Kündigungsschutzklage

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BraucheRat
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Re: Kündigungsschutzklage

Beitrag von BraucheRat »

ktown hat geschrieben: 05.06.19, 19:20 Wobei diese nicht zwangsläufig aus der psychischen Erkrankung herrühren muss (sollte der AN damit seine Klage ansetzen).
@ktown: Wie meinst du das genau? Wie meinst du das mit Klage ansetzen mit „Begründung einer psychischer Erkrankung?“
ktown
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Re: Kündigungsschutzklage

Beitrag von ktown »

Die Überschrift heißt doch "Kündigungsschutzklage"
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
BraucheRat
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Sperre ALG1: Verhaltensbedingte Kündigung

Beitrag von BraucheRat »

Wie lässt sich eine Sperre beim Arbeitslosengeld 1 wegen verhaltensbedingter Kündigung umgehen? Es wurden Konfliktsituationen am Arbeitsplatz provoziert,auf welche der Arbeitnehmer mit attest.Krankschreibung und einer anschliessenden Gesprächsbereitschaft mir Arbeitgeber reagiert hat.
Daraufhin hat Arbeitgeber hat Arbeitnehmer wegen „massiver Störung des Betriebsfriedens“ verhaltensbedingt fristgerecht gekündigt. Was kann Arbeitnehmer tuhen? Würde eine attestierte-stressbedingte Krankheit (AU-Bescheinigung) die Arbeitslosengeld 1-Sperre verhindern?
FelixSt
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Re: Sperre ALG1: Verhaltensbedingte Kündigung

Beitrag von FelixSt »

BraucheRat hat geschrieben: 05.06.19, 19:53Was kann Arbeitnehmer tuhen?
Seine Gedanken und möglichst auch sein Vokabular sortieren.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
FM
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Re: Kündigungsschutzklage

Beitrag von FM »

Nicht ewig per google und in Foren suchen, sondern ab zum Anwalt. Das kann man nicht selbst (erfolgreich) machen, wenn man so viele Fragen schon zum Verfahren hat.
SusanneBerlin
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Re: Kündigungsschutzklage

Beitrag von SusanneBerlin »

Wegen der Kündigungsschutzklage geht man zum Anwalt und überlässt dem Anwalt alles weitere.

Wegen dem Arbeitslosengeld meldet man sich sofort erstmal arbeitssuchend beim Arbeitsamt (auf dem Kündigungsschreiben steht kein Grund, man muss sich über den vermutlichen Grund auch nicht äußern) und kreuzt auf dem Formular an, dass man beabsichtigt Kündigungsschutzklage zu erheben.

Wenn man krank ist und wegen der Krankheit nicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses seiner Arbeit nachgehen kann, geht man zum entsprechenden Arzt und lässt sich behandeln.


Alles weitere ergibt sich dann.
Grüße, Susanne
windalf
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Re: Kündigungsschutzklage

Beitrag von windalf »

Wegen der Kündigungsschutzklage geht man zum Anwalt und überlässt dem Anwalt alles weitere.
Man sollte nicht unterschlagen, das es in erster instanz keinen Anwaltszwang gibt und das jeder seine Anwaltskosten selbst trägt...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
ktown
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Re: Kündigungsschutzklage

Beitrag von ktown »

windalf hat geschrieben: 06.06.19, 08:36
Wegen der Kündigungsschutzklage geht man zum Anwalt und überlässt dem Anwalt alles weitere.
Man sollte nicht unterschlagen, das es in erster instanz keinen Anwaltszwang gibt und das jeder seine Anwaltskosten selbst trägt...
Das wird der Anwalt sicherlich aufklären. Jedoch ist das nicht von der Hand zu weißen.
FM hat geschrieben: 05.06.19, 20:05 Das kann man nicht selbst (erfolgreich) machen, wenn man so viele Fragen schon zum Verfahren hat.
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Re: Sperre ALG1: Verhaltensbedingte Kündigung

Beitrag von matthias. »

Kann man nur raten zu einem Anwalt zu gehen. Hier geht es doch um massiv viel Geld. Erstmal die 12 wöchige Sperre, dazu evtl. ein gescheites Zeugnis zu bekomme.

Überlegen sollte man sich, gegen die Kündigung vorzugehen (geht aber nur innerhalb 3 Wochen).

Wenn im Lebenslauf eine verhaltensbedingte Kü. erkennbar ist, geht es um viel mehr als 3 Gehälter, dann hat man massiv Probleme überhaupt wieder nen Job zu finden. ----> Anwalt.
winterspaziergang

Re: Sperre ALG1: Verhaltensbedingte Kündigung

Beitrag von winterspaziergang »

BraucheRat hat geschrieben: 05.06.19, 19:53 Wie lässt sich eine Sperre beim Arbeitslosengeld 1 wegen verhaltensbedingter Kündigung umgehen? ....Was kann Arbeitnehmer tuhen? Würde eine attestierte-stressbedingte Krankheit (AU-Bescheinigung) die Arbeitslosengeld 1-Sperre verhindern?
Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist, die man nicht verpassen darf.
Aufhören auf Konflikte mit einer AU zu reagieren.
webelch
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Re: Sperre ALG1: Verhaltensbedingte Kündigung

Beitrag von webelch »

Wie oft wird denn noch ein neuer Thread für das Thema eröffnet? Einen Großteil der Argumente gab es doch schon an anderer Stelle. Wenn man dauernd hin und her überlegt welche Taktik vermeintlich passend wäre, verpasst man schlicht und ergreifend die Frist zur Kündigungsschutzklage. 3 Wochen sind flink vorbei. Und danach ist, egal ob AU oder Krankheit oder was auch immer, der Keks gegessen.
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