Kindergeld nur tlw. ausgezahlt

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DolceVita666
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Kindergeld nur tlw. ausgezahlt

Beitrag von DolceVita666 »

Guten Abend,

wenn das Thema Kindergeld hier falsch ist, bitte ich dies zu entschuldigen und dieses zu in das entsprechende Forum zu verlegen.

Angenommen eine Person bekommt 2014 ein Kind zusammen mit einem niederländischen Mann. Mit Geburt des Kindes wird Kindergeld beantragt. Der Mann wohnt jedoch auf Grund seiner Selbstständigkeit weiterhin in NL und die Frau lebt in Deutschland. Im Sommer 2016 erhält die Frau endlich einen Bescheid für die Berechnung des Kindergeldes. Auf Grund der grenzüberschreitenden Verhältnisse zahlt die Familienkasse lediglich 38 Euro/ am Ende rund 42 Euro im Monat an Kindergeld aus. Auf entsprechende Nachfrage erhält die Frau irgendwann mal die Antwort, dass man diese Kürzung deshalb vorgenommen hat, da eventuell Ansprüche auch im Herkunft-/Wohnland des Vaters habe und bekommt den Rat, auch in NL entsprechend Kindergeld (Kinderbijslag) zu beantragen. Mittlerweile war es 2017 und die Frau hat in NL ebenfalls einen Antrag gestellt.
Bis dieser dann bearbeitet und entschieden wurde, war es Sommer 2018. Das Geld von dort wurde ausgezahlt, aber lediglich rückwirkend bis zu einem Jahr ab Beantragung; sprich: Ab 3. Quartal 2016.
Nach Erhalt des Bescheides aus NL wurde dieser zur endgültigen Kindergeldberechnung an die Familienkasse geschickt, das war Sommer 2018. Plötzlich fing die Familienkasse noch wegen eines kindgebonden Budget aus NL an, dass dieser hätte beantragt werden können und ob dieser an einen der Partner ausgezahlt wurde. Als dies dann endlich auch geklärt war, kam heute endlich die abschließende Berechnung.

Nun behält die Familienkasse jedoch ab Geburt in 2014 bis 3. Quartal 2016 monatlich 63 Euro ein, da man Anrecht auf ausländisches Kindergeld habe. Aber dieses wurde ja erst viel später beantragt und erst ab Oktober 2016 auch tatsächlich gezahlt.
Nochmals der Hinweis: Die Familienkasse hat bald 1,75 Jahre gebraucht, um über das Kindergeld zu entscheiden. Dann erst Monate später den Hinweis gegeben, dass man in NL auch Ansprüche haben bzw. beantragen könnte.
Bei einem kurzen Telefonat mit einer Service-Mitarbeiterin sagte diese, ausschlaggebend ist nicht, ob das Geld ausgezahlt wurde oder nicht, sondern dass ein Anspruch auf das Geld bestand, unabhängig ob es beantragt bzw ausgezahlt wurde.

Darf die Familienkasse diesen Betrag einbehalten, obwohl man aus dem Ausland gar kein Geld erhalten hat oder muss diese bis Oktober 2016 den vollen Kindergeldbetrag leisten? Es handelt sich um rund 1500 Euro.

Ich bin für jeden Hinweis und Rat über weiteres Vorgehen bzw. Gesetzeslage dankbar.

Gruß
FM
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Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt

Beitrag von FM »

Die deutsche Familienkasse ist ja nicht schuld daran, wenn man in einem anderen Land die Leistung nicht beantragt, obwohl man Anspruch darauf hätte.
winterspaziergang

Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt

Beitrag von winterspaziergang »

DolceVita666 hat geschrieben: 14.06.19, 20:12 Angenommen eine Person bekommt 2014 ein Kind zusammen mit einem niederländischen Mann. er Mann wohnt jedoch auf Grund seiner Selbstständigkeit weiterhin in NL...

