Abstandsmessung - 2/10 des Tachos bei 160km/h
Moderator: FDR-Team
Abstandsmessung - 2/10 des Tachos bei 160km/h
Moin!
ANGENOMMENER FALL:
Wie im Titel schon erläutert, erhält A auf Grund einer Verkehrswidrigkeit Post von der Polizei.
A möchte sich da auch gar nicht groß rausreden.
Auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit im technischen Außendienst (mit Werkzeug, Ersatzteilen, usw, verteilt über ganz NRW) ist A auf seinen Führerschein angewiesen.
A hatte zuvor noch nie Punkte und ist auch sonst nicht auffällig. Klar, 2-3 Geschwindigkeitsverletzungen pro Jahr, meistens so um die 10km/h, flattern mal ins Haus, aber bei 50.000km und mehr im Jahr, bleibt das leider manches Mal nicht aus.
Laut Bußgeldkatalog heißt es:
320€
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot
A möchte natürlich wegen oben genannter Gründe das Fahrverbot vermeiden, oder besser kürzen. Mit Hilfe von Urlaub wäre 1 Monat Führerschein abgeben kein Problem, zwei Monate sind jedoch schon sehr kritisch.
Ich weiß, dass die Chancen wohl ganz gut stehen, bei besonderen Gründen (wie zB berufliche Abhängigkeit des Führerscheins, sowie sonstige Unauffälligkeit) ein Fahrverbot zu vermeiden, was unter anderem durch eine Verdoppelung des Bußgeldes reguliert wird.
Kann mir jemand sagen, welche Möglichkeiten A hat und ob es zB auch nur eine Halbierung des Fahrverbotes geben kann?
ANGENOMMENER FALL:
Wie im Titel schon erläutert, erhält A auf Grund einer Verkehrswidrigkeit Post von der Polizei.
A möchte sich da auch gar nicht groß rausreden.
Auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit im technischen Außendienst (mit Werkzeug, Ersatzteilen, usw, verteilt über ganz NRW) ist A auf seinen Führerschein angewiesen.
A hatte zuvor noch nie Punkte und ist auch sonst nicht auffällig. Klar, 2-3 Geschwindigkeitsverletzungen pro Jahr, meistens so um die 10km/h, flattern mal ins Haus, aber bei 50.000km und mehr im Jahr, bleibt das leider manches Mal nicht aus.
Laut Bußgeldkatalog heißt es:
320€
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot
A möchte natürlich wegen oben genannter Gründe das Fahrverbot vermeiden, oder besser kürzen. Mit Hilfe von Urlaub wäre 1 Monat Führerschein abgeben kein Problem, zwei Monate sind jedoch schon sehr kritisch.
Ich weiß, dass die Chancen wohl ganz gut stehen, bei besonderen Gründen (wie zB berufliche Abhängigkeit des Führerscheins, sowie sonstige Unauffälligkeit) ein Fahrverbot zu vermeiden, was unter anderem durch eine Verdoppelung des Bußgeldes reguliert wird.
Kann mir jemand sagen, welche Möglichkeiten A hat und ob es zB auch nur eine Halbierung des Fahrverbotes geben kann?
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Re: Abstandsmessung - 2/10 des Tachos bei 160km/h
Hallo,
ANWALT!!
Nix anderes!
MfG
ANWALT!!
Nix anderes!
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Abstandsmessung - 2/10 des Tachos bei 160km/h
und2-3 Geschwindigkeitsverletzungen pro Jahr,
passen jetzt nicht so ganz zusammen, oder?sowie sonstige Unauffälligkeit)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
ACHTUNG: Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
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Re: Abstandsmessung - 2/10 des Tachos bei 160km/h
Mit "sonstiger Unauffälligkeit" meint er vermutlich, dass er außer gelegentlichen Verstößen gegen die StVO, sonst nicht strafrechtlich aufgefallen ist. Das muss die Verkehrsüberwachungsbehörde doch positiv berücksichtigen!
Grüße, Susanne
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Re: Abstandsmessung - 2/10 des Tachos bei 160km/h
Das beziehe ich bei den Bußgeldbescheiden natürlich auch immer bußmildernd mit ein:
Sie haben die Nachtruhe Ihrer Nachbarschaft durch das Abspielen überlauter Musik gestört ABER
Sie haben immerhin bisher nie auf den Gehweg gepullert.
Sie haben die Nachtruhe Ihrer Nachbarschaft durch das Abspielen überlauter Musik gestört ABER
Sie haben immerhin bisher nie auf den Gehweg gepullert.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
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Re: Abstandsmessung - 2/10 des Tachos bei 160km/h
soooo ist das sicher nicht gemeint.
Eher: "ich fahre 50 tkm/Jahr - ohne aufgefallen zu sein.
da muss man doch mal ein Auge zudrücken."
