Schuldnernachlass und Erbausschlagungen
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Schuldnernachlass und Erbausschlagungen
Ein Ehemann hat ein Haus gebaut und seine Ehefrau als Eigentümer eintragen lassen. Ein paar Jahre später wollen die beiden das Haus verkaufen, gleichzeitig liegt der Vater der Ehefrau im Sterben. Dabei hat dieser einige Kredite bei der Bank laufen, die noch nicht abbezahlt sind.
Kann die Tochter allein durch die Erbausschlagung vermeiden, dass sie mit dem Verkaufspreis des Hauses (das eigentlich ihrem Ehemann gehört) für die Verbindlichkeiten ihres Vaters haftet? Wenn nicht, gäbe es sonst einen anderen Weg, außer das Haus nicht zu verkaufen?
Die Erben des Vaters (hat kein Testament) sind: Eigene Ehegattin (teilzeitbeschäftigt und hat Anspruch auf große Witwenrente), Tochter 1 (o.g. "Ehefrau", nicht erwerbstätig und hat keine eigenen Einkünfte bis auf dies des Ehemannes) und Tochter 2 (teilzeitbeschäftigt und verheiratet)
Werden die Schulden nicht automatisch von der Witwenrente abbezahlt oder werden alle Erben gleichermaßen zur Kasse gebeten?
Wie ist die Rechtslage?
Kann die Tochter allein durch die Erbausschlagung vermeiden, dass sie mit dem Verkaufspreis des Hauses (das eigentlich ihrem Ehemann gehört) für die Verbindlichkeiten ihres Vaters haftet? Wenn nicht, gäbe es sonst einen anderen Weg, außer das Haus nicht zu verkaufen?
Die Erben des Vaters (hat kein Testament) sind: Eigene Ehegattin (teilzeitbeschäftigt und hat Anspruch auf große Witwenrente), Tochter 1 (o.g. "Ehefrau", nicht erwerbstätig und hat keine eigenen Einkünfte bis auf dies des Ehemannes) und Tochter 2 (teilzeitbeschäftigt und verheiratet)
Werden die Schulden nicht automatisch von der Witwenrente abbezahlt oder werden alle Erben gleichermaßen zur Kasse gebeten?
Wie ist die Rechtslage?
Re: Schuldnernachlass und Erbausschlagungen
Die Erben haften für die Schulden gesamtschuldnerisch.
Damit hat die Witwenrente nichts zu tun. Das ist doch die Rente der Frau, dafür hat sie ihr Leben lang geleistet, wieso soll sie damit die Schulden des Mannes bezahlen?
Wenn die Ehefrau die Schulden nicht übernehmen will, muss allerdings auch sie das Erbe ausschlagen, was halt auch bedeutet, sie muss alles was dem Mann gehörte abgeben (an den/die die letztlich Erbe werden).
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Re: Schuldnernachlass und Erbausschlagungen
Hallo,
Die Ehefrau des Vaters sollte sich die Kreditverträge ansehen um ihre Erinnerung aufzufrischen, ob sie die Kredite mit unterschrieben hat. Denn wenn sie zusammen mit dem Ehemann gemeinsam Kreditnehmerin ist, wird sie die Schulden auch durch Erbausschlagung nicht los und muss die Kredite in jedem Fall abzahlen, während sich die anderen Erben auf Bedürftigkeit des Nachlasses bzw. Nachlassinsolvenz berufen können.
Nein, natürlich nicht. Die Rentenkasse ist doch keine Schuldenregulierungsstelle für verstorbene Rentner. Um die Schulden müssen sich die Erben kümmern.Werden die Schulden nicht automatisch von der Witwenrente abbezahlt
Die Ehefrau des Vaters sollte sich die Kreditverträge ansehen um ihre Erinnerung aufzufrischen, ob sie die Kredite mit unterschrieben hat. Denn wenn sie zusammen mit dem Ehemann gemeinsam Kreditnehmerin ist, wird sie die Schulden auch durch Erbausschlagung nicht los und muss die Kredite in jedem Fall abzahlen, während sich die anderen Erben auf Bedürftigkeit des Nachlasses bzw. Nachlassinsolvenz berufen können.
Grüße, Susanne
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Re: Schuldnernachlass und Erbausschlagungen
Vermutlich existiert eine Grundschuld? Die Kreditgebende Bank ist an erster Stelle eingetragen und bei ausbleiben der (Tilgung) Rückzahlungen hat sich die Ehefrau der Zwangsversteigerung verpflichtet?AS08 hat geschrieben: ↑11.06.19, 09:31 Ein Ehemann hat ein Haus gebaut und seine Ehefrau als Eigentümer eintragen lassen.
