Vermieter versucht Mieter maßzuregeln

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The U.C.W.
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Vermieter versucht Mieter maßzuregeln

Beitrag von The U.C.W. »

Hallo zusammen,

einen Mieter erreichte folgender Text via Messenger von seinem Vermieter:

"[Herr|Frau X], ich möchte Sie bitten, Ihre nächtliche Rückkehr angemessen, d. h. leiser zu vollziehen! Heute am frühen Morgen sind meine Eltern wieder von Trampelgeräuschen im Treppenhaus, die Ihnen zugeordnet werden konnten, und obendrein kurze Zeit später vom Klingeln adressiert an unsere Wohnung im Parterre aufgeschreckt.
Bitte achten Sie darauf, daß das in Zukunft nicht mehr vorkommt! Diese Situation hatten wir schon mal, und wir wollen keine Wiederholung. Meine Eltern sind beide gesundheitlich ziemlich angeschlagen und brauchen die Nachtruhe. Aufregungen sind der Gesundheit nicht dienlich und stören zudem erheblich. An Schlaf ist nach so einer Aktion erst mal nicht mehr zu denken. Wir bitten Sie, diesen Umstand zukünftig zu berücksichtigen und solche Szenen zu unterlassen! Vielen Dank vorab!"

Hintergrund:
Der Vermieter wohnt nicht mit im selben Haus, sondern in einer benachbarten Stadt. Die fraglichen Eltern sind die Mutter, Mitte 80, sowie ihr jetziger Lebenspartner. Beide wohnen im EG eines 3-Familien-Hauses. Ergo liegt der Schluss nahe, dass die Mutter des Vermieters Kontakt zu ihm aufgenommen hat, den Sachverhalt nur aus 2. Hand geschildert bekam.

Der Mieter selbst wohnt im 2. Obergeschoß. Eine weitere Mieterin befindet sich im 1. OG.

Das Haus ist mindestens 100 Jahre alt, ein Altbau mit schmalem Treppenhaus und Holztreppen, die schon bei normalem Schuhwerk einen beachtlichen Lärm verursachen, ganz egal, wie leise man aufzutreten versucht.

Der fragliche Tag war ein Samstag. Es ist korrekt, dass zu Zeiten um 00h05, um 00h15 sowie gegen 01h30 von Mieter sowie dem Lebenspartner das Haus betreten/verlassen wurde. Dabei wurde aber kein unsachgemäß großer Lärm verursacht.

Gleichzeit, bei der Heimkehr um 01h30, waren betrunkene Personen in der Nähe des Wohnhauses anzutreffen. Kurz darauf, vermutlich gegen 01h40, war auch in der Wohnung des Mieters geklingelt worden, was aber als "Schellekloppe" ignoriert wurde.

Erstaunlich ist, dass der Vermieter, quasi aus der Ferne, eine eindeutige "Zuordnung" vornehmen konnte, was überhaupt nicht den Tatsachen entspricht.

Dem Mieter, der solche "Breitseiten" in der Vergangenheit schon öfter ertragen mußte (nicht nur per Messenger, sondern auch schriftlich, mit teils abenteuerlichen Anschuldigungen und schon sehr nahe gehenden Formulierungen), setzt die ganze Sache geistig ziemlich zu. Das geht sogar so weit, dass er zu vorübergehend zu seinem Partner in die Wohnung zieht, um dem Vermieter keine Angriffsfläche dieser Art mehr zu liefern -- was aber nicht Sinn der Sache sein kann.

Meine Fragen sind daher:
Wie ist rechtlich ein solches Gebaren einzuschätzen?
Was ist eine angemessene Reaktion?

Im Moment wurde beschlossen, die ganze Sache zu ignorieren. Da es aber sehr belastend ist, wird um hilfreiche Ratschläge gebeten. :)

Besten Dank vorab.
Zuletzt geändert von ktown am 13.05.19, 11:26, insgesamt 1-mal geändert.
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SusanneBerlin
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Re: Vermieter versucht Mieter maßzuregeln

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

nun ja, die Eltern des Vermieters haben einen leichten Schlaf und fühlen sich von jeglichen nächtlichen Geräuschen gestört. Der Vermieter hat darum gebeten, bzw. aufgefordert, nächtliches "Trampeln im Treppenhaus" zu vermeiden und es wurde wegen der zeitlichen Nähe ein Klingeln an der Elternwohnung und Stimmengeräusche von der Straße fälschlicherweise den Besuchern der Mieter zugeordnet, das in Wahrheit ein Klingelstreich von Fremden war.

