Kindergeld nur tlw. ausgezahlt
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Kindergeld nur tlw. ausgezahlt
Guten Abend,
wenn das Thema Kindergeld hier falsch ist, bitte ich dies zu entschuldigen und dieses zu in das entsprechende Forum zu verlegen.
Angenommen eine Person bekommt 2014 ein Kind zusammen mit einem niederländischen Mann. Mit Geburt des Kindes wird Kindergeld beantragt. Der Mann wohnt jedoch auf Grund seiner Selbstständigkeit weiterhin in NL und die Frau lebt in Deutschland. Im Sommer 2016 erhält die Frau endlich einen Bescheid für die Berechnung des Kindergeldes. Auf Grund der grenzüberschreitenden Verhältnisse zahlt die Familienkasse lediglich 38 Euro/ am Ende rund 42 Euro im Monat an Kindergeld aus. Auf entsprechende Nachfrage erhält die Frau irgendwann mal die Antwort, dass man diese Kürzung deshalb vorgenommen hat, da eventuell Ansprüche auch im Herkunft-/Wohnland des Vaters habe und bekommt den Rat, auch in NL entsprechend Kindergeld (Kinderbijslag) zu beantragen. Mittlerweile war es 2017 und die Frau hat in NL ebenfalls einen Antrag gestellt.
Bis dieser dann bearbeitet und entschieden wurde, war es Sommer 2018. Das Geld von dort wurde ausgezahlt, aber lediglich rückwirkend bis zu einem Jahr ab Beantragung; sprich: Ab 3. Quartal 2016.
Nach Erhalt des Bescheides aus NL wurde dieser zur endgültigen Kindergeldberechnung an die Familienkasse geschickt, das war Sommer 2018. Plötzlich fing die Familienkasse noch wegen eines kindgebonden Budget aus NL an, dass dieser hätte beantragt werden können und ob dieser an einen der Partner ausgezahlt wurde. Als dies dann endlich auch geklärt war, kam heute endlich die abschließende Berechnung.
Nun behält die Familienkasse jedoch ab Geburt in 2014 bis 3. Quartal 2016 monatlich 63 Euro ein, da man Anrecht auf ausländisches Kindergeld habe. Aber dieses wurde ja erst viel später beantragt und erst ab Oktober 2016 auch tatsächlich gezahlt.
Nochmals der Hinweis: Die Familienkasse hat bald 1,75 Jahre gebraucht, um über das Kindergeld zu entscheiden. Dann erst Monate später den Hinweis gegeben, dass man in NL auch Ansprüche haben bzw. beantragen könnte.
Bei einem kurzen Telefonat mit einer Service-Mitarbeiterin sagte diese, ausschlaggebend ist nicht, ob das Geld ausgezahlt wurde oder nicht, sondern dass ein Anspruch auf das Geld bestand, unabhängig ob es beantragt bzw ausgezahlt wurde.
Darf die Familienkasse diesen Betrag einbehalten, obwohl man aus dem Ausland gar kein Geld erhalten hat oder muss diese bis Oktober 2016 den vollen Kindergeldbetrag leisten? Es handelt sich um rund 1500 Euro.
Ich bin für jeden Hinweis und Rat über weiteres Vorgehen bzw. Gesetzeslage dankbar.
Gruß
wenn das Thema Kindergeld hier falsch ist, bitte ich dies zu entschuldigen und dieses zu in das entsprechende Forum zu verlegen.
Angenommen eine Person bekommt 2014 ein Kind zusammen mit einem niederländischen Mann. Mit Geburt des Kindes wird Kindergeld beantragt. Der Mann wohnt jedoch auf Grund seiner Selbstständigkeit weiterhin in NL und die Frau lebt in Deutschland. Im Sommer 2016 erhält die Frau endlich einen Bescheid für die Berechnung des Kindergeldes. Auf Grund der grenzüberschreitenden Verhältnisse zahlt die Familienkasse lediglich 38 Euro/ am Ende rund 42 Euro im Monat an Kindergeld aus. Auf entsprechende Nachfrage erhält die Frau irgendwann mal die Antwort, dass man diese Kürzung deshalb vorgenommen hat, da eventuell Ansprüche auch im Herkunft-/Wohnland des Vaters habe und bekommt den Rat, auch in NL entsprechend Kindergeld (Kinderbijslag) zu beantragen. Mittlerweile war es 2017 und die Frau hat in NL ebenfalls einen Antrag gestellt.
