Von IT-Student mit gerichtlichem Titel gestalked, größerer Schaden, wehren möglich?

Moderator: FDR-Team

Zill-Ommm
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 09.06.19, 21:42

Von IT-Student mit gerichtlichem Titel gestalked, größerer Schaden, wehren möglich?

Beitrag von Zill-Ommm »

Hallo

OK nehmen wir folgende hypothetische Geschichte:

Angenommen ein IT-Student (I) hat vor mehreren Jahren für ein Kleinunternehmen (K) als Minijob einen kleinen Auftrag gegen eine geringe Bezahlung erledigt. Sagen wir dabei, dass K mit der Arbeit nur recht unzufrieden war, worauf K weitere Dienstleister beauftragen musste, um die Arbeit von I auf ein akzeptables Level zu bringen. Sagen wir dabei, dass diese weiteren Arbeiten (durch die anderen Dienstleister) K mehrere tausend Ä gekostet haben. (I) hingegen ist der Meinung, dass alles erledigt wurde und besteht auf die (so nie) vereinbarte Bezahlung. Nehmen wir hier ferner an, dass K anfangs eine vollständige Bezahlung zwar in Aussicht gestellt hat, nach dem sich die aufgetretenen technischen Probleme -durch die anderen Dienstleister- als schwerer lösbar als gedacht entpuppt haben, und keine Kooperationsbereitschaft durch (I) bestand jedoch nur eine Teilzahlung (von ca. 50%) geleistet hat, worauf (I) sofort vor Gericht gezogen ist um sich den restlichen Betrag per Zwangsvollstreckung zu holen. Nehmen wir darüber hinaus an, dass der Richter den K bereits aus einem früheren Prozess kennt und K nur die Wahl gelassen wurde: entweder teurer Gutachter (damit der Fall ¸überhaupt untersucht wird) oder Widerspruch gegen die Vollstreckung wird automatisch verworfen > worauf (I) trotz nicht einmal existierenden Arbeitsvertrag "recht" bekommen hat. Nun gehen wir davon aus, dass (K) wenig später durch ungünstige Umstände arbeitslos wird, diesen Betrag weder bezahlen kann noch will, (I) jedoch weder eine Ratenzahlung akzeptiert, noch die ursprünglich vereinbarte Leistung nachliefern möchte, noch in irgendeiner Form für sonstige Vereinbarungen oder Absprachen ansprechbar ist, (I) jedoch damit droht bis zum Jahr >2099 alle 2 Jahre eine Vermögensauskunft / Pfändung beim Vollstreckungsgericht zu beantragen, wobei der zu zahlende Betrag inzwischen mehr als das Doppelte der ursprünglichen Forderung beträgt. Ferner gehen wir davon aus, dass (I) kostenlos alle Ideen & Konzepte & Daten von (K) gestohlen hat und mehrere schädliche Angriffe (DDOS Attacken) gegen (K) verübt wurden.

Nun die Fragen:

1. Welche rechtlichen Möglichkeiten gäb es nach deutschen Maßstäben wie (K) nicht nur diese Vollstreckung los wird sondern auch den Schaden ersetzt bekommt?
2. Ist es in diesem Land normal, dass Kläger automatisch Recht bekommen, weil sich Richter nicht auskennen und die Gegenseite kein Geld hat einen gerichtlichen Fach-Gutachter zu bezahlen und falls nein was könnte man daraus ableiten? Bzw. weshalb kosten die überhaupt soviel?
3. Wäre es wegen der DDOS-Attacken ratsam bzw. notwendig die Polizei einzuschalten (damit diese in einem neuen Verfahren zb. als Beweis anerkannt werden)? Auch wenn diese schon Wochen oder Monate zurückliegen?
4. Nehmen wir an, (I) hätte auch von (K) bestimmte Leistungen erhalten. Die Leistung wäre von (I) per AGB bestätigt worden. Wäre es möglich, hierfür noch nachträglich Geld einzufordern auch wenn aus bestimmten Gründen zunächst auf eine Rechnung / Vollstreckung seitens (K) verzichtet wurde, bzw. gibt es hier Verjährungsgrenzen?
Und 5. Angenommen einige impulsivere Psycho Bekannten, Freunde, Kollegen, Brüder, Cousins, Schwestern, Omas (...) von (K) die von der ganzen Geschichte Wind bekommen haben, fänden diese nun dermaßen daneben, dass sie vorhaben (I) zu besuchen bzw. sagen wir etwas *energischer* (Tür eintreten, Waffen in der Tasche...) dazu zwingen wollen, entweder eine Verzichterklärung zu unterschreiben & das bereits bezahlte Geld zurückfordern oder die nie erbrachte Leistung gewaltsam herauszugeben bzw. neu zu erstellen. (K) hat darauf keinen direkten Einfluss und rät auch von solchen Aktionen ab. Könnte dies dennoch negative Folgen für (K) haben zb. dass es so ausgelegt werden würde, dass K die jeweiligen Leute beauftragt hat? (K ist bisher nicht wegen Gewaltdelikte in Erscheinung getreten) oder wäre (K) -nur rein hypothetisch gesehen- in der Pflicht im Vorfeld derartige Pläne zu melden?

