Wer ist zuständig für Grundstücksbesitz?
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Wer ist zuständig für Grundstücksbesitz?
Nehmen wir an, heute käme Rechnung vom Finanzamt für Grundstückssteuer oder von einer Stadtverwaltung. Spielt es eine Rolle ob Gewerbegrundstück oder Privatgrundstück? Das ist eine theoretische Frage. Und ich hätte nie das Grundstück gekauft oder offiziell geschenkt bekommen. Wo sollte ich mich beschweren, wenn Grundbuchamt und Finanzamt und Stadtverwaltung sagen würden: Wir wissen nichts, aber Sie sind Besitzer, steht hier?
Was sollte ich tun, wohin wenden zb müsste ich klagen und wenn ja gegen wen? Oder hat der Staat die Pflicht und wenn ja, das zu prüfen?
Was sollte ich tun, wohin wenden zb müsste ich klagen und wenn ja gegen wen? Oder hat der Staat die Pflicht und wenn ja, das zu prüfen?
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Re: Wer ist zuständig für Grundstücksbesitz?
Wenn Sie theoretisch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, könnten Sie theoretisch das Grundstück verkaufen und und von dem theoretischen Erlös bezahlen Sie die theoretiscge Grundsteuer. Theoretisch verdienen Sie dabei noch Geld, da gibt es theoretisch keinen Grund sich zu beschweren. Alles rein theoretisch natürlich, dass versehentlich ein falscher Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und der nichts davon weiß, ist äußerst selten.
Grüße, Susanne
Re: Wer ist zuständig für Grundstücksbesitz?
Schieben sie Kanone mal zurück in die theoretische Garage. Einfach mal beim Grundbuchamt ins Grundbuchblatt reinschauen. Da lässt sich leicht klären, wer da drin steht.rechtfrage hat geschrieben:Was sollte ich tun, wohin wenden zb müsste ich klagen und wenn ja gegen wen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Wer ist zuständig für Grundstücksbesitz?
Wo würde ich Antrag stellen für die Info?
Nehmen wir an, es wäre ein Versehen und ich würde verkaufen,
zb Namensverwechslung,
meine Name würde es 10 mal geben in meiner Heimatstadt, dann würde ich doch später wenn es einer merkt, Ärger kriegen?
Danke für Antworten.
Nehmen wir an, es wäre ein Versehen und ich würde verkaufen,
zb Namensverwechslung,
meine Name würde es 10 mal geben in meiner Heimatstadt, dann würde ich doch später wenn es einer merkt, Ärger kriegen?
Danke für Antworten.
Re: Wer ist zuständig für Grundstücksbesitz?
Im Grundbuch ist neben dem Namen des Eigentümers auch dessen Geburtsdatum eingetragen. Es wäre schon äußerst ungewöhnlich, wenn neben einer Namensgleichheit auch noch das Geburtsdatum identisch ist.
Beim Grundbuchamt.Wo würde ich Antrag stellen für die Info?
Re: Wer ist zuständig für Grundstücksbesitz?
und das ist beim zuständigen Gericht.hambre hat geschrieben:Im Grundbuch ist neben dem Namen des Eigentümers auch dessen Geburtsdatum eingetragen. Es wäre schon äußerst ungewöhnlich, wenn neben einer Namensgleichheit auch noch das Geburtsdatum identisch ist.
Beim Grundbuchamt.Wo würde ich Antrag stellen für die Info?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Wer ist zuständig für Grundstücksbesitz?
Man könnte sich auch einfach mit der Behörde in Verbindung setzen von der man den falschen Gebührenbescheid oder was auch immer bekommen hat.
Beim Grundbuchamt ist das Problem, dass man Eigentümer sein muss bzw. ein berechtigtes Interesse haben muss um ins Grundbuch Einblick nehmen zu können. Hier soll man ja nur angeblich und nicht tatsächlich Eigentümer sein. Also kann man nur probieren, ob das Grundbuchamt einen als EIgentümer akzeptiert und man nachschauen kann, welcher Notar was wann hat dort eintragen lassen.
Beim Grundbuchamt ist das Problem, dass man Eigentümer sein muss bzw. ein berechtigtes Interesse haben muss um ins Grundbuch Einblick nehmen zu können. Hier soll man ja nur angeblich und nicht tatsächlich Eigentümer sein. Also kann man nur probieren, ob das Grundbuchamt einen als EIgentümer akzeptiert und man nachschauen kann, welcher Notar was wann hat dort eintragen lassen.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Wer ist zuständig für Grundstücksbesitz?
und der beschriebene Sachverhalt stellt kein berechtigtes Interesse da?
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