Bis dieser dann bearbeitet und entschieden wurde, war es Sommer 2018. Das Geld von dort wurde ausgezahlt, aber lediglich rückwirkend bis zu einem Jahr ab Beantragung; sprich: Ab 3. Quartal 2016.
Nach Erhalt des Bescheides aus NL wurde dieser zur endgültigen Kindergeldberechnung an die Familienkasse geschickt, das war Sommer 2018. Plötzlich fing die Familienkasse noch wegen eines kindgebonden Budget aus NL an, dass dieser hätte beantragt werden können und ob dieser an einen der Partner ausgezahlt wurde. Als dies dann endlich auch geklärt war, kam heute endlich die abschließende Berechnung.
Nun behält die Familienkasse jedoch ab Geburt in 2014 bis 3. Quartal 2016 monatlich 63 Euro ein, da man Anrecht auf ausländisches Kindergeld habe. Aber dieses wurde ja erst viel später beantragt und erst ab Oktober 2016 auch tatsächlich gezahlt.
Nochmals der Hinweis: Die Familienkasse hat bald 1,75 Jahre gebraucht, um über das Kindergeld zu entscheiden. Dann erst Monate später den Hinweis gegeben, dass man in NL auch Ansprüche haben bzw. beantragen könnte.
Bei einem kurzen Telefonat mit einer Service-Mitarbeiterin sagte diese, ausschlaggebend ist nicht, ob das Geld ausgezahlt wurde oder nicht, sondern dass ein Anspruch auf das Geld bestand, unabhängig ob es beantragt bzw ausgezahlt wurde.
Darf die Familienkasse diesen Betrag einbehalten, obwohl man aus dem Ausland gar kein Geld erhalten hat oder muss diese bis Oktober 2016 den vollen Kindergeldbetrag leisten? Es handelt sich um rund 1500 Euro.
Ich bin für jeden Hinweis und Rat über weiteres Vorgehen bzw. Gesetzeslage dankbar.
Gruß
Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt
Die deutsche Familienkasse ist ja nicht schuld daran, wenn man in einem anderen Land die Leistung nicht beantragt, obwohl man Anspruch darauf hätte.
Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt
Der niederländische Mann oder auch die deutsche Frau dürften/sollten wissen, dass man in den Niederlanden Kindergeld bezieht und hätten sich in den 1,75 Jahren+Monaten nach Bescheid der deutschen Familienkasse selbst danach erkundigen können.DolceVita666 hat geschrieben: ↑14.06.19, 20:12 Angenommen eine Person bekommt 2014 ein Kind zusammen mit einem niederländischen Mann. er Mann wohnt jedoch auf Grund seiner Selbstständigkeit weiterhin in NL...
Nochmals der Hinweis: Die Familienkasse hat bald 1,75 Jahre gebraucht, um über das Kindergeld zu entscheiden. Dann erst Monate später den Hinweis gegeben, dass man in NL auch Ansprüche haben bzw. beantragen könnte.Die Familienkasse zahlt ab Antrag nach.
Allgemein korrekt. Sonst könnte man jegliche vorrangige Leistungen einfach nicht beantragen und den Anspruch von nicht leistungspflichtigen Stellen auszahlen lassen.Bei einem kurzen Telefonat mit einer Service-Mitarbeiterin sagte diese, ausschlaggebend ist nicht, ob das Geld ausgezahlt wurde oder nicht, sondern dass ein Anspruch auf das Geld bestand, unabhängig ob es beantragt bzw ausgezahlt wurde.
