Ausweispflicht? Vorläufiger ja oder nein? Reisepass reicht?
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Re: Ausweispflicht? Vorläufiger ja oder nein? Reisepass reic
Das können Sie gern noch ein paarmal wiederholen, aber eigentlich bedarf es keiner weiteren Bestätigungen dafür, was über Sie festgestellt wurde.
Re: Ausweispflicht? Vorläufiger ja oder nein? Reisepass reic
Ich kann mich nur wiederholen. Alles was Sie wissen wollen, steht schon in Ihrem eigenen Eingangsbeitrag. Wenn man selbst feststellt, daß die Person mit der man es zu tun hatte, wohl nicht jedem Buchstaben des Gesetzes gefolgt ist, was will man dann hier noch erfahren? Allerdings sollte man auch bedenken, daß die Dame vielleicht auch nur irgendetwas falsch gedeutet hat. Wenn man nämlich auf den Hinweis "es reicht auch, wenn Sie einen Reisepass haben" nicht deutlich mit "ich habe aber keinen" reagiert, braucht man sich nicht zu wundern, wenn man keinen vorläufigen Ausweis "aufgedrückt" bekommt.Reiche Susanne hat geschrieben: Scheinbar hat hier leider keiner richtig Ahnung, was das Thema betrifft? Schade!
Re: Ausweispflicht? Vorläufiger ja oder nein? Reisepass reic
du liest aber mit, oder?Und die Bürgeramtsmitarbeiterin auch, wenn sie mir keinen vorläufigen ausstellt, zumindest für die Zeit, in der ich keinen gültigen Ausweis habe, oder!?
IMHO müsste also doch sowas im Gesetz stehen, dass für die Zeit, in der es keinen gültigen Perso oder Pass gibt, ein vorläufiger zu Lasten des Ausweisinhabers ausgestellt werden muss, mind. für die Zeit, bis der neue kommt, max. drei Monate.
Erste Antwort nach der Frage war:
ist der vorläufige benatrage worden? mit welcher Begründung (nur ein "ich will nicht gegen das Gesetz verstoßen" reicht nicht - man hätte ja auch eher kommen und einen Beantragen können).Personalausweisgesetz hat geschrieben:
§ 3 Vorläufiger Personalausweis
(1) Macht die antragstellende Person glaubhaft, dass sie sofort einen Ausweis benötigt, ist ihr ein vorläufiger Personalausweis auszustellen.
Wenn ich überlege, wie oft ich schon "auf offener Straße" nach meinem Ausweis gefragt worden bin (in über 50 Jahren - null mal).
Meine Frau ist sogar mit abgelaufenem Perso in ein Flugzeug gestiegen - nachdem man sie beim Einchecken darauf aufmerksam gemacht hat, dass der abgelaufen ist. Zur Feststellung, ob sie sie ist, hat der alte Ausweis dennoch gereicht.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
was willst denn du.
Re: Ausweispflicht? Vorläufiger ja oder nein? Reisepass reic
auch wenn man im Perso sohambre hat geschrieben:Die Polizei akzeptiert im Regelfall auch einen abgelaufenen Personalausweis als Identitätsnachweis. Sogar bei Grenzübertritten in der EU werden Personalausweise noch akzeptiert, wenn sie weniger als ein Jahr abgelaufen sind.