Wie ist die Rechtslage? bzw. was würdet ihr für soeine Geschichte raten?
fodeure
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3106
Registriert: 06.06.10, 20:51

Re: Von IT-Student mit gerichtlichem Titel gestalked, größerer Schaden, wehren möglich?

Beitrag von fodeure »

Zill-Ommm hat geschrieben: 09.06.19, 22:15was würdet ihr für soeine Geschichte raten?
K sollte dringend ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Von IT-Student mit gerichtlichem Titel gestalked, größerer Schaden, wehren möglich?

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Story ist hochgradig verworren und unlogisch. K. sollte den Sachverhalt überarbeiten (falls er dazu in der Lage ist).
Grüße, Susanne
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7495
Registriert: 05.12.04, 12:07
Wohnort: Niedersachsen

Re: Von IT-Student mit gerichtlichem Titel gestalked, größerer Schaden, wehren möglich?

Beitrag von J.A. »

Um nur mal 2 der weniger wirren Dinge zu beantworten:
1. Welche rechtlichen Möglichkeiten gäb es nach deutschen Maßstäben wie (K)... diese Vollstreckung los wird
Keine
dass sie vorhaben (I) zu besuchen bzw. sagen wir etwas *energischer* (Tür eintreten, Waffen in der Tasche...) dazu zwingen wollen, entweder eine Verzichterklärung zu unterschreiben & das bereits bezahlte Geld zurückfordern oder die nie erbrachte Leistung gewaltsam herauszugeben
Wenn sie Lust auf 5 bis 15 Jahre Knast haben, sollten sie das tun. Und für nur z.B. 6 statt 8 Jahre wird denen auch recht schnell einfallen, wer sie angestiftet hat.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
khmlev
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6321
Registriert: 02.05.09, 19:01
Wohnort: Leverkusen

Re: Von IT-Student mit gerichtlichem Titel gestalked, größerer Schaden, wehren möglich?

Beitrag von khmlev »

Zu 1.
Zahlen. Sofern ein Schaden entstanden und bewiesen werden kann, diesen einklagen.

Zu 2.
Hier wurde nichts automatisch entschieden. Es wurde anhand des vorgetragenen Sachverhaltes ein Urteil gesprochen. K wurde aufgefordert seine Behauptungen, das das gelieferte Werk die behaupteten Mängel hat, zu belegen. Dies geschieht bei technischen Sachverhalten regelmäßig durch Gutachter. Dies konnte K nicht und dementsprechend wurde dann aufgrund des vorgetragenen Sachverhaltes entschieden.
Gutachten können von mehreren hundert Euro bis unendlich viele tausend Euro Kosten.

Zu 3.
Wenn sich diese Attacken nach Wochen und Monaten noch nachvollziehen und I zuordnen lassen. Ansonsten ist es vergebliche Liebesmühe.

Zu 4.
Wenn die dreijährige Verjährung noch nicht eingetreten und ein Vertrag bestand, besteht kein Grund, warum nicht abgerechnet werden kann.

Zu 5.
ohne Worte...
Zuletzt geändert von khmlev am 10.06.19, 08:54, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
khmlev
- out of order -
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Von IT-Student mit gerichtlichem Titel gestalked, größerer Schaden, wehren möglich?

