Einschreiben

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Hanomag
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Re: Einschreiben

Beitrag von Hanomag »

Froggel hat geschrieben:Warum sollte jemand, der die Absicht hat zu kündigen, seinem AG seinen Papiermüll kostenpflichtig zusenden?
In diesem Beispiel, sind Deine Einwendungen berechtigt, aber hier geht es ganz allgemein um den nachweislichen Zugang einer Einschreibesendung. Daher sind auch andere Beispiele möglich. Wer dem Empfänger nicht traut und sicherstellen möchte, dass dieser den Empfang des Inhaltes nicht abstreiten kann, sollte besser eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher vorziehen.
Froggel hat geschrieben:Abgesehen davon wüsste der Sendungsempfänger sofort, von wem der Papiermüll (oder auch der leere Umschlag) käme, sodass er sich fragen sollte, warum er das erhalten hat.Logisches Verhalten: Nachfragen. Dieses passiert aber nicht. Man kann wohl davon ausgehen, dass der Umschlag eben doch die Kündigung enthielt und der AG sie einfach nur ignoriert hat.
Was aber ziemlich sinnbefreit ist, wenn der betrügerische Absender die teuren VIP-Lounge-Eintrittskarten für das DFB-Pokalfinale lieber selbst behalten will und nur einen Zugang beim Besteller nachweisen will.
CDS
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Re: Einschreiben

Beitrag von CDS »

... weswegen in einem Streitfall das Gericht abwägen wird wie wahrscheinlich es ist das:

a) Ein Unternehmen oder ein AN anstelle einer Kündigung

b) Ein Verkäufer von Eintrittskarten
nur einen leeren Umschlag verschickt.

Ich würde vermuten das das Ergebniss bei a) doch deutlich anders ist als im Falle b)
Tastenspitz
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Re: Einschreiben

Beitrag von Tastenspitz »

CDS hat geschrieben:Ich würde vermuten das das Ergebniss bei a) doch deutlich anders ist als im Falle b)
...und das auch schon, weil es einmal Zivilrecht und einmal Arbeitsrecht ist. Bei letzterem geht es dann regelmäßig primär um einzuhaltende Fristen bzw. den Nachweis.
Etienne777
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Re: Einschreiben

Beitrag von Etienne777 »

Apropos Einschreiben, gestern habe ich eine Klageschrift ausgearbeitet und in diesem Zuge wollte ich mir anhand der Einlieferungsquittung eines gelben Unternehmens auf dessen Website anzeigen lassen, wann das am 07.02.2019 eingelieferte Einschreiben denn zugestellt wurde (Einwurf-Einschreiben). Die Website meint nun, fast drei Monate nach der Einlieferung, das Einschreiben befände sich "in Zustellung". An Anruf bei dem Unternehmen ergab, daß dieses nicht in der Lage ist zu sagen, ob das Einschreiben überhaupt zugestellt worden ist. Und jetzt wird es lustig: Man werde den Adressaten befragen, ob er das (ihm mißliebige) Einschreiben denn erhalten habe. Vor lauter Datenschutz wollte man von mir sogar noch wissen, worum es in dem Schreiben gegangen ist. Soviel zum Thema Einschreiben, das hohe Porto kann man sich echt sparen. :evil:
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Sartre
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Re: Einschreiben

Beitrag von Sartre »

Etienne777 hat geschrieben:Soviel zum Thema Einschreiben, das hohe Porto kann man sich echt sparen. :evil:
Ich hatte bisher nie Probleme mit Einwurf-Einschreiben. Weder daß ein Empfänger den Empfang bestritten hätte, noch daß der Versandverlauf nicht nachvollzogen werden konnte. Und das waren schon viele. Heute 2 Kündigungen von Stromlieferverträgen rausgeschickt. Nach einer Stunde waren die online als eingeliefert zu sehen.
Und bisher hatte ich IMMER nach 2-3 Tagen die Zustellbestätigung mit exakter Uhrzeit der Zustellung. Da scheint bei Dir was blöd gelaufen zu sein. Sowas dürfte nicht vorkommen und ist hoffentlich die ganz seltene Ausnahme.