live aber so



Re: Ausweispflicht? Vorläufiger ja oder nein? Reisepass reic
Wie die Polizei die Identität von jemand feststellt ist nicht konkret vorgeschrieben; ein abgelaufener Perso reicht da manchmal aus, aber eben nicht immer. Rein rechtlich gesehen ist ein abgelaufener und gelochter Perso so viel wert wie ein Stück weißes Papier - gar nichts.Reiche Susanne hat geschrieben: 1. Was ist, wenn ich z. B. in eine Fshrzeugkontrolle komme und die Polizei meinen Personalausweis sehen möchte? Ich könnte ja nur einen gelochten und abgelaufenen Perso vorzeigen!
Ja. Und je nach Sachverhalt bis zu 12 h festhalten und ed-behandeln. Das wäre aber eine ziemliche Ausnahmesituation.Reiche Susanne hat geschrieben:Zwar gibt es keine Mitführungspflicht des Persos, aber die Polizei dürfte mich ja im worst case zwecks Personenermittlung sogar mit auf die Wache nehmen!?
Dazu kommt, dass es grundsätzlich eine OWi darstellt.
Nein. Sie hat dir gesagt, dass ein Reisepass reicht. Du bist selber groß - wenn du weißt, dass du keinen hast, aber trotzdem keinen vorläufigen Perso beantragst musst du uU mit den Konsequenzen leben.Reiche Susanne hat geschrieben:Hätte mir die Dame nicht sogar einen vorläufigen Perso ausstellen müssen?
Es geht grundsätzlich um die Feststellung der Identität; umziehen kann man häufig, Namen & Geburtsdaten bleiben gleich (zumindest werden grundsätzlich alle eingetragen).Reiche Susanne hat geschrieben:2. Dass ein aktueller Reisepass von der Ausweispflicht des Persos befreien soll, erschließt sich mir nicht, da da drin ja nur der Wohnort steht, aber nicht die Straße. Und wenn ich umgezogen bin und den Wohnort nicht im Reisepass habe ändern lassen, steht da sogar nur der erste Wohnort drin, in dem der Reisepass ausgestellt wurde.
Ob jemand gemeldet ist lässt sich auch ohne Reisepass feststellen; und nichts anderes dokumentiert die Adresse im Perso.
Re: Ausweispflicht? Vorläufiger ja oder nein? Reisepass reic
..........das steht irgendwie in Diskrepanz zur IDReiche Susanne hat geschrieben: Sie meinte, dass ich keinen brauche. Wenn ich allerdings einen haben möchte, könnte sie mir einen ausstellen. Da ich zzt. bisschen knapp bei Kasse bin, habe ich mir den 10er gespart.![]()



Re: Ausweispflicht? Vorläufiger ja oder nein? Reisepass reic
is jetzt nich wahr....
du beschwerst dich, dass du was nicht kriegst, was du nicht brauchst weil du nicht bereit bist, die Gebühren zu zahlen?
wow
Ich geh auch gleich zum (Discounter) und beschwer mich, dass ich keine Milch bekomme, die ich nicht trinke - nur weil ich kein Geld habe
du beschwerst dich, dass du was nicht kriegst, was du nicht brauchst weil du nicht bereit bist, die Gebühren zu zahlen?
wow
Ich geh auch gleich zum (Discounter) und beschwer mich, dass ich keine Milch bekomme, die ich nicht trinke - nur weil ich kein Geld habe
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
was willst denn du.
Re: Ausweispflicht? Vorläufiger ja oder nein? Reisepass reic
Deputy hat geschrieben:Wie die Polizei die Identität von jemand feststellt ist nicht konkret vorgeschrieben; ein abgelaufener Perso reicht da manchmal aus, aber eben nicht immer.
Und je nach Sachverhalt bis zu 12 h festhalten und ed-behandeln. Das wäre aber eine ziemliche Ausnahmesituation.
Dazu kommt, dass es grundsätzlich eine OWi darstellt.
Ob jemand gemeldet ist lässt sich auch ohne Reisepass feststellen; und nichts anderes dokumentiert die Adresse im Perso.

wie darf man sich das vorstellen?
der Delinquent sitzt 12 h im Keller in einer Zelle,zuvor fotografiert und Fingerabdrücke genommen,Datenabgleich mit dem BKA mit Schwerpunkt auf Fahndungen,und wenn er Pech hat,sieht er jemandem ähnlich,der auch noch ähnlich heißt,z.B. Meier??



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Re: Ausweispflicht? Vorläufiger ja oder nein? Reisepass reic
Das hätte die Dame doch glatt gemacht, Sie hätten nur sagen müssen "Ja, ich will".Reiche Susanne hat geschrieben:Hätte mir die Dame nicht sogar einen vorläufigen Perso ausstellen müssen?
Haben Sie aber nicht, weil Sie 10 € Gebühr sparen wollten.
Und jetzt meinen Sie, die Dame hätte Ihnen den vorläufigen Personalausweis gegen Ihren Willen aufdrängen müssen, und weil Sie den Gebühren nicht zugestimmt hatten, hätte die Ausstellung des vorläufigen Perso dann kostenlos erfolgen müssen? Nee, nä?
Oder worauf wollen Sie mit der Frage hinaus?