Die Frage ist, ob das Kindergeld aus den Niederlanden eine vorrangige Leistung ist. In dem Fall geht die Nichtbeantragung zu Lasten des Berechtigten, es sei denn man weist eine Verletzung der Aufklärungspflicht o.ä. nach.Darf die Familienkasse diesen Betrag einbehalten, obwohl man aus dem Ausland gar kein Geld erhalten hat oder muss diese bis Oktober 2016 den vollen Kindergeldbetrag leisten? Es handelt sich um rund 1500 Euro.
Vielleicht auch noch der Hinweis: Kindergeld ist zunächst mal keine Sozialleistung, sondern gehört ins Steuerrecht. Daher dürfte der Umstand, dass der Mann in den Niederlanden wohnt/arbeitet, dort wohl auch Steuern zahlt, nicht unerheblich sein.
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Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt
Vielen Dank für die Antworten.
Und die 1,75 Jahren hat die Familienkasse allein zur Bearbeitung des Antrages gebraucht, um darüber einen Bescheid zu erlassen, während bei Paaren innerhalb Deutschlands die Anträge innerhalb von wenigen Wochen beschieden werden.
Die ewig lange Bearbeitungsdauer hat nicht das Paar zu verantworten, bis diese dann letztendlich auch durch Nachfragen über die Kürzung des Betrages Kenntnis über die Möglichkeiten in NL Kindergeld zu beantragen erlangten. Bei einem früheren Hinweis hätte man das sicherlich auch entsprechend beantragt.
Sorry, aber ich bin Laie. Als Frau, welche in Deutschland mit dem Kind gelebt hat (mittlerweile nicht mehr), geht man davon aus, dass das Kindergeld aus Deutschland allein beantragt wird, da man in D mit dem Kind lebt. Als jemand, der mit Rechtssachen nichts zu tun hat, halte ich es für etwas zu viel erwartet, dass ein Laie sagt "Oh, das Kind ist von einem Niederländer. Da zahlt bestimmt auch der niederländische Staat."Der niederländische Mann oder auch die deutsche Frau dürften/sollten wissen, dass man in den Niederlanden Kindergeld bezieht und hätten sich in den 1,75 Jahren+Monaten nach Bescheid der deutschen Familienkasse selbst danach erkundigen können.
Und die 1,75 Jahren hat die Familienkasse allein zur Bearbeitung des Antrages gebraucht, um darüber einen Bescheid zu erlassen, während bei Paaren innerhalb Deutschlands die Anträge innerhalb von wenigen Wochen beschieden werden.
Die ewig lange Bearbeitungsdauer hat nicht das Paar zu verantworten, bis diese dann letztendlich auch durch Nachfragen über die Kürzung des Betrages Kenntnis über die Möglichkeiten in NL Kindergeld zu beantragen erlangten. Bei einem früheren Hinweis hätte man das sicherlich auch entsprechend beantragt.
Zuletzt geändert von DolceVita666 am 16.06.19, 10:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt
Zunächst einmal: die "ewig lange Bearbeitungsdauer" von 1,75 Monaten entspricht 7 Wochen. Solange müssen auch andere oftmals warten. Im früheren Beitrag hast du von 1,75 Jahren geredet, da hättest du gegen angehen können. Hast du aber nicht.
Das Argument "ich bin Laie, woher soll ich das wissen" zieht weder bezüglich der Bearbeitungsdauer, noch hinsichtlich der Ansprüche im Ausland. Wir wollen mündige Bürger sein, dazu gehört halt auch, dass wir uns über unsere Rechte und Ansprüche selbst informieren und nicht erwarten, dass irgendjemand anderes dafür die Verantwortung übernimmt.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Vater und Partner als Niederländer in den Niederlanden gewohnt und gearbeitet hat. Da könnte auch der Laie auf die Idee kommen, dass er das niederländische Kindergeld kennt und weiss, wo und wie es beantragt wird. Oder zumindest auf die Idee hätte kommen können, sich einmal in den Niederlanden zu informieren. Dass diese Idee keinem der Eltern gekommen ist, ist nicht Schuld der deutschen Kindergeldkasse.