Beitrag von SusanneBerlin »

Angenommen ein IT-Student (I) hat vor mehreren Jahren für ein Kleinunternehmen (K) als Minijob einen kleinen Auftrag gegen eine geringe Bezahlung erledigt. Sagen wir dabei, dass K mit der Arbeit nur recht unzufrieden war, worauf K weitere Dienstleister beauftragen musste, um die Arbeit von I auf ein akzeptables Level zu bringen. Sagen wir dabei, dass diese weiteren Arbeiten (durch die anderen Dienstleister) K mehrere tausend Ä gekostet haben. (I) hingegen ist der Meinung, dass alles erledigt wurde und besteht auf die (so nie) vereinbarte Bezahlung. Nehmen wir hier ferner an, dass K anfangs eine vollständige Bezahlung zwar in Aussicht gestellt hat, nach dem sich die aufgetretenen technischen Probleme -durch die anderen Dienstleister- als schwerer lösbar als gedacht entpuppt haben, und keine Kooperationsbereitschaft durch (I) bestand jedoch nur eine Teilzahlung (von ca. 50%) geleistet hat, worauf (I) sofort vor Gericht gezogen ist um sich den restlichen Betrag per Zwangsvollstreckung zu holen.
K hat anscheinend den Arbeitsumfang und die technischen Anforderungen massiv unterschätzt. Natürlich kann man von einem IT-Studenten der ein paar Stunden gegen "geringe Bezahlung" tätig wird, nicht denselben Leistungumfang erwarten, für den ein professioneller Dienstleister "mehrere tausend Euro" in Rechnung stellt.

K wollte zuerst die "Billig-Lösung", war mit der Billig-Lösung unzufrieden und beauftragte anschließend die Profis. Kein Grund, dem Studenten seinen Lohn vorzuenthalten und wo der im Threadtitel angeprangerte "größere Schaden" herkommen soll ist nicht nachvollziehbar. Hier hat sich nur ein bekanntes Sprichwort bewahrheitet: "Wer billig kauft, zahlt zweimal".
Grüße, Susanne
Zill-Ommm
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 09.06.19, 21:42

Re: Von IT-Student mit gerichtlichem Titel gestalked, größerer Schaden, wehren möglich?

Beitrag von Zill-Ommm »

Was ist denn hier los? Man könnte fast schon meinen, dass hier Freunde von (I) schreiben? ^^ Auf die ersten Beiträge geh ich mal garnicht ein.

Zu 1.
Zahlen. Sofern ein Schaden entstanden und bewiesen werden kann, diesen einklagen.
----

Gut, also einklagen. Gibt es da irgendwas spezielles was zu beachten wäre?

Zu 2.
Hier wurde nichts automatisch entschieden. Es wurde anhand des vorgetragenen Sachverhaltes ein Urteil gesprochen. K wurde aufgefordert seine Behauptungen, das das gelieferte Werk die behaupteten Mängel hat, zu belegen. Dies geschieht bei technischen Sachverhalten regelmäßig durch Gutachter. Dies konnte K nicht und dementsprechend wurde dann aufgrund des vorgetragenen Sachverhaltes entschieden.
Gutachten können von mehreren hundert Euro bis unendlich viele tausend Euro Kosten.

----
Was ich an der Sache nicht ganz verstehe: Weshalb wird K hier in die Beweispflicht genommen wenn I der Kläger ist? Nach der Logik könnte man ja sonst einfach hingehen irgendwelche Leute verklagen, behaupten man hat für sie gearbeitet, und wenn diese Leute nicht das Gegenteil beweisen können (oder einen entsprechenden Gutachter bezahlen können), dann Pech gehabt?

Zu 3.
Wenn sich diese Attacken nach Wochen und Monaten noch nachvollziehen und I zuordnen lassen. Ansonsten ist es vergebliche Liebesmühe.
----

OK dazu frag ich dann wohl besser nochmal woanders nach...

Zu 4.
Wenn die dreijährige Verjährung noch nicht eingetreten und ein Vertrag bestand, besteht kein Grund, warum nicht abgerechnet werden kann.
----

Es gibt also eine 3 jährige Verjährung? Fängt diese mit dem vollen Jahr an? Oder gilt diese Frist 36 Monate?