Nochmals der Hinweis: Die Familienkasse hat bald 1,75 Jahre gebraucht, um über das Kindergeld zu entscheiden. Dann erst Monate später den Hinweis gegeben, dass man in NL auch Ansprüche haben bzw. beantragen könnte.Die Familienkasse zahlt ab Antrag nach.
Der niederländische Mann oder auch die deutsche Frau dürften/sollten wissen, dass man in den Niederlanden Kindergeld bezieht und hätten sich in den 1,75 Jahren+Monaten nach Bescheid der deutschen Familienkasse selbst danach erkundigen können.
Bei einem kurzen Telefonat mit einer Service-Mitarbeiterin sagte diese, ausschlaggebend ist nicht, ob das Geld ausgezahlt wurde oder nicht, sondern dass ein Anspruch auf das Geld bestand, unabhängig ob es beantragt bzw ausgezahlt wurde.
Allgemein korrekt. Sonst könnte man jegliche vorrangige Leistungen einfach nicht beantragen und den Anspruch von nicht leistungspflichtigen Stellen auszahlen lassen.
Darf die Familienkasse diesen Betrag einbehalten, obwohl man aus dem Ausland gar kein Geld erhalten hat oder muss diese bis Oktober 2016 den vollen Kindergeldbetrag leisten? Es handelt sich um rund 1500 Euro.
Die Frage ist, ob das Kindergeld aus den Niederlanden eine vorrangige Leistung ist. In dem Fall geht die Nichtbeantragung zu Lasten des Berechtigten, es sei denn man weist eine Verletzung der Aufklärungspflicht o.ä. nach.

Vielleicht auch noch der Hinweis: Kindergeld ist zunächst mal keine Sozialleistung, sondern gehört ins Steuerrecht. Daher dürfte der Umstand, dass der Mann in den Niederlanden wohnt/arbeitet, dort wohl auch Steuern zahlt, nicht unerheblich sein.
DolceVita666
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Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt

Beitrag von DolceVita666 »

Vielen Dank für die Antworten.
Der niederländische Mann oder auch die deutsche Frau dürften/sollten wissen, dass man in den Niederlanden Kindergeld bezieht und hätten sich in den 1,75 Jahren+Monaten nach Bescheid der deutschen Familienkasse selbst danach erkundigen können.
Sorry, aber ich bin Laie. Als Frau, welche in Deutschland mit dem Kind gelebt hat (mittlerweile nicht mehr), geht man davon aus, dass das Kindergeld aus Deutschland allein beantragt wird, da man in D mit dem Kind lebt. Als jemand, der mit Rechtssachen nichts zu tun hat, halte ich es für etwas zu viel erwartet, dass ein Laie sagt "Oh, das Kind ist von einem Niederländer. Da zahlt bestimmt auch der niederländische Staat."
Und die 1,75 Jahren hat die Familienkasse allein zur Bearbeitung des Antrages gebraucht, um darüber einen Bescheid zu erlassen, während bei Paaren innerhalb Deutschlands die Anträge innerhalb von wenigen Wochen beschieden werden.
Die ewig lange Bearbeitungsdauer hat nicht das Paar zu verantworten, bis diese dann letztendlich auch durch Nachfragen über die Kürzung des Betrages Kenntnis über die Möglichkeiten in NL Kindergeld zu beantragen erlangten. Bei einem früheren Hinweis hätte man das sicherlich auch entsprechend beantragt.
Zuletzt geändert von DolceVita666 am 16.06.19, 10:05, insgesamt 1-mal geändert.
Dummerchen
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Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt

Beitrag von Dummerchen »

Zunächst einmal: die "ewig lange Bearbeitungsdauer" von 1,75 Monaten entspricht 7 Wochen. Solange müssen auch andere oftmals warten. Im früheren Beitrag hast du von 1,75 Jahren geredet, da hättest du gegen angehen können. Hast du aber nicht.

