Dummerchen hat geschrieben: ↑10.06.19, 07:50Der AN hat dort bislang Vollzeit gearbeitet, zukünftig wird er dort Teilzeit arbeiten. Das ist keine Sachverhaltsquetsche, das hat der TE geschrieben.
Das muß ich dann wohl übersehen haben. Ich kann aber auch nach nochmaliger Suche nur diese Aussage
spydermonkey hat geschrieben: ↑07.06.19, 10:28AN bleibt dem Arbeitgeber AG im Rahmen eines Minijobs erhalten
des TE entdecken.
Entscheidend ist nur: er geht von VZ in TZ.
Wie gesagt: das kann ich in den Beiträgen des TE nicht finden. Der TE hat seinen Aussagen nach gekündigt, das Arbeitsverhältnis ist also entweder bereits beendet oder wird es in absehbarer Zeit sein. Alles, was danach kommt, ist ein neues Arbeitsverhältnis. Nach Aussagen des TE wird das ein Minijob sein. Bis zu einer gegenteiligen Äußerung des TE müssen wir davon ausgehen, daß der TE wußte, was er schrieb und dementsprechend nicht 'Teilzeitstelle', sondern 'Minijob' meinte.
karli hat geschrieben: ↑10.06.19, 11:16Man könnte einvernehmlich auch so verfahren, als gäbe es keine Kündigung und das Arbeitsverhältnis würde einvernehmlich in Teilzeit weitergeführt werden.
Könnte man. Aus den Beiträgen des TE kann ich allerdings nicht herauslesen, daß er das wollte
Das Finanzamt erfährt nur von der Kündigung, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet und der AN abgemeldet wurde und für ihn keine Steuern mehr abgeführt werden.
Genau davon ist nach den Schilderungen des TE auszugehen.
Wenn es keine Kündigung gibt müssen auch die Überstunden nicht (Steuerpflichtig) ausgezahlt werden sondern könnten, wie gewünscht abgefeiert werden.
Ich mag mich täuschen, aber m.E. ist 'abfeiern' auch nicht steuerfrei.
Die Ausgangsfrage war:
spydermonkey hat geschrieben: ↑07.06.19, 10:28Besteht die Möglichkeit, dass der AN die geleisteten Überstunden 'mitnimmt' und b.a.W. nur 15-20 Stunden monatlich arbeitet, aber die vollen 450,- erhält?
Die korrekte Antwort ist doch wohl: ja, die Möglichkeit besteht, das wäre allerdings Betrug in den Bereichen Steuer und Sozialversicherung.