Zu 5.
ohne Worte...
----

ernst gemeint: Was macht K wenn er voll von Psychopathen umgeben ist, die entsprechende Pläne bereit wären umzusetzen?
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Von IT-Student mit gerichtlichem Titel gestalked, größerer Schaden, wehren möglich?

Beitrag von SusanneBerlin »

Gut, also einklagen. Gibt es da irgendwas spezielles was zu beachten wäre?
Das übliche halt, was man bei einer Schadensersatzklage beachten muss. Wenn man das nicht weiß, sollte man einen Anwalt beauftragen sonst wird das nichts.
Was ich an der Sache nicht ganz verstehe: Weshalb wird K hier in die Beweispflicht genommen wenn I der Kläger ist?
Ganz einfach: I konnte anscheinend beweisen, dass er einen Arbeitsvertrag hat. Damit schuldete K den Lohn. Oder K hätte vorbringen müssen, dass I niemals zur Arbeit erschienen ist und dafür den Beweis antreten.
Nach der Logik könnte man ja sonst einfach hingehen irgendwelche Leute verklagen, behaupten man hat für sie gearbeitet, und wenn diese Leute nicht das Gegenteil beweisen können (oder einen entsprechenden Gutachter bezahlen können), dann Pech gehabt?
Nein so funktioniert das nicht. Einen Arbeitsvertrag widerlegt man nicht mit einem Gutachter. Man muss vorbringen, dass der Kläger nicht für einen gearbeitet hat. Ob derjenige gut oder schlecht gearbeitet hat ist nahezu egal, dafür gibts die Probezeit und die Möglichkeit dem Arbeitnehmer zu kündigen.
Grüße, Susanne
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24506
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Von IT-Student mit gerichtlichem Titel gestalked, größerer Schaden, wehren möglich?

Beitrag von FM »

SusanneBerlin hat geschrieben: 21.06.19, 21:38 Ganz einfach: I konnte anscheinend beweisen, dass er einen Arbeitsvertrag hat. Damit schuldete K den Lohn. Oder K hätte vorbringen müssen, dass I niemals zur Arbeit erschienen ist und dafür den Beweis antreten.
Der Nachweis des Arbeitsverhältnisses dürfte in der Tat einfach sein, da der Minijob ja bei der Knappschaft gemeldet sein musste und eine Aufzeichnung der Arbeitsstunden (seit 2015) erfolgen musste. Ist beides nicht geschehen, gibt es auch noch Ärger mit dem Zoll.

Die tatsächliche Arbeitsleistung dürfte auch schon bewiesen sein, da der Arbeitgeber gegenüber dm Gericht behauptete, der Arbeitnehmer habe nicht gar nicht, sondern zu schlecht gearbeitet.

Wenn durch die Halbierung des Gehaltes auch noch der gesetzliche Mindestlohn unterschritten wurde, dürfte wegen unerlaubter Handlung selbst eine evtl. Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren nichts mehr helfen.
Es gibt also eine 3 jährige Verjährung? Fängt diese mit dem vollen Jahr an? Oder gilt diese Frist 36 Monate?
30 Jahre, da ein vollstreckbarer Titel vorliegt.
khmlev
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6321
Registriert: 02.05.09, 19:01
Wohnort: Leverkusen

Re: Von IT-Student mit gerichtlichem Titel gestalked, größerer Schaden, wehren möglich?

Beitrag von khmlev »

FM hat geschrieben: 21.06.19, 22:38 30 Jahre, da ein vollstreckbarer Titel vorliegt.
Das gibt der Sachverhalt nicht her. Die 3jährige Verjährung beruht auf meine Antwort zur 4. Frage aus dem Eröffnungsbeitrag.
Gruß
khmlev
- out of order -
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Von IT-Student mit gerichtlichem Titel gestalked, größerer Schaden, wehren möglich?

Beitrag von SusanneBerlin »

ernst gemeint: Was macht K wenn er voll von Psychopathen umgeben ist, die entsprechende Pläne bereit wären umzusetzen?
Wenn K die Psychopathen von denen er umzingelt ist nicht stören, dann muss er gar nichts machen.
Grüße, Susanne
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen