Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

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Nordland
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflich

Beitrag von Nordland »

Celestro hat geschrieben:Die Familie ist gegen das Bußgeld in die 2te Instanz gegangen. Da OLG geht nun NICHT hin und prüft, wie die Strafe hätte ausfallen müssen. Es geht lediglich hin und prüft die Beschwerde. Und die Beschwerde war: "die 50 Euro sind zu Unrecht verhängt worden. Wir wollten unser Kind vom Moscheebesuch fernhalten." Was macht nun das OLG? Es prüft, ob das AG hier einen eklatanten Fehler gemacht hat. Dies ist aber nicht der Fall. Die 50 Euro sind schon alleine deshalb in Ordnung, weil das Kind 4 Stunden VOR dem Moscheebesuch geschwänzt hat. Es wird daher auch im Gegenteil zu Deinen ständigen Aussagen NICHT zwischen den Stunden unterschieden. Es wird lediglich gesagt: "schon die ersten 4 Stunden rechtfertigen die Strafe von 50 Euro. Ob und wenn ja, wieviel man dafür noch drauf legen müßte, darüber brauchen wir nicht nachzudenken, denn wir müssen ja nur prüfen, ob die Strafe zu hoch ist.
Und damit bestätigst du genau meine Sichtweise. Denn du argumentierst höchst widersprüchlich. Einerseits sagst du, das Gericht differenziere nicht zwischen den ersten vier und den letzten beiden Stunden, andererseits bestätigst du, dass sich das Gericht bei Prüfung der Strafhöhe eben ausdrücklich (sie haben es in der PM so geschrieben, ohne dass daran etwas zu missverstehen wäre!) auf die ersten vier bezog. Das ist nichts anderes als eine Differenzierung, denn das Gericht hat klar einen Unterschied gemacht zwischen der ersten vier, die unstreitig "normaler" Unterricht waren und den letzten beiden, die wegen der verpflichtenden Moscheebesuchs umstritten sind.

Und du verkennst die Macht des Faktischen. Klar, war es nicht das OLG, das die Strafe von 300 Euro auf 50 Euro absenkte. Nur habe ich dies auch nicht behauptet. Es war die vorherige Instanz. Nur ist das egal, denn du wirst nicht bestreiten können, dass sich die nunmehr verhängte Strafe in einer Höhe befindet, die für die ersten vier Stunden ausreicht. Das OLG hat es doch bestätigt, und es hat dabei - wie gesagt - nicht offen gelassen, ob jetzt die Stunden mit Moscheebesuch darunter fallen oder nicht:

Das Amtsgericht hat die Verhängung des Bußgeldes bereits darauf gestützt, dass die Betroffenen nicht nur die Teilnahme ihres Sohnes am Moscheebesuch in der 5. und 6. Schulstunde verhinderten, sondern auch den Schulbesuch in den davorliegenden vier Schulstunden. Bereits die Verhinderung des Schulbesuchs in den ersten vier Unterrichtsstunden rechtfertigt jedoch die Verurteilung zu den - moderaten - Geldbußen in Höhe von jeweils 25 €.

Das Faktische ist nun eben, dass die Eltern eine Strafe erhalten, die sich auf dem Niveau von vier versäumten Schulstunden befinden, obwohl sie den Sohn sechs Stunden fernbleiben ließen. Das ist so, wie wenn dir zwei Parkverstöße zur Last gelegt werden und du am Ende nur die Strafe für einen zahlen musst. Dann scheint eben ein zur Last gelegter Verstoß nicht sanktioniert worden zu sein - in welcher Instanz das geschah, ist doch egal. Und wenn das AG eine deutliche Verringerung der Strafe vornahm, ohne dabei anzumerken, dass man mit der Höhe dann - wie vom OLG festgestellt - nur bei den ersten vier Schulstunden liegt, dann mag das AG etwas falsch gemacht haben. Du kannst das AG ja gerne kritisieren, aber du schreibst selbst, dass das OLG nur geprüft habe, ob die Strafe nicht zu hoch sei und nicht, ob sie für den zur Last gelegten Verstoß zu niedrig ausfalle.

