Ist eine Event-Reservierung verbindlich?
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Ist eine Event-Reservierung verbindlich?
Hallo alle zusammen,
Zuerst möchte ich mich entschuldigen, falls diese Frage bereits beantwortet wurde, ich habe das Internet bereits durchforstet, aber leider nichts passendes gefunden.
Nun zu meinem Anliegen.
Ich bin ein junger DJ und habe bis jetzt meine Dienste immer nur für Veranstalter angeboten. Nun hatte ich mit einem Kollegen aber beschlossen, die Veranstalter Rolle mal selbst in die Hand zu nehmen, und habe bei einem Club-Besitzer einen Termin angefragt. Ich habe einen Termin reserviert und von dem Inhaber Vertrag und Rechnung zugeschickt bekommen.
Nun haben wir aber leider kurzfristig erfahren, dass wir den Termin nicht einhalten können. Dies teilte ich dem Vermieter unverzüglich mit, dieser aber war wenig Verständnisvoll und behauptete, wir müssten die Miete trotzdem zahlen, auch wenn wir den Termin nicht einhalten können, da er den Termin "für uns geblockt hat". Ich habe noch keinen Vertag unterschrieben, unsere Kommunikation geschah ausschließlich über eine Messenger App und ich habe nirgends geschrieben dass ich den Club verbindlich buchen möchte, lediglich das ich reservieren möchte.
Nun würde mich interessieren, wie hier die Rechtslage aussieht. Hätte der Vermieter davor ausdrücklich sagen müssen, dass die Reservierung verbindlich ist, oder habe ich mich bereits dazu verpflichtet die Miete zu zahlen?
Vielen Dank im voraus und Liebe Grüße,
DJ Schuhsohle
Zuerst möchte ich mich entschuldigen, falls diese Frage bereits beantwortet wurde, ich habe das Internet bereits durchforstet, aber leider nichts passendes gefunden.
Nun zu meinem Anliegen.
Ich bin ein junger DJ und habe bis jetzt meine Dienste immer nur für Veranstalter angeboten. Nun hatte ich mit einem Kollegen aber beschlossen, die Veranstalter Rolle mal selbst in die Hand zu nehmen, und habe bei einem Club-Besitzer einen Termin angefragt. Ich habe einen Termin reserviert und von dem Inhaber Vertrag und Rechnung zugeschickt bekommen.
Nun haben wir aber leider kurzfristig erfahren, dass wir den Termin nicht einhalten können. Dies teilte ich dem Vermieter unverzüglich mit, dieser aber war wenig Verständnisvoll und behauptete, wir müssten die Miete trotzdem zahlen, auch wenn wir den Termin nicht einhalten können, da er den Termin "für uns geblockt hat". Ich habe noch keinen Vertag unterschrieben, unsere Kommunikation geschah ausschließlich über eine Messenger App und ich habe nirgends geschrieben dass ich den Club verbindlich buchen möchte, lediglich das ich reservieren möchte.
Nun würde mich interessieren, wie hier die Rechtslage aussieht. Hätte der Vermieter davor ausdrücklich sagen müssen, dass die Reservierung verbindlich ist, oder habe ich mich bereits dazu verpflichtet die Miete zu zahlen?
Vielen Dank im voraus und Liebe Grüße,
DJ Schuhsohle
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Re: Verbindlichkeit einer Event-Reservierung
Ach ja und was ist Ihrer Meinung nach der Unterschied zwischen reservieren und buchen? Wenn einem eine Rechnung über eine Raumnutzung mit dem Nutzungsdatum zugeschickt wird, dann hätten Sie doch das Missverständnis aufklären können, dass Sie lediglich anfragen wollen, ob der Raum an dem besagten Datum frei ist, aber dass Sie sich noch nicht festlegen wollen.Ich habe noch keinen Vertag unterschrieben, unsere Kommunikation geschah ausschließlich über eine Messenger App und ich habe nirgends geschrieben dass ich den Club verbindlich buchen möchte, lediglich das ich reservieren möchte.
Grüße, Susanne
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Re: Ist eine Event-Reservierung verbindlich?
Also ist durch das Zuschicken des Vertrags die Reservierung verbindlich geworden?
Grüß
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Re: Ist eine Event-Reservierung verbindlich?
MMn. konnte der Clubbesitzer bereits durch Ihre Erklärung, reservieren zu wollen davon ausgehen, dass es verbindlich war.
Falls es von Ihnen nicht verbindlich gemeint war, müssen Sie den Clubbesitzer informieren, dass es von Ihrer Seite nicht verbindlich war spätestens sobald Sie erkennen konnten, dass der Clubbesitzer Ihnen den Raum verbindlich reserviert hat. Das hat der Clubbesitzer durch Übersenden der Rechnung getan.
Man schickt doch keine Rechnung auf Verdacht dass der Kunde eventuell etwas kauft oder mietet, sondern nur wenn man von einem geschlossenem Vertrag ausgeht. Das sollte Ihnen als selbständiger DJ doch bewusst sein, oder verschicken Sie bereits eine Rechnung nur weil Sie mit einem Veranstalter unverbindlich darüber gesprochen haben, dass Sie eventuell vielleicht mal bei ihm auftreten?
