Unter 18 Jahren ausziehen?
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Unter 18 Jahren ausziehen?
Hallo erstmal
Meine Verlobte, arbeitet momentan noch in Sachsen. Wir haben uns dazu entschieden zusammenzuziehen, und haben eine Arbeitsstelle für Sie gefunden. Die Arbeitsstelle wäre in Baden-Württemberg. Das macht die Angelegenheit schwierig. Der Arbeitnehmer würde sich zwar um die Wohnung kümmern etc. aber das Problem ist sie ist momentan noch unter 18 Jahre alt , und die Eltern möchten sich absichern da sie ja noch das Sorgerecht haben. Jetzt kommt die Frage wie schwer ist es bzw. wie übertrage ich die Vollmacht an Meine Erziehungsberechtigten über sie. Reicht es wenn ihre Erziehungsberechtigten ein Zettel bzw Formular ausfüllen und meinen Erziehungsberechtigten mitgeben auf dem steht dass sie die Vollmacht an meine Erziehungsberechtigten übertragen muss das amtlich beglaubigt werden.wird eine vollmacht den überhaupt benötigt.
Und eine weitere Frage müssen beide Erziehungsberechtigten dabei sein beim Notar.
Wie sieht die Rechtslage in unserem Fall aus ?
Meine Verlobte, arbeitet momentan noch in Sachsen. Wir haben uns dazu entschieden zusammenzuziehen, und haben eine Arbeitsstelle für Sie gefunden. Die Arbeitsstelle wäre in Baden-Württemberg. Das macht die Angelegenheit schwierig. Der Arbeitnehmer würde sich zwar um die Wohnung kümmern etc. aber das Problem ist sie ist momentan noch unter 18 Jahre alt , und die Eltern möchten sich absichern da sie ja noch das Sorgerecht haben. Jetzt kommt die Frage wie schwer ist es bzw. wie übertrage ich die Vollmacht an Meine Erziehungsberechtigten über sie. Reicht es wenn ihre Erziehungsberechtigten ein Zettel bzw Formular ausfüllen und meinen Erziehungsberechtigten mitgeben auf dem steht dass sie die Vollmacht an meine Erziehungsberechtigten übertragen muss das amtlich beglaubigt werden.wird eine vollmacht den überhaupt benötigt.
Und eine weitere Frage müssen beide Erziehungsberechtigten dabei sein beim Notar.
Wie sieht die Rechtslage in unserem Fall aus ?
Re: Unter 18 Jahren ausziehen?
Vollmacht für was?
Re: Unter 18 Jahren ausziehen?
Ich denke, unser Baustpffprüfer meint eine Personensorgevollmacht, die Eltern oft für Reisen oder Diskobesuche nutzen. Ob diese allerdings geeignet ist, die Personensorge für die restliche Zeit bis zur Volljährigkeit auf jemand anderen zu übertragen, weiß ich nicht. Vollmachtgeber sind auf jeden Fall die Eltern des minderjährigen Mädchens, d.h. diese müssen die Vollmacht ausstellen und die Personensorge an jemanden übertragen. Der Freund/Lebensgefährte der Tochter kann da nichts selbst übertragen.
Ich bin kein Jurist.
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Re: Unter 18 Jahren ausziehen?
Hallo,
Eine eigene Wohnung haben Sie auch noch nicht, Sie wollen aber in die Wohnung mit einziehen die Ihre minderjährige Verlobte anmietet?
Scheint mir alles noch sehr unausgereift zu sein. Wieso warten Sie nicht noch ein knappes Jahr bis Ihre Freundin18 ist und besorgen sich in der Zwischenzeit eine Wohnung, in die Ihre Verlobte dann mit einziehen kann.
Oder wohnen Sie ganz woanders, als die gefundene Arbeitsstelle Ihrer Verlobten? Wie sollen Ihre Eltern dann die Verantwortung übernehmen wenn diese jedesmal eine Reise machen müssten um nach dem rechten zu sehen? Gab es keinen Arbeitsplatz in Ihrer Nähe? Wieso sucht Ihre Verlobte einen Arbeitsplatz in einem anderen Bundesland?
