Anrufe des Vermieters

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zimtrecht
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Re: Anrufe des Vermieters

Beitrag von zimtrecht »

Ina12345 hat geschrieben: 20.05.19, 23:09 bitte DFTT erklären - Danke.
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Ina12345
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Re: Anrufe des Vermieters

Beitrag von Ina12345 »

So, nun kann ich genauer werden.

Ich hatte einen Vormietvertrag geschlossen - damit sich der Vermieter auch sicher sein kann das ich die Wohnung sodann auch beziehe. Bevor ich diesen unterzeichnet habe, hatte ich noch eine Liste mit insgesamt 8 Punkten die noch zu klären waren. Darunter und das ist auch der Hauptpunkt (erster Punkt) ging es um die Nutzung der Terrasse. Zu diesem Punkt wurde niemals von einen gemeinsamen Nutzung gesprochen - aber jetzt heißt es Terrassenmitbenutzung. Das ist für mich nicht tragbar und nie und nimmer hätte diese Wohnung unter diesen Umständen gemietet. Auch einem Dritten gegenüber wurde der zur Wohnung gehörende Terrassenbereich definiert - aber das hat er nie gesagt - obwohl ich ebenfalls daneben stand.

Weiter habe ich zu Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkautionspolice gezeichnet und übersenden lassen - nun möchte man plötzlich Bargeld. Das habe ich abgelehnt - Mietbeginn war der 15.03.2019 und zu diesem Zeitpunkt hat er die Police bekommen.

Weiter mischt man sich in die Erziehung meines Hundes ein - da ich einen "Jäger" und mich im ständigen Training mit meinem Hund befinde - geht das einfach nicht. Wenn ich sage er soll aufhören zu bellen - dann ist das so - auch wenn es den Vermieter nicht stört und er ständig die Kommunikation zwischen mir und meinem Hund unterbricht (das hätte ich sicher noch handhaben können).

Und noch viele zwischenmenschliche Dinge mehr.

Unter diesen Umständen hatte ich bereits signalisiert - dass ich das Mietverhältnis unter diesen Gegebenheiten nicht aufrecht halten werde.

Seither werde ich natürlich angegangen - ich würde nicht lüften - über die Leerrohre würde eine Geruchsbelästigung nach oben steigen - all solche Merkwürdigkeiten.

Heute morgen rennte er bereits um 6.05 h über die Terrasse, die Dusche funktioniert nicht und die Post ist nass im Briefkasten - wenn es regnet und die Post kann nur umständlich entnommen werden, weil ein Buchsbaum sich ausbreitet und ich den erst auf die Seite drängen muss (nein ich habe noch keine Heckenschere in die Hand genommen).

Ja - das Haus gehört ihnen und ich bin Mieter - aber ich bezahle - ordentlich meine Miete - ich will das Haus ja auch gar nicht haben.

Aber es kommt noch besser - ich habe heute ein Kündigungsschreiben erhalten (Einwurfeinschreiben - habe ich nicht anders erwartet) in welchem ein Mietbeginn mit dem 01.04.2019 notiert ist - das ist aber nicht korrekt - denn ich habe ja bereits am 15.03.2019 die anteilige Nettomiete bezahlt. Weiter wird auf Grund § 573 a ABs. 1 u. 2 BGB fristgerecht im Rahmen eines Sonderkündigungsrechtes für Vermieter das Mietverhältnis bis spätestens zum 30.11.2019 beendet.

Den § habe ich mir noch nicht angeschaut.

Nun werde ich mich weiter um einen neunen Wohnsitz bemühen - was ich seit 14 Tagen ja schon mache.

Nein ich bin kein Troll :oops: .
lottchen
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Re: Anrufe des Vermieters

Beitrag von lottchen »

Geht es um eine Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus bzw. um ein Zweifamilienhaus, wo der Vermieter in der einen Hälfte wohnt und der Mieter in der anderen?
SusanneBerlin
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Re: Anrufe des Vermieters

Beitrag von SusanneBerlin »

Ina12345 hat geschrieben: da ich einen "Jäger"
Haben Sie einen Jagdschein?
Grüße, Susanne
Ina12345
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Re: Anrufe des Vermieters

Beitrag von Ina12345 »

@ SusanneBerlin :lol: - (Schreibteufelchen) nein ich habe keinen Jagdschein - aber einen Straßenhund - der Jagen würde - wenn er es den dürfte. Und damit er irgendwann zuverlässig zurück kommt - wenn er frei laufen darf - wird er in Suchen und Apportieren ausgebildet - aber er wird nicht jagdlich geführt.

@ Lottchen - ELW in EFH - ja Vermieter wohnt über mir.
lottchen
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Re: Anrufe des Vermieters

Beitrag von lottchen »

Ina12345 hat geschrieben: 22.05.19, 15:03 ELW in EFH - ja Vermieter wohnt über mir.
Damit ist die Kündigung des Vermieters zum 30.11.19 völlig rechtens. Der Vermieter braucht keinen Grund zum Kündigen. Der Mieter muss raus. Völlig egal was vorher passiert ist. Wer wem was getan hat. Fertig.
ktown
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Re: Anrufe des Vermieters

Beitrag von ktown »

Dann sind die Kündigungsmöglichkeiten für den VM einfacher als bei einer "normalen" Wohnung
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Ina12345
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Re: Anrufe des Vermieters

Beitrag von Ina12345 »

Ist doch in Ordnung - ich werde bis dahin wahrscheinlich eine WHG haben - aber diesmal sicher besser aufpassen. Ich möchte gegen die Kündigung keinen Widerspruch einlegen.

