Auf Urlaub in der Bewerbung hinweisen!?

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comeasuare
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Auf Urlaub in der Bewerbung hinweisen!?

Beitrag von comeasuare »

Hallo,

ja, ist sicherlich keine Frage aus dem Arbeitsrecht, aber dennoch interessiert mich eure Fachmeinungen.

Wenn man weiß, dass man entweder zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden muss oder zumindest könnte, sich aber nach der Bewerbung(sfrist) während des Auswahlverfahrens oder vielleicht sogar schon in der Zeit, in der Vorstellungsgespräche geführt werden sollen, im Urlaub befindet, sollte man dies in der Bewerbung angeben? Vielleicht als Schlusssatz wie "Über die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen. Ich bitte um Kenntnisnahme, dass ich mich vom ... bis ... im Urlaub befinde."?

Was denkt ihr?

Danke Euch.

GLG
winterspaziergang

Re: Auf Urlaub in der Bewerbung hinweisen!?

Beitrag von winterspaziergang »

comeasuare hat geschrieben: 28.06.19, 08:52 Vielleicht als Schlusssatz wie "Über die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen. Ich bitte um Kenntnisnahme, dass ich mich vom ... bis ... im Urlaub befinde."?

Was denkt ihr?
Wenn man eine Fachkraft ist, die händeringend gesucht wird, kann man das machen.
Ansonsten drückt dieser Satz aus, dass einem am Job nicht so wirklich was liegt.

Wenn man auf ein VG wartet, lässt man von jemand die Post sichten und meldet sich beim Unternemen, falls das VG wirklich in der Urlaubszeit liegt.

Wenn man länger auf einen Job wartet und das die Chance ist, sollte man schon seinen Urlaub so planen, dass man notfalls anreisen kann. Zumindest machen das meist Menschen, die nicht länger als es sein muss arbeitslos sein wollen (und es aus dem Grund dann auch nicht sind).
FM
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Re: Auf Urlaub in der Bewerbung hinweisen!?

Beitrag von FM »

comeasuare hat geschrieben: 28.06.19, 08:52 Vielleicht als Schlusssatz wie "Über die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen. Ich bitte um Kenntnisnahme, dass ich mich vom ... bis ... im Urlaub befinde."?
Das geht auch elegenater, z.B. "vom .. bis ... verreist bin" (dann könnte es auch eine Dienstreise sein). Oder "bitte ich um telefonische Terminvereinbarung" und die Rufnummernweiterleitung verwenden.
comeasuare
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Re: Auf Urlaub in der Bewerbung hinweisen!?

Beitrag von comeasuare »

winterspaziergang hat geschrieben: 28.06.19, 09:12
comeasuare hat geschrieben: 28.06.19, 08:52 Vielleicht als Schlusssatz wie "Über die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen. Ich bitte um Kenntnisnahme, dass ich mich vom ... bis ... im Urlaub befinde."?

Was denkt ihr?
Wenn man eine Fachkraft ist, die händeringend gesucht wird, kann man das machen.
Ansonsten drückt dieser Satz aus, dass einem am Job nicht so wirklich was liegt.

Wenn man auf ein VG wartet, lässt man von jemand die Post sichten und meldet sich beim Unternemen, falls das VG wirklich in der Urlaubszeit liegt.

Wenn man länger auf einen Job wartet und das die Chance ist, sollte man schon seinen Urlaub so planen, dass man notfalls anreisen kann. Zumindest machen das meist Menschen, die nicht länger als es sein muss arbeitslos sein wollen (und es aus dem Grund dann auch nicht sind).
Na ja, es gibt ja (leider) durchaus Konstellationen, in denen das alles nicht so einfach ist. Überraschende Kündigung, bevorstehender Urlaub bereits seit Monaten geplant, der dann in die "frische" Arbeitslosigkeit fällt und auch durch die Agentur für Arbeit genehmigt wurde, sich im Urlaub z. B. wo befindet, sich Post nicht nachschicken kann und niemanden hat, der Post öffnen kann ...
FM
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Re: Auf Urlaub in der Bewerbung hinweisen!?