Das Argument "ich bin Laie, woher soll ich das wissen" zieht weder bezüglich der Bearbeitungsdauer, noch hinsichtlich der Ansprüche im Ausland. Wir wollen mündige Bürger sein, dazu gehört halt auch, dass wir uns über unsere Rechte und Ansprüche selbst informieren und nicht erwarten, dass irgendjemand anderes dafür die Verantwortung übernimmt.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Vater und Partner als Niederländer in den Niederlanden gewohnt und gearbeitet hat. Da könnte auch der Laie auf die Idee kommen, dass er das niederländische Kindergeld kennt und weiss, wo und wie es beantragt wird. Oder zumindest auf die Idee hätte kommen können, sich einmal in den Niederlanden zu informieren. Dass diese Idee keinem der Eltern gekommen ist, ist nicht Schuld der deutschen Kindergeldkasse.
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DolceVita666
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Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt

Beitrag von DolceVita666 »

Dummerchen hat geschrieben: 16.06.19, 10:02 Zunächst einmal: die "ewig lange Bearbeitungsdauer" von 1,75 Monaten entspricht 7 Wochen. Solange müssen auch andere oftmals warten. Im früheren Beitrag hast du von 1,75 Jahren geredet, da hättest du gegen angehen können. Hast du aber nicht.

Das Argument "ich bin Laie, woher soll ich das wissen" zieht weder bezüglich der Bearbeitungsdauer, noch hinsichtlich der Ansprüche im Ausland. Wir wollen mündige Bürger sein, dazu gehört halt auch, dass wir uns über unsere Rechte und Ansprüche selbst informieren und nicht erwarten, dass irgendjemand anderes dafür die Verantwortung übernimmt.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Vater und Partner als Niederländer in den Niederlanden gewohnt und gearbeitet hat. Da könnte auch der Laie auf die Idee kommen, dass er das niederländische Kindergeld kennt und weiss, wo und wie es beantragt wird.
Sorry, es waren 1,75 Jahre und nicht Monate. Antrag wurde im Oktober 2014 gestellt. Ein Bescheid kam im Juni 2016.

Im Übrigen bin ich in den 1,75 Jahren dem Bescheid hinterhergerannt, was aber nichts gebracht hat, weil ständig neue Formulare geschickt wurden, die auszufüllen waren. Dann beim Bescheid mehrfach Kontakt aufgenommen, worauf genau die Kürzung basiert etc. Und nachdem da die Antwort kam, wurde in NL Kinderbijslag beantragt.

Da ich mittlerweile in NL wohne, muss ich mittlerweile sagen, dass es hier um einiges einfacher ist. Hier bekommt man zumindest noch direkt mitgeteilt, dass womöglich noch Anspruch auf andere Zuschläge besteht und wohin man sich deswegen wenden muss.
Zuletzt geändert von DolceVita666 am 16.06.19, 10:14, insgesamt 1-mal geändert.
SusanneBerlin
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Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt

Beitrag von SusanneBerlin »

DolceVita666 hat geschrieben:Als jemand, der mit Rechtssachen nichts zu tun hat, halte ich es für etwas zu viel erwartet, dass ein Laie sagt "Oh, das Kind ist von einem Niederländer. Da zahlt bestimmt auch der niederländische Staat."
Es liegt nicht daran, dass das Kind "von einem Niederländer ist", sondern dass der Vater in den Niederlanden lebt und in den Niederlanden seine Steuern zahlt, weil das Kindergeld bei Gehaltsempfängern keine Sozialleistung ist sondern eine Steuererleichterung.

Würden beide Elternteile in D leben, dann wäre kein anderer Staat beteiligt, ganz unabhängig von der Nationalität.
Sorry, es waren 1,75 Jahre und nicht Monate. Antrag wurde im Oktober 2014 gestellt. Ein Bescheid kam im Juni 2016.
Und da ist man nicht stutzig geworden ob der langen Bearbeitungsdauer und hat nicht nachgefragt woran das liegt? Hätte man bei der Kindergeldkasse nachfragt warum das solang dauert, dann hätte man sicherlich die Information bekommen, dass es daran liegt dass der Vater in den Niederlanden lebt und man das Kindergeld auch in den Niederlanden beantragen sollte.
DolceVita666
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Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt

Beitrag von DolceVita666 »

SusanneBerlin hat geschrieben: 16.06.19, 10:08
Sorry, es waren 1,75 Jahre und nicht Monate. Antrag wurde im Oktober 2014 gestellt. Ein Bescheid kam im Juni 2016.
Und da ist man nicht stutzig geworden ob der langen Bearbeitungsdauer und hat nicht nachgefragt woran das liegt? Hätte man bei der Kindergeldkasse nachfragt warum das solang dauert, dann hätte man sicherlich die Information bekommen, dass es daran liegt dass der Vater in den Niederlanden lebt und man das Kindergeld auch in den Niederlanden beantragen sollte.
Oh doch! Ich habe es auch oben bereits ergänzt und lese das hier gerade.

