Hallo,
gestern kam eine Pressemeldung heraus, die EU-Staaten hätten sich darauf geeinigt, in etwa zwei Jahren neue Personalausweise mit Fingerabdrücken einzuführen. Als Rechtsgrundlage für die Erhebung von Fingerabdrücken finde ich aber nur Bestimmungen im Zusammenhang mit erkennungsdienstlichen Behandlungen; diese können ja wohl nicht dafür herangezogen werden - oder?
Gruß
Dieter
Fingerabdrücke auf neuem Personalausweis - Rechtsgrundlage?
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Re: Fingerabdrücke auf neuem Personalausweis - Rechtsgrundlage?
Die aktuelle Rechtslage in Deutschland findet sich in
Sollten sich die EU-Mitglieder auf eine neue einheitliche Vorgehensweise verständigen, werden die nationalen Gesetze entsprechend angepasst.§ 5 Absatz 9 PAusG hat geschrieben:Fingerabdrücke werden nur auf Antrag der antragstellenden Person gespeichert. Die Fingerabdrücke der antragstellenden Person werden in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers gespeichert. Fingerabdrücke sind nicht zu speichern, wenn die Abnahme der Fingerabdrücke aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.
Re: Fingerabdrücke auf neuem Personalausweis - Rechtsgrundlage?
Ich dachte das wäre jetzt schon so üblich. Habe gerade im letzten Jahr mir einen neuen machen lassen und ich kann mich erinnern, dass erstens bei jedem Sachbearbeiter solch ein Gerät auf dem Tisch stand und auch das ich den linken wie auch den rechten Zeigefinger draufgelegt hatte.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Fingerabdrücke auf neuem Personalausweis - Rechtsgrundlage?
Selber schuld. Das hast du aber freiwillig gemacht.ktown hat geschrieben: ↑07.06.19, 22:43 Ich dachte das wäre jetzt schon so üblich. Habe gerade im letzten Jahr mir einen neuen machen lassen und ich kann mich erinnern, dass erstens bei jedem Sachbearbeiter solch ein Gerät auf dem Tisch stand und auch das ich den linken wie auch den rechten Zeigefinger draufgelegt hatte.
Re: Fingerabdrücke auf neuem Personalausweis - Rechtsgrundlage?
Ich habe da keine Probleme mit. Man hinterlässt mit allen erdenklichen Systemen seine Datenspur und wieso sollte man hier plötzlich Bedenken haben.Pünktchen hat geschrieben: ↑08.09.19, 23:11Selber schuld. Das hast du aber freiwillig gemacht.ktown hat geschrieben: ↑07.06.19, 22:43 Ich dachte das wäre jetzt schon so üblich. Habe gerade im letzten Jahr mir einen neuen machen lassen und ich kann mich erinnern, dass erstens bei jedem Sachbearbeiter solch ein Gerät auf dem Tisch stand und auch das ich den linken wie auch den rechten Zeigefinger draufgelegt hatte.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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