wer haftete bei Aussenanlage
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wer haftete bei Aussenanlage
Hallo in die Runde,
in einer WEG gibt es zu den normalen Wohnungen eine Geschäftseinheit. Diese Geschäftseinheit ist nur über Treppen zu erreichen. Da dies für die Kunden zu beschwerlich ist wurde eine Zugangsrampe (z.B. für Rollstühle) vom Mieter, mit Absprache des Vermieters, angebracht. Diese Rampe befindet sind in der Außenanlage also zwischen Haus-Tür und dem Gehweg zur Gewerbeeinheit.
Wer haftet nun bei Unfällen an der Rampe? Ist das die gesamte WEG? Oder sind es Mieter bzw Vermieter?
Danke schon mal für eure Hinweise.
in einer WEG gibt es zu den normalen Wohnungen eine Geschäftseinheit. Diese Geschäftseinheit ist nur über Treppen zu erreichen. Da dies für die Kunden zu beschwerlich ist wurde eine Zugangsrampe (z.B. für Rollstühle) vom Mieter, mit Absprache des Vermieters, angebracht. Diese Rampe befindet sind in der Außenanlage also zwischen Haus-Tür und dem Gehweg zur Gewerbeeinheit.
Wer haftet nun bei Unfällen an der Rampe? Ist das die gesamte WEG? Oder sind es Mieter bzw Vermieter?
Danke schon mal für eure Hinweise.
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Re: wer haftete bei Aussenanlage
Hallo,
wenn die Rampe normgerecht und standsicher erstellt wurde, ein Handlauf vorhandenen ist, bei Kundenbesuchen nach Eintritt der Dämmerung ausreichend beleuchtet wird, nicht durch (überfrierende) Nässe oder Verschmutzung eine erhöhte, für den Benutzer nicht ersichtliche Unfallgefahr besteht, dann haftet niemand für Unfälle/Stürze beim Benutzen der Treppe.
wenn die Rampe normgerecht und standsicher erstellt wurde, ein Handlauf vorhandenen ist, bei Kundenbesuchen nach Eintritt der Dämmerung ausreichend beleuchtet wird, nicht durch (überfrierende) Nässe oder Verschmutzung eine erhöhte, für den Benutzer nicht ersichtliche Unfallgefahr besteht, dann haftet niemand für Unfälle/Stürze beim Benutzen der Treppe.
Grüße, Susanne
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Re: wer haftete bei Aussenanlage
Das Unternehmen (welches ein Gewerbe betreibt) ist als Mieter auch für die Reinigung und Wartung der vom Miteigentümer/Vermieter/WEG Gemeinschaft errichteten Rampe verantwortlich?recht-unrecht hat geschrieben:Diese Geschäftseinheit ist nur über Treppen zu erreichen. Da dies für die Kunden zu beschwerlich ist wurde eine Zugangsrampe (z.B. für Rollstühle) vom Mieter, mit Absprache des Vermieters, angebracht.
Die Benutzung der Rampenanlage ist für eine Barrierefreie Nutzung des Geschäftsbetriebes dimensioniert (genauso wie die angeführte Treppenanlage)
Wie müsste man sich ein wer-haftet-für-den Unfall vorstellen?
(z.B. Kidz die mit Inlinern die Rampe heruntersausen und mit dem Begegnungsverkehr kollidieren?)
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Re: wer haftete bei Aussenanlage
Hallo Susanne,
da kam leider etwas falsch rüber. Es dreht sich nicht um eine Treppe, sondern um eine Rampe parallel zur Treppe. Und diese Rampe würde ich nicht als sicher betrachten. Sie sieht zwar solide aus, birgt aber mehrere Unfallrisiken.
Viele Grüße
da kam leider etwas falsch rüber. Es dreht sich nicht um eine Treppe, sondern um eine Rampe parallel zur Treppe. Und diese Rampe würde ich nicht als sicher betrachten. Sie sieht zwar solide aus, birgt aber mehrere Unfallrisiken.
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Re: wer haftete bei Aussenanlage
Na wenn die Rampe als gefährlich eingestuft wird, dann würde ich nicht überlegen wer dafür haftet, sondern dafür sorgen, dass Sie wegkommt bzw. durch eine sichere Rampe ersetzt wird. Sind Sie der Vermieter der Gewerbeeinheit?