Alles in allem legst du mir also zur Last, dass das AG eine für den Verstoß "falsche" Höhe festgesetzt hat. Bist du eigentlich mal darauf gekommen, dass das AG auf diese Weise eben gerade einen faulen Kompromiss in die Welt gesetzt hat (mickrige Strafe, dass sich die Eltern nicht beschweren mögen, denn sie zahlen deutlich weniger, dafür aber so tun, als ob der Moscheebesuch verpflichtend gewesen sei)?
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflich

Beitrag von ktown »

Nordland hat geschrieben:Das Faktische ist nun eben, dass die Eltern eine Strafe erhalten, die sich auf dem Niveau von vier versäumten Schulstunden befinden, obwohl sie den Sohn sechs Stunden fernbleiben ließen.
:lachen: Ihr Brille muss dermaßen braun verschmiert sein, das sie ihnen die Fähigkeit des lesens und begreifen anscheinend vollkommen unmöglich macht.
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflich

Beitrag von Celestro »

Nordland hat geschrieben:Alles in allem legst du mir also zur Last, dass das AG eine für den Verstoß "falsche" Höhe festgesetzt hat.
Erm ... nein, das lege ich Dir nicht zur Last. Ich lege Ihnen nur zur Last, das Sie (trotz Erklärung) noch immer nicht die Sache mit der 2ten Instanz verstehen.
Nordland hat geschrieben:Bist du eigentlich mal darauf gekommen, dass das AG auf diese Weise eben gerade einen faulen Kompromiss in die Welt gesetzt hat (mickrige Strafe, dass sich die Eltern nicht beschweren mögen, denn sie zahlen deutlich weniger, dafür aber so tun, als ob der Moscheebesuch verpflichtend gewesen sei)?
Im Gegensatz zu Ihnen halte ich mich an Fakten und beschäftige mich nicht mit Spekulationen, Interpretationen oder sonstigem Kram der nicht beweisbar ist. Da hätte ich nämlich viel Arbeit mit und es würde trotzdem nichts bringen, weil es ja eh nur spekulativ ist.
Nordland hat geschrieben:Das Faktische ist nun eben, dass die Eltern eine Strafe erhalten, die sich auf dem Niveau von vier versäumten Schulstunden befinden, obwohl sie den Sohn sechs Stunden fernbleiben ließen. Das ist so, wie wenn dir zwei Parkverstöße zur Last gelegt werden und du am Ende nur die Strafe für einen zahlen musst. Dann scheint eben ein zur Last gelegter Verstoß nicht sanktioniert worden zu sein - in welcher Instanz das geschah, ist doch egal. Und wenn das AG eine deutliche Verringerung der Strafe vornahm, ohne dabei anzumerken, dass man mit der Höhe dann - wie vom OLG festgestellt - nur bei den ersten vier Schulstunden liegt, dann mag das AG etwas falsch gemacht haben. Du kannst das AG ja gerne kritisieren, aber du schreibst selbst, dass das OLG nur geprüft habe, ob die Strafe nicht zu hoch sei und nicht, ob sie für den zur Last gelegten Verstoß zu niedrig ausfalle.
Ihr "Faktisches" ist dummes Zeug, wie oft noch? Das OLG hat die Beschwerde zu prüfen und nichts anderes hat es gemacht und nichts anderes DARF ES MACHEN. Die 2te Instanz prüft aufgrund der Beschwerde NICHT, ob das Urteil zu niedrig ausfiel. Es geht eben nicht hin und überlegt: "wieviel muß man den Eltern jetzt für die ersten Stunden aufbrummen und wieviel für die beiden Moscheebesuchstunden." Und es prüft auch nicht, ob der Moscheebesuch verpflichtend war. Und dies tut es eben nur deswegen nicht, weil die Strafe für die Eltern nur 50 Euro betrug und diese Strafe schon aufgrund der ersten 4 Stunden gerechtfertigt war.

