Parkplatzsituation am Arbeitsplatz

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ktown
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Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz

Beitrag von ktown »

Bitte Parkplatz nicht mit Arbeitsplatz verwechseln.
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Oktavia
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Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz

Beitrag von Oktavia »

Der Mitbestimmungsdrobs ist gelutscht wie ja hier schon festgestellt wurde. Es gibt noch andere die mitreden dürfen :wink: Die Schwerbehindertenvertretungen sind ebenfalls zu beteiligen. Da kann eine Nichtbeteiligung auch ganz andere Auswirkungen haben 8)

Allerdings muss ich mal abseits des Rechtlichen mal fragen woher dieser Arbeitgeber sein Personal bekommt? Sorry, aber meine Kommune verliert grad viel Personal durch Kündigung obwohl sie ein toller Arbeitgeber ist. Viele MA bekommen jetzt Arbeitsplätze näher an ihrem Wohnort bzw. es gibt so viele freie Stellen dass man bequem wechseln kann. Für unser Jobcenter finden wir kaum noch Personal und selbst bei den Gartenarbeitern (ungelernt) wird es eng.
Außerdem kann man sich ja auch innerhalb der Kommune wegbewerben bei internen Ausschreibungen. Dann arbeitet man nicht mehr im Jobcenter sondern vielleicht im Sozialamt.
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FM
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Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz

Beitrag von FM »

Oktavia hat geschrieben: 16.06.19, 09:03 Für unser Jobcenter finden wir kaum noch Personal und selbst bei den Gartenarbeitern (ungelernt) wird es eng.
Wozu braucht ihr dann noch ein Jobcenter?
ExDevil67
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Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz

Beitrag von ExDevil67 »

FM hat geschrieben: 17.06.19, 10:00
Oktavia hat geschrieben: 16.06.19, 09:03 Für unser Jobcenter finden wir kaum noch Personal und selbst bei den Gartenarbeitern (ungelernt) wird es eng.
Wozu braucht ihr dann noch ein Jobcenter?
AFAIK sind die auch für die Aufstocker zuständig.
Oktavia
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Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz

Beitrag von Oktavia »

ExDevil67 hat geschrieben: 17.06.19, 10:27 AFAIK sind die auch für die Aufstocker zuständig.
Das und um die unwilligen zu sanktionieren :roll:
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DefPimp
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Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz

Beitrag von DefPimp »

Nö, die Aufstocker betreut seit 01/2018 die Arbeitsagentur. Aber die Leistung ALGII muss ja trotzdem von irgendwem bearbeitet werden. hier aktuell von ca. 120 Leistungssachbearbeitern. Und durch den starken Zustrom an "Geflüchteten" und der EU-Freizügigkeit gibt es immer neues Klientel. Die Arbeit wird schon nicht weniger. Hier arbeiten momentan ca. 330 Leute.

Kunden des Jobcenters hier in der Stadt fahren oft Fahrzeuge, von denen kann ein Mitarbeiter nur träumen. Täglich kommen, so schätze ich 80-10 Fahrzeuge auf den Hof. Und da es für diese Menschen kaum Parkplätze gibt, parken sie kreuz und Quer auf der Zufahrtsstraße, den angrenzenden Firmengrundstücken, den Bürgersteigen, den Rasenflächen. Die Stadt benimmt sich da momentan wie zahnlos, es wird kaum bis gar nicht reagiert.
Wie viele Mitarbeiter arbeiten durchschnittlich in einem Jobcenter? Etwa die Hälfte.
matthias.
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Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz

Beitrag von matthias. »

DefPimp hat geschrieben: 19.07.19, 09:47 Die Stadt benimmt sich da momentan wie zahnlos, es wird kaum bis gar nicht reagiert.
Warum parken die Mitarbeiter dann nicht auch kreuz und quer?
Celestro
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Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz

Beitrag von Celestro »

hier wäre zu klären, wie "der PR hat eingelenkt" zu verstehen ist. Denn die Mitbestimmung ist normalerweise nicht irgendwann verjährt. Hat der PR hier aber ein "wir stimmen der Parkplatzvergabe in dieser Regelung so zu" ist die Sache natürlich "vorbei".
Blaise
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Re: Parkplatzsituation am Arbeitsplatz

Beitrag von Blaise »

ktown hat geschrieben: 15.06.19, 09:41 Bitte Parkplatz nicht mit Arbeitsplatz verwechseln.
Du hast Recht, Parkplätze sind keine Arbeitsplätze (hoffe ich!), aber es wurde explizit nach Neubauten gefragt. In Rheinland-Pfalz werden Einrichtung, Verwaltung und Auflösung der Parkplätze unter "Sozialeinrichtung" subsumiert.
Sozialeinrichtungen sind beispielsweise ... Parkhaus einer Kommune, soweit es während der Dienststunden einem Teil der Beschäftigten der Kommune zur Verfügung steht (Hess. VGH v. 24. 6. 1993, PersR 1994, 87), nicht dagegen die Zurverfügungstellung von ermäßigten Stellplätzen in öffentlichen Parkhäusern (VGH BW v. 19. 1. 1993, PersV 1997, 510, PersR 1993, 559) und von verbilligten Parkplätzen auf für die Allgemeinheit bestimmten entgeltpflichtigen Parkflächen (VGH BW v. 25. 2. 1997, PersR 1997, 402), Parkplätze für Behördenangehörige nur, soweit dafür besondere organisatorische Strukturen geschaffen wurden (OVG LSA v. 5. 10. 2005, PersV 2006, 225, PersR 2006, 84).
Der Personalrat kann die Behörde allerdings nicht zwingen, Parkplätze zu schaffen. Wenn es Reglungen zur Nutzung von Parkplätzen gibt (wie z.B. für die Vergabe von Parkplätzen), kann der Personalrat die Behördenleitung zur Einhaltung der Regelung anhalten. Das hilft aber nicht, wenn es zu wenig Parkplätze gibt.
Blaise

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Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
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