Das Argument "ich bin Laie, woher soll ich das wissen" zieht weder bezüglich der Bearbeitungsdauer, noch hinsichtlich der Ansprüche im Ausland. Wir wollen mündige Bürger sein, dazu gehört halt auch, dass wir uns über unsere Rechte und Ansprüche selbst informieren und nicht erwarten, dass irgendjemand anderes dafür die Verantwortung übernimmt.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Vater und Partner als Niederländer in den Niederlanden gewohnt und gearbeitet hat. Da könnte auch der Laie auf die Idee kommen, dass er das niederländische Kindergeld kennt und weiss, wo und wie es beantragt wird. Oder zumindest auf die Idee hätte kommen können, sich einmal in den Niederlanden zu informieren. Dass diese Idee keinem der Eltern gekommen ist, ist nicht Schuld der deutschen Kindergeldkasse.
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Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt
Sorry, es waren 1,75 Jahre und nicht Monate. Antrag wurde im Oktober 2014 gestellt. Ein Bescheid kam im Juni 2016.Dummerchen hat geschrieben: ↑16.06.19, 10:02 Zunächst einmal: die "ewig lange Bearbeitungsdauer" von 1,75 Monaten entspricht 7 Wochen. Solange müssen auch andere oftmals warten. Im früheren Beitrag hast du von 1,75 Jahren geredet, da hättest du gegen angehen können. Hast du aber nicht.
Das Argument "ich bin Laie, woher soll ich das wissen" zieht weder bezüglich der Bearbeitungsdauer, noch hinsichtlich der Ansprüche im Ausland. Wir wollen mündige Bürger sein, dazu gehört halt auch, dass wir uns über unsere Rechte und Ansprüche selbst informieren und nicht erwarten, dass irgendjemand anderes dafür die Verantwortung übernimmt.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Vater und Partner als Niederländer in den Niederlanden gewohnt und gearbeitet hat. Da könnte auch der Laie auf die Idee kommen, dass er das niederländische Kindergeld kennt und weiss, wo und wie es beantragt wird.
Im Übrigen bin ich in den 1,75 Jahren dem Bescheid hinterhergerannt, was aber nichts gebracht hat, weil ständig neue Formulare geschickt wurden, die auszufüllen waren. Dann beim Bescheid mehrfach Kontakt aufgenommen, worauf genau die Kürzung basiert etc. Und nachdem da die Antwort kam, wurde in NL Kinderbijslag beantragt.
Da ich mittlerweile in NL wohne, muss ich mittlerweile sagen, dass es hier um einiges einfacher ist. Hier bekommt man zumindest noch direkt mitgeteilt, dass womöglich noch Anspruch auf andere Zuschläge besteht und wohin man sich deswegen wenden muss.
Zuletzt geändert von DolceVita666 am 16.06.19, 10:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt
Es liegt nicht daran, dass das Kind "von einem Niederländer ist", sondern dass der Vater in den Niederlanden lebt und in den Niederlanden seine Steuern zahlt, weil das Kindergeld bei Gehaltsempfängern keine Sozialleistung ist sondern eine Steuererleichterung.DolceVita666 hat geschrieben:Als jemand, der mit Rechtssachen nichts zu tun hat, halte ich es für etwas zu viel erwartet, dass ein Laie sagt "Oh, das Kind ist von einem Niederländer. Da zahlt bestimmt auch der niederländische Staat."
Würden beide Elternteile in D leben, dann wäre kein anderer Staat beteiligt, ganz unabhängig von der Nationalität.
Und da ist man nicht stutzig geworden ob der langen Bearbeitungsdauer und hat nicht nachgefragt woran das liegt? Hätte man bei der Kindergeldkasse nachfragt warum das solang dauert, dann hätte man sicherlich die Information bekommen, dass es daran liegt dass der Vater in den Niederlanden lebt und man das Kindergeld auch in den Niederlanden beantragen sollte.Sorry, es waren 1,75 Jahre und nicht Monate. Antrag wurde im Oktober 2014 gestellt. Ein Bescheid kam im Juni 2016.
