Entleihfirma verweigert Urlaub
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Entleihfirma verweigert Urlaub
Eure Einschätzung bitte.
Arbeitnehmer A ist seit 18.02. über eine Zeitarbeitsfirma bei Firma B eingestellt.
Am 12.06 wird A mitgeteilt, daß er nicht übernommen wird und das Leihverhältnis somit am 30.06. endet.
A hat auch kein Interesse mehr daran in der Zeitarbeitsfirma angestellt zu sein und dies der Zeitarbeitsfirma so mitgeteilt. Somit endet auch das Arbeitsverhältnis zwischen A und der Zeitarbeitsfirma zum 30.06.
Nun hat A am 18.06. einen Urlaubsantrag bei der leihenden Firma gestellt, da er bis dato auch noch keinen Urlaub genommen hat. (Lt. Vertrag stehen ihm 9 Tage für die geleistete Arbeitszeit zu)
Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung: Urlaubsanträge müssen 6 Wochen vorher eingereicht werden !!!
Ist das so rechtens? Kann A bei seiner Zeitarbeitsfirma sich trotzdem den Urlaub genehmigen lassen?
LG
Arbeitnehmer A ist seit 18.02. über eine Zeitarbeitsfirma bei Firma B eingestellt.
Am 12.06 wird A mitgeteilt, daß er nicht übernommen wird und das Leihverhältnis somit am 30.06. endet.
A hat auch kein Interesse mehr daran in der Zeitarbeitsfirma angestellt zu sein und dies der Zeitarbeitsfirma so mitgeteilt. Somit endet auch das Arbeitsverhältnis zwischen A und der Zeitarbeitsfirma zum 30.06.
Nun hat A am 18.06. einen Urlaubsantrag bei der leihenden Firma gestellt, da er bis dato auch noch keinen Urlaub genommen hat. (Lt. Vertrag stehen ihm 9 Tage für die geleistete Arbeitszeit zu)
Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung: Urlaubsanträge müssen 6 Wochen vorher eingereicht werden !!!
Ist das so rechtens? Kann A bei seiner Zeitarbeitsfirma sich trotzdem den Urlaub genehmigen lassen?
LG
Mein Nickname hat übrigens nichts mit meiner Frohnatur zu tun.
Es ist einfach nur ein Andenken an unsere Dackeldame...
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Re: Entleihfirma verweigert Urlaub
Klar kann A seine Urlaubstage nehmen, wenn sein Arbeitgeber (das ist die Zeitarbeitsfirma) den Urlaub genehmigt.
Grüße, Susanne
Re: Entleihfirma verweigert Urlaub
Was steht im Vertrag des A, bei wem er Urlaub zu beantragen und wer den zu genehmigen hat?
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Re: Entleihfirma verweigert Urlaub
Unter § 6 Urlaub steht:
Es wird auf die Urlaubsregelung im Manteltarifvertrag IGZ verwiesen.
Es wird auf die Urlaubsregelung im Manteltarifvertrag IGZ verwiesen.
Mein Nickname hat übrigens nichts mit meiner Frohnatur zu tun.
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Re: Entleihfirma verweigert Urlaub
Schön. Und was steht da?
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Re: Entleihfirma verweigert Urlaub
6.1. Urlaubsgewährung
Die Urlaubsgewährung richtet sich nach den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes. Urlaubstermine können jeweils nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festgelegt werden.
6.2. Urlaubsanspruch
6.2.1. Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers erhöht sich mit zunehmender Dauer
der Betriebszugehörigkeit.
Der Arbeitnehmer erhält, berechnet nach der Dauer des ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses (vgl. PN 5;6)
im ersten Jahr einen Jahresurlaub von 24 Arbeitstagen,
im zweiten Jahr einen Jahresurlaub von 25 Arbeitstagen,
im dritten Jahr einen Jahresurlaub von 26 Arbeitstagen,
im vierten Jahr einen Jahresurlaub von 28 Arbeitstagen,
ab dem fünften Jahr einen Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen.
Bei Ausscheiden innerhalb der ersten sechs Monate des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses erwirbt der Arbeitnehmer Urlaubsanspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz.
In diesem Fall ist ja die Zeitarbeitsfirma der Arbeitgeber.
Die Urlaubsgewährung richtet sich nach den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes. Urlaubstermine können jeweils nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festgelegt werden.
6.2. Urlaubsanspruch
6.2.1. Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers erhöht sich mit zunehmender Dauer
der Betriebszugehörigkeit.
Der Arbeitnehmer erhält, berechnet nach der Dauer des ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses (vgl. PN 5;6)
im ersten Jahr einen Jahresurlaub von 24 Arbeitstagen,
im zweiten Jahr einen Jahresurlaub von 25 Arbeitstagen,
im dritten Jahr einen Jahresurlaub von 26 Arbeitstagen,
im vierten Jahr einen Jahresurlaub von 28 Arbeitstagen,
ab dem fünften Jahr einen Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen.
Bei Ausscheiden innerhalb der ersten sechs Monate des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses erwirbt der Arbeitnehmer Urlaubsanspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz.
In diesem Fall ist ja die Zeitarbeitsfirma der Arbeitgeber.
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Re: Entleihfirma verweigert Urlaub
Wie kommt A auf 9 Urlaubstage?
Re: Entleihfirma verweigert Urlaub
Na also. Wieviel Tage es auch immer sein mögen: der entleihende Betrieb ist der falsche Ansprechpartner.
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Re: Entleihfirma verweigert Urlaub
@ blackylein
Auf wieviel Urlaubstage würdest du denn kommen?