Beitrag von FM »

comeasuare hat geschrieben: 28.06.19, 09:56 Na ja, es gibt ja (leider) durchaus Konstellationen, in denen das alles nicht so einfach ist. Überraschende Kündigung, bevorstehender Urlaub bereits seit Monaten geplant, der dann in die "frische" Arbeitslosigkeit fällt und auch durch die Agentur für Arbeit genehmigt wurde, sich im Urlaub z. B. wo befindet, sich Post nicht nachschicken kann und niemanden hat, der Post öffnen kann ...
Wenn man zum Beispiel ab 1.6. arbeitslos ist und einen Urlaub ab 1.7. geplant hat, kann es auch vorkommen, dass man im Juni ein Stellenangebot bekommt und am 1.7. anfangen muss. Der neue Arbeitgeber wird dann kaum gleich zu Beginn einen Urlaub genehmigen.
comeasuare
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Re: Auf Urlaub in der Bewerbung hinweisen!?

Beitrag von comeasuare »

FM hat geschrieben: 28.06.19, 10:00
comeasuare hat geschrieben: 28.06.19, 09:56 Na ja, es gibt ja (leider) durchaus Konstellationen, in denen das alles nicht so einfach ist. Überraschende Kündigung, bevorstehender Urlaub bereits seit Monaten geplant, der dann in die "frische" Arbeitslosigkeit fällt und auch durch die Agentur für Arbeit genehmigt wurde, sich im Urlaub z. B. wo befindet, sich Post nicht nachschicken kann und niemanden hat, der Post öffnen kann ...
Wenn man zum Beispiel ab 1.6. arbeitslos ist und einen Urlaub ab 1.7. geplant hat, kann es auch vorkommen, dass man im Juni ein Stellenangebot bekommt und am 1.7. anfangen muss. Der neue Arbeitgeber wird dann kaum gleich zu Beginn einen Urlaub genehmigen.
Ist aber im fiktiven Fall nicht so! ;-)
SusanneBerlin
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Re: Auf Urlaub in der Bewerbung hinweisen!?

Beitrag von SusanneBerlin »

Ich bitte um Kenntnisnahme, dass ich mich vom ... bis ... im Urlaub befinde."?
Ich würde ebenfalls dem Terminus "verreist" den Vorzug geben. Am geschicktesten wäre es natürlich dass jemand nach der eingehenden Post sieht.

Falls das nicht geht, würde ich dem Bewerbungsempfänger bitten, eine andere Kontaktmöglichkeit zu nutzen (e-mail, Telefon, Fax-Nummer des Hotels).

Falls man im gesamten Reisezeitraum von Internet und Telefon abgeschnitten ist, würde ich das auch so angeben und darauf hinweisen, dass man erst nach der Rückkehr reagieren kann.
Grüße, Susanne
alana4
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Re: Auf Urlaub in der Bewerbung hinweisen!?

Beitrag von alana4 »

Wenn man sich manchen "Tipp" so anschaut, dann scheint es allgemeine Ansicht zu sein, dass potenzielle Arbeitgeber Ehrlichkeit bei ihren Mitarbeitern (möglichen zukünftigen Mitarbeitern) nicht sonderlich schätzen.
Was ist so schlimm daran, offen zu sagen oder zu schreiben, dass ein lang geplanter Urlaub in die Zeit von-bis fällt und das man bei dieser Urlaubsplanung nicht vorhersehen konnte, dass sich die Situation ändern würde?
ktown
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Re: Auf Urlaub in der Bewerbung hinweisen!?

Beitrag von ktown »

alana4 hat geschrieben: 28.06.19, 10:44 Wenn man sich manchen "Tipp" so anschaut, dann scheint es allgemeine Ansicht zu sein, dass potenzielle Arbeitgeber Ehrlichkeit bei ihren Mitarbeitern (möglichen zukünftigen Mitarbeitern) nicht sonderlich schätzen.
Was ist so schlimm daran, offen zu sagen oder zu schreiben, dass ein lang geplanter Urlaub in die Zeit von-bis fällt und das man bei dieser Urlaubsplanung nicht vorhersehen konnte, dass sich die Situation ändern würde?
Stimmt. Man kann das Bewerbungschreiben unverhältnismäßig ausweiten (was letztlich schon deshalb in Ablage null landen könnte).....oder einfach darauf hinweisen, dass man von XX bis YY nicht zu erreichen ist. Dem pot. AG sollte es doch letztlich schnuppe sein, ob man Urlaub macht, sich einen Pickel von der Pobacke entfernen lässt oder sich stationär behandeln lässt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneBerlin
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Re: Auf Urlaub in der Bewerbung hinweisen!?