Falls es von Ihnen nicht verbindlich gemeint war, müssen Sie den Clubbesitzer informieren, dass es von Ihrer Seite nicht verbindlich war spätestens sobald Sie erkennen konnten, dass der Clubbesitzer Ihnen den Raum verbindlich reserviert hat. Das hat der Clubbesitzer durch Übersenden der Rechnung getan.
Man schickt doch keine Rechnung auf Verdacht dass der Kunde eventuell etwas kauft oder mietet, sondern nur wenn man von einem geschlossenem Vertrag ausgeht. Das sollte Ihnen als selbständiger DJ doch bewusst sein, oder verschicken Sie bereits eine Rechnung nur weil Sie mit einem Veranstalter unverbindlich darüber gesprochen haben, dass Sie eventuell vielleicht mal bei ihm auftreten?
Grüße, Susanne
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Re: Ist eine Event-Reservierung verbindlich?
Hallo Susanne,
Mir wurde mit der Rechnung ebenfalls ein Mietvertrag zugeschickt.
Liege ich falsch wenn ich behaupte, dass solange ich den Vertrag nicht unterschrieben zurückgeschickt habe, ich mich noch nicht verpflichtet habe zu zahlen?
Grüße
Mir wurde mit der Rechnung ebenfalls ein Mietvertrag zugeschickt.
Liege ich falsch wenn ich behaupte, dass solange ich den Vertrag nicht unterschrieben zurückgeschickt habe, ich mich noch nicht verpflichtet habe zu zahlen?
Grüße
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Re: Ist eine Event-Reservierung verbindlich?
Man kann Verträge auch mündlich oder per messenger schließen. Wurde in der messenger-Unterhaltung über den Preis gesprochen?
Grüße, Susanne
Re: Ist eine Event-Reservierung verbindlich?
Und selbst wenn ... Saalinhaber S sagt: "würde für den Abend 500 Euro kosten" und DJ D sagt "das klingt fair", ist dadurch dann ein Vertragsverhältnis eingegangen worden? mMn nicht ....SusanneBerlin hat geschrieben: Wurde in der messenger-Unterhaltung über den Preis gesprochen?
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Re: Ist eine Event-Reservierung verbindlich?
Wenn der DJ sagt "Das klingt fair...Ich möchte für den 30.5. reservieren" mMn schon.
Grüße, Susanne
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Re: Ist eine Event-Reservierung verbindlich?
welchen Zeitraum umfasst das "kurzfristig"?DJ Schuhsohle hat geschrieben:... Nun hatte ich mit einem Kollegen aber beschlossen, die Veranstalter Rolle mal selbst in die Hand zu nehmen, und habe bei einem Club-Besitzer einen Termin angefragt. Ich habe einen Termin reserviert und von dem Inhaber Vertrag und Rechnung zugeschickt bekommen.
Nun haben wir aber leider kurzfristig erfahren, dass wir den Termin nicht einhalten können.
beinhaltete der zugeschickte Vertrag, dass das Vertragsverhältnis erst mit der Unterschrift zustande kommt?Dies teilte ich dem Vermieter unverzüglich mit, dieser aber war wenig Verständnisvoll und behauptete, wir müssten die Miete trotzdem zahlen, auch wenn wir den Termin nicht einhalten können, da er den Termin "für uns geblockt hat". Ich habe noch keinen Vertag unterschrieben,
wie kann man sich die unverbindliche Reservierung eines ganzen Clubs vorstellen? Das dürfte in der Branche kaum üblich sein oder nur zu vorher festgelegten Fristenunsere Kommunikation geschah ausschließlich über eine Messenger App und ich habe nirgends geschrieben dass ich den Club verbindlich buchen möchte, lediglich das ich reservieren möchte.
M.E. nein, vielmehr hätte der junge DJ nur dann von einer unverbindlichen Reservierung ausgehen dürfen, wenn das so genannt worden wäre.Nun würde mich interessieren, wie hier die Rechtslage aussieht. Hätte der Vermieter davor ausdrücklich sagen müssen, dass die Reservierung verbindlich ist, oder habe ich mich bereits dazu verpflichtet die Miete zu zahlen?
Sachlich (nach der o.a. Schilderung) betrachtet hat der DJ ja auch gar nicht nur "reserviert", ihm passt der Termin nur nicht mehr.
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Re: Ist eine Event-Reservierung verbindlich?
dann nicht, aber hier schonCelestro hat geschrieben:Und selbst wenn ... Saalinhaber S sagt: "würde für den Abend 500 Euro kosten" und DJ D sagt "das klingt fair", ist dadurch dann ein Vertragsverhältnis eingegangen worden? mMn nicht ....SusanneBerlin hat geschrieben: Wurde in der messenger-Unterhaltung über den Preis gesprochen?
Ich habe einen Termin reserviert und von dem Inhaber Vertrag und Rechnung zugeschickt bekommen.
