Kündigungsschutzklage
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 14
- Registriert: 01.04.19, 16:16
Fristgerechte Kündigung
Arbeitnehmer wurde vom Arbeitgeber fristgerecht gekündigt. Im Kündigungsschreiben war kein Grund angegeben. Am Telefon hat Arbeitgeber zuvor mitgeteilt, dass die Kündigung wegen „massiver Störung des Betriebsfriedens“ erfolgt ist und dass detaillierte Kündigungsgründe schriftlich mitgeteilt werden. Diese wurden dem Arbeitnehmer nicht mitgeteilt.. -Kann Arbeitnehmer Kündigungsgründe schriftlich anfordern? Gibt es für die Anforderung bestimmte Vorlagen? Arbeitnehmer vertritt einen anderen Standpunkt. Hat eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg, wenn keine Zeugen vorhanden sind? Droht eine Sperre bei Arbeitsagentur wegen verhaltensbedingter Kündigung?..Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer vor der Kündigung psychische Erkrankung unterstellt/angenommen. Kann Arbeitnehmer ein psychiatrisches Gutachten anfordern, zum Bespiel beim sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt? Ist eine Anforderung nur über den Anwalt möglich?
Re: Fristgerechte Kündigung
In jedem Fall ist eine 3-Wochenfrist einzuhalten ab Zugang der Kündigung. Wenn bis dahin nicht Kündigungsschutzklage erhoben wurde ist der Zug abgefahren völlig unabhängig davon ob wirksam hätte gekündigt werden können oder nicht...
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arb ... klage.html
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arb ... klage.html
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 14
- Registriert: 01.04.19, 16:16
Kündigungsschutzklage
Wie ist der Ablauf bei- und nach Antragstellung der Kündigungsschutzklage? Entstehen Kosten bei Antragstellung der Kündigungsschutzklage? Wie ist der ungefähre Kostenrahmen beim Kündigungsschutzprozess?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Fristgerechte Kündigung
Hallo,
Naja fordern könnte er, wird aber vermutlich keine Antwort bekommen.-Kann Arbeitnehmer Kündigungsgründe schriftlich anfordern?
Nein, weil es nicht üblich ist nach erhaltener Kündigung schriftlich nach den Gründen zu fragen.Gibt es für die Anforderung bestimmte Vorlagen?
Erstmal kommt es darauf an, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt anwendbar ist. In den ersten 6 Monaten, und im Kleinbetrieb (10 vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer oder weniger) auch danach, braucht der Arbeitgeber keinen Grund um einen Arbeitnehmer zu kündigen.Hat eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg, wenn keine Zeugen vorhanden sind?
Nein, man kann für sich selber kein psychiatrisches Gutachten anfordern.Kann Arbeitnehmer ein psychiatrisches Gutachten anfordern, zum Bespiel beim sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt?
Es ist auch über einen Anwalt nicht möglich. Ein Anwalt wird beim Arbeitsgericht u.U. eine Klage einreichen. Bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht reicht man kein gesundheitliches /psychiatrisches Gutachten ein.Ist eine Anforderung nur über den Anwalt möglich?
Grüße, Susanne
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Kündigungsschutzklage
Reicht ein thread nicht?
Sie müssen nicht für jede Frage einen neuen thread anfangen. Klicjen Sie auf den "Antworten"-Button und stellen Sie die Frage in dem bereits von Ihnen erstellten thread.
Sie müssen nicht für jede Frage einen neuen thread anfangen. Klicjen Sie auf den "Antworten"-Button und stellen Sie die Frage in dem bereits von Ihnen erstellten thread.
Grüße, Susanne
Re: Kündigungsschutzklage
Hab es mal zusammen geschoben.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 14
- Registriert: 01.04.19, 16:16
Re: Kündigungsschutzklage
Wie kann Arbeitnehmer seinen gesundheitlichen Zustand nachweisen lassen,bzw.feststellen lassen? Wie kann ein psychiatrisches Gutachten beantragt werden? Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage sind beim Arbeitnehmer erfüllt
Re: Kündigungsschutzklage
Da hilft der Anwalt seines Vertrauens.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 14
- Registriert: 01.04.19, 16:16
Re: Kündigungsschutzklage
Wie sind die Fristen für die Anforderung eines einfachen-und eines qualifizierten Arbeitszeugnisses?..Ab welchen Zeitpunkt besteht für den Arbeitnehmer Arbeitslosengeld 1-Anspruch,wenn Arbeitnehmer vor der Kündigung krankgeschrieben war und in der Kündigungs-/Freistellungsfrist weiterhin krankgeschrieben ist? Auf welche Geldleistungen hat Arbeitnehmer Anspruch, wenn Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist als arbeitsunfähig attestiert ist?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Kündigungsschutzklage
Der Arbeitnehmer muss seinen gesundheitlichen Zustand nirgends nachweisen. Wenn er nicht krank ist, geht er einfach zur Arbeit.BraucheRat hat geschrieben: ↑05.06.19, 17:38 Wie kann Arbeitnehmer seinen gesundheitlichen Zustand nachweisen lassen,bzw.feststellen lassen? Wie kann ein psychiatrisches Gutachten beantragt werden?
Wenn er denkt, dass er einen Psychiater braucht, dann kann er jederzeit zum Psychiater gehen, das muss man nirgends beantragen.
Ansonsten nehmen Sie Abstand von dieser (verrückten) Idee mit dem Gutachten. Das ist absolut kein Dokument das man in eine Kündigungsschutzklage einbringt.