Leider ist das "Fahren ohne Auffälligkeiten" der Normalzustand und wird sicher nicht mildernd berücksichtigt.
ich schließe mich dem Rat von @Elektrikör an: Anwalt einschalten.
bei einem Abstand von weniger als 32 m bei 160 Km/h... da könnte der Rüpel, der da so knapp vor einem her fährt, sich schon genötigt fühlen.
Eher: "ich fahre 50 tkm/Jahr - ohne aufgefallen zu sein.
da muss man doch mal ein Auge zudrücken."
Leider ist das "Fahren ohne Auffälligkeiten" der Normalzustand und wird sicher nicht mildernd berücksichtigt.
ich schließe mich dem Rat von @Elektrikör an: Anwalt einschalten.
bei einem Abstand von weniger als 32 m bei 160 Km/h... da könnte der Rüpel, der da so knapp vor einem her fährt, sich schon genötigt fühlen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
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Re: Abstandsmessung - 2/10 des Tachos bei 160km/h
Echt jetzt? Der soll sich mal nicht so anstellen. Ich habe schon Abstände gesehen, da hätte ich nicht mal zwischen einparken können (und ich kann gut einparken, obwohl ich eine Frau bin )
Auch ich empfehle eine anwaltliche Vertretung.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Abstandsmessung - 2/10 des Tachos bei 160km/h
Persönliche Meinung - Berufskraftfahrer und sonstige auf die Fahrerlaubnis angewiesene Personen sollten keinen Rabatt bekommen, sondern eher genau wegen dieser Stellung zu besonderer Aufmerksamkeit und Rücksicht angehalten werden. Ein Buchhalter riskiert bei Unterschlagung auch seine berufliche Existenz und wird nicht gesondert und rücksichtsvoll behandelt in so einem Fall. Wenn das Fahren zum Job gehört, sollte man seinen Job eben gewissenhaft erledigen. - Ende persönliche Meinung.
Re: Abstandsmessung - 2/10 des Tachos bei 160km/h
Es waren wohl auch 2/10 des halben Tachowertes, also nur 16m und da lag er drunter. Der Abstand hat also mehr als 8m betragen.Echt jetzt? Der soll sich mal nicht so anstellen. Ich habe schon Abstände gesehen, da hätte ich nicht mal zwischen einparken können
Bei 32m Abstand und einer Geschwindigkeit von 160km/h drohen nämlich nur 180€ Bußgeld und kein Fahrverbot.
Re: Abstandsmessung - 2/10 des Tachos bei 160km/h
Man könnte hier auch über unbezahlten Urlaub nachdenken, wenn der AG das mitmacht.
"Ganz gut" ist sicherlich Wunschdenken. Vielleicht kann ein Anwalt das Gericht dazu bewegen, das Fahrverbot zumindest zu reduzieren. Andererseits mag es für A persönlich zwar unangenehm werden, aber wenn A durch das Fahrverbot seinen Job verliert, bekommt eben ein anderer, der sich möglicherweise besser an StVO hält, diesen Job.
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Re: Abstandsmessung - 2/10 des Tachos bei 160km/h
Ist zwar offtopic aber da drängt sich mir immer der Gedanke auf, was Fahren ohne Auffälligkeiten bedeuten soll?
Doch nur, das nicht jeder Fehler den jeder Verkehrsteilnehmer macht oder machen wird, nicht (oder besser gesagt noch nicht!) entdeckt und geahndet wird.
Aber die "Fehler" dennoch gemacht werden. Und zum Glück endet nicht jeder Fehler automatisch in ein Verkehrsunfall.
Grundsätzlich ist es auch so, je länger und Häufiger man am Verkehr teilnimmt, desto Häufiger wird man statistisch betrachtet auch Fehler machen. Sogar bei den autonom fahrenden Fahrzeugen ist das so
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Re: Abstandsmessung - 2/10 des Tachos bei 160km/h
Interessant.Zafilutsche hat geschrieben: ↑27.06.19, 10:00je länger und Häufiger man am Verkehr teilnimmt, desto Häufiger wird man statistisch betrachtet auch Fehler machen.
Also fährt der 95 jährige rotweinliebende Opa, der nur 1 x im Monat mit seiner 15 Dioptrienbrille zum Augenarzt unterwegs ist, am sichersten.
Merken sie was....?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Abstandsmessung - 2/10 des Tachos bei 160km/h
Ja, das der Opa den Wagen aus diversen Gründen nicht fahren dürfte. Tut er es dennoch, wäre das i.d.T. ein Fehler (Die Unfallwahrscheinlichkeit wird auch relativ hoch sein!)Tastenspitz hat geschrieben: ↑27.06.19, 10:11Interessant.Zafilutsche hat geschrieben: ↑27.06.19, 10:00je länger und Häufiger man am Verkehr teilnimmt, desto Häufiger wird man statistisch betrachtet auch Fehler machen.