Aus vielfach geschilderten Gründen versende ich nur noch per Einwurf-Einschreiben, nicht mit Rückschein. Daß PZAs nur wenig mehr kosten, war mir bis dato nicht bewusst. Aber wer kündigt schon Stromliefer- oder Mobilfunkverträge per Zustellungsurkunde oder gar Gerichtsvollzieher? :shock:

Da die Preis-Differenz zwischen Einwurfeinschreiben (2,85€ brutto) und Postzustellungsauftrag (3,45€ netto) nicht gerade groß ist, wieso wählst Du nicht diesen Weg? Bzw. wieso wird das nicht allgemein empfohlen, um eine rechtssichere Zustellung sicherzustellen?

Was ich übrigens nervig und nicht zeitgemäß empfinde, daß die Einlieferungsbelege der Einschreiben immer noch auf Thermopapier ausgedruckt werden.
Wenn man die nicht anderweitig sichert, sind die nach wenigen Monaten oder schon früher, je nach Lagerung, so ausgeblichen, daß man sie als Beweismittel komplett vergessen kann.
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FM
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Re: Einschreiben

Beitrag von FM »

Postzustellungsaufträge können nur Behörden, Gerichte und eben auch Gerichtsvollzieher erteilen. Für Privatpersonen und Unternehmen geht es also nur über den Gerichtsvollzieher.

Und wie der Name schon sagt: ausgeführt wird er vom selben Postunternehmen und vom selben Zusteller, welche auch Einschreiben befördern und zustellen.

Fehler im Ablauf durch unqualifiziertes oder schlampiges Personal kommen da also ebenso häufig vor. Mir ist es als Empfänger z.B. schon passiert, dass die Zustellungsurkunde ebenfalls in meinem Briefkasten lag (Fehler des Postzustellers) und dass an die Anschrift eines Drittbeteiligten zugestellt wurde (Fehler der Gerichtsangestellten bei der Adressierung). Wirklich zuverlässig ist das also auch nicht.

Der Vorteil gegenüber Einschreiben ist, dass der Inhalt dokumentiert ist - da wird z.B. absendenden Behörden einfach geglaubt, dass ihre Angestellten nicht lügen und stets ausreichend sorgfältig arbeiten. Aber wenn die Sendung an den falschen Empfänger adressiert wurde, verloren ging oder die Zustellungsurkunde nicht zurück gesandt wird, nützt dies auch nichts.

Auch beim Einschreiben ist aber die Zeugenaussage des Angestellten (des Absenders) das richtige Schriftstück in den Umschlag gelegt und zur Post gegeben zu haben ein Beweismittel, da der Angestellte nicht Prozesspartei ist und als Zeuge gar nicht lügen darf. Anders wenn der Prozessführende das alles selbst macht, dann ist es nur Parteivorbringen. Es wäre aber als Prozessbetrug strafbar, wenn der Absender vorsätzlich falsches behauptet (und kann auch durchaus nachweisbar sein).

Wer kein Postunternehmen finden kann, in dessen Organisation und Mitarbeiter er ausreichend Vertrauen hat, sollte andere nachweisbare Transportwege verwenden.
Sartre
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Re: Einschreiben

Beitrag von Sartre »

FM hat geschrieben:Postzustellungsaufträge können nur Behörden, Gerichte und eben auch Gerichtsvollzieher erteilen.
Danke für die Aufklärung. Da hab ich wohl den von mir gesetzten Link nicht richtig durchgelesen. :oops:

Für meine Stromanbieter-Kündigungen werde ich noch Kündigungsschreiben per email nachschieben. Doppelt gemoppelt. Sollte dann recht sicher sein.

M.W. gab es 2016 eine Gesetzes-Nouvelle, nämlich in §127BGB, der Kündigungen bei solchen Verträgen auch per email zulässt. Das hatte mein Strom-Anbieter vorher ausgeschlossen. Ist halt einer von diesen, die mit grosszügigen Boni im ersten Vertragsjahr Kunden ködern, um dann, wenn man vergisst zu kündigen, richtig abzukassieren.

Ich wechsle praktisch jedes Jahr. Nur so bekomme ich einen halbwegs akzeptablen Preis. Denn wir zahlen eh mehr als die meisten Europäer für Strom.

Strompreise in Europa
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Re: Einschreiben

Beitrag von windalf »

Zur "Auflösung". Scheint von einer Anwaltskanzlei zu sein. Heute morgen habe ich ein Einwurfeinschreiben im Briefkasten gefunden. Adresse und Nachname stimmen. Den Vornamen gibt es in meiner Familie aber nicht (nicht mal ansatzweise, so dass ein Vertipper möglich wäre).

