen Bereich, in dem ein Dosimeter nur dafür dient, eine abnormale Situation zu erkennen, vermutlich schon.
Evariste
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Re: Diensreise in Kerntechnische Anlage

Beitrag von Evariste »

Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um gesundheitliche Gefahren für den Arbeitnehmer zu minimieren. Das gilt aber grundsätzlich für jeden Arbeitsplatz, nicht nur für Arbeitsplätze in einem AKW. Wenn alle Vorschriften befolgt werden, hat der

Wenn es einen Betriebsrat gibt, kann man diesen einschalten, der BR hat in Fragen des Gesundheitsschutzes ein Mitbestimmungsrecht.

Die Frage ist, ob man sich deswegen Gedanken machen sollte: Der zulässige Jahreshöchstwert der Strahlenbelastung für die allgemeine Bevölkerung liegt bei 1 Millisievert, der Höchstwert für beruflich exponierte Personen bei 20 Millisievert. Das heißt, selbst wenn die Strahlenbelastung im AKW so hoch wäre, dass die Kollegen, die dort arbeiten, knapp unter dem Höchstwert liegen, würde ein einmaliger 1-wöchiger Einsatz eine Belastung von gerade mal 0,4 Millisievert bedeuten, also immer noch weit unter dem Grenzwert für die normale Bevölkerung. In der Praxis (die durchschnittliche Jahresdosis der Betroffenen liegt weit darunter) dürfte die Belastung geringer sein als Strahlenbelastung durch einen Interkontinentalflug. Übrigens, Piloten und Flugbegleiter gehören auch zu den "beruflich exponierten Personen", deren Strahlenbelastung überwacht wird.

Ach ja, und sollte der AN rauchen, dann ist ein mögliches zusätzliches Krebsrisiko durch die Strahlenbelastung sowieso zu vernachlässigen... :D
winterspaziergang

Re: Diensreise in Kerntechnische Anlage

Beitrag von winterspaziergang »

illson hat geschrieben:Die Frage war, ob man sich Strahlung oder anderen potenziellen Gefährdungen aussetzten muss oder nicht, wenn das nicht explizit irgendwo erwähnt ist. Es ist ja schon ein Unterschied, ob man während einer Dienstreise in einer Konferenz oder auf einer normalen Baustelle ist oder im Castorenlager. Aber die Tendenz der Antworten ist ja recht eindeutig.
ja, ist eindeutig. Ob man sich während der Dienstreise am Konferenztisch, normale Baustelle oder Castorlager befindet oder womit man rechnen muss hängt auch davon ab, welchen Beruf Arbeitnehmer A ausübt und damit, welchen Arbeitsvertrag er mit Firma B hat.
FM
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Re: Diensreise in Kerntechnische Anlage

Beitrag von FM »

Wenn "solche "Härtefälle" extra erwähnt/geregelt sein" müssten im Arbeitsvertrag, dann müsste man das auch beim Handwerker aus Stade so festlegen, falls man ihn mal auf eine Baustelle in der Hamburger Innenstadt schicken will - weil dort die Luftverschmutzung sehr viel höher ist. Und wohl auch das Risiko durch Kriminalität und Verkehrsunfälle. Da würden Arbeitsverträge zimlich aufwendig und jedes Unternehmen müsste wissen, welche Aufträge es in den nächsten Jahrzehnten bekommt.
Tastenspitz
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Re: Diensreise in Kerntechnische Anlage

Beitrag von Tastenspitz »

Wie gesagt. Wo ist der Hartefall?
matthias.
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Re: Diensreise in Kerntechnische Anlage

Beitrag von matthias. »

illson hat geschrieben:Hallo Tastenspitz,

es stellt sich die Frage nach dem zulässigen Rahmen. Immerhin geht es um Strahlung mit all ihren Folgen. Nicht umsonst laufen in allen möglichen Bereichen, in denen Strahlenexposition besteht, die Leute mit Dosimetern rum.

Dann lass dir doch auch nen Dosimeter geben.
blackylein
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Re: Diensreise in Kerntechnische Anlage

Beitrag von blackylein »

illson hat geschrieben:Hallo Tastenspitz,

es stellt sich die Frage nach dem zulässigen Rahmen. Immerhin geht es um Strahlung mit all ihren Folgen. Nicht umsonst laufen in allen möglichen Bereichen, in denen Strahlenexposition besteht, die Leute mit Dosimetern rum. Und nur weil es per Gesetz im Rahmen liegt, heißt es nicht, das daraus keine gesundheitlichen Folgen erwachsen können. Ich möchte lediglich wissen, ob das einfach so angeordnet werden kann oder nicht.

Grüße...
wenn ich im orthopädischen OP Dienst habe, muss ich auch einen Dosimeter tragen. Ist meine Gesundheit nun auch in Gefahr?
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