Nichtsdestotrotz ist man als Mieter berechtigt, auch nach 22 Uhr und vor 6 Uhr morgens heimzukehren bzw. die Wohnung zu verlassen und dazu das nachts das Treppenhaus zu durchqueren, unter Vermeidung unnötiger Geräusche natürlich. Alles andere käme einer Ausgangssperre gleich, die der Vermieter natürlich nicht erheben kann.

Liegt das Haus möglicherweise in einer stark von Nachschwärmern frequentierten Straße oder sind diese auf der Straße angetroffenen gröhlenden Betrunkenen ein Einzelfall gewesen?
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 13.05.19, 10:58, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
The U.C.W.
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Re: Vermieter versucht Mieter maßzuregeln

Beitrag von The U.C.W. »

Hallo Susanne,

danke für Deine Antwort.

Wenn es denn wenigstens ein Trampeln gewesen wäre, so hätte sich der Mieter gedacht: "OK, meine Schuld, mache ich beim nächsten Mal besser!"; das ist aber nicht der Fall gewesen. Den Eltern des Vermieters wäre es vermutlich am liebsten, wenn der Mieter durchs Treppenhaus in seine Wohnung schwebte oder flöge...
Leise aufzusteigen klappt bei diesem Treppenhaus aber nicht. Erschwerend kommt hinzu, daß des Nachts Geräusche leichter wahrnehmbar sind, weil der Alltagslärm ausbleibt.

Der Gedanke kommt auf, daß der Vermieter sein Treppenhaus renovieren könnte, um für ein leises Trittgeräusch zu sorgen, ergo dieser in der Bringschuld steht, anstatt den eigenen Mangel seinen Mietern anzulasten. Da in dem Haus aber so gut wie nichts gemacht wird, kann man die Idee gleich wieder verwerfen.

Das Haus liegt schon in der Nähe der Ortsmitte einer Kleinstadt. Streiche dieser Art sind aber die Ausnahme, hier handelt es sich um einen Einzelfall.
Froggel
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Re: Vermieter versucht Mieter maßzuregeln

Beitrag von Froggel »

Grundsätzlich ist bei einem Gebäude bauseitig bedingter Lärm durch übliche Nutzung der örtlichen Gegebenheiten (hier Treppe) hinzunehmen. Natürlich ist darüber hinausgehender Krach zu vermeiden (in dem Sinne Treppe hochtrampeln), aber man kann einem Mieter nicht verbieten, das Treppenhaus ordentlich zu nutzen. Man könnte dem Vermieter den Vorschlag machen, das Treppenhaus so herzurichten, dass ein leises Hochgehen möglich ist. Ansonsten werden die Bewohner den normal entstehenden Trittschall bei Benutzung hinnehmen müssen.
In einem Mehrfamilienhaus muss der Vermieter dafür sorgen, dass Wohnungen ausreichend gegen Trittschall insoliert sind. Führen andere Mieter – ob ohne oder mit Einverständis des Vermieters bauliche Veränderungen am Fußbodenbelag durch, so hat der Vermieter die Verpflichtung die Einhaltung einer üblichen Trittschallisolierung zu überwachen. Macht sich baubedingt der ganz normale gang innerhalb der Wohnung in der darunterliegenden Wohnung übermäßig stark bemerkbar, so ist der Mieter unter Umständen zur Mietminderung berechtigt (LG Berlin MM 1994, 281; LG Hannover WM 1994, 463, AG Braunschweig WM 1983, 122). Es kommt dabei nicht unbedingt auf den Lärmpegel an, sondern mehr auf die subjektive Lästigkeit des Lärms (LG Karlsruhe DWW 1987, 234; AG Hildesheim DWW 1988, 212) . Der Vermieter hat für die Abstellung der Lärmstörungen zu sorgen. (LG Hannover ZMR 1969, 281).
Quelle
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Re: Vermieter versucht Mieter maßzuregeln