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Re: Ist eine Event-Reservierung verbindlich?
die Absage geschah 4 Wochen vor dem Termin der Veranstaltungwelchen Zeitraum umfasst das "kurzfristig"?
Im Vertrag wird mehrmals von Vertragsabschluss geredet, allerdings nicht erklärt, wann dieser zustande kommt. Ist damit das Unterzeichnen des Vertrags genannt?beinhaltete der zugeschickte Vertrag, dass das Vertragsverhältnis erst mit der Unterschrift zustande kommt?
Ich wollte mich auf der Website des Vermieters nach weiteren Informationen zur Stornierung umschauen, konnte allerdings keine AGBs finden. Wie ist hier die Rechtslage, wenn ich nirgends eine Frist zur Stornierung finden kann?
LG
Re: Ist eine Event-Reservierung verbindlich?
Das deutet darauf hin, dass keine vereinbart wurde.DJ Schuhsohle hat geschrieben: Ich wollte mich auf der Website des Vermieters nach weiteren Informationen zur Stornierung umschauen, konnte allerdings keine AGBs finden. Wie ist hier die Rechtslage, wenn ich nirgends eine Frist zur Stornierung finden kann?
Allerdings wird der Sachverhalt häppchenweise mitgeteilt (z.B. der schriftliche Vertrag), wer weiß was noch alles fehlt.
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Re: Ist eine Event-Reservierung verbindlich?
Kann der Veranstalter somit die Zahlung der Miete trotz Stornierung verlangen, ohne das dies davor irgendwo mitgeteilt wurde?Allerdings wird der Sachverhalt häppchenweise mitgeteilt (z.B. der schriftliche Vertrag), wer weiß was noch alles fehlt.
Re: Ist eine Event-Reservierung verbindlich?
Bei den Schlussfolgerungen ist der Wunsch der Vater des Gedanken.
Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten, wenn es kein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt (hier kaum, da nicht als Verbraucher sondern als Privatperson) und keine Rücktrittsmöglichkeit vertraglich vereinbart wurde.
Bei solchen Buchungen ist das auch verständlich. Der Geschäftspartner muss ja andere Anfragen ablehnen, wenn er zugesagt hat. Und er kann auch nichts dafür, wenn der Kunde falsch geplant hat. Es gibt zwar Unternehmen, die eine kostenlose Stornierung anbieten, z.B. oft Hotels. Aber müssen tun sie das nicht.
Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten, wenn es kein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt (hier kaum, da nicht als Verbraucher sondern als Privatperson) und keine Rücktrittsmöglichkeit vertraglich vereinbart wurde.
Bei solchen Buchungen ist das auch verständlich. Der Geschäftspartner muss ja andere Anfragen ablehnen, wenn er zugesagt hat. Und er kann auch nichts dafür, wenn der Kunde falsch geplant hat. Es gibt zwar Unternehmen, die eine kostenlose Stornierung anbieten, z.B. oft Hotels. Aber müssen tun sie das nicht.
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Re: Ist eine Event-Reservierung verbindlich?
Sehr kurzfristig für einen ganzen Club. Wie lange im Voraus war gebucht worden?DJ Schuhsohle hat geschrieben:die Absage geschah 4 Wochen vor dem Termin der Veranstaltungwelchen Zeitraum umfasst das "kurzfristig"?
Wie soll dieser zustande kommen? Der DJ/Kunde fragt an, der Club sagt zu und schickt den Vertrag samt Rechnung.DJ Schuhsohle hat geschrieben:Im Vertrag wird mehrmals von Vertragsabschluss geredet, allerdings nicht erklärt, wann dieser zustande kommt. Ist damit das Unterzeichnen des Vertrags genannt?beinhaltete der zugeschickte Vertrag, dass das Vertragsverhältnis erst mit der Unterschrift zustande kommt?
Dann gibt es keine. Und wenn es eine gäbe, wäre die sicher weit länger als 4 Wochen zuvor.Ich wollte mich auf der Website des Vermieters nach weiteren Informationen zur Stornierung umschauen, konnte allerdings keine AGBs finden. Wie ist hier die Rechtslage, wenn ich nirgends eine Frist zur Stornierung finden kann?
Allgemein sollte der DJ wissen, dass es für Gewerbetreibende und Co nicht die gleichen Rechte wie für Verbraucher gibt. Daher ist der fehlende Storno kein Problem und die "AGB" sind der Vertrag selbst.
Gerade weil es nicht kulanterweise eine Möglichkeit des Storno gibt, kann der Vermieter die Miete verlangen. Der Mieter konnte dann gar nicht stornieren. Und das ist sowieso, aber erst recht 4 Wochen vor dem Termin rechtlich nicht angreifbar, insofern man von einem Vertragsverhältnis ausgehen kann.DJ Schuhsohle hat geschrieben:Kann der Veranstalter somit die Zahlung der Miete trotz Stornierung verlangen, ohne das dies davor irgendwo mitgeteilt wurde?Allerdings wird der Sachverhalt häppchenweise mitgeteilt (z.B. der schriftliche Vertrag), wer weiß was noch alles fehlt.
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