Unter SB = kein KU?

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

comeasuare
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Unter SB = kein KU?

Beitrag von comeasuare »

Hallo,

mein Ex ist seit Kurzem unverschuldet arbeitslos geworden. Er hat die letzten Jahre immer freiwillig den KU für unsere zweite jetzt 12jährige Tochter bezahlt. Wir brauchten nie Anwälte, Gericht ...

Jetzt möchte er allerdings, so lange er arbeitos ist, keinen KU zahlen. Er hat mir seinen AlG I-Bescheid gezeigt. Er bekommt 1075 €.

Ist er jetzt von dem KU komplett befreit oder wie viel müsste er noch zahlen?

Danke.

Grüße
SusanneBerlin
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Re: Unter SB = kein KU?

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

der Selbstbehalt für nichterwerbstätige Unterhaltspflichtige beträgt laut Düsseldorfer Tabelle 2019 880 €. Er könnte also, wenn man die Düsseldorfer Tabelle zur Grundlage nimmt, 195 € Kindesunterhalt zahlen.
Grüße, Susanne
comeasuare
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Re: Unter SB = kein KU?

Beitrag von comeasuare »

Ahhh ... dann haben wir beide wohl den falschen SB herangezogen! ;-)

Das muss ich ihm mal verklickern. Ist ja immerhin dann doch ne Ecke weniger, als jetzt! ;-)
ExDevil67
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Re: Unter SB = kein KU?

Beitrag von ExDevil67 »

War da nicht noch was von wegen das von einem berufstätigen Zahlelternteil erwartet wird das Reserven für den Fall der Arbeitslosigkeit gebildet werden? Da es eben nicht sofort zu einem Verfahren kommt zwecks Änderung eines, im Regelfall, vorhandenen Titels?
alana4
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Re: Unter SB = kein KU?

Beitrag von alana4 »

und mal abseits vom Recht.......auf die Idee, wegen Arbeitslosigkeit oder sonstigen Zahlungsschwierigkeiten nicht für sein eigenes Kind sorgen zu müssen, muss man erst einmal kommen.
CDS
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Re: Unter SB = kein KU?

Beitrag von CDS »

@ExDevlil67: Da ist in der Tat sowas in der Art. Bei einem Ereigniss wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit ist eine Änderung des Titels frühestens nach 6 Monaten möglich - alles davor gilt als "Vorübergehend". ABER: In diesem Fall gibt es wohl keinen Titel, also greift das ganze nicht wirklich,

@alna4: Naja, so einfach ist das ganze dann doch nicht. Die Frage dürfte im Falle der meisten betroffenen dürfte eher sein "Wie kommt man auf die Idee, das im Falle einer eingetretenen Einkommensreduzierung diese allein von den Personen getragen werden muss welche mit dem UH-Pflichtigen zusammen leben, und alle anderen davon nichts spühren dürfen?" Das bedeutet nämlich: Die Kinder in zweiter Ehe trifft es doppelt.
alana4
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Re: Unter SB = kein KU?

Beitrag von alana4 »

CDS hat geschrieben: 11.06.19, 11:18
@alna4: Naja, so einfach ist das ganze dann doch nicht. Die Frage dürfte im Falle der meisten betroffenen dürfte eher sein "Wie kommt man auf die Idee, das im Falle einer eingetretenen Einkommensreduzierung diese allein von den Personen getragen werden muss welche mit dem UH-Pflichtigen zusammen leben, und alle anderen davon nichts spühren dürfen?" Das bedeutet nämlich: Die Kinder in zweiter Ehe trifft es doppelt.
sehe ich nicht so. Und zwar, weil ich mit meinem Mann 4 gemeinsame Kinder großgezogen habe, plus Alimente, die mein Mann für ein vor unserer Ehe entstandenes Kind zu zahlen hatte. Schlussendlich hat die Familie das gezahlt, denn es ging vom Familieneinkommen ab jeden Monat.
Gut- es war nicht Arbeitslosigkeit oder Erwerbslosigkeit der Grund. Dennoch war es mitunter mächtig knapp, über den Monat zu kommen. Und wenn es knapp ist, müssen ALLE im Haushalt lebenden Personen "drunter leiden"- wer denn auch sonst? In solchen Monaten kannten meine Kinder nix außer der Reihe, kein Schokoriegel, kein sonstiges Leckerchen. All das war dann Luxus, den es nicht gab. Und unter "Luxus" fiel zu solchen (zum Glück seltenen) Zeiten verdammt viel, was nicht gekauft werden konnte.