Wäre das vorhergehende Urteil weitaus höher ausgefallen, oder wäre differenziert gewesen: "die ersten 4 Stunden je 25 Euro pro Stunde, Moscheebesuch verhindert nochmal 500 Euro oben drauf" und die Eltern hätten diese 500 Euro "angegriffen", dann hätte sich das OLG damit beschäftigen müssen. Und deshalb passt eben auch Ihr Parkverstoß-Vergleich nicht. Denn die Strafe war 50 Euro und das OLG mußte prüfen, ob die Strafe aufgrund "ersten 4 Stunden" PLUS "weitere 2 Stunden (Moscheebesuch)" zu hoch war. Wie man sieht war Sie es nicht. Denn das OLG schreibt ja deutlich: "die Strafe ist schon aufgrund der ersten 4 Stunden gerechtfertigt". Wieviel das AG für die anderen Stunden noch hätte obendrauf legen dürfen (oder auch nicht), hat das OLG nicht mehr geprüft.
Nordland hat geschrieben: Und damit bestätigst du genau meine Sichtweise. Denn du argumentierst höchst widersprüchlich. Einerseits sagst du, das Gericht differenziere nicht zwischen den ersten vier und den letzten beiden Stunden, andererseits bestätigst du, dass sich das Gericht bei Prüfung der Strafhöhe eben ausdrücklich (sie haben es in der PM so geschrieben, ohne dass daran etwas zu missverstehen wäre!) auf die ersten vier bezog. Das ist nichts anderes als eine Differenzierung, denn das Gericht hat klar einen Unterschied gemacht zwischen der ersten vier, die unstreitig "normaler" Unterricht waren und den letzten beiden, die wegen der verpflichtenden Moscheebesuchs umstritten sind.
a) Nein, ich argumentiere nicht widersprüchlich.

b) Nein, das OLG macht keinen Unterschied (differenziert nicht) zwischen den ersten 4 Stunden und den weiteren 2 Stunden. Eine Differenzierung wäre: "für die ersten 4 Stunden gibt es eine Strafe von 15 Euro pro versäumter Schulstunde, für die beiden letzten ist die Strafe 50 Euro pro Stunde". ODER "für die ersten 4 Stunden gibt es eine Strafe von 15 Euro pro versäumter Schulstunde, für die beiden letzten Schulstunden darf man die Eltern nicht bestrafen, denn Sie hatten das Recht, Ihr Kind vom Moscheebesuch fernzuhalten".

c) es ist höchst seltsam, wie Sie die ganze Zeit von "reiner Logik", "der Macht des Faktischen" oder nun von "Differenzierung" schreiben, aber das totale Gegenteil ist der Fall. Die von Ihnen beschriebene "Differenzierung" ist überhaupt nicht vorhanden und würden Sie endlich mal mit Logik an Ihre angeblichen "Fakten" rangehen, würden Sie vor lauter Scham, wieviel Unsinn Sie bereits geschrieben haben, im Erdboden versinken.
Nordland hat geschrieben:Und du verkennst die Macht des Faktischen. Klar, war es nicht das OLG, das die Strafe von 300 Euro auf 50 Euro absenkte. Nur habe ich dies auch nicht behauptet. Es war die vorherige Instanz. Nur ist das egal, denn du wirst nicht bestreiten können, dass sich die nunmehr verhängte Strafe in einer Höhe befindet, die für die ersten vier Stunden ausreicht. Das OLG hat es doch bestätigt, und es hat dabei - wie gesagt - nicht offen gelassen, ob jetzt die Stunden mit Moscheebesuch darunter fallen oder nicht:

Das Amtsgericht hat die Verhängung des Bußgeldes bereits darauf gestützt, dass die Betroffenen nicht nur die Teilnahme ihres Sohnes am Moscheebesuch in der 5. und 6. Schulstunde verhinderten, sondern auch den Schulbesuch in den davorliegenden vier Schulstunden. Bereits die Verhinderung des Schulbesuchs in den ersten vier Unterrichtsstunden rechtfertigt jedoch die Verurteilung zu den - moderaten - Geldbußen in Höhe von jeweils 25 €.
a) Ich habe auch nicht behauptet, daß Sie behauptet haben, daß OLG hätte die Strafe verringert.

b) Ja, ich finde die Strafe selbst für 4 versäumte Schulstunden schon viel zu gering. Das tut hier aber nichts zur Sache (ist egal).

c) Nein, es hat NICHT bestätigt, daß die verhängte Strafe sich in einer Höhe befindet, die für die ersten 4 Stunden "ausreicht". Das sollte / musste / durfte es gar nicht.
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflich

Beitrag von Tastenspitz »

Gibts das/die Urteil(e) eig. irgendwo in Volltext?
Celestro
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflich

Beitrag von Celestro »

Tastenspitz hat geschrieben:Gibts das/die Urteil(e) eig. irgendwo in Volltext?
Kann nichts finden, allerdings:
Richterin Melanie Buhk berücksichtigte in ihrem Urteil (Az. 25 Owi 408/16), dass die Eltern – beide überzeugte Atheisten – 2016 von sich aus um Ersatzunterricht in der Schule angefragt hatten.