Beitrag von ktown »

The U.C.W. hat geschrieben:Was ist eine angemessene Reaktion?
:liegestuhl: wäre angemessen. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Vermieter versucht Mieter maßzuregeln

Beitrag von The U.C.W. »

Super, vielen Dank für die Quelle! Sie ist sehr informativ. Diese kann man dem Vermieter bei nächster Gelegenheit einmal näher bringen. :wink:
FelixSt
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Re: Vermieter versucht Mieter maßzuregeln

Beitrag von FelixSt »

Um das aber auch mal festzustellen: Es ist mitnichten verboten, jemanden in der o.g. Form um zukünftige gesteigerte Rücksichtnahme zu bitten. Leider hat Herr Maas es in seiner fruchtbaren Amtszeit nicht geschafft, solche Maßregelungsversuche in einem möglichst strengen Gesetz zu erfassen und unter drakonische Strafen zu stellen.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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Re: Vermieter versucht Mieter maßzuregeln

Beitrag von The U.C.W. »

FelixSt hat geschrieben:Um das aber auch mal festzustellen: Es ist mitnichten verboten, jemanden in der o.g. Form um zukünftige gesteigerte Rücksichtnahme zu bitten.
Beinhaltet eine solche Form auch Unterstellungen ("Trampelgeräuschen im Treppenhaus" sowie "obendrein kurze Zeit später vom Klingeln adressiert an unsere Wohnung im Parterre") und Mutmaßungen ("die Ihnen zugeordnet werden konnten"), ohne diese zu belegen?
Leider hat Herr Maas es in seiner fruchtbaren Amtszeit nicht geschafft, solche Maßregelungsversuche in einem möglichst strengen Gesetz zu erfassen und unter drakonische Strafen zu stellen.
Die Intention dieses Threads ist, andere Meinungen anzuhören und vor allem Anregungen, wie man vernünftig mit solch einem Fall umgeht. Forderungen an den (mutmaßlich inkompetenten) Gesetzgeber liegen mir fern.
ktown
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Re: Vermieter versucht Mieter maßzuregeln

Beitrag von ktown »

Sie haben leider nicht zwischen den Zeilen gelesen. :lachen:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Vermieter versucht Mieter maßzuregeln

Beitrag von FelixSt »

Abgesehen von ktowns zutreffendem Hinweis ist es weiterhin auch keine Straftat, jemanden des Polterns zu bezichtigen.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
winterspaziergang

Re: Vermieter versucht Mieter maßzuregeln

Beitrag von winterspaziergang »

The U.C.W. hat geschrieben:
FelixSt hat geschrieben:Um das aber auch mal festzustellen: Es ist mitnichten verboten, jemanden in der o.g. Form um zukünftige gesteigerte Rücksichtnahme zu bitten.
Beinhaltet eine solche Form auch Unterstellungen ("Trampelgeräuschen im Treppenhaus" sowie "obendrein kurze Zeit später vom Klingeln adressiert an unsere Wohnung im Parterre") und Mutmaßungen ("die Ihnen zugeordnet werden konnten"), ohne diese zu belegen?
Auch ein Eigentümer einer Immobilie, die er vermietet, kann ohne statistische Erhebung und Beweisführung, eine Nachricht an den Mieter schreiben.
Er darf wie jeder andere Mensch auch, einem Irrtum unterliegen und aus Ärger übers Ziel hinaus schießen.

Man kann es gleich als „Unterstellung“ sehen, man kann, wenn man selbst stets besonnen und sachlich ist, es diplomatisch als Missverständnis sehen und den Vermieter freundlich darauf hinweisen. Dabei darf er ja ruhig darum „bitten“ demnächst nachzufragen, ehe er solche maßregelnden Mails verfasst.

Ob es fehlender Trittschall ist oder der Mieter tatsächlich ohne Rücksicht um Mitternacht durchs Haus poltert, kann dieser selbst überprüfen und dies in seiner Antwort einfließen lassen.
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