Verkauf/Zwangsversteigerung eines Hauses bei vorh. Wohnrecht
Moderator: FDR-Team
Verkauf/Zwangsversteigerung eines Hauses bei vorh. Wohnrecht
Hallo,
es geht um ein Haus, das verkauft bzw. zwangsversteiget werden soll.
In diesem Haus hat eine Person Wohnrecht auf Lebenszeit - entsprechender Eintrag im Grundbuch ist vorhanden.
Kann das Haus trotz des Wohnrechts der Person verkauft bzw.- versteigert werden?
es geht um ein Haus, das verkauft bzw. zwangsversteiget werden soll.
In diesem Haus hat eine Person Wohnrecht auf Lebenszeit - entsprechender Eintrag im Grundbuch ist vorhanden.
Kann das Haus trotz des Wohnrechts der Person verkauft bzw.- versteigert werden?
Häbät
Re: Verkauf/Zwangsversteigerung eines Hauses bei vorh. Wohnr
Wieso sollte das nicht möglich sein? Es wird natürlich Auswirkungen auf den Kaufpreis haben.Häbät hat geschrieben:Hallo,
es geht um ein Haus, das verkauft bzw. zwangsversteiget werden soll.
In diesem Haus hat eine Person Wohnrecht auf Lebenszeit - entsprechender Eintrag im Grundbuch ist vorhanden.
Kann das Haus trotz des Wohnrechts der Person verkauft bzw.- versteigert werden?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Verkauf/Zwangsversteigerung eines Hauses bei vorh. Wohnr
Vielleicht hätte ich meine Frage anders formulieren sollen:
Inwieweit wirkt sich eine Versteigerung/ein Verkauf des Hauses auf das Wohnrecht aus?
Inwieweit wirkt sich eine Versteigerung/ein Verkauf des Hauses auf das Wohnrecht aus?
Häbät
Re: Verkauf/Zwangsversteigerung eines Hauses bei vorh. Wohnr
Das kommt im wesentlichen auf die Rangstelle des Wohnungsrechtes im Grundbuch an.
Hat das Wohnungsrecht bei der Zwangsversteigerung den Rang vor dem betreibenden Gläubiger, bleibt auch nach dem Zuschlag bestehen. Andernfalls erlischt er mit dem Zuschlag.
Hat das Wohnungsrecht bei der Zwangsversteigerung den Rang vor dem betreibenden Gläubiger, bleibt auch nach dem Zuschlag bestehen. Andernfalls erlischt er mit dem Zuschlag.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Verkauf/Zwangsversteigerung eines Hauses bei vorh. Wohnr
Bei einem Verkauf bleibt das Wohnrecht bestehen. Einer Löschung müsste der Inhaber des Wohnrechts zustimmen.
Grüße, Susanne
Re: Verkauf/Zwangsversteigerung eines Hauses bei vorh. Wohnr
Nein!SusanneBerlin hat geschrieben:Bei einem Verkauf bleibt das Wohnrecht bestehen. Einer Löschung müsste der Inhaber des Wohnrechts zustimmen.
Es kommt, wie bereits ausgeführt, auf die Rangstelle des Wohnungsrechts im Grundbuch (§§ 44, 52, 91 ZVG) an.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Verkauf/Zwangsversteigerung eines Hauses bei vorh. Wohnr
Warum sollte es bei einem freihändigen Verkauf das ZVG eine Rolle spielen?
Grüße, Susanne
Re: Verkauf/Zwangsversteigerung eines Hauses bei vorh. Wohnr
Sorry, ich hab das mit dem Verkauf überlesen...SusanneBerlin hat geschrieben:Warum sollte es bei einem freihändigen Verkauf das ZVG eine Rolle spielen?
Häbät hat geschrieben:Inwieweit wirkt sich eine Versteigerung/.... des Hauses auf das Wohnrecht aus?
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Verkauf/Zwangsversteigerung eines Hauses bei vorh. Wohnr
Danke für alle bisherigen Antworten.
Das Wohnrecht besteht seit den frühen 1990er Jahren.
Die Gründe für eine etwaige Zwangs- oder Teilungsversteigerung sind später eingetreten.
Augrund der bisherigen Antworten nehme ich an, daß das Wohnrecht unter diesen Umständen vorranging ist?
Das Wohnrecht besteht seit den frühen 1990er Jahren.