Beitrag von SusanneBerlin »

alana4 hat geschrieben: 28.06.19, 10:44 Wenn man sich manchen "Tipp" so anschaut, dann scheint es allgemeine Ansicht zu sein, dass potenzielle Arbeitgeber Ehrlichkeit bei ihren Mitarbeitern (möglichen zukünftigen Mitarbeitern) nicht sonderlich schätzen.
Was ist so schlimm daran, offen zu sagen oder zu schreiben, dass ein lang geplanter Urlaub in die Zeit von-bis fällt und das man bei dieser Urlaubsplanung nicht vorhersehen konnte, dass sich die Situation ändern würde?
Wo steht das denn, dass man unehrlich sein soll? Meinen Sie hier im thread oder beziehen Sie "so manchen Tipp" ganz allgemein auf alles was man so hört und im Internet verbreitet wird?
Grüße, Susanne
FelixSt
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Re: Auf Urlaub in der Bewerbung hinweisen!?

Beitrag von FelixSt »

Wenn man auf Jobsuche ist und auf eine neue Stelle angewiesen ist, könnte man sogar mal auf die Idee kommen, die Urlaubspläne hinten anzustellen.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
ktown
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Re: Auf Urlaub in der Bewerbung hinweisen!?

Beitrag von ktown »

FelixSt hat geschrieben: 28.06.19, 11:25 Wenn man auf Jobsuche ist und auf eine neue Stelle angewiesen ist, könnte man sogar mal auf die Idee kommen, die Urlaubspläne hinten anzustellen.
Stimmt. Es ist vollkommen logisch besonders dann Geld aus dem Fenster zu schmeißen. :lachen:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
winterspaziergang

Re: Auf Urlaub in der Bewerbung hinweisen!?

Beitrag von winterspaziergang »

comeasuare hat geschrieben: 28.06.19, 09:56
winterspaziergang hat geschrieben: 28.06.19, 09:12
comeasuare hat geschrieben: 28.06.19, 08:52 Vielleicht als Schlusssatz wie "Über die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen. Ich bitte um Kenntnisnahme, dass ich mich vom ... bis ... im Urlaub befinde."?

Was denkt ihr?
Wenn man eine Fachkraft ist, die händeringend gesucht wird, kann man das machen.
Ansonsten drückt dieser Satz aus, dass einem am Job nicht so wirklich was liegt.

Wenn man auf ein VG wartet, lässt man von jemand die Post sichten und meldet sich beim Unternemen, falls das VG wirklich in der Urlaubszeit liegt.

Wenn man länger auf einen Job wartet und das die Chance ist, sollte man schon seinen Urlaub so planen, dass man notfalls anreisen kann. Zumindest machen das meist Menschen, die nicht länger als es sein muss arbeitslos sein wollen (und es aus dem Grund dann auch nicht sind).
Na ja, es gibt ja (leider) durchaus Konstellationen, in denen das alles nicht so einfach ist. Überraschende Kündigung, bevorstehender Urlaub bereits seit Monaten geplant, der dann in die "frische" Arbeitslosigkeit fällt und auch durch die Agentur für Arbeit genehmigt wurde, sich im Urlaub z. B. wo befindet, sich Post nicht nachschicken kann und niemanden hat, der Post öffnen kann ...
Eine überraschende Kündigung ohne Frist? Man wird arbeitslos, hat (Achtung, fiktiv und mögliche "Konstellation") die Chance auf einen Job und sonst nicht viele, fährt aber erstmal gemütlich in Urlaub?
Plötzliche Arbeitslosigkeit ist übrigens von den meisten Reiserücktrittversicherungen gedeckt. Aber egal.

Die Frage war, was man von der Formulierung hält
Ich bitte um Kenntnisnahme, dass ich mich vom ... bis ... im Urlaub befinde."?
und dazu wurde o.g. Antwort geschrieben.

Wenn man Interesse am Job hat, sollte man das wie im anderen post genannt, wenigstens eleganter formulieren.
alana4
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Re: Auf Urlaub in der Bewerbung hinweisen!?

Beitrag von alana4 »

ktown hat geschrieben: 28.06.19, 12:24 Stimmt. Es ist vollkommen logisch besonders dann Geld aus dem Fenster zu schmeißen. :lachen:
Natürlich ist es das! :lol: Arbeitnehmer, besonders solche, die eine Bewerbung abgegeben haben, sind grundsätzlich einmal Doofbacken, die gefälligst Gewehr-bei-Fuß zu stehen haben. Und Arbeitgeber, selbst wenn sie die größten Vollpfosten sind, sind praktisch Gott-gleich, vor denen hat man zu katzbuckeln. So war das immer, so wird das immer bleiben.