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Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt
Oh doch! Ich habe es auch oben bereits ergänzt und lese das hier gerade.SusanneBerlin hat geschrieben: ↑16.06.19, 10:08
Und da ist man nicht stutzig geworden ob der langen Bearbeitungsdauer und hat nicht nachgefragt woran das liegt? Hätte man bei der Kindergeldkasse nachfragt warum das solang dauert, dann hätte man sicherlich die Information bekommen, dass es daran liegt dass der Vater in den Niederlanden lebt und man das Kindergeld auch in den Niederlanden beantragen sollte.Sorry, es waren 1,75 Jahre und nicht Monate. Antrag wurde im Oktober 2014 gestellt. Ein Bescheid kam im Juni 2016.
Selbstverständlich ist man stutzig geworden. Man hat auch ständig der Familienkasse hinterhertelefoniert bzw. angeschrieben. Nur wurde dann auch mehrfach der Antrag an andere Abteilungen und Orte weitergeleitet. Antrag wurde in Frankfurt gestellt und am Ende in Saarbrücken bearbeitet. Und bei den Anrufen erhielt ich immer nur die Aussage, dass es so lange dauert, weil es grenzübergreifend ist. Und es kamen in diesen 1,75 Jahren ständig neue Formulare, die man ausfüllen sollte. Und kein einziger Hinweis war dort dabei, dass man in NL auch anfragen sollte.
Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt
Dann waren Sie im Irrtum und sind nun um diese Info reicher.DolceVita666 hat geschrieben: ↑16.06.19, 09:53 Vielen Dank für die Antworten.
Sorry, aber ich bin Laie. Als Frau, welche in Deutschland mit dem Kind gelebt hat (mittlerweile nicht mehr), geht man davon aus, dass das Kindergeld aus Deutschland allein beantragt wird, da man in D mit dem Kind lebt.Der niederländische Mann oder auch die deutsche Frau dürften/sollten wissen, dass man in den Niederlanden Kindergeld bezieht und hätten sich in den 1,75 Jahren+Monaten nach Bescheid der deutschen Familienkasse selbst danach erkundigen können.
Wie bereits genannt, ist es egal, von wem man das Kind hat, es zählt, dass der Vater in den Niederlanden lebt und dort arbeitet UND man wohl nicht getrennt lebt. Von einem Niederländer, der in den Niederlanden lebt, darf man erwarten dies zu wissen, ohne vorher Steuerrecht oder Jura studiert zu haben.DolceVita666 hat geschrieben: ↑16.06.19, 09:53Als jemand, der mit Rechtssachen nichts zu tun hat, halte ich es für etwas zu viel erwartet, dass ein Laie sagt "Oh, das Kind ist von einem Niederländer. Da zahlt bestimmt auch der niederländische Staat."
weil die Sachlage klarer istDolceVita666 hat geschrieben: ↑16.06.19, 09:53Und die 1,75 Jahren hat die Familienkasse allein zur Bearbeitung des Antrages gebraucht, um darüber einen Bescheid zu erlassen, während bei Paaren innerhalb Deutschlands die Anträge innerhalb von wenigen Wochen beschieden werden.
Sie haben nach der Rechtslage gefragt und sich beschwert, dass man Sie nicht informiert habe. Da müssen Sie halt auch die Rechtslage zur Kenntnis nehmen, dass eben nicht der Staat zu verantworten hat, wenn beide Elternteile meinen, alle anderen haben ihre Belange sofort umfassend zu erfassen und sie zu informieren.DolceVita666 hat geschrieben: ↑16.06.19, 09:53Die ewig lange Bearbeitungsdauer hat nicht das Paar zu verantworten, bis diese dann letztendlich auch durch Nachfragen über die Kürzung des Betrages Kenntnis über die Möglichkeiten in NL Kindergeld zu beantragen erlangten. Bei einem früheren Hinweis hätte man das sicherlich auch entsprechend beantragt.
Dass es für ein Paar, das teils im Ausland lebt oder wo einer im Ausland, manches aufwändiger ist, dürfte jetzt nicht so wirklich ein Geheimnis sein.
