Hallo,
folgendes Szenario:
- Telefonanbieter X bietet seinen Bestandskunden an, den Vertrag "upzugraden", also zu einem höherwertigen Vertrag zu wechseln. Bei Online-Bestellung wird dem Kunden auf der Webseite von X eine Gutschrift ("wird mit einer der nächsten Rechnungen erscheinen") in Höhe von x Euro zugesagt.
- Kunde K bestellt das "Upgrade" auf der Webseite. Er erhält eine Eingangsbestätigung mit den bestellten Leistungen, in der auch die Gutschrift aufgeführt ist. Die Eingangsbestätigung enthält den Vermerk: "Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung zustande."
- Einige Tage später erhält K die Auftragsbestätigung "Ihre bestellten Leistungen..." Die Gutschrift ist nicht erwähnt, es steht aber auch nichts davon da, dass es keine Gutschrift gibt. K macht sich deswegen weiter keine Gedanken, da es sich um eine Gutschrift handelt, keinen Rabatt.
- Das "Upgrade" wird durchgeführt, alles klappt, 2 Monate vergehen, bisher keine Gutschrift...
Fragen:
- Hat K einen Anspruch auf die Gutschrift?
- Wenn X den Anspruch auf die Gutschrift verneint ("was in Ihrer Auftragsbestätigung steht, gilt") ist dann überhaupt ein Vertrag zustande gekommen? Bzw. wie geht es dann weiter?
Viele Grüße
Evariste
Gutschrift fehlt in Auftragsbestätigung
Moderator: FDR-Team
Gutschrift fehlt in Auftragsbestätigung
Zuletzt geändert von ktown am 13.05.19, 16:47, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Hinweis auf Klarnamen entfernt
Grund: Hinweis auf Klarnamen entfernt
Re: Gutschrift fehlt in Auftragsbestätigung
Also bei mir hatte es bis zur dritten Abrechnung gedauert, bis die Gutschrift da war.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Gutschrift fehlt in Auftragsbestätigung
jetzt kommt wieder der obligatorischeEvariste hat geschrieben: - Kunde K bestellt das "Upgrade" auf der Webseite. Er erhält eine Eingangsbestätigung mit den bestellten Leistungen, in der auch die Gutschrift aufgeführt ist. Die Eingangsbestätigung enthält den Vermerk: "Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung zustande."
Evariste

Wenn der nicht reicht,einfach mal in einer Mail beim Anbieter darauf hinweisen,daß die Gutschrift bisher fehlt.
Anderenfalls wäre das unlauterer Wettberwerb.


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