Selbstverständlich ist man stutzig geworden. Man hat auch ständig der Familienkasse hinterhertelefoniert bzw. angeschrieben. Nur wurde dann auch mehrfach der Antrag an andere Abteilungen und Orte weitergeleitet. Antrag wurde in Frankfurt gestellt und am Ende in Saarbrücken bearbeitet. Und bei den Anrufen erhielt ich immer nur die Aussage, dass es so lange dauert, weil es grenzübergreifend ist. Und es kamen in diesen 1,75 Jahren ständig neue Formulare, die man ausfüllen sollte. Und kein einziger Hinweis war dort dabei, dass man in NL auch anfragen sollte.
winterspaziergang

Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt

Beitrag von winterspaziergang »

DolceVita666 hat geschrieben: 16.06.19, 09:53 Vielen Dank für die Antworten.
Der niederländische Mann oder auch die deutsche Frau dürften/sollten wissen, dass man in den Niederlanden Kindergeld bezieht und hätten sich in den 1,75 Jahren+Monaten nach Bescheid der deutschen Familienkasse selbst danach erkundigen können.
Sorry, aber ich bin Laie. Als Frau, welche in Deutschland mit dem Kind gelebt hat (mittlerweile nicht mehr), geht man davon aus, dass das Kindergeld aus Deutschland allein beantragt wird, da man in D mit dem Kind lebt.
Dann waren Sie im Irrtum und sind nun um diese Info reicher.
DolceVita666 hat geschrieben: 16.06.19, 09:53Als jemand, der mit Rechtssachen nichts zu tun hat, halte ich es für etwas zu viel erwartet, dass ein Laie sagt "Oh, das Kind ist von einem Niederländer. Da zahlt bestimmt auch der niederländische Staat."
Wie bereits genannt, ist es egal, von wem man das Kind hat, es zählt, dass der Vater in den Niederlanden lebt und dort arbeitet UND man wohl nicht getrennt lebt. Von einem Niederländer, der in den Niederlanden lebt, darf man erwarten dies zu wissen, ohne vorher Steuerrecht oder Jura studiert zu haben.
DolceVita666 hat geschrieben: 16.06.19, 09:53Und die 1,75 Jahren hat die Familienkasse allein zur Bearbeitung des Antrages gebraucht, um darüber einen Bescheid zu erlassen, während bei Paaren innerhalb Deutschlands die Anträge innerhalb von wenigen Wochen beschieden werden.
weil die Sachlage klarer ist
DolceVita666 hat geschrieben: 16.06.19, 09:53Die ewig lange Bearbeitungsdauer hat nicht das Paar zu verantworten, bis diese dann letztendlich auch durch Nachfragen über die Kürzung des Betrages Kenntnis über die Möglichkeiten in NL Kindergeld zu beantragen erlangten. Bei einem früheren Hinweis hätte man das sicherlich auch entsprechend beantragt.
Sie haben nach der Rechtslage gefragt und sich beschwert, dass man Sie nicht informiert habe. Da müssen Sie halt auch die Rechtslage zur Kenntnis nehmen, dass eben nicht der Staat zu verantworten hat, wenn beide Elternteile meinen, alle anderen haben ihre Belange sofort umfassend zu erfassen und sie zu informieren.
Dass es für ein Paar, das teils im Ausland lebt oder wo einer im Ausland, manches aufwändiger ist, dürfte jetzt nicht so wirklich ein Geheimnis sein.
DolceVita666 hat geschrieben: 16.06.19, 09:53Da ich mittlerweile in NL wohne, muss ich mittlerweile sagen, dass es hier um einiges einfacher ist. Hier bekommt man zumindest noch direkt mitgeteilt, dass womöglich noch Anspruch auf andere Zuschläge besteht und wohin man sich deswegen wenden muss.
Und wieso hat man dann dem niederländischen Vater, der in den Niederlanden weilte nicht zeitig Bescheid gegeben?
Er wird doch als dort tätiger angegeben haben, verheiratet zu sein und ein Kind zu haben. Kindergeld ist vermutlich auch in den Niederlanden Steuerrecht. Da hätte es doch auffallen müssen.
DolceVita666
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Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt

Beitrag von DolceVita666 »

winterspaziergang hat geschrieben: 16.06.19, 14:28
Wie bereits genannt, ist es egal, von wem man das Kind hat, es zählt, dass der Vater in den Niederlanden lebt und dort arbeitet UND man wohl nicht getrennt lebt. Von einem Niederländer, der in den Niederlanden lebt, darf man erwarten dies zu wissen, ohne vorher Steuerrecht oder Jura studiert zu haben.
Grundsätzlich ist es ihm bekannt, dass man auch in den Niederlanden Kindergeld und Kindgebonden Budget erhält. Aber ihm war es genauso wenig bekannt, dass man das auch beantragen kann, wenn das Kind im Ausland lebt. Für ihn lag damit, genauso wie für mich, die Zuständigkeit (blöde Formulierung) bei Deutschland.
Sie haben nach der Rechtslage gefragt und sich beschwert, dass man Sie nicht informiert habe. Da müssen Sie halt auch die Rechtslage zur Kenntnis nehmen, dass eben nicht der Staat zu verantworten hat, wenn beide Elternteile meinen, alle anderen haben ihre Belange sofort umfassend zu erfassen und sie zu informieren.
Mal unabhängig davon, ob wir jetzt im Recht sind oder nicht, sind alle Leute, mit denen wir bisher mal darüber gesprochen, ebenso der Meinung, dass das Dinge sind, die eben nicht alltäglich sind, um diese zu wissen, ebenso wie man auch unsere Meinung teilt, dass man das mitgeteilt bekommen sollte.
Es lässt sich natürlich aus der Perspektive eines Fachmanns leicht sagen, dass man das wissen oder selbst erfragen muss. Wenn man aber nicht einmal die Vermutung auf solch einen Anspruch hat, dann ist das eben auch nichts was man verfolgt.
Und wieso hat man dann dem niederländischen Vater, der in den Niederlanden weilte nicht zeitig Bescheid gegeben?
Tja, da stellt sich doch die Frage, inwieweit die Informationen grenzübergreifend weitergegeben werden. Der Vater hat in Deutschland die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, alles wurde in Deutschland erledigt. Erst mit Beantragung des Kinderbijslags wurde dem Kind in den Niederlanden eine BSN (Bürger-Service-Nummer) zugeteilt. Als wir dann endlich zusammengezogen sind in NL, und wir uns angemeldet haben bei der Gemeinde, war das Kind da nicht abrufbar, trotz BSN. Alle Daten, Vaterschaftsanerkennung etc. mussten dort eingereicht werden. Ich habe mir damals die Frage gestellt, inwieweit in NL überhaupt bekannt war, dass ein Kind in Deutschland existiert - auch im Falle, wenn dem Vater etwas passiert.
Er wird doch als dort tätiger angegeben haben, verheiratet zu sein und ein Kind zu haben. Kindergeld ist vermutlich auch in den Niederlanden Steuerrecht. Da hätte es doch auffallen müssen.
Wo Sie entnehmen, dass wir verheiratet sind, kann ich nicht nachvollziehen. Ist in jedem Fall nicht so.
Verschiedene Steuerklassen, verheiratet, Kind, etc. gibt es meines Wissens nicht bzw. erst berücksichtigt, wenn man tatsächlich in einer Hausgemeinschaft lebt.