Der Arbeitgeber muss nachweisen dass der Arbeitnehmer krank ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen Krankheit gekündigt hat.
Die sind bei jedem Arbeitnehmer erfüllt, da gibt es nämlich keine.Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage sind beim Arbeitnehmer erfüllt
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 05.06.19, 18:49, insgesamt 2-mal geändert.
Grüße, Susanne
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 14
- Registriert: 01.04.19, 16:16
Re: Kündigungsschutzklage
Arbeitnehmer hat versehentlich einen falschen Attestbogen beim Arbeitgeber eingereicht. Statt die Durchschrift der AU für den Arbeitgeber, hat Arbeitnehmer die Durchschrift der AU-für den Arbeitnehmer eingereicht. Hat es eine rechtliche Relevanz? Sollte Arbeitnehmer die Durchschrift der AU für den Arbeitgeber nochmal beim Arzt erfragen und beim Arbeitgeber nochmal einreichen?
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 14
- Registriert: 01.04.19, 16:16
Re: Kündigungsschutzklage
@SusanneBerlin: Danke:) Heisst es, dass Arbeitgeber in der Nachweispflicht der psychischen Erkrankung des Arbeitnehmers ist? ..Stellt „massive Störung des Betriebsablaufs“ als Kündigungsgrund eine verhaltensbedingte Kündigung dar?
SusanneBerlin hat geschrieben: ↑05.06.19, 18:05Der Arbeitnehmer muss seinen gesundheitlichen Zustand nirgends nachweisen. Wenn er nicht krank ist, geht er einfach zur Arbeit.BraucheRat hat geschrieben: ↑05.06.19, 17:38 Wie kann Arbeitnehmer seinen gesundheitlichen Zustand nachweisen lassen,bzw.feststellen lassen? Wie kann ein psychiatrisches Gutachten beantragt werden?
Wenn er denkt, dass er einen Psychiater braucht, dann kann er jederzeit zum Psychiater gehen, das muss man nirgends beantragen.
Der Arbeitgeber muss nachweisen dass der Arbeitnehmer krank ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen Krankheit gekündigt hat.
Die sind bei jedem Arbeitnehmer erfüllt, da gibt es nämlich keine.Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage sind beim Arbeitnehmer erfüllt
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Kündigungsschutzklage
Nein das hat keine Relevanz (außer dass der Arbeitgeber jetzt die Diagnose kennt).BraucheRat hat geschrieben: ↑05.06.19, 18:46 Arbeitnehmer hat versehentlich einen falschen Attestbogen beim Arbeitgeber eingereicht. Statt die Durchschrift der AU für den Arbeitgeber, hat Arbeitnehmer die Durchschrift der AU-für den Arbeitnehmer eingereicht. Hat es eine rechtliche Relevanz?
Wenn dann nur im Tausch (AU ohne Diagnose zum Arbeitgeber, dafür gibt der Arbeitgeber den Zettel mit der Diagnose an den Arbeitnehmer zurück).Sollte Arbeitnehmer die Durchschrift der AU für den Arbeitgeber nochmal beim Arzt erfragen und beim Arbeitgeber nochmal einreichen?
Ja das ist ein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung.Stellt „massive Störung des Betriebsablaufs“ als Kündigungsgrund eine verhaltensbedingte Kündigung dar?
Grüße, Susanne
Re: Kündigungsschutzklage
Wobei diese nicht zwangsläufig aus der psychischen Erkrankung herrühren muss (sollte der AN damit seine Klage ansetzen).
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
Topicstarter - Interessierter
- Beiträge: 14
- Registriert: 01.04.19, 16:16
Re: Kündigungsschutzklage
@SusanneBerlin: Wie könnte Arbeitnehmer eine eventuelle Sperre bei Arbeitsagentur verhindern,falls eine Sperre wegen verhaltensbedingter Kündigung erfolgen sollte? Kündigung war nicht berechtigt; Es wurden Konfliktsituationen bewusst provoziert.Arbeitnehmer hat keine massive Störung des Betriebsfriedens verursacht..Kann eine ärztliches Attest mit einer stressbedingten Diagnose bei Wahrung des Arbeitslosengeld 1-Anspruchs helfen? Ruht Arbeitslosengeld 1-Anspruch während ärztlich attestierter Erkrankungen?
SusanneBerlin hat geschrieben: ↑05.06.19, 18:54Nein das hat keine Relevanz (außer dass der Arbeitgeber jetzt die Diagnose kennt).BraucheRat hat geschrieben: ↑05.06.19, 18:46 Arbeitnehmer hat versehentlich einen falschen Attestbogen beim Arbeitgeber eingereicht. Statt die Durchschrift der AU für den Arbeitgeber, hat Arbeitnehmer die Durchschrift der AU-für den Arbeitnehmer eingereicht. Hat es eine rechtliche Relevanz?
Wenn dann nur im Tausch (AU ohne Diagnose zum Arbeitgeber, dafür gibt der Arbeitgeber den Zettel mit der Diagnose an den Arbeitnehmer zurück).Sollte Arbeitnehmer die Durchschrift der AU für den Arbeitgeber nochmal beim Arzt erfragen und beim Arbeitgeber nochmal einreichen?
Ja das ist ein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung.Stellt „massive Störung des Betriebsablaufs“ als Kündigungsgrund eine verhaltensbedingte Kündigung dar?
-
- Letzte Themen