FM hat geschrieben: ↑18.06.19, 21:26Wenn man gesetzlich pflichtversichert ist, kann man nicht gleichzeitig freiwillig versichert sein.
Seh ich auch so. Wie gesagt. Die BW macht die Unterzeichnung des Vertrages vom Bestehen einer KV abhängig. Die Tatsache, dass A Familienversichert ist, reicht denen nicht.
Czauderna hat geschrieben: ↑18.06.19, 21:13würde auch eine freiwillige Versicherung in der GKV reichen ?
Vermutlich. Wobei die auch vermutlich teurer sein dürfte.
Die eigentliche Frage ist aber, ob nach Beginn des Praktikums nicht durch die Entgelthöhe automatisch GKV Zwang besteht.
Ich meine ja und daher auch das Unverständnis, weshalb man hier dann für meinetwegen 1 Tag eine KV nachweisen muss. Das Ganze würde nur Sinn machen, wenn das Praktikum eben
nicht in die GKV führt. Und das sehe ich derzeit nicht und suche nach entsprechenden Ausnahmen der GKV Pflicht, finde aber keine.

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