Vielleicht liegt diese andere Einstellung von mir wirklich daran, dass wir niemals einen Cent von irgendwo her bekommen haben. Wir mussten mit dem, was reinkommt, auskommen. Und war ein neuer Kühlschrank außer der Reihe fällig, gab es 14 Tage lang "Arme-Leute-Essen" für alle.

Ich sehe es auch im Falle der notwendigen Unterhaltszahlungen überhaupt nicht als "Strafe" an, wenn die Jetzt-Familie mal vorübergehend etwas bescheidener leben muss. Schadet auch Kindern nicht. Und nein, es ist keine "Strafe". Wenn im Topf nun weniger ist, muss es weiterhin für alle reichen- kriegt halt jeder etwas weniger.
ktown
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Re: Unter SB = kein KU?

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
CDS
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Re: Unter SB = kein KU?

Beitrag von CDS »

alana4 hat geschrieben: 11.06.19, 13:11 Ich sehe es auch im Falle der notwendigen Unterhaltszahlungen überhaupt nicht als "Strafe" an, wenn die Jetzt-Familie mal vorübergehend etwas bescheidener leben muss. Schadet auch Kindern nicht. Und nein, es ist keine "Strafe". Wenn im Topf nun weniger ist, muss es weiterhin für alle reichen- kriegt halt jeder etwas weniger.
Ja was denn jetzt?
Einerseits sollen ALLE etwas weniger kriegen - also auch die UH-Berechtigten, dann aber wieder soll nur die "Jetzt-Famile" sich einschränken müssen ...
Das ist jetzt jeweils genau das Gegenteil vom anderen ...
alana4
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Re: Unter SB = kein KU?

Beitrag von alana4 »

wenn bis jetzt die Unterhaltszahlungen einvernehmlich geregelt worden sind, spricht doch nichts dagegen, mit der Empfängerin des Unterhalts zu sprechen.
Es steht weniger Geld zur Verfügung- und zwar weniger Geld im Topf, aus dem viele essen wollen. Es müssen sich halt alle etwas einschränken.
Letztendlich funktioniert genauso die "Mangelfallberechnung", wenn ein Jugendamt oder Gericht den Unterhalt festlegt. Reicht es nicht für alle zum vollen Unterhalt, dann kriegen alle weniger.

Mhm....wir haben wegen mal 1-2 Monate Knappheit den Unterhalt für das Kind nie gekürzt. Unsere gemeinsamen Kinder haben deshalb weder gelitten noch fühlten sie sich bestraft.
Aber gut......mag sein, dass andere das anders sehen und finden, dass die Kinder der neuen Familie "bestraft" werden, wenn das Kind aus voriger Beziehung Unterhalt zu bekommen hat.
CDS
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Re: Unter SB = kein KU?

Beitrag von CDS »

[quote=alana4 post_id=1848771 time=1560351570 user_id=115404]
Es müssen sich halt alle etwas einschränken.
Letztendlich funktioniert genauso die "Mangelfallberechnung", wenn ein Jugendamt oder Gericht den Unterhalt festlegt. Reicht es nicht für alle zum vollen Unterhalt, dann kriegen alle weniger.
[/quote]

DANN weiß ich nicht was Sie denn "nicht so sehen" - denn nix anderes habe ich geschrieben ....
alana4
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Re: Unter SB = kein KU?

Beitrag von alana4 »

CDS hat geschrieben: 13.06.19, 17:01 ....
DANN weiß ich nicht was Sie denn "nicht so sehen" - denn nix anderes habe ich geschrieben ....
ich sehe es NICHT als Strafe für die Angehörigen der neuen Familie, auch nicht für die dortigen Kinder, wenn Unterhalt für ein Kind aus vorheriger Beziehung zu zahlen ist.
Und "doppelte Bestrafung" ist es gleich gar nicht.
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