WHKD2000 hat geschrieben:Deputy hat geschrieben:
WHKD2000 hat geschrieben:Im übrigen hast Du mit den 12 h,die jemand auf der Wache festgehalten werden darf,stark untertrieben....

Es geht hier um eine Identitätsfeststellung; nenn doch bitte mal die Rechtsgrundlage, auf Grund derer man jemand zur Identitätsfeststellung länger wie 12h festhalten darf.
auf Grundlage des Polizeirechts;z.B. IDF zur Gefahrenabwehr; Festhaltung, wenn kein richterlicher Beschluß eingeholt werden kann, bis zum Ende des Folgetages

Die max. Regelung, die ich kenne, beläuft sich auf 12 h, die ein Richter nicht erreichbar ist (wobei das schon etwas her ist, inzwischen ist es wahrscheinlich deutlich weniger). Nach 12 h ist ein Richter definitiv errreichbar; nachts ist der richterliche Bereitschaftsdienst regelmäßig ein Problem, tagsüber nicht.
Bis zum Endes des darauffolgenden Tages ist ein theoretischer Konstrukt, der im GG steht, im täglichen Dienst jedoch keinerlei Bedeutung hat. Schon gar nicht zur IDF.
In der StPO sind die 12h festgeschrieben.
edit:
Bevor ich es vergesse: es gibt auch PolGs, in denen die Zeitdauer für eine IDF auf 12h begrenzt ist.