Doch die mittlerweile pensionierte 62-jährige Schulleiterin lehnte die Teilnahme an einer Schulstunde in der Parallelklasse ab. Außerdem wertete sie positiv, dass der damals 13-Jährige zuvor noch nie unentschuldigt fehlte.
daher eben auch die relativ milde "Strafe" von nur 50 Euro für die Eltern.
Nordland
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflich

Beitrag von Nordland »

Celestro hat geschrieben:c) Nein, es hat NICHT bestätigt, daß die verhängte Strafe sich in einer Höhe befindet, die für die ersten 4 Stunden "ausreicht". Das sollte / musste / durfte es gar nicht.
Doch, und das ist ausreichend belegt. Oder soll ich jetzt zum x-ten Mal die PM zitieren, aus der eben genau das hervorgeht, was dir nicht in den Kram passt und was du nach eigenem Gutdünken bewusst missinterpretierst?

Dass meine Sichtweise richtig ist, sieht man allein schon an dem Umstand, dass ohne jeglichen Zweifel die beiden Schulstunden mit Moscheebesuch, mit denen die Schüler politisch auf Linie gebracht werden sollten, Gegenstand des hier gegenständlichen Streits sind. Ohne diesen Moscheebesuch hätten die Eltern den Schüler garantiert wie an jedem anderen Tag zur Schule geschickt. Das OLG bezieht sich jedoch ausdrücklich (indem es die Entscheidung eben explizit darauf stützt) auf die anderen vier Schulstunden. Warum hat es das denn getan, wenn doch allen Parteien klar war - auch der Behörde übrigens, die den Bußgeldbescheid erlassen hat -, dass jene vier regulären Stunden gar nicht im Streit stehen, sondern die Rechtsfragen in dem Moscheebesuch stecken? Hierauf gibst du keinerlei Antwort, während Taste zum Beispiel offen das verleugnet, was in der PM steht, und den Sachverhalt so umändert, als ob das OLG geschrieben hätte, das Bußgeld sei für die insgesamt sechs versäumten Stunden angemessen.
ktown
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflich

Beitrag von ktown »

Wenn dann bitte vollständig
Nordland hat geschrieben:Das OLG bezieht sich jedoch ausdrücklich (indem es die Entscheidung eben explizit darauf stützt) auf die anderen vier Schulstunden.
Die weiteren rechtlichen Würdigungen des Amtsgerichts zur Verhinderung des Moscheebesuchs sind nur hypothetischer Natur und haben keine tragende Bedeutung für die Verhängung des Bußgeldes.
Hätten die Eltern konsequent ihr Linie durchgezogen, dann hätten sie ihr Kind die ersten 4 Stunden zur Schule geschickt und dann abgeholt. So aber wurde die Strafe schon aus dem grundsätzlichen fernbleiben vom Unterricht ermittelt. Das dies aus der Tatsache des Moscheebesuches herrührte war für das Gericht nicht relevant.


Aber wieso schreib ich das überhaupt. Das wurde ihnen ja schon die letzten 19 Seiten so schon dargelegt und sie hat es nicht interessiert.
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Nordland
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflich

Beitrag von Nordland »

