Erwerbsunfähigkeitsrente (wenn vorher keine 12 Monate in 60 Monaten erwerbstätig)

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lilaRaupe
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Erwerbsunfähigkeitsrente (wenn vorher keine 12 Monate in 60 Monaten erwerbstätig)

Beitrag von lilaRaupe »

Hallo,

jemand überlegt, Erwerbsunfähigkeitsrente (oder teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente) zu beantragen, weil er an Krebs erkrankt ist.

Nun bekam dieser Jemand ein Schreiben von der Rentenversicherung, dass das nicht möglich ist, weil in den letzten 60 Monate nicht mindestens 12 Monate Erwebstätigkeit nachweisbar ist.

Der Grund dafür, dass die Person nicht mindestens 12 Monate erwerbstätig war, lag daran, dass sie in der Zeit zwei Kinder in relativ kurzer Zeit hintereinander bekommen hat (..und anschließend Krebs bekam..)
Hier wird doch jemand, der aufgrund Geburt und Elternzeit ausfällt, gegenüber einem Mann doch benachteiligt und die Regelung erscheint daher, benachteiligtend für Frauen zu sein.
Oder gibt es hierzu andere Sichtweisen?

Herzliche Grüße und vielen Dank vorab!
Lila Raupe
matthias.
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Re: Erwerbsunfähigkeitsrente (wenn vorher keine 12 Monate in 60 Monaten erwerbstätig)

Beitrag von matthias. »

War die Person denn in Elternzeit oder Mutterschutz oder bestand kein Arbeitsverhältnis (auch wenn es ruhte)?
lilaRaupe
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Re: Erwerbsunfähigkeitsrente (wenn vorher keine 12 Monate in 60 Monaten erwerbstätig)

Beitrag von lilaRaupe »

Danke für die Antwort! Die Person war (und ist sogar noch) in der Elternzeit eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
windalf
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Re: Erwerbsunfähigkeitsrente (wenn vorher keine 12 Monate in 60 Monaten erwerbstätig)

Beitrag von windalf »

Hier wird doch jemand, der aufgrund Geburt und Elternzeit ausfällt, gegenüber einem Mann doch benachteiligt und die Regelung erscheint daher, benachteiligtend für Frauen zu sein.
Oder gibt es hierzu andere Sichtweisen?
Ja. Elternzeit könnne auch Väter in Anspruch nehmen und es gibt auch keine Pflicht Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Daher kann es hinsichtlich Elternzeit keine (unmittelbare) Diskriminierung sein...
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
matthias.
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Re: Erwerbsunfähigkeitsrente (wenn vorher keine 12 Monate in 60 Monaten erwerbstätig)

Beitrag von matthias. »

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten, wurde das in den Bescheiden denn nicht berücksichtigt? Und falls nein ist da ne Begründung dabei wieso nicht?

Oder hat man evtl die Kindererziehungszeiten auf den Vater übertragen? Sie können nämlich nur bei einem Elternteil angerechnet werden.

Oder ist die Person eh der Vater?
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