Eine normale Arbeitswoche sind 5 Tage a 4 Stunden.
An zwei Samstagen im Monat müssen zusätzlich 6 Stunden gearbeitet werden.
Im AV steht eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Std.
Auf wieviel Urlaubstage würdest du denn kommen?
Eine normale Arbeitswoche sind 5 Tage a 4 Stunden.
An zwei Samstagen im Monat müssen zusätzlich 6 Stunden gearbeitet werden.
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Re: Entleihfirma verweigert Urlaub
Woraus ergibt sich das? Nur weil A nicht mehr an B verliehen werden kann, endet doch nicht automatisch der Vertrag von A mit seinem Arbeitgeber. Gut, problematisch dürfte sein das A wohl noch in der Probezeit ist.kampfdackel0815 hat geschrieben: ↑18.06.19, 16:51 Arbeitnehmer A ist seit 18.02. über eine Zeitarbeitsfirma bei Firma B eingestellt.
Am 12.06 wird A mitgeteilt, daß er nicht übernommen wird und das Leihverhältnis somit am 30.06. endet.
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Re: Entleihfirma verweigert Urlaub
Die Zeitarbeitsfirma hat A schon in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, daß sie keine Einsatzstellen für A zur Verfügung haben.
Eine schriftliche Kündigung ist im übrigen auch noch nicht erfolgt.
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Re: Entleihfirma verweigert Urlaub
Tja die behalten sich das evtl. offen bis zum letzten Tag, vielleicht ergibt sich ja doch noch ein Folgeeinsatz für A. A wird dann möglicherweise vor die Wahl gestellt, ob er am 1.7. nahtlos weiterarbeitet (für einen anderen Entleihbetrieb) oder er unterschreibt einen Aufhebungsvertrag.kampfdackel0815 hat geschrieben: ↑19.06.19, 07:53 Die Zeitarbeitsfirma hat A schon in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, daß sie keine Einsatzstellen für A zur Verfügung haben.
Eine schriftliche Kündigung ist im übrigen auch noch nicht erfolgt.
Und wenn sich am 28.6. noch keine neue Einsatzstelle angefunden hat: da A noch 8(?) Urlaubstage offen hat, kostet es die Leihfirma nahezu nichts zusätzlich, den A während der laufenden Kündigungsfrist zu entlohnen.
Grüße, Susanne
Re: Entleihfirma verweigert Urlaub
Und warum sollte A einen für ihn nachteiligen (Sperre Alg-I) Aufhebungsvertrag unterschreiben? Gut, in der Praxis dürfte die Zeitarbeitsfirma wohl in den meisten Fällen damit durchkommen.SusanneBerlin hat geschrieben: ↑19.06.19, 08:02 Tja die behalten sich das evtl. offen bis zum letzten Tag, vielleicht ergibt sich ja doch noch ein Folgeeinsatz für A. A wird dann möglicherweise vor die Wahl gestellt, ob er am 1.7. nahtlos weiterarbeitet (für einen anderen Entleihbetrieb) oder er unterschreibt einen Aufhebungsvertrag.
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Re: Entleihfirma verweigert Urlaub
Weil er seinen Arbeitsvertrag erfüllen muss solange weder er, noch die Zeitarbeitsfirma gekündigt hat.ExDevil67 hat geschrieben: ↑19.06.19, 09:33Und warum sollte A einen für ihn nachteiligen (Sperre Alg-I) Aufhebungsvertrag unterschreiben? Gut, in der Praxis dürfte die Zeitarbeitsfirma wohl in den meisten Fällen damit durchkommen.SusanneBerlin hat geschrieben: ↑19.06.19, 08:02 Tja die behalten sich das evtl. offen bis zum letzten Tag, vielleicht ergibt sich ja doch noch ein Folgeeinsatz für A. A wird dann möglicherweise vor die Wahl gestellt, ob er am 1.7. nahtlos weiterarbeitet (für einen anderen Entleihbetrieb) oder er unterschreibt einen Aufhebungsvertrag.
Die mündliche Aussage, dass es keinen Folgeeinsatz gibt, ist weder verlässlich, noch stellt sie eine Kündigung dar.
OK OK wenn der AN einen befristeten Arbeitsvertrag hat, der am 30.6. endet, dann natürlich nicht.
Der Startbeitrag ist in dieser Hinsicht mMn. nicht eindeutig formuliert.
Frage an kampfdackel0815:
Ist der Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma befristet von 18.2. - 30.6.2019?kampfdackel0815 hat geschrieben:Arbeitnehmer A ist seit 18.02. über eine Zeitarbeitsfirma bei Firma B eingestellt.
Am 12.06 wird A mitgeteilt, daß er nicht übernommen wird und das Leihverhältnis somit am 30.06. endet.
A hat auch kein Interesse mehr daran in der Zeitarbeitsfirma angestellt zu sein und dies der Zeitarbeitsfirma so mitgeteilt. Somit endet auch das Arbeitsverhältnis zwischen A und der Zeitarbeitsfirma zum 30.06.
Grüße, Susanne
Re: Entleihfirma verweigert Urlaub
Naja, das sollte für A ja nun das kleinere Problem sein. Wie er sich bei fehlendem Entleiher verhalten muss, sollte sich klären lassen mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber dürfte mit der fehlenden Verleihung eher ein Problem haben. Keine Einnahmen aber A muss er weiterbezahlen.SusanneBerlin hat geschrieben: ↑19.06.19, 09:36Weil er seinen Arbeitsvertrag erfüllen muss solange weder er, noch die Zeitarbeitsfirma gekündigt hat.
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