Und.....Arbeitgeber wollen belogen werden- wenn in einer schlichten Bewerbung der Hinweis auf Urlaub von-bis nicht auftauchen darf und der Bewerber deswegen erst danach oder davor zum evtl. Vorstellungsgespräch erscheinen kann, sollte das eigentlich kein Drama sein. Wenn das aber bei AG dazu führt, dass gerade diese Bewerbung in der Rundablage landet, dann ist der AG eben einer, der keine ehrlichen AN schätzt und/oder benötigt.
Klar, der AN kriegt diesen Job bei diesem AG nicht. Na und? Kann nur gut für ihn sein.
winterspaziergang

Re: Auf Urlaub in der Bewerbung hinweisen!?

Beitrag von winterspaziergang »

alana4 hat geschrieben: 28.06.19, 10:44 Wenn man sich manchen "Tipp" so anschaut, dann scheint es allgemeine Ansicht zu sein, dass potenzielle Arbeitgeber Ehrlichkeit bei ihren Mitarbeitern (möglichen zukünftigen Mitarbeitern) nicht sonderlich schätzen.
wenn man sich die Tipps nur anschaut, vielleicht schon, wenn man sie liest eher nicht.

Dass man unehrlich ist, wenn man dem AG, durch seine Arbeitshaltung und Qualifikation Eindruck machen will und nicht den hervorrufen am Job nicht sonderlich interessiert zu sein, erschließt sich nicht ganz.
alana4 hat geschrieben: 28.06.19, 10:44Was ist so schlimm daran, offen zu sagen oder zu schreiben, dass ein lang geplanter Urlaub in die Zeit von-bis fällt und das man bei dieser Urlaubsplanung nicht vorhersehen konnte, dass sich die Situation ändern würde?
Nichts- es ging um die Frage, wie geschickt es ist, "um Kenntnisnahme" zu bitten, dass man im Urlaub ist.
:arrow: Was kommt beim AG, der eine Stelle ausgeschrieben hat, an?
:arrow: Was kommt beim AG, dem man eine Iniativbewerbung geschickt hat , an?
:arrow: Die Eventualität wurde ja genannt, bzw. differenziert: Wie wichtig ist dieser Job? Wie wichtig ist man selbst als AN?
:arrow: Davon kann man abhängig machen, ob man um "Kenntnisnahme" bittet oder etwas geschickter formuliert bzw. nicht riskieren mag, dass ein Auswahlverfahren in der Zeit des Urlaubs fällt und danach die Chance vertan ist.
alana4 hat geschrieben: 28.06.19, 10:44Natürlich ist es das! :lol: Arbeitnehmer, besonders solche, die eine Bewerbung abgegeben haben, sind grundsätzlich einmal Doofbacken, die gefälligst Gewehr-bei-Fuß zu stehen haben. Und Arbeitgeber, selbst wenn sie die größten Vollpfosten sind, sind praktisch Gott-gleich, vor denen hat man zu katzbuckeln. So war das immer, so wird das immer bleiben.
Wenn man sich als Doofbacke empfindet, weil man dem AG ohne Gewehr-bei-Fuss, aber deutlich zeigen sollte, dass man gern die Arbeit macht und ein Interesse an dieser Stelle hat, hat man offensichtlich ein Problem.
alana4 hat geschrieben: 28.06.19, 10:44Und.....Arbeitgeber wollen belogen werden- wenn in einer schlichten Bewerbung der Hinweis auf Urlaub von-bis nicht auftauchen darf und der Bewerber deswegen erst danach oder davor zum evtl. Vorstellungsgespräch erscheinen kann, sollte das eigentlich kein Drama sein. Wenn das aber bei AG dazu führt, dass gerade diese Bewerbung in der Rundablage landet, dann ist der AG eben einer, der keine ehrlichen AN schätzt und/oder benötigt.
Klar, der AN kriegt diesen Job bei diesem AG nicht. Na und? Kann nur gut für ihn sein.
vielleicht mal runter kommen und den Thread in Ruhe lesen, statt nur anzuschauen und auf einzelne aufgeschnappte Wörter reagieren. Dann klappt es auch mit der Sachlichkeit.

Wenn Sie eine andere Meinung zu dem erfragten haben, dann sagen Sie sie doch einfach.
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