Die Gründe für eine etwaige Zwangs- oder Teilungsversteigerung sind später eingetreten.
Augrund der bisherigen Antworten nehme ich an, daß das Wohnrecht unter diesen Umständen vorranging ist?
Häbät
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Verkauf/Zwangsversteigerung eines Hauses bei vorh. Wohnr
Es ist schon ein Unterschied, ob es sich um eine Zwangs- oder eine Teilungsversteigerung handelt.
Die Ursache einer Zwangsversteigerung ist (fast immer) eine Zahlungsunfähigkeit des Immobilieneigentümers. Die Grundschuld, auf deren Basis die Forderung erhoben wird, kann jedoch schon sehr viel früher im Grundbuch eingetragen worden sein, und damit zeitlich eventuell vor dem Wohnrecht.
Die Ursache einer Zwangsversteigerung ist (fast immer) eine Zahlungsunfähigkeit des Immobilieneigentümers. Die Grundschuld, auf deren Basis die Forderung erhoben wird, kann jedoch schon sehr viel früher im Grundbuch eingetragen worden sein, und damit zeitlich eventuell vor dem Wohnrecht.
Ohne Einblick in das Grundbuch bzw. die Angabe, ob es sich um eine Zwangs- oder eine Teilungsversteigerung handelt, kann man die Frage nach der Vorrangigkeit nicht beantworten.Augrund der bisherigen Antworten nehme ich an, daß das Wohnrecht unter diesen Umständen vorranging ist?
Grüße, Susanne
Re: Verkauf/Zwangsversteigerung eines Hauses bei vorh. Wohnr
Es steht lediglich das Wohnrecht im Grundbuch.
Bezogen auf eine Zwangs- oder Teilungsverteigerung sind bislang keine Grundbucheinträge vorhanden.
Daraus schließe ich jetzt mal, das das Wohnrecht vorranging ist.
Bezogen auf eine Zwangs- oder Teilungsverteigerung sind bislang keine Grundbucheinträge vorhanden.
Daraus schließe ich jetzt mal, das das Wohnrecht vorranging ist.
Häbät
Re: Verkauf/Zwangsversteigerung eines Hauses bei vorh. Wohnr
Es müsste eine Grundschuld o.ä. eingetragen sein, denn wie soll es sonst zu einer Zwangsversteigerung kommen.Bezogen auf eine Zwangs- oder Teilungsverteigerung sind bislang keine Grundbucheinträge vorhanden.
Eine Teilungsversteigerung kann auch ohne Eintragungen beantragt werden. In dem Fall bleibt das Wohnrecht in jedem Fall erhalten.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Verkauf/Zwangsversteigerung eines Hauses bei vorh. Wohnr
Zu einer Teilungsversteigerung kann es nur dann kommen, wenn es mehrere Eigentümer gibt.
Fragen wir mal so: Wieviele Eigentümer stehen im Grundbuch, und wenn nur 1 Eigentümer eingetragen ist: lebt derjenige noch?
Fragen wir mal so: Wieviele Eigentümer stehen im Grundbuch, und wenn nur 1 Eigentümer eingetragen ist: lebt derjenige noch?
Grüße, Susanne
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 5919
- Registriert: 24.07.07, 09:47
- Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet
Re: Verkauf/Zwangsversteigerung eines Hauses bei vorh. Wohnr
Bei Versteigerungen (mit den zuvor erstellten Wertgutachten) habe ich in den Gutachten zu dem Thema "eingetragenes Wohnrecht" gelesen,
das unter Berücksichtigung der Sterbetafel eine Wertkorrektur gemacht wird.
Nur der Wert des Gutachtens und der Tatsächlich ersteigerte Kaufpreis werden nie auf einen gleichen Nenner stossen.
Daher ist das "Wohnrecht" im (Zwangs-) versteigerten Preis mit "eingetütet". D.h. Preisabschläge (je jünger der Wohnrechtinhaber ist, je größer der Preisabschlag)
das unter Berücksichtigung der Sterbetafel eine Wertkorrektur gemacht wird.
Nur der Wert des Gutachtens und der Tatsächlich ersteigerte Kaufpreis werden nie auf einen gleichen Nenner stossen.
Daher ist das "Wohnrecht" im (Zwangs-) versteigerten Preis mit "eingetütet". D.h. Preisabschläge (je jünger der Wohnrechtinhaber ist, je größer der Preisabschlag)