Sie sehen sich nicht in der Lage, die Verantwortung für Ihre minderjährige Verlobte zu übernehmen, Sie sehen die Lösung darin, dass Ihre Eltern die Erziehungsverantwortung für Ihre Verlobte übernehmen?Baustoffprüfer hat geschrieben: Meine Verlobte, arbeitet momentan noch in Sachsen. Meine Verlobte, arbeitet momentan noch in Sachsen. Wir haben uns dazu entschieden zusammenzuziehen, und haben eine Arbeitsstelle für Sie gefunden. Die Arbeitsstelle wäre in Baden-Württemberg. Das macht die Angelegenheit schwierig. Der Arbeitnehmer würde sich zwar um die Wohnung kümmern etc. aber das Problem ist sie ist momentan noch unter 18 Jahre alt
Eine eigene Wohnung haben Sie auch noch nicht, Sie wollen aber in die Wohnung mit einziehen die Ihre minderjährige Verlobte anmietet?
Scheint mir alles noch sehr unausgereift zu sein. Wieso warten Sie nicht noch ein knappes Jahr bis Ihre Freundin18 ist und besorgen sich in der Zwischenzeit eine Wohnung, in die Ihre Verlobte dann mit einziehen kann.
Oder wohnen Sie ganz woanders, als die gefundene Arbeitsstelle Ihrer Verlobten? Wie sollen Ihre Eltern dann die Verantwortung übernehmen wenn diese jedesmal eine Reise machen müssten um nach dem rechten zu sehen? Gab es keinen Arbeitsplatz in Ihrer Nähe? Wieso sucht Ihre Verlobte einen Arbeitsplatz in einem anderen Bundesland?
Grüße, Susanne
Re: Unter 18 Jahren ausziehen?
Ich nehme mal an, dass der TE selbst noch nicht volljährig ist, also die Personensorge auch nicht selbst übernehmen kann:SusanneBerlin hat geschrieben: ↑25.06.19, 07:48Sie sehen sich nicht in der Lage, die Verantwortung für Ihre minderjährige Verlobte zu übernehmen, Sie sehen die Lösung darin, dass Ihre Eltern die Erziehungsverantwortung für Ihre Verlobte übernehmen?
Baustpffprüfer hat geschrieben: ↑24.06.19, 22:09wie übertrage ich die Vollmacht an Meine Erziehungsberechtigten über sie
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Re: Unter 18 Jahren ausziehen?
Also wohl eher ein Baustpffprüfer-Azubi...
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Re: Unter 18 Jahren ausziehen?
Wer ist mit "der Arbeitnehmer" gemeint? Sollte es sich um den Arbeitgeber handeln, fände ich es ziemlich merkwürdig, dass ein Arbeitgeber eine Wohnung zur Verfügung stellt damit 2 Minderjährige da zusammen wohnen können.Der Arbeitnehmer würde sich zwar um die Wohnung kümmern etc. aber das Problem ist sie ist momentan noch unter 18 Jahre alt ,
Grüße, Susanne
Re: Unter 18 Jahren ausziehen?
Was zu der Frage führt was die Eltern des Baustoffprüfer-Azubis von dem Ansinnen halten. Die müssten ihm ja auch erlauben auszuziehen.
Und ob in dem Alter "aus Fernbeziehung mach gemeinsame Wohnung" wirklich lange gut geht? Ich habe da so meine Zweifel.
Re: Unter 18 Jahren ausziehen?
Ich habe mal einen Artikel gelesen, in dem ein Fall beschrieben wurde.
Eine 16-jährige zog von zuhause aus und zu ihrem Freund.
Die Eltern wollten die Tochter mit Hilfe von Gericht und Polizei zurückholen.
Daraus wurde nichts.
In dem Artikel wurde behauptet, dass die Eltern den Aufenthalt einer 16-jährigen nicht gegen deren Willen
bestimmen könnten.
Ist da was dran?
Eine 16-jährige zog von zuhause aus und zu ihrem Freund.
Die Eltern wollten die Tochter mit Hilfe von Gericht und Polizei zurückholen.
Daraus wurde nichts.
In dem Artikel wurde behauptet, dass die Eltern den Aufenthalt einer 16-jährigen nicht gegen deren Willen
bestimmen könnten.
Ist da was dran?
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Re: Unter 18 Jahren ausziehen?
Nein.Altbauer hat geschrieben:In dem Artikel wurde behauptet, dass die Eltern den Aufenthalt einer 16-jährigen nicht gegen deren Willen
bestimmen könnten.
Ist da was dran?
Es könnte sein, dass das Gericht den Antrag der Eltern abgelehnt hat. Die Begründung dafür müsste man dann in dem betreffenden Beschluss nachlesen.
Dass die Eltern bei 16-jährigen generell nicht mehr den Aufenthalt bestimmen dürfen ist falsch.
Grüße, Susanne