Ein paar Jahre später wollen die beiden das Haus verkaufen, gleichzeitig liegt der Vater der Ehefrau im Sterben. Dabei hat dieser einige Kredite bei der Bank laufen, die noch nicht abbezahlt sind.
Dann stände die Frage im Raum, welche Restschulden oder vielleicht doch "Vermögen" nach dem Hausverkauf/Versteigerung der Ehefrau (der Erbengemeinschaft) verbleiben?
Nach der Erbauseinandersetzung Umschulden? vermieten? verpachten?AS08 hat geschrieben: ↑11.06.19, 09:31Kann die Tochter allein durch die Erbausschlagung vermeiden, dass sie mit dem Verkaufspreis des Hauses (das eigentlich ihrem Ehemann gehört) für die Verbindlichkeiten ihres Vaters haftet? Wenn nicht, gäbe es sonst einen anderen Weg, außer das Haus nicht zu verkaufen?
Das wäre die Erbengemeinschaft.AS08 hat geschrieben: ↑11.06.19, 09:31Die Erben des Vaters (hat kein Testament) sind: Eigene Ehegattin (teilzeitbeschäftigt und hat Anspruch auf große Witwenrente), Tochter 1 (o.g. "Ehefrau", nicht erwerbstätig und hat keine eigenen Einkünfte bis auf dies des Ehemannes) und Tochter 2 (teilzeitbeschäftigt und verheiratet)
Wenn keine Verfügung und kein Testament existiert, gilt die ges. Erbfolge. D.h. Vermögen oder Schulden werden quotenmäßig auf die Erbengemeinschaft aufgeteilt. Scheinbar gehört das Haus (weil nur Ehefrau als Eigentümer eingetragen ist) nicht zur Erbmasse.
P.S. war mir beim Schreiben selbst aufgefallen, dass das Haus nicht zur Erbmasse gehört! Sorry!
Zuletzt geändert von Zafilutsche am 11.06.19, 10:55, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Schuldnernachlass und Erbausschlagungen
Das Haus hat mit dem Erbe nichts zu tun. Es gehört der Tochter und deren Mann und soll jetzt (zufällig) zeitgleich mit dem zu erwartenden Erbe verkauft werden.Zafilutsche hat geschrieben: ↑11.06.19, 10:47
Vermutlich existiert eine Grundschuld? Die Kreditgebende Bank ist an erster Stelle eingetragen und bei ausbleiben der (Tilgung) Rückzahlungen hat sich die Ehefrau der Zwangsversteigerung verpflichtet?
Dann stände die Frage im Raum, welche Restschulden oder vielleicht doch "Vermögen" nach dem Hausverkauf/Versteigerung der Ehefrau (der Erbengemeinschaft) verbleiben?
Die Kredite des Verstorbenen hören sich eher nach Konsumentenkrediten an.
Re: Schuldnernachlass und Erbausschlagungen
Zudem:
Wenn es in der Tat eine pauschale, nicht ausschlagbare Erbenhaftung für Schulden gäbe, dann wäre es völlig unerheblich ob ein Erbe Vermögen als Bargeld oder Immobilien hätte ....
Wenn es in der Tat eine pauschale, nicht ausschlagbare Erbenhaftung für Schulden gäbe, dann wäre es völlig unerheblich ob ein Erbe Vermögen als Bargeld oder Immobilien hätte ....
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Re: Schuldnernachlass und Erbausschlagungen
Das Haus gehört (zumindest der Schilderung nach) der Ehefrau (Wegen der Grundbucheintragung). Der Ehemann ist der Schilderung nach "noch" am leben/sterben also der Schilderung nach noch kein "Erblasser".
Re: Schuldnernachlass und Erbausschlagungen
Es geht aber um den Vater der Ehefrau, der Schulden vererbt hat.
Re: Schuldnernachlass und Erbausschlagungen
Zunächst vielen Dank für die Antworten.
Die Frage wurde aber leider von allen - bis auf Matthias - missverstanden.
Der Ehemann (E) und eigentlicher Eigentümer des Hauses ist der Ehemann der Tochter (T) des verschuldeten Verstorbenen (V). Wie Matthias richtig festgestellt hat, steht das Haus rein zufällig zeitgleich mit dem Tod von V kurz vor dem Verkauf. Bei den Schulden die V vereerbt hat handelt es sich um Privatkredite.
Der Vertorbene (V) ist vor 1962 geboren und seit 40 Jahren verheiratet, deshalb hat seine Witwe (W) Anspruch auf eine "große Witwenrente". Das hat also nichts mit ihrer eigenen Arbeit, sondern mit der Arbeit ihres Verstorbenen Mannes zu tun.