ktown hat geschrieben:Hätten die Eltern konsequent ihr Linie durchgezogen, dann hätten sie ihr Kind die ersten 4 Stunden zur Schule geschickt und dann abgeholt.
Richtig, nur das habe ich von Anfang an geschrieben. Siehe Seite 15:
Nordland hat geschrieben:Aktuell:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 4. April 2019, Az. 1 Ss OWi 177/18 (63/19) hat geschrieben:Aus den Gründen: Wird gegen die Betroffenen - wie hier - eine Geldbuße von nicht mehr als jeweils 100 € festgesetzt, so ist die Rechtsbeschwerde u. a. dann zuzulassen, wenn die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des Rechts geboten erscheint. Dafür müssen die aufgeworfenen Rechtsfragen jedoch entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und abstrakt von praktischer Bedeutung sein. Sinn des Zulassungsverfahrens ist es nicht, die rechtlich richtige Entscheidung im Einzelfall herzustellen. An der Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Fragen fehlt es vorliegend. Das Amtsgericht hat die Verhängung des Bußgeldes bereits darauf gestützt, dass die Betroffenen nicht nur die Teilnahme ihres Sohnes am Moscheebesuch in der 5. und 6. Schulstunde verhinderten, sondern auch den Schulbesuch in den davorliegenden vier Schulstunden. Bereits die Verhinderung des Schulbesuchs in den ersten vier Unterrichtsstunden rechtfertigt jedoch die Verurteilung zu den - moderaten - Geldbußen in Höhe von jeweils 25 €. Die weiteren rechtlichen Würdigungen des Amtsgerichts zur Verhinderung des Moscheebesuchs sind nur hypothetischer Natur und haben keine tragende Bedeutung für die Verhängung des Bußgeldes.
Mit anderen Worten: Weil die Eltern das Kind den ganzen Tag nicht zur Schule schicken, ist die Geldbuße schon gerechtfertigt. Also muss man sich über die strittige Verpflichtung, eine Moschee zu besuchen, kein Urteil bilden.
ktown hat geschrieben:So aber wurde die Strafe schon aus dem grundsätzlichen fernbleiben vom Unterricht ermittelt.
Das ist eben nicht ganz richtig, denn das OLG schreibt ja ausdrücklich, die Höhe des Bußgelds sei schon durch die ersten vier Stunden gerechtfertigt. Der Bußgeldhöhe nach zu urteilen liegt also ein Bezug auf die ersten vier Stunden vor, es mangelt insofern an einer Sanktion für das Fernbleiben vom Moscheebesuch, sodass sich eben auch ausdrücklich nicht der Schluss ziehen lassen kann, die höhere Instanz habe die Sichtweise bestätigt, dass der Moscheebesuch verpflichtend sei. Genau das fehlt eben - oder wo siehst du eine dergestalt getroffene Bewertung? Vor dem Hintergrund, dass das ursprüngliche Bußgeld aber wiederum auch auf den Moscheebesuch gestützt war, sind insofern durchaus Fakten geschaffen worden.
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflich

Beitrag von Celestro »