Grüße, Susanne
Re: wer haftete bei Aussenanlage
Sind sie Fachmann dafür? Wie wurde die Freigabe für den Bau erteilt, gab es da keine Regelung?recht-unrecht hat geschrieben:Und diese Rampe würde ich nicht als sicher betrachten. Sie sieht zwar solide aus, birgt aber mehrere Unfallrisiken.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: wer haftete bei Aussenanlage
Nein das bin ich nicht. Und ich mag diese, so wie sie ist, auch nicht.SusanneBerlin hat geschrieben:Sind Sie der Vermieter der Gewerbeeinheit?
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Re: wer haftete bei Aussenanlage
Nein ich bin kein Fachmann, das muss man bei dieser Beurteilung auch nicht wirklich sein.ktown hat geschrieben:Sind sie Fachmann dafür? Wie wurde die Freigabe für den Bau erteilt, gab es da keine Regelung?
Leider gab es keine Regelung. Das Thema wurde über den Punkt Verschiedenes an der Versammlung "eingeschleust" und keinen hat's interessiert.
Gebaut hat sie, meines Wissens, der Mieter ein paar Tage nach der Versammlung.
Viele Grüße
Re: wer haftete bei Aussenanlage
Also kennen sie gesetzliche Grundlage und können es daher beurteilen.recht-unrecht hat geschrieben:Nein ich bin kein Fachmann, das muss man bei dieser Beurteilung auch nicht wirklich sein.
Oder gehen sie eher nach der Devise: Das kann so wie es gebaut ist nicht zulässig sein.
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Re: wer haftete bei Aussenanlage
Der Rollstuhlfahrer der dabei verletzt wird bzw. dessen Krankenkasse wird sich an den Inhaber des Geschäfts wenden, da es in Zusammenhang mit einem (anstehenden) Vertragsverhältnis ist. Wer einen Laden mit Kundenverkehr betreibt, muss ihn verkehrssicher halten.
Ob sich der Geschäftsinhaber dann seinerseits an den Vermieter oder an einen Handwerker oder an den Hersteller der Rampe wenden kann, braucht den Geschädigten nicht zu interessieren.
Ob sich der Geschäftsinhaber dann seinerseits an den Vermieter oder an einen Handwerker oder an den Hersteller der Rampe wenden kann, braucht den Geschädigten nicht zu interessieren.
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Re: wer haftete bei Aussenanlage
Nein diese kenne ich nicht. Das ist aber auch nicht Gegenstand meiner Frage.ktown hat geschrieben:Also kennen sie gesetzliche Grundlage und können es daher beurteilen.
Viele Grüße
Re: wer haftete bei Aussenanlage
das kann nicht pauschal beantwortet werden, da niemand die Verträge und niemand die Örtlichkeit kennt.recht-unrecht hat geschrieben:Wer haftet nun bei Unfällen an der Rampe? Ist das die gesamte WEG? Oder sind es Mieter bzw Vermieter?
Frage damit beantwortet?
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Re: wer haftete bei Aussenanlage
Nicht wirklich und doch irgendwie. Verträge kenne ich nämlich selbst nicht.ktown hat geschrieben:das kann nicht pauschal beantwortet werden, da niemand die Verträge und niemand die Örtlichkeit kennt.
Frage damit beantwortet?
D.h. es könnte theoretisch auch die gesamte WEG haften müssen?
Viele Grüße
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Re: wer haftete bei Aussenanlage
Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht wo das Bauwerk (Rampe) vom WEG Mitglied errichtet wurde?
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Re: wer haftete bei Aussenanlage
Das ist eine interessante Betrachtung! Leider kann ich dies nicht beantworten. Da aber diese Treppe/Rampe alleinig zur besagten Gewerbeeinheit führt gehört sie vermutlich auch zu dieser. Die Wohnungen sind über andere Zugänge zu erreichen.Zafilutsche hat geschrieben:Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht wo das Bauwerk (Rampe) vom WEG Mitglied errichtet wurde?
Viele Grüße