Und wieso hat man dann dem niederländischen Vater, der in den Niederlanden weilte nicht zeitig Bescheid gegeben?DolceVita666 hat geschrieben: ↑16.06.19, 09:53Da ich mittlerweile in NL wohne, muss ich mittlerweile sagen, dass es hier um einiges einfacher ist. Hier bekommt man zumindest noch direkt mitgeteilt, dass womöglich noch Anspruch auf andere Zuschläge besteht und wohin man sich deswegen wenden muss.
Er wird doch als dort tätiger angegeben haben, verheiratet zu sein und ein Kind zu haben. Kindergeld ist vermutlich auch in den Niederlanden Steuerrecht. Da hätte es doch auffallen müssen.
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Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt
Grundsätzlich ist es ihm bekannt, dass man auch in den Niederlanden Kindergeld und Kindgebonden Budget erhält. Aber ihm war es genauso wenig bekannt, dass man das auch beantragen kann, wenn das Kind im Ausland lebt. Für ihn lag damit, genauso wie für mich, die Zuständigkeit (blöde Formulierung) bei Deutschland.winterspaziergang hat geschrieben: ↑16.06.19, 14:28
Wie bereits genannt, ist es egal, von wem man das Kind hat, es zählt, dass der Vater in den Niederlanden lebt und dort arbeitet UND man wohl nicht getrennt lebt. Von einem Niederländer, der in den Niederlanden lebt, darf man erwarten dies zu wissen, ohne vorher Steuerrecht oder Jura studiert zu haben.
Mal unabhängig davon, ob wir jetzt im Recht sind oder nicht, sind alle Leute, mit denen wir bisher mal darüber gesprochen, ebenso der Meinung, dass das Dinge sind, die eben nicht alltäglich sind, um diese zu wissen, ebenso wie man auch unsere Meinung teilt, dass man das mitgeteilt bekommen sollte.Sie haben nach der Rechtslage gefragt und sich beschwert, dass man Sie nicht informiert habe. Da müssen Sie halt auch die Rechtslage zur Kenntnis nehmen, dass eben nicht der Staat zu verantworten hat, wenn beide Elternteile meinen, alle anderen haben ihre Belange sofort umfassend zu erfassen und sie zu informieren.
Es lässt sich natürlich aus der Perspektive eines Fachmanns leicht sagen, dass man das wissen oder selbst erfragen muss. Wenn man aber nicht einmal die Vermutung auf solch einen Anspruch hat, dann ist das eben auch nichts was man verfolgt.
Tja, da stellt sich doch die Frage, inwieweit die Informationen grenzübergreifend weitergegeben werden. Der Vater hat in Deutschland die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, alles wurde in Deutschland erledigt. Erst mit Beantragung des Kinderbijslags wurde dem Kind in den Niederlanden eine BSN (Bürger-Service-Nummer) zugeteilt. Als wir dann endlich zusammengezogen sind in NL, und wir uns angemeldet haben bei der Gemeinde, war das Kind da nicht abrufbar, trotz BSN. Alle Daten, Vaterschaftsanerkennung etc. mussten dort eingereicht werden. Ich habe mir damals die Frage gestellt, inwieweit in NL überhaupt bekannt war, dass ein Kind in Deutschland existiert - auch im Falle, wenn dem Vater etwas passiert.Und wieso hat man dann dem niederländischen Vater, der in den Niederlanden weilte nicht zeitig Bescheid gegeben?
Wo Sie entnehmen, dass wir verheiratet sind, kann ich nicht nachvollziehen. Ist in jedem Fall nicht so.Er wird doch als dort tätiger angegeben haben, verheiratet zu sein und ein Kind zu haben. Kindergeld ist vermutlich auch in den Niederlanden Steuerrecht. Da hätte es doch auffallen müssen.
Verschiedene Steuerklassen, verheiratet, Kind, etc. gibt es meines Wissens nicht bzw. erst berücksichtigt, wenn man tatsächlich in einer Hausgemeinschaft lebt.