Nordland hat geschrieben:
Celestro hat geschrieben:c) Nein, es hat NICHT bestätigt, daß die verhängte Strafe sich in einer Höhe befindet, die für die ersten 4 Stunden "ausreicht". Das sollte / musste / durfte es gar nicht.
Doch, und das ist ausreichend belegt. Oder soll ich jetzt zum x-ten Mal die PM zitieren, aus der eben genau das hervorgeht, was dir nicht in den Kram passt und was du nach eigenem Gutdünken bewusst missinterpretierst?
Sie können soviel zitieren, wie Sie wollen, solange Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, wird da nichts sinnvolles bei heraus kommen.
Bereits die Verhinderung des Schulbesuchs in den ersten vier Unterrichtsstunden rechtfertigt jedoch die Verurteilung zu den - moderaten - Geldbußen in Höhe von jeweils 25 €.
Die Strafe von 25 Euro ist schon aufgrund der ersten 4 Schulstunden gerechtfertigt. Da steht aber explizit NICHT, das die Strafe ausreicht. Sogar das Gegenteil ist der Fall. Das Gericht macht deutlich, daß es die Geldbuße als "moderat" ansieht und demnach (wenn es nach dem OLG gegangen wäre), die Eltern deutlich tiefer in die Tasche hätten greifen müssen.
Nordland hat geschrieben:Dass meine Sichtweise richtig ist, sieht man allein schon an dem Umstand, dass ohne jeglichen Zweifel die beiden Schulstunden mit Moscheebesuch, mit denen die Schüler politisch auf Linie gebracht werden sollten, Gegenstand des hier gegenständlichen Streits sind.
Welche Sichtweise soll richtig sein? Und auch wenn ich die Antwort nicht kenne, so ist hier im Thread so ziemlich keine Ansicht richtig, von daher "eher NEIN".
Nordland hat geschrieben:Ohne diesen Moscheebesuch hätten die Eltern den Schüler garantiert wie an jedem anderen Tag zur Schule geschickt.
Richtig ... und?
Nordland hat geschrieben:Das OLG bezieht sich jedoch ausdrücklich (indem es die Entscheidung eben explizit darauf stützt) auf die anderen vier Schulstunden. Warum hat es das denn getan, wenn doch allen Parteien klar war - auch der Behörde übrigens, die den Bußgeldbescheid erlassen hat -, dass jene vier regulären Stunden gar nicht im Streit stehen, sondern die Rechtsfragen in dem Moscheebesuch stecken? Hierauf gibst du keinerlei Antwort, während Taste zum Beispiel offen das verleugnet, was in der PM steht, und den Sachverhalt so umändert, als ob das OLG geschrieben hätte, das Bußgeld sei für die insgesamt sechs versäumten Stunden angemessen.
Die Antwort habe ich Ihnen schon mehrfach gegeben, Sie akzeptieren oder verstehen diese allerdings nicht. Noch einmal ... das Gericht mußte sich mit der Frage beschäftigen, ob man die Eltern hier verurteilen durfte. Und hierfür ist es hingegangen und hat sich überlegt, wie es am schnellsten zur Entscheidung kommen kann. Das finde ich am Ende genauso blöd wie Sie auch, weil nämlich die entscheidende Frage (um den Moscheebesuch) ungeklärt bleibt. Aber was soll ich machen? Ich kann das OLG nicht zwingen, die Sache "aufzuklären".
Nordland hat geschrieben:Das ist eben nicht ganz richtig, denn das OLG schreibt ja ausdrücklich, die Höhe des Bußgelds sei schon durch die ersten vier Stunden gerechtfertigt. Der Bußgeldhöhe nach zu urteilen liegt also ein Bezug auf die ersten vier Stunden vor, es mangelt insofern an einer Sanktion für das Fernbleiben vom Moscheebesuch, sodass sich eben auch ausdrücklich nicht der Schluss ziehen lassen kann, die höhere Instanz habe die Sichtweise bestätigt, dass der Moscheebesuch verpflichtend sei. Genau das fehlt eben - oder wo siehst du eine dergestalt getroffene Bewertung? Vor dem Hintergrund, dass das ursprüngliche Bußgeld aber wiederum auch auf den Moscheebesuch gestützt war, sind insofern durchaus Fakten geschaffen worden.
Da wir den Wortlaut des Amtsgerichts-Urteils nicht kennen, ist jedwede Beurteilung der Bußgeldhöhe, oder auch alles andere reines "Kaffesatzlesen". Das OLG hat "nur" die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Es sagt weder "Moscheebesuch war Pflicht, noch sagt es "das Gegenteil".
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Glückwunsch

Beitrag von Oktavia »

Celestro hat geschrieben:Sie können soviel zitieren, wie Sie wollen, solange Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, wird da nichts sinnvolles bei heraus kommen.
Dann mal zwischendurch ein verständlicher Themenwechsel für Nordland:

Herzlichen Glückwunsch zum Klassenerhalt!
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw

#WIRSINDMEHR
Nordland
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflich

Beitrag von Nordland »

Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun und es ist zwar - wie eigentlich jeder sieht - ziemlich affig, wenn man sich in der Sache komplett geschlagen geben muss, mit etwas anderem zu kommen, was damit rein gar nichts zu tun hat, aber dennoch: Danke für die Glückwünsche. Es ist sportlich nämlich besser so, und überdies ist die Plastikliga auch nicht so attraktiv. Freue mich, wenn's zeitlich passt, auf Fahrten nach Karlsruhe, Hannoi oder Osna. Wird spaßig - ich nehme dich gerne mit, wenn du dem ultimativen Erlebnis beizuwohnen bereit bist.