Aber wie verhält es sich rechtlich mit nachstehendem:

In der Wohnfläche sind alle Zimmer erfaßt - auch ein Zimmer mit 11,52 m2 und einer Fensterfläche von 0.24 m2 (ich bezeichne dies als Oberlicht). Das Zimmer wird als Homeoffice benutzt.

Wenn ich in der Zwischenzeit richtig informiert bin - muss ein Zimmer mindestens ein Fenster von 1/10 der Zimmerfläche haben.
lottchen
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Re: Anrufe des Vermieters

Beitrag von lottchen »

1/8 bis 1/10 der Wohnfläche, je nach Bundesland. Das ist aber Baurecht und kein Mietrecht.

ich denke es gibt keinen Vertrag? Wie will man dann beweisen, dass einem dieses Zimmer als Wohnraum voll vermietet wurde? Und wieso hat man das überhaupt gemietet, wenn man das nicht als Wohnraum ansieht? Wo steht jetzt was von Wohnfläche? Und steht da was drinnen, dass für dieses Zimmer derselbe Preis pro m² gezahlt wird wie für die anderen Zimmer auch?

Ich würde mich auf die Wohnungssuche konzentrieren und meine Energie nicht damit verschwenden zu versuchen den Noch-Vermietern eine reinzuwürgen.
karli
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Re: Anrufe des Vermieters

Beitrag von karli »

Auf den ersten Blick dürfte die Kündigung so in Ordnung sein.
§573a hat geschrieben:(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
Ina12345 hat geschrieben: 22.05.19, 15:50 Ist doch in Ordnung - ich werde bis dahin wahrscheinlich eine WHG haben - aber diesmal sicher besser aufpassen.
Falls sie früher eine Wohnung finden, können sie ggfs. auch selbst noch kündigen. Für den Mieter gilt die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
Ina12345 hat geschrieben: 22.05.19, 15:50In der Wohnfläche sind alle Zimmer erfaßt - auch ein Zimmer mit 11,52 m2 und einer Fensterfläche von 0.24 m2 (ich bezeichne dies als Oberlicht). Das Zimmer wird als Homeoffice benutzt.
Wenn ich in der Zwischenzeit richtig informiert bin - muss ein Zimmer mindestens ein Fenster von 1/10 der Zimmerfläche haben.
Und was wollen sie damit erreichen?
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
winterspaziergang

Re: Anrufe des Vermieters

Beitrag von winterspaziergang »

Ina12345 hat geschrieben: 22.05.19, 14:23 Unter diesen Umständen hatte ich bereits signalisiert - dass ich das Mietverhältnis unter diesen Gegebenheiten nicht aufrecht halten werde.
wieso "signalisiert" man und kündigt nicht?
Heute morgen rennte er bereits um 6.05 h über die Terrasse, die Dusche funktioniert nicht und die Post ist nass im Briefkasten - wenn es regnet und die Post kann nur umständlich entnommen werden, weil ein Buchsbaum sich ausbreitet und ich den erst auf die Seite drängen muss (nein ich habe noch keine Heckenschere in die Hand genommen).
:?: unverständlich
Aber es kommt noch besser - ich habe heute ein Kündigungsschreiben erhalten (Einwurfeinschreiben - habe ich nicht anders erwartet) in welchem ein Mietbeginn mit dem 01.04.2019 notiert ist - das ist aber nicht korrekt - denn ich habe ja bereits am 15.03.2019 die anteilige Nettomiete bezahlt. Weiter wird auf Grund § 573 a ABs. 1 u. 2 BGB fristgerecht im Rahmen eines Sonderkündigungsrechtes für Vermieter das Mietverhältnis bis spätestens zum 30.11.2019 beendet.
was heißt, es kommt noch besser? Man hat Streit mit dem Vermieter, ist sich uneins über den MV, "signalisiert", dass man kündigen wird und nun kündigt eben der Vermieter. So wie man es selbst wollte. Was soll daran "kommt noch besser" sein?
Nein ich bin kein Troll :oops: .
der Eindruck entstand aus extrem widerprüchlichen Aussagen, die man weiter oben machte
In der Wohnfläche sind alle Zimmer erfaßt - auch ein Zimmer mit 11,52 m2 und einer Fensterfläche von 0.24 m2 (ich bezeichne dies als Oberlicht). Das Zimmer wird als Homeoffice benutzt.

Wenn ich in der Zwischenzeit richtig informiert bin - muss ein Zimmer mindestens ein Fenster von 1/10 der Zimmerfläche haben.
ja- und?
SusanneBerlin
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Re: Anrufe des Vermieters

Beitrag von SusanneBerlin »

Ina12345 hat geschrieben:ELW in EFH
Wenns auch noch ein selbstgebautes und vom VM selbstbewohntes EFH ist: Das sind die schlimmsten Vermieter (meiner Erfahrung nach, vielleicht gibt es da Ausnahmen aber ich kenne keine)
Grüße, Susanne
Ina12345
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Re: Anrufe des Vermieters

Beitrag von Ina12345 »

@SusanneBerlin - nein - das Haus wurde erst vor 4 od. 5 Jahren gekauft u. dann saniert.

Doch ich habe eigentlich keine schlechten Erfahrungen mit Vermietern im Haus - ich habe fast 10 Jahre in einer ELW gewohnt und bin nur auf Grund beruflicher Situation umgezogen.

Daher irritiert mich das Verhalten hier schon sehr.

Aber egal - auch mit der Kündigung habe ich kein Problem - in Gegenteil - das kommt mir sehr entgegen.
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