Hallo,
gekündigt zum 30.6.
Wann muss das Arbeitszeugnis spätestens der scheidenden Arbeitnehmerin ausgehändigt oder zugestellt werden?
Muss man die Ausstellung des Arbeitszeugnisses vorher schriftlich verlangen oder hat man auch ohne dessen einen rechtlichen Anspruch auf die Ausstellung des Arbeitszeugnisses zum 30.6.?
Dankeschön.
LG
Wann muss Arbeitszeugnis ausgehändigt, zugestellt werden?
Moderator: FDR-Team
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Re: Wann muss Arbeitszeugnis ausgehändigt, zugestellt werden?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also am letzten Tag.
Wenn man nichts ausdrücklich verlangt, reicht ein einfaches. Das sollte man vermeiden und deshalb ein qualifiziertes verlangen.
Wenn man nichts ausdrücklich verlangt, reicht ein einfaches. Das sollte man vermeiden und deshalb ein qualifiziertes verlangen.
Re: Wann muss Arbeitszeugnis ausgehändigt, zugestellt werden?
Kann die Tochter eigentlich nicht für sich selbst sprechen?!
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Re: Wann muss Arbeitszeugnis ausgehändigt, zugestellt werden?
Welche Tochter?
Re: Wann muss Arbeitszeugnis ausgehändigt, zugestellt werden?
Die Tochter der Fragestellerin. Letztere hat ja nun schon den dritten Thread seit der Kündigung ihrer Tochter erstellt. Offenbar eine Helikoptermutter in Reinkultur.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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Re: Wann muss Arbeitszeugnis ausgehändigt, zugestellt werden?
Gegenfrage: Können sie ihre dauernden unsachlichen Einwürfe nicht unterlassen?
BTT:
Das Arbeitszeugnis (Endzeugnis) ist zum Austritt zu verlangen - siehe §109 GewO. Für gewöhnlich wird es zusammen mit den entsprechenden Abmeldeunterlagen versandt, was auch schon mal ein paar Tage länger dauern kann. Man sollte hier also nmE. mal etwas zuwarten. Wenn es bei den Unterlagen nicht dabei ist - nachweislich nachfordern mit Fristsetzung.
Während des laufenden Vertages hat man Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Stichwort "berechtigtes Interesse" was bei einem Stellenwechsel immer gegeben ist.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Wann muss Arbeitszeugnis ausgehändigt, zugestellt werden?
Falls es dennoch dauert, könnte man das Zeugnis einklagen.Tastenspitz hat geschrieben: ↑08.06.19, 08:05 Man sollte hier also nmE. mal etwas zuwarten. Wenn es bei den Unterlagen nicht dabei ist - nachweislich nachfordern mit Fristsetzung.
Falls es im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag eine Ausschlussfrist gibt, gilt die auch fürs Zeugnis.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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Re: Wann muss Arbeitszeugnis ausgehändigt, zugestellt werden?
Danke, DM, Tastenspitz, karli!
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