Aber wie wär's mal mit ein paar Sachfragen. Zum Beispiel:
Nordland hat geschrieben:Hältst du Bußgelder für die Klima-Schulschwänzer bzw. deren Eltern für richtig? Oder beantworte wenigstens die folgende geschlossene Frage (eine geschlossene Frage ist dadurch gekennzeichnet, dass man sie mit ja oder nein beantwortet): Stimmst du mir zu, dass bei der Verhängung eines solchen Bußgelds nicht die politische Motivation des Fernbleibens von der Schule eine Rolle spielen sollte, dass also die Verhängung des Bußgelds gegen die - deiner Meinung nach - braunen, anti-multikulturellen, den Moscheebesuch verweigernden Eltern bei gleichzeitiger Nichtsanktionierung des "guten" Schulschwänzens für das Klima rechtsstaatlich bedenklich ist?
Auch von dir keine brauchbare Antwort?
fool1
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflich

Beitrag von fool1 »

Moin!
fool1 hat geschrieben:
Nordland hat geschrieben:Ich darf mich daher gegen verpflichtende Moscheebesuche wehren und dürfte eine Religion auch einfach so, also ohne Grund ablehnen.
Du lehnst also auch verpflichtende Synagogenbesuche ab. Bist gegen Dialog und Respekt.

"Die zuständige Abteilungsleiterin der Frida-Levy-Schule habe umgehend auf den Synagogen-Boykott der muslimischen Schülerin reagiert, sagt der Schulleiter. „Die Kollegin ist auf die Eltern zugegangen und hat sie an die Prinzipien und Werte unserer Schule erinnert.“"

"Darunter versteht Kuhl vor allem die Toleranz gegenüber Andersdenkenden. Also nicht Ausgrenzung und Hass, sondern Dialog und Respekt. Andersherum ausgedrückt bedeutet das auch: Wer sich gegen diese Prinzipien stellt, hat auf der Frida-Levy-Schule eigentlich nichts verloren. Aber was treibt ein 13 oder 14 Jahre altes, politisch noch ungefestigtes Mädchen an, wenn es eine mehr oder weniger antisemitische Haltung an den Tag legt?
Ist es das Kind selbst oder liegt es vielmehr am Einfluss des Elternhauses? Nun, in diesem konkreten Fall scheint einiges dafür zu sprechen, dass sie nach den Vorgaben der Eltern gehandelt hat. „Im Workshop hat sich die Schülerin dann sehr positiv beteiligt“,..."
https://www.waz.de/staedte/essen/muslim ... 68997.html

Nordland hat geschrieben:Ist dir bewusst, dass auch migrations- und islamkritische Meinungen vom GG geschützt sind und würdest du das Recht, solche Ansichten zu äußern, auch verteidigen, selbst wenn du sie nicht teilst?
Du darfst doch immer noch hier schreiben, oder? :wink:
Nordland hat geschrieben:Die kulturell-religiösen Prägungen bleiben viel länger erhalten, meist sogar über Generationen. Man sollte in solchen Fällen alle Möglichkeiten ausschöpfen, die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu entziehen,..
Ok, wann ist man den nun in deinen Augen ein Deutscher? Du lehnst doch Menschen ab, denen du selbst ein tadelloses Leben bescheinigst.
Auch dann, wenn die Person im Bundestag die Festrede anlässlich der Feierstunde des Deutschen Bundestags zum 65. Jahrestag des Grundgesetzes halten darf :kopfstreichel:
Deutscher in Nordis Sinne kann man also nicht werden, so doof muß man anscheinend geboren werden :oops:
Gerade von dir keine brauchbare Antwort?


Gruß fool1
Nichts ist engherziger als Chauvinismus oder Rassenhaß. Mir sind alle Menschen gleich, überall gibt's Schafsköpfe und für alle habe ich die gleiche Verachtung. Nur keine kleinlichen Vorurteile!
Karl Kraus (1874-1936)

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Celestro
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflich

Beitrag von Celestro »

Nordland hat geschrieben:Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun und es ist zwar - wie eigentlich jeder sieht - ziemlich affig, wenn man sich in der Sache komplett geschlagen geben muss, mit etwas anderem zu kommen, was damit rein gar nichts zu tun hat, aber dennoch: Danke für die Glückwünsche.
Ich hoffe Ihnen ist endlich klar geworden, daß Sie hier geschlagen wurden ... und zwar vernichtend.
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflicht

Beitrag von Tastenspitz »