Naja, nichtsdestotrotz wird mir nichts anderes übrig bleiben, um die Angelegenheit prüfen zu lassen.
Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt
Ändert nichts daran, dass man sich als mündiger Bürger durchaus selbst erkundigen kann. Das ist die erfragte Rechtslage.DolceVita666 hat geschrieben: ↑16.06.19, 15:03Mal unabhängig davon, ob wir jetzt im Recht sind oder nicht, sind alle Leute, mit denen wir bisher mal darüber gesprochen, ebenso der Meinung, dass das Dinge sind, die eben nicht alltäglich sind, um diese zu wissen, ebenso wie man auch unsere Meinung teilt, dass man das mitgeteilt bekommen sollte.winterspaziergang hat geschrieben: ↑16.06.19, 14:28 Sie haben nach der Rechtslage gefragt und sich beschwert, dass man Sie nicht informiert habe. Da müssen Sie halt auch die Rechtslage zur Kenntnis nehmen, dass eben nicht der Staat zu verantworten hat, wenn beide Elternteile meinen, alle anderen haben ihre Belange sofort umfassend zu erfassen und sie zu informieren.
welcher Fachmann?DolceVita666 hat geschrieben: ↑16.06.19, 15:03Es lässt sich natürlich aus der Perspektive eines Fachmanns leicht sagen, dass man das wissen oder selbst erfragen muss.
und muss mit den Konsequenzen lebenDolceVita666 hat geschrieben: ↑16.06.19, 15:03Wenn man aber nicht einmal die Vermutung auf solch einen Anspruch hat, dann ist das eben auch nichts was man verfolgt.
Nö- die Frage, warum man den niederländischen Vater nicht informiert hat, folgt diesem hier:DolceVita666 hat geschrieben: ↑16.06.19, 15:03Tja, da stellt sich doch die Frage, inwieweit die Informationen grenzübergreifend weitergegeben werden.Und wieso hat man dann dem niederländischen Vater, der in den Niederlanden weilte nicht zeitig Bescheid gegeben?
Wenn es in NL so viel einfacher ist, wieso hat man dort nicht den Vater informiert? Irgendwo wird er ja kundgetan haben, spätestens beim Finanzamt, dass ein Kind hatDolceVita666 hat geschrieben: ↑16.06.19, 15:03Da ich mittlerweile in NL wohne, muss ich mittlerweile sagen, dass es hier um einiges einfacher ist. Hier bekommt man zumindest noch direkt mitgeteilt, dass womöglich noch Anspruch auf andere Zuschläge besteht und wohin man sich deswegen wenden muss.
wie sollte NL bekannt sein, dass man ein Kind hat, wenn man das nicht anmeldetDolceVita666 hat geschrieben: ↑16.06.19, 15:03Der Vater hat in Deutschland die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, alles wurde in Deutschland erledigt. Erst mit Beantragung des Kinderbijslags wurde dem Kind in den Niederlanden eine BSN (Bürger-Service-Nummer) zugeteilt. Als wir dann endlich zusammengezogen sind in NL, und wir uns angemeldet haben bei der Gemeinde, war das Kind da nicht abrufbar, trotz BSN. Alle Daten, Vaterschaftsanerkennung etc. mussten dort eingereicht werden. Ich habe mir damals die Frage gestellt, inwieweit in NL überhaupt bekannt war, dass ein Kind in Deutschland existiert - auch im Falle, wenn dem Vater etwas passiert.
dass ich aus "Mann" irrtümlich Ehemann gelesen habe, ist für Ausführungen zur Ausgangsfrage auch unerheblichDolceVita666 hat geschrieben: ↑16.06.19, 15:03Wo Sie entnehmen, dass wir verheiratet sind, kann ich nicht nachvollziehen. Ist in jedem Fall nicht so.
sollte man tunDolceVita666 hat geschrieben: ↑16.06.19, 15:03Naja, nichtsdestotrotz wird mir nichts anderes übrig bleiben, um die Angelegenheit prüfen zu lassen.
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