Scheint einfach an die falsche Adresse (woher auch immer die meine haben) geschickt worden zu sein. Daher ja auch nicht mal die Idee worum es sich überhaupt handeln könnte. Werde die Nummer also weiterhin einfach ignorieren. Der Versender kann sich die Post ja bei mir ungeöffnet abholen, wenn er die denn wiederhaben möchte...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Etienne777
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Re: Einschreiben

Beitrag von Etienne777 »

Sartre hat geschrieben:Ich hatte bisher nie Probleme mit Einwurf-Einschreiben.
Ich auch nicht, bis auf dieses. Nur liegt es in der Natur der Sache, daß man gerade wichtige Schreiben als Einschreiben versendet und wenn man dann wie in meinem Fall erst nach drei Monaten feststellt, daß das obwohl nicht zurückgekommen dem Empfänger jedenfalls nicht nachweisbar zugestellt wurde, ist das mehr als ärgerlich. Zumindest in meiner Region scheinen sich aber Presseberichten zufolge Briefverluste auszuwachsen, ein Briefmarkensammler berichtete der Zeitung davon, daß selbst Einschreiben wiederholt verlorengegangen seien. Seither gebe er die Briefe im Nachbarland Sachsen auf und die kommen dann auch an. Ich hatte übrigens auch schon mal ein Einschreiben/Rückschein mit Rückschein im Briefkasten, drei Tage später stand ein Postzusteller vor der Tür und fragte nach dem Rückschein, weil inzwischen bemerkt worden war, daß der fehlte.
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FM
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Re: Einschreiben

Beitrag von FM »

Etienne777 hat geschrieben: Nur liegt es in der Natur der Sache, daß man gerade wichtige Schreiben als Einschreiben versendet und wenn man dann wie in meinem Fall erst nach drei Monaten feststellt, daß das obwohl nicht zurückgekommen dem Empfänger jedenfalls nicht nachweisbar zugestellt wurde, ist das mehr als ärgerlich.
Falls man Internetzugang hat, muss man ja nicht 3 Monate abwarten, man kann ab Einlieferung jederzeit den Status abfragen. Und man kann auch eine automatische E-Mail-Benachrichtigung einrichten, falls man nicht ständig nachsehen will.

Früher war das schwieriger, da musste man zum Postamt gehen, einen Nachforschungsantrag stellen, lange warten - aber da waren die Postbediensteten auch noch keine Sub-ubunternehmer, sondern ausgebildete Bundesbeamte.
Sartre
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Re: Einschreiben

Beitrag von Sartre »

Da windalfs Problem gelöst scheint, erlaube ich mir mal etwas OT.

Ich wollte ja meinem Einwurf-Einschreiben mit den Stromanbieterkündigungen eine email-Kündigung sicherheitshalber nachschieben.
Die kam heute als nicht zustellbar zurück. Im Netz ist keine andere mail-Adresse des Anbieters zu finden.

Scheint dort gängige Praxis zu sein, Kontaktversuche zu blockieren.

Gibt dazu etliche nicht so tolle Erfahrungen von Kunden. Aus 2017 ein Artikel, der diverse Schwarze Schafe behandelt. Mit ExtraXXXXXX hatte ich überhaupt keine Probleme mit der Kündigung. Lief alles korrekt ab.

Ob der jetzige Noch-Lieferant mit Strom im Namen Probleme machen wird, wird sich noch zeigen. Ich finde es allerdings schon eine Frechheit, daß dieser Anbieter nicht per email kontaktierbar ist. Weder über die im Netz genannten Adressen, noch über das Kundenportal oder die Website.

Bin mal gespannt wie es da weitergeht. Ob also Kündigungsbestätigungen kommen oder die Kündigungen ignoriert werden und wir dann evtl. klagen müssen.

Vertrag begann am 23.06.2018 mit 12 Monaten Vertragslaufzeit und 6-wöchiger Kündigungsfrist.
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FM
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Re: Einschreiben

Beitrag von FM »

E-Mail ist nicht so sicher wie man denken mag. Die kann auch verloren gehen. Das Internet ist eben ein Netz, und Netze können auch zerrissene Fäden haben. Man kann zwar Empfangsbestätigung einstellen, klappt aber nur wenn der Empfänger das auch alös akzeptiert eingestellt hat. Und selbst dann ist die "Quittung" nur eine Textdatei.
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