Aus dem anderen Beitragsstrang:
Nordland hat geschrieben: 11.05.19, 13:40
Tastenspitz hat geschrieben:
Ich selber hat geschrieben: ich finde nichts mehr über Bußgelder jüngeren Datums. Weder über angedrohte noch über verhängte.
Dann sag mir mal bitte wo genau du hier einen Aussage über deine Nachfrage findest, ob ich das Fehlen der Bußgelder oder den Streik OK finde oder nicht. Einfach unterstreichen.
Du hast natürlich das entscheidende weggelassen:
Das Zitat stammt aus deinem eigenen Beitrag :roll:
Und das mit dem Sturm im Wasserglas bezieht sich auf das Medienecho.
Nordland hat geschrieben: 11.05.19, 13:40 Das deutet doch wohl darauf hin, dass du keinen Anlass für Bußgelder siehst.
Nach Schulrecht ist es ein Verstoß gegen die Schulpflicht insofern - ja - es ist ein Anlass gegeben, ein Bußgeld zu verhängen. Die hier erfolgte Entscheidung, dies nicht zu tun ist wohl dem Opportunitätsprinzip geschuldet. Jeder betroffene Schulleiter der bis 3 zählen kann, hat das mit dem besagten "Wasserglasstürmchen" mitbekommen und wird den Teufel tun, hier das Selbe zu machen, solange von der vorgesetzten Schulbehörde keine Anweisung erfolgt.
Nordland hat geschrieben: 11.05.19, 13:40 Oder doch? Dann positioniere dich doch mal.(...)
Wie gesagt, einfach mit ja oder nein antworten. Und wenn du "ja" bei der letzten Frage sagst, bin ich gerne bereit, meinen Eindruck, du hältst eine Gesinnungsprüfung bei der Bußgeldverhängung für angebracht, zu revidieren.
Sie oben. Ansonsten - Wo bitte habe ich denn nach deinem Eindruck eine Gesinnungsprüfung angeregt?
Nordland hat geschrieben: 11.05.19, 13:40 Jedermann, auch die Schüler, haben genügend Möglichkeiten, legale öffentliche Versammlungen in der Freizeit abzuhalten, was bei einem AN-Streik eher so mittel sinnvoll wäre.
Das ist so allgemein formuliert sicher richtig. Allerdings ist bei FFF ein Teil des Protestes genau der Tatsache geschuldet, dass die Schüler aussagen " Wozu noch lernen, wenn es für uns keine Zukunft gibt". Daher ist ein Streik nach Schulschluss sagen wir mal ....."mittel sinnvoll".
Nordland hat geschrieben: 11.05.19, 13:40
Tastenspitz hat geschrieben:Wann kriegen wir denn mal auf die Kernfrage eine Antwort von dir? Ab wann ist man Deutscher in deiner Welt? Da warten wir hier schon bald Jahre drauf.
Mein Angebot, einen eigenen Beitrag mit all den vielen von dir unbeantworteten Fragen aufzumachen steht noch.
Ach, ich wusste gar nicht, dass hier Kernfragen an mich formuliert werden und dass ihr meiner Antwort darauf harrt.
Das liegt daran, dass du das immer ignorierst wenn es nicht in deine Welt passt und statt dessen wie ein Pawlowscher Hund auf Schlüsselreize anspringst. Aber das weißt du ja schon. Neuestes Beispiel das hier:
deutscher Volkszugehörigkeit
Sowas muss natürlich ganz groß hervorgehoben werden, in der Hoffnung, dass hier dann jemand darauf anspringt. Insbesondere weil du das jetzt im GG gefunden hast. Gut gemacht! Da kriegst du sicher von deinen Kumpels ein außerordentliches Fleißpünktchen dafür.
Zuletzt geändert von Tastenspitz am 22.05.19, 07:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Jetzt amtlich: Moscheebesuch für deutsche Schüler Pflich

Beitrag von Tastenspitz »

Nordland hat geschrieben: 13.05.19, 22:39 Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun und es ist zwar - wie eigentlich jeder sieht - ziemlich affig,
Und gerade weil es nichts mit dem Thema zu tun hat und das auch explizit angesagt wurde, ist es eben nicht "affig".
Und btw: Das mit dem Klassenerhalt hast du dir ja schon hübsch schöngeredet. Wie wäre es denn mit der 3. Liga als neue Zielvorgabe für den HSV? Könntet ihr doch schaffen. :mrgreen:
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