Naja, nichtsdestotrotz wird mir nichts anderes übrig bleiben, um die Angelegenheit prüfen zu lassen.
winterspaziergang

Re: Kindergeld nur tlw. ausgezahlt

Beitrag von winterspaziergang »

DolceVita666 hat geschrieben: 16.06.19, 15:03
winterspaziergang hat geschrieben: 16.06.19, 14:28 Sie haben nach der Rechtslage gefragt und sich beschwert, dass man Sie nicht informiert habe. Da müssen Sie halt auch die Rechtslage zur Kenntnis nehmen, dass eben nicht der Staat zu verantworten hat, wenn beide Elternteile meinen, alle anderen haben ihre Belange sofort umfassend zu erfassen und sie zu informieren.
Mal unabhängig davon, ob wir jetzt im Recht sind oder nicht, sind alle Leute, mit denen wir bisher mal darüber gesprochen, ebenso der Meinung, dass das Dinge sind, die eben nicht alltäglich sind, um diese zu wissen, ebenso wie man auch unsere Meinung teilt, dass man das mitgeteilt bekommen sollte.
Ändert nichts daran, dass man sich als mündiger Bürger durchaus selbst erkundigen kann. Das ist die erfragte Rechtslage.
DolceVita666 hat geschrieben: 16.06.19, 15:03Es lässt sich natürlich aus der Perspektive eines Fachmanns leicht sagen, dass man das wissen oder selbst erfragen muss.
welcher Fachmann?
DolceVita666 hat geschrieben: 16.06.19, 15:03Wenn man aber nicht einmal die Vermutung auf solch einen Anspruch hat, dann ist das eben auch nichts was man verfolgt.
und muss mit den Konsequenzen leben
DolceVita666 hat geschrieben: 16.06.19, 15:03
Und wieso hat man dann dem niederländischen Vater, der in den Niederlanden weilte nicht zeitig Bescheid gegeben?
Tja, da stellt sich doch die Frage, inwieweit die Informationen grenzübergreifend weitergegeben werden.
- die Frage, warum man den niederländischen Vater nicht informiert hat, folgt diesem hier:
DolceVita666 hat geschrieben: 16.06.19, 15:03Da ich mittlerweile in NL wohne, muss ich mittlerweile sagen, dass es hier um einiges einfacher ist. Hier bekommt man zumindest noch direkt mitgeteilt, dass womöglich noch Anspruch auf andere Zuschläge besteht und wohin man sich deswegen wenden muss.
Wenn es in NL so viel einfacher ist, wieso hat man dort nicht den Vater informiert? Irgendwo wird er ja kundgetan haben, spätestens beim Finanzamt, dass ein Kind hat
DolceVita666 hat geschrieben: 16.06.19, 15:03Der Vater hat in Deutschland die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, alles wurde in Deutschland erledigt. Erst mit Beantragung des Kinderbijslags wurde dem Kind in den Niederlanden eine BSN (Bürger-Service-Nummer) zugeteilt. Als wir dann endlich zusammengezogen sind in NL, und wir uns angemeldet haben bei der Gemeinde, war das Kind da nicht abrufbar, trotz BSN. Alle Daten, Vaterschaftsanerkennung etc. mussten dort eingereicht werden. Ich habe mir damals die Frage gestellt, inwieweit in NL überhaupt bekannt war, dass ein Kind in Deutschland existiert - auch im Falle, wenn dem Vater etwas passiert.
wie sollte NL bekannt sein, dass man ein Kind hat, wenn man das nicht anmeldet :?:
DolceVita666 hat geschrieben: 16.06.19, 15:03Wo Sie entnehmen, dass wir verheiratet sind, kann ich nicht nachvollziehen. Ist in jedem Fall nicht so.
dass ich aus "Mann" irrtümlich Ehemann gelesen habe, ist für Ausführungen zur Ausgangsfrage auch unerheblich
DolceVita666 hat geschrieben: 16.06.19, 15:03Naja, nichtsdestotrotz wird mir nichts anderes übrig bleiben, um die Angelegenheit prüfen zu lassen.
sollte man tun
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