Grüße, Susanne
Re: Ausweispflicht? Vorläufiger ja oder nein? Reisepass reic
SusanneBerlin hat geschrieben: Und jetzt meinen Sie, die Dame hätte Ihnen den vorläufigen Personalausweis gegen Ihren Willen aufdrängen müssen, und weil Sie den Gebühren nicht zugestimmt hatten, hätte die Ausstellung des vorläufigen Perso dann kostenlos erfolgen müssen?
die Sachbearbeiterin hätte auf die möglichen Folgen

Da dies nicht erfolgt ist,könnte im Falle einer Verbringung von ReicheSusanne zur Polizeiwache ein Regreßanspruch gegen die Sachbearbeiterin,
ersatzweise gegen die Kommune,bestehen,welcher aufgrund des Streitwerts vor einem LG eingeklagt werden müßte.



Re: Ausweispflicht? Vorläufiger ja oder nein? Reisepass reic
Hast Du keine Ahnung (im doppelten Sinne: von der Gesetzeslage und den tatsächlichen Möglichkeiten der Feststellung der Identität) oder willst Du dich nur lustig machen?WHKD2000 hat geschrieben:
![]()
wie darf man sich das vorstellen?
der Delinquent sitzt 12 h im Keller in einer Zelle,zuvor fotografiert und Fingerabdrücke genommen,Datenabgleich mit dem BKA mit Schwerpunkt auf Fahndungen,und wenn er Pech hat,sieht er jemandem ähnlich,der auch noch ähnlich heißt,z.B. Meier??
Was die Maßnahmen angeht: ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz ... und hier findet man die genannten Maßnahmen für verschiedene Lagen sogar in verschiedenen Gesetzen ...
Re: Ausweispflicht? Vorläufiger ja oder nein? Reisepass reic
na na,bleib locker,das war doch nicht so bierernst gemeint; war jetzt eher so,um auf den Post noch einen draufzusetzen.Deputy hat geschrieben:Hast Du keine Ahnung (im doppelten Sinne: von der Gesetzeslage und den tatsächlichen Möglichkeiten der Feststellung der Identität) oder willst Du dich nur lustig machen?
Was die Maßnahmen angeht: ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz ... und hier findet man die genannten Maßnahmen für verschiedene Lagen sogar in verschiedenen Gesetzen ...
Passt aber mM auf den Eingangsthread............... " 10 € sparen,.......aber schlimmstenfalls zur Wache mitgenomen werden"



Re: Ausweispflicht? Vorläufiger ja oder nein? Reisepass reic
Und was ist an so einer Standardmaßnahme so witzig?
Re: Ausweispflicht? Vorläufiger ja oder nein? Reisepass reic
Deputy hat geschrieben:Und was ist an so einer Standardmaßnahme so witzig?

der betriebene Aufwand in Bezug auf das Ergebnis.
In wieviel % der Fälle habt ihr da nach der IDF,die allein aufgrund einem nicht vorliegendem Perso durchgeführt wird,einen "Treffer"?
Im übrigen hast Du mit den 12 h,die jemand auf der Wache festgehalten werden darf,stark untertrieben....



Re: Ausweispflicht? Vorläufiger ja oder nein? Reisepass reic
nö - steht nirgendwo.die Sachbearbeiterin hätte auf die möglichen Folgen( wie in meinem Post 8:23 darüber ) rechtssicher aufklären müssen.
(Grundsatz 1: Kein Handeln ohne Gesetz)
es liegt doch einer vor - ist zwar ungültig, aber reicht, wenn es nicht gerade um eine schwere Straftat geht.IDF,die allein aufgrund einem nicht vorliegendem Perso durchgeführt wird
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
was willst denn du.
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