Also fährt der 95 jährige rotweinliebende Opa, der nur 1 x im Monat mit seiner 15 Dioptrienbrille zum Augenarzt unterwegs ist, am sichersten.
Merken sie was....?
Für einen Unfall müsste dann ein zweiter Fehler hinzu kommen. (z.B. Vorfahrt missachtet; zu dichtes Auffahren o.ä). Fährt der besagte Opa mehr als 1x im Monat, steigt das Risiko. So wie ich bereits beschrieben habe. Also werden Sie mir doch zustimmen, je länger und Häufiger man am Verkehr teilnimmt, desto mehr Fehler.
Fährt Opa überhaupt nicht mehr, dann ist das sehr unwahrscheinlich das er als Autofahrer einen Fehler machen wird. Daher wäre dass das "Sicherste" für ihn und den anderen Verkehrsteilnehmern, um den von ihnen benutzten Begriff "am sichersten" aufzugreifen.
Fahren Sie mit einer "defekten" Kennzeichnungsbeleuchtung herum machen Sie auch einen Fehler. Nur die möglichen Folgen sind ganz andere. Der "Fehler" muß also im Kontext bewertet werden wenn man es mit dem Begriff "am sichersten" verbinden möchte.
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Re: Abstandsmessung - 2/10 des Tachos bei 160km/h
Nein.Zafilutsche hat geschrieben: ↑27.06.19, 10:53Also werden Sie mir doch zustimmen, je länger und Häufiger man am Verkehr teilnimmt, desto mehr Fehler.
Da hier viele Parameter stumpf ignoriert werden, ist diese Gleichung einfach falsch.
Ich geb ihnen noch ein Beispiel:
Fahrer A fährt 10 Jahre lang morgens um 5 Uhr 50 km über die Autobahn zur Arbeit. Unfälle = 0
Fahrer A fährt die nächsten 10 Jahre um 8 Uhr 50 km quer durch München zur Arbeit. Unfälle = 5
Häufigkeit der Teilnahme ist dieselbe. Fehleranzahl (nicht geblinkt, zu schnell, usw.) meinetwegen auch. Alle anderen Parameter aber nicht.
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Re: Abstandsmessung - 2/10 des Tachos bei 160km/h
Wenn man 50 km sich durch eine Großstadt wie München quält, benötigt man für 50 km Wegstrecke ein vielfaches an Zeit wie 50 km über eine Autobahn.
Ferner ist die Wahrscheinlichkeit im Stadtverkehr einen Fehler zu machen ungleich höher (Häufiger kreuzen sich die Wege der Verkehrsteilnehmer) als bei der Autobahn.
Gelb zeigende Ampeln sind beispielsweise auf den Autobahnen recht selten Auch sind dort wesentlich weniger Fußgänger und Radfahrer dort unterwegs!
Die Unfallstatistiken deuten das auch an, dass innerorts häufiger kracht als auf den Autobahnen. Wobei manche glauben das es wegen der höheren Geschwindigkeiten anders aussieht. Ich bezweifle auch sehr stark, dass ein ortsunkundiger fehlerfrei 50 km durch München fahren kann
Frage wäre also: Was ist hier der normal Zustand?
Der eine nutzt die Faustregel in der Stadt 3 PKW Längen (ca 15m) als Sicherheitsabstand einzuhalten, der andere nimmt den halben Tachostand (25m bei 50 km/h). Machen Sie das in der Stadt, Sie werden staunen wie häufig Sie den Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben weil irgendwer ihren Weg kreuzt und oder vor ihnen einschert/ausschert.
Auch beliebt: In den Kreuzungsbereich einfahren, obwohl diese noch gar nicht frei ist. oder das richtige blinken.
Ferner ist die Wahrscheinlichkeit im Stadtverkehr einen Fehler zu machen ungleich höher (Häufiger kreuzen sich die Wege der Verkehrsteilnehmer) als bei der Autobahn.
Gelb zeigende Ampeln sind beispielsweise auf den Autobahnen recht selten Auch sind dort wesentlich weniger Fußgänger und Radfahrer dort unterwegs!
Die Unfallstatistiken deuten das auch an, dass innerorts häufiger kracht als auf den Autobahnen. Wobei manche glauben das es wegen der höheren Geschwindigkeiten anders aussieht. Ich bezweifle auch sehr stark, dass ein ortsunkundiger fehlerfrei 50 km durch München fahren kann
Frage wäre also: Was ist hier der normal Zustand?
Der eine nutzt die Faustregel in der Stadt 3 PKW Längen (ca 15m) als Sicherheitsabstand einzuhalten, der andere nimmt den halben Tachostand (25m bei 50 km/h). Machen Sie das in der Stadt, Sie werden staunen wie häufig Sie den Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben weil irgendwer ihren Weg kreuzt und oder vor ihnen einschert/ausschert.
Auch beliebt: In den Kreuzungsbereich einfahren, obwohl diese noch gar nicht frei ist. oder das richtige blinken.
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