Kann also die Tochter (T) durch Erbausschlagung das Haus (ihres Mannes) verkaufen ohne damit die Schulden Ihres Vaters (V) abbezahlen zu müssen?
Nochmals, es handelt sich nicht um das Haus des Verstorbenen (V), sondern der Tochter (T) (eigentlich ihres Mannes (E)
Wie ist die Rechtslage?
Die Frage wurde aber leider von allen - bis auf Matthias - missverstanden.
Der Ehemann (E) und eigentlicher Eigentümer des Hauses ist der Ehemann der Tochter (T) des verschuldeten Verstorbenen (V). Wie Matthias richtig festgestellt hat, steht das Haus rein zufällig zeitgleich mit dem Tod von V kurz vor dem Verkauf. Bei den Schulden die V vereerbt hat handelt es sich um Privatkredite.
Der Vertorbene (V) ist vor 1962 geboren und seit 40 Jahren verheiratet, deshalb hat seine Witwe (W) Anspruch auf eine "große Witwenrente". Das hat also nichts mit ihrer eigenen Arbeit, sondern mit der Arbeit ihres Verstorbenen Mannes zu tun.
Kann also die Tochter (T) durch Erbausschlagung das Haus (ihres Mannes) verkaufen ohne damit die Schulden Ihres Vaters (V) abbezahlen zu müssen?
Nochmals, es handelt sich nicht um das Haus des Verstorbenen (V), sondern der Tochter (T) (eigentlich ihres Mannes (E)
Wie ist die Rechtslage?
Re: Schuldnernachlass und Erbausschlagungen
Die 2 Sachen haben überhaupt nichts miteinander zu tun.
Egal ob T das Haus verkauft oder nicht, hat beides keinerlei Einfluss auf die Frage ob sie die Schulden des Vaters übernehmen muss.
Ansonsten: Wenn sie das Erbe ausschlägt, muss sie in meinen Augen auch keine Angst davor haben, irgendwelche Schulden zu übernehmen.
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Re: Schuldnernachlass und Erbausschlagungen
Ja sicher kann sie das tun. Wenn sie das Erbe ausschlägt, hat sie mit den Schulden des verstorbenen Vaters. doch nichts mehr zu tun.Kann also die Tochter (T) durch Erbausschlagung das Haus (ihres Mannes) verkaufen ohne damit die Schulden Ihres Vaters (V) abbezahlen zu müssen?
Ob sie das Haus dann verkauft oder nicht hat mit den Schulden des Vaters sowieso nichts zu tun. Man muss doch nicht die Schulden seiner Eltern bezahlen nur weil man zufällig gerade genug Geld hat.
Grüße, Susanne
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Re: Schuldnernachlass und Erbausschlagungen
War da nicht was, wenn der Vater ein Pflegefall ist, das Verwandte 1. GRADES ( z.B eine Tochter) zumindest Anteilig bei Vermögen die Heimkosten mit tragen soll muss?Man muss doch nicht die Schulden seiner Eltern bezahlen nur weil man zufällig gerade genug Geld hat.
Re: Schuldnernachlass und Erbausschlagungen
Besten Dank für die Antworten!
Mir war nicht klar, dass die Rechtslage da so eindeutig ist.
Mir war nicht klar, dass die Rechtslage da so eindeutig ist.
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Re: Schuldnernachlass und Erbausschlagungen
Ja und?Zafilutsche hat geschrieben: ↑11.06.19, 15:05War da nicht was, wenn der Vater ein Pflegefall ist, das Verwandte 1. GRADES ( z.B eine Tochter) zumindest Anteilig bei Vermögen die Heimkosten mit tragen soll muss?Man muss doch nicht die Schulden seiner Eltern bezahlen nur weil man zufällig gerade genug Geld hat.
Das ist Äpfel mit Birnen vergleichen. Der Ausgangsfall handelt von alten Schulden die der Vater gemacht hat als er noch kreditwürdig war.
Pflegeheimkosten sind aktuell neu anfallende Kosten des des Lebensunterhalts für die ein Abkömmling im Rahmen der Unterhaltspflicht und im Rahmen seines Einkommens aufkommen muss.
Wollen Sie mir jetzt erzählen, das ist alles eine Suppe, wenn die Tochter im Fall des Falles für das Pflegeheim aufkommen muss, dann kann sie auch den Kredit des Vaters abzahlen mit dem er sich vor 8 Jahren eine Schrankwand gekauft hat, oder was? Ist das für Sie alles das gleiche? Begreifen Sie den Unterschied nicht?
Grüße, Susanne
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