Recht bei Rückabe von Konzertkarten

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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williweber
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Recht bei Rückabe von Konzertkarten

Beitrag von williweber »

Hallo,
ich möchte mich gerne erkundingen welches Recht ich bei der Rückgabe von Konzertkarten habe wenn das Konzert ausgefallen ist und es keinen Ersatztermin gibt. Ich habe die 2 Karten beim Anbieter XXX für 378€ gekauft. Anbieter XXX bietet mir eine Rücknahem der Karten nur zum ehemaligen Originalpreis der Karte an 92,80€ pro Ticket den Restbetrag möchte Anbieter XXX als Servicegebühr und Provision einbehalten. Der originale Ticktepreis war weder bei der Bestellung im Olineshop noch auf der Rechung Angegeben auch teilt sich der Preis von 378€ auf der Rechnung nicht in Teicktepreis, Servicegebühr und Provision auf ich versuche hier ein Bild der Rechnung anzuhängen.

Meine Frage jetzt ist es rechtmäßig das Anbieter XXX bei Rückgabe der Karten wegen Ausfall der Veranstaltung eine Servicegebühr und Provision einbehält obwohl diese auf der Rechnung nicht ausgewiesen ist?

Link zur Rechung

http://www.schmiddy12.de/Rechnung.jpg

mfg

williweber
Rolf22
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Re: Recht bei Rückabe von Konzertkarten

Beitrag von Rolf22 »

Aus dem Link geht hervor, dass der Preis über Kreditkarte bezahlt wurde. Ich würde der Abbuchung wegen Nichterfüllung widersprechen.
SusanneBerlin
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Re: Recht bei Rückabe von Konzertkarten

Beitrag von SusanneBerlin »

Aus dem link geht auch hervor, dass seit der Zahlung mehr als 4 Monate vergangen sind und sowohl ein Jahres- als auch ein Quartalsabschluss des Kreditkartenkontos dazwischen liegen.
Grüße, Susanne
williweber
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Re: Recht bei Rückabe von Konzertkarten

Beitrag von williweber »

Rückbuchung über Kreditkarte ist leider nicht möglich die Zahlung ist schon zu lange her.
Froggel
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Re: Recht bei Rückabe von Konzertkarten

Beitrag von Froggel »

Ich persönlich würde davon ausgehen, dass Tickets, die aufgrund eines Mangels, der nicht im Einflussbereich des Erwerbers liegt, nicht genutzt werden können, einen Sachmangel haben. Aus der Sachmängelhaftung ergibt sich, dass bei einer Rückabwicklung alle erhaltenen Leistungen zurückgewährt werden müssen. Das würde also auch irgendwelche Gebühren mit einschließen. Der Veranstalter kann, sofern sich für ihn dadurch ein Negativgeschäft ergibt, mMn vom Künstler den Schadensersatz fordern, nicht jedoch vom Käufer der Karten, und das auch nicht einfach per AGB beschließen.
Sehr schön erklärt wird es hier.
Ich bin kein Jurist.
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ExDevil67
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Re: Recht bei Rückabe von Konzertkarten

Beitrag von ExDevil67 »

Bei wem wurden die Karten überhaupt gekauft? Direkt beim Veranstalter bzw über eine der offiziellen Vorverkaufsstellen oder bei einem Drittanbieter?
Wobei die Preisdifferenz für mich eindeutig auf einen Drittanbieter hinweist. Und der dürfte gefühlt ja seinen Teil des Vertrages, nämlich einem Karten für ein bestimmtes Konzert zu verschaffen, erfüllt haben. Das das Konzert dann ausfällt, dürfte nicht dessen Problem sein.
williweber
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Re: Recht bei Rückabe von Konzertkarten

Beitrag von williweber »

Hallo ja die Karten wurden leider bei einem Drittanbieter gekauft bei einer sogenannten großen Ticketagentur.
zimtrecht
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Re: Recht bei Rückabe von Konzertkarten

Beitrag von zimtrecht »

ExDevil67 hat geschrieben: der dürfte gefühlt ja seinen Teil des Vertrages, nämlich einem Karten für ein bestimmtes Konzert zu verschaffen, erfüllt haben. Das das Konzert dann ausfällt, dürfte nicht dessen Problem sein.
Das kann der Autoverkäufer zum mangelhaften Auto auch sagen....
williweber
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Re: Recht bei Rückabe von Konzertkarten

Beitrag von williweber »

Wenn es so ist wie ExDevil67 schreibt müsste ich mich ja jetzt sogar an den Vernastalter weden um mein Geld zurück zu bekommen dies habe ich bereits auch gemacht und dort zur Antwort bekommen das die Karten überhaupt nicht zum weiterverkauf durch Dritte bestimmt waren und ich vom Veranstalter kein Geld zurück bekommen würde.
SusanneBerlin
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Re: Recht bei Rückabe von Konzertkarten

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn es so ist wie ExDevil67 schreibt müsste ich mich ja jetzt sogar an den Vernastalter weden um mein Geld zurück zu bekommen
Du müsstest zum Veranstalter wenn du die Karten vom Veranstalter gekauft hättest.

Da du die Karten aber nicht vom Veranstalter gekauft hast, hast du keinen Vertrag mit dem Veranstalter und kannst auch keine Erstattung vom Veranstalter verlangen.
Grüße, Susanne
williweber
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Re: Recht bei Rückabe von Konzertkarten

Beitrag von williweber »

Ja aber er schreibt ja das es nicht das Problem von dem Verkäufer ist da dieser seinen Vertrag erfüllt hat und mir die Karten geliefert hat. An wen soll ich mich jetzt wenden wenn der Verkäuufer seinen Vertragt erfüllt hat ich mich auch nicht an den Veranstalter weden kann?
SusanneBerlin
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Re: Recht bei Rückabe von Konzertkarten

Beitrag von SusanneBerlin »

An wen soll ich mich jetzt wenden wenn der Verkäuufer seinen Vertragt erfüllt hat ich mich auch nicht an den Veranstalter weden kann?
Wenn Sie der Auffassung sind, dass es nicht rechtens ist dass der Verkäufer 187,50 € an "Provision und Servicegebühr" für 2 Karten eines Konzerts das nicht stattfindet, einbehält, dann wenden Sie sich an einen Anwalt, der das Geld für Sie vom Verkäufer einfordert.
Grüße, Susanne
ExDevil67
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Re: Recht bei Rückabe von Konzertkarten

Beitrag von ExDevil67 »

williweber hat geschrieben:Ja aber er schreibt ja das es nicht das Problem von dem Verkäufer ist da dieser seinen Vertrag erfüllt hat und mir die Karten geliefert hat.
Das ist lediglich eine Einschätzung von mir, die kann, muss aber nicht, richtig sein.
Was konkret der Leistungsumfang des Drittanbieters ist, dürfte sich aus dem Vertrag den man mit ihm geschlossen hat ergeben. Der Großteil der Regelungen dürften sich aus den AGBs ergeben und es wäre nicht der erste Fall in dem eine Firma sich in ihre AGBs für die passende Klauseln schreibt die später vor Gericht keinen Bestand haben.
Ob und wie weit der Drittanbieter also auch für die Durchführung des Konzertes geradestehen muss und was bei Absage passiert, wird man also vermutlich nachlesen können. Wobei ich mal vermute das Angebot den Originalpreis zu erstatten wird dem schon entsprechen. Für alles darüber hinaus wird man wohl klagen müssen.
ktown
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Re: Recht bei Rückabe von Konzertkarten

Beitrag von ktown »

Wenn es besagter Drittanbieter ist, dann geht es einzig über einen Anwalt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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