wer haftete bei Aussenanlage

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recht-unrecht
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wer haftete bei Aussenanlage

Beitrag von recht-unrecht »

Hallo in die Runde,

in einer WEG gibt es zu den normalen Wohnungen eine Geschäftseinheit. Diese Geschäftseinheit ist nur über Treppen zu erreichen. Da dies für die Kunden zu beschwerlich ist wurde eine Zugangsrampe (z.B. für Rollstühle) vom Mieter, mit Absprache des Vermieters, angebracht. Diese Rampe befindet sind in der Außenanlage also zwischen Haus-Tür und dem Gehweg zur Gewerbeeinheit.

Wer haftet nun bei Unfällen an der Rampe? Ist das die gesamte WEG? Oder sind es Mieter bzw Vermieter?

Danke schon mal für eure Hinweise.
SusanneBerlin
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Re: wer haftete bei Aussenanlage

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

wenn die Rampe normgerecht und standsicher erstellt wurde, ein Handlauf vorhandenen ist, bei Kundenbesuchen nach Eintritt der Dämmerung ausreichend beleuchtet wird, nicht durch (überfrierende) Nässe oder Verschmutzung eine erhöhte, für den Benutzer nicht ersichtliche Unfallgefahr besteht, dann haftet niemand für Unfälle/Stürze beim Benutzen der Treppe.
Grüße, Susanne
Zafilutsche
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Re: wer haftete bei Aussenanlage

Beitrag von Zafilutsche »

recht-unrecht hat geschrieben:Diese Geschäftseinheit ist nur über Treppen zu erreichen. Da dies für die Kunden zu beschwerlich ist wurde eine Zugangsrampe (z.B. für Rollstühle) vom Mieter, mit Absprache des Vermieters, angebracht.
Das Unternehmen (welches ein Gewerbe betreibt) ist als Mieter auch für die Reinigung und Wartung der vom Miteigentümer/Vermieter/WEG Gemeinschaft errichteten Rampe verantwortlich?
Die Benutzung der Rampenanlage ist für eine Barrierefreie Nutzung des Geschäftsbetriebes dimensioniert (genauso wie die angeführte Treppenanlage)
Wie müsste man sich ein wer-haftet-für-den Unfall vorstellen?
(z.B. Kidz die mit Inlinern die Rampe heruntersausen und mit dem Begegnungsverkehr kollidieren?)
recht-unrecht
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Re: wer haftete bei Aussenanlage

Beitrag von recht-unrecht »

Hallo Susanne,

da kam leider etwas falsch rüber. Es dreht sich nicht um eine Treppe, sondern um eine Rampe parallel zur Treppe. Und diese Rampe würde ich nicht als sicher betrachten. Sie sieht zwar solide aus, birgt aber mehrere Unfallrisiken.

Viele Grüße
SusanneBerlin
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Re: wer haftete bei Aussenanlage

Beitrag von SusanneBerlin »

Na wenn die Rampe als gefährlich eingestuft wird, dann würde ich nicht überlegen wer dafür haftet, sondern dafür sorgen, dass Sie wegkommt bzw. durch eine sichere Rampe ersetzt wird. Sind Sie der Vermieter der Gewerbeeinheit?
Grüße, Susanne
ktown
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Re: wer haftete bei Aussenanlage

Beitrag von ktown »

recht-unrecht hat geschrieben:Und diese Rampe würde ich nicht als sicher betrachten. Sie sieht zwar solide aus, birgt aber mehrere Unfallrisiken.
Sind sie Fachmann dafür? Wie wurde die Freigabe für den Bau erteilt, gab es da keine Regelung?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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recht-unrecht
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Re: wer haftete bei Aussenanlage

Beitrag von recht-unrecht »

SusanneBerlin hat geschrieben:Sind Sie der Vermieter der Gewerbeeinheit?
Nein das bin ich nicht. Und ich mag diese, so wie sie ist, auch nicht.
recht-unrecht
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Re: wer haftete bei Aussenanlage

Beitrag von recht-unrecht »

ktown hat geschrieben:Sind sie Fachmann dafür? Wie wurde die Freigabe für den Bau erteilt, gab es da keine Regelung?
Nein ich bin kein Fachmann, das muss man bei dieser Beurteilung auch nicht wirklich sein.

Leider gab es keine Regelung. Das Thema wurde über den Punkt Verschiedenes an der Versammlung "eingeschleust" und keinen hat's interessiert.

Gebaut hat sie, meines Wissens, der Mieter ein paar Tage nach der Versammlung.

Viele Grüße
ktown
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Re: wer haftete bei Aussenanlage

Beitrag von ktown »

recht-unrecht hat geschrieben:Nein ich bin kein Fachmann, das muss man bei dieser Beurteilung auch nicht wirklich sein.
Also kennen sie gesetzliche Grundlage und können es daher beurteilen.
Oder gehen sie eher nach der Devise: Das kann so wie es gebaut ist nicht zulässig sein.
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FM
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Re: wer haftete bei Aussenanlage

Beitrag von FM »

Der Rollstuhlfahrer der dabei verletzt wird bzw. dessen Krankenkasse wird sich an den Inhaber des Geschäfts wenden, da es in Zusammenhang mit einem (anstehenden) Vertragsverhältnis ist. Wer einen Laden mit Kundenverkehr betreibt, muss ihn verkehrssicher halten.

Ob sich der Geschäftsinhaber dann seinerseits an den Vermieter oder an einen Handwerker oder an den Hersteller der Rampe wenden kann, braucht den Geschädigten nicht zu interessieren.
recht-unrecht
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Re: wer haftete bei Aussenanlage

Beitrag von recht-unrecht »

ktown hat geschrieben:Also kennen sie gesetzliche Grundlage und können es daher beurteilen.
Nein diese kenne ich nicht. Das ist aber auch nicht Gegenstand meiner Frage.

Viele Grüße
ktown
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Re: wer haftete bei Aussenanlage

Beitrag von ktown »

recht-unrecht hat geschrieben:Wer haftet nun bei Unfällen an der Rampe? Ist das die gesamte WEG? Oder sind es Mieter bzw Vermieter?
das kann nicht pauschal beantwortet werden, da niemand die Verträge und niemand die Örtlichkeit kennt.

Frage damit beantwortet?
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Re: wer haftete bei Aussenanlage

Beitrag von recht-unrecht »

ktown hat geschrieben:das kann nicht pauschal beantwortet werden, da niemand die Verträge und niemand die Örtlichkeit kennt.

Frage damit beantwortet?
Nicht wirklich und doch irgendwie. Verträge kenne ich nämlich selbst nicht.

D.h. es könnte theoretisch auch die gesamte WEG haften müssen?

Viele Grüße
Zafilutsche
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Re: wer haftete bei Aussenanlage

Beitrag von Zafilutsche »

Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht wo das Bauwerk (Rampe) vom WEG Mitglied errichtet wurde?
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Re: wer haftete bei Aussenanlage

Beitrag von recht-unrecht »

Zafilutsche hat geschrieben:Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht wo das Bauwerk (Rampe) vom WEG Mitglied errichtet wurde?
Das ist eine interessante Betrachtung! Leider kann ich dies nicht beantworten. Da aber diese Treppe/Rampe alleinig zur besagten Gewerbeeinheit führt gehört sie vermutlich auch zu dieser. Die Wohnungen sind über andere Zugänge zu erreichen.

Viele Grüße
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