Privatinsolvenz / Erbschaft
Moderator: FDR-Team
Privatinsolvenz / Erbschaft
Person A beantragt die Privatinsolvenz .
A ist gleichzeitig Schuldner von Personn B welcher Vermieter von A ist.
Vermieter B hat ein Zahlungs und Räumungurteil gegen PersonA und somit erhebliche Forderungen gegen Person A .
Person B (auch Erblasser ) hinterlässt Person A eine Erbschaft.
Wie verhält sich das für Person B ?
A ist gleichzeitig Schuldner von Personn B welcher Vermieter von A ist.
Vermieter B hat ein Zahlungs und Räumungurteil gegen PersonA und somit erhebliche Forderungen gegen Person A .
Person B (auch Erblasser ) hinterlässt Person A eine Erbschaft.
Wie verhält sich das für Person B ?
Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
B ist gestorben?
Privatinsolvenz / Erbschaft
Gar nicht. Der ist doch Tod...Wie verhält sich das für Person B ?
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
Solange B nicht tot ist, ist es unerheblich ob A später mal Erbe von B wird.
Sobald die Insolvenzverfahren von A eröffnet ist, kann B seine Forderungen zur Gläubigertabelle anmelden.
P.S. @Tevi: dieser thread ist doppelt erschienen. Sie sollten den anderen thread löschen.
Sobald die Insolvenzverfahren von A eröffnet ist, kann B seine Forderungen zur Gläubigertabelle anmelden.
P.S. @Tevi: dieser thread ist doppelt erschienen. Sie sollten den anderen thread löschen.
Grüße, Susanne
Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
wie lösche ich den doppelten Eintrag ?
Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
Den Beitrag einem Mod melden?
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Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
Das geht jetzt nicht mehr. Einen eigenen Beitrag löschen geht nur, solange noch niemand geantwortet hat.Tevi hat geschrieben:wie lösche ich den doppelten Eintrag ?
Fürs nächstemal: Sie klicken auf den "Ändern"-Button und dann machen Sie einen Haken bei "Ganzen Beitrag löschen" (befindet sich oberhalb des Beitragstextes).
Grüße, Susanne
Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
Und jetzt habe ich ihn mal entfernt. 

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
Danke fürs löschen
Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
"Sobald die Insolvenzverfahren von A eröffnet ist, kann B seine Forderungen zur Gläubigertabelle anmelden."
o.k. / B meldet dann seine Forderungen in der Gläubigertabelle an ....
Während der Zeit der Privatinsolvenz verstirbt Person B
A ist nur Pflichteilsberechtigter , da es Person C gibt , die Alleinerbe ist .
Ist ist unwahrscheinlich das Person B etwas von seinen offenen Forderungen erhält , da Persan A eh ALG 2 bezieht .
Wie kann Person C vorgehen , wenn die Erbschaftsangelegenheit in die Zeit der Privatinsolvenz fällt ?
o.k. / B meldet dann seine Forderungen in der Gläubigertabelle an ....
Während der Zeit der Privatinsolvenz verstirbt Person B
A ist nur Pflichteilsberechtigter , da es Person C gibt , die Alleinerbe ist .
Ist ist unwahrscheinlich das Person B etwas von seinen offenen Forderungen erhält , da Persan A eh ALG 2 bezieht .
Wie kann Person C vorgehen , wenn die Erbschaftsangelegenheit in die Zeit der Privatinsolvenz fällt ?
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Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
Die offenen Forderungen, die B bei A hat, sind höchstwahrscheinlich uneinbringlich.
Damit müssen sich B und C sich bfinden. Da gibt es keine Tricks, wie man doch noch Geld aus eibem Insolventen herausbekommt.
Oder wollen Sie wissen, ob B bzw. sein Erbe C die Schulden gegen die Pflichtteilsforderungen von A aufrechnen kann? Das müsste mMn. gehen, bin aber Laie.
Damit müssen sich B und C sich bfinden. Da gibt es keine Tricks, wie man doch noch Geld aus eibem Insolventen herausbekommt.
Oder wollen Sie wissen, ob B bzw. sein Erbe C die Schulden gegen die Pflichtteilsforderungen von A aufrechnen kann? Das müsste mMn. gehen, bin aber Laie.
Grüße, Susanne
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Re: Privatinsolvenz / Erbschaft
wird der Pflichteil von A geltend gemacht, dann fällt dieser in die Insolvenzmasse, sofern der B noch vor der Beendigung des Insolvenzverfahrens verstirbt.
Verstirbt der B vor Beendigung des Insolvenzverfahrens, der A macht seinen Pflichtteilsanspruch aber erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens geltend, so steht der Weg einer Nachtragsverteilung offen.
Verstirbt der B vor Beendigung des Insolvenzverfahrens, der A macht seinen Pflichtteilsanspruch aber erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens geltend, so steht der Weg einer Nachtragsverteilung offen.
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
ich eine Cafeteria. Derek Shepherd
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