Vermietung einzelner Räume

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Stephan1
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Vermietung einzelner Räume

Beitrag von Stephan1 »

Person A hat Teile eines Einfamilienhauses gemietet. Das Haus hat nur einen Eingang und alle Mieter gehen durch den gemeinsamen Flur von dem dann die einzelnen Räume abgehen. Außer dem Flur gibt es keine Gemeinschaftsräume. Insgesamt gibt es in dem Haus 4 Mietparteien, wovon 2 abgeschlossene Apartments sind, die an (z.T. täglich wechselnde) Monteure oder Feriengäste vermietet werden, den anderen beiden Mietparteien sind jeweils bestimmte Räume des Hauses zugeordnet.

Ist eine solche Vermietungskonstellation überhaupt zulässig?

Person A leidet nun darunter, dass ihm beim Betreten des Flures seiner Wohnung (z.B. wenn er nachts auf Toilette muss) fremde Menschen begegen können (gut, das wusste er beim Einzug), aber auch dass andere Leute (Mieter bzw. deren Besucher) gelegentlich seine Räume (z.B. Bad, Küche) ungefragt mitbenutzen oder einfach mal ins Wohnzimmer kommen o.ä. Natürlich kann man jetzt sagen, er muss immer alle Räume abschließen, nun macht das ja kein normaler Mensch, dass man sich im Wohnzimmer zum TV gucken einschließt, dann wenn man mal kurz auf's WC muss, dass Wohnzimmer abschließt, WC aufschließt, wieder abschließt usw.

Nun machen die anderen das nicht immer absichtlich, gerade die wechselnden Mieter wissen nicht unbedingt, dass diese Räume nicht für ihre Nutzung sind, aber von der anderen Dauermietpartei kommt es auch mal vor, dass wenn die Besuch haben, deren Besucher das WC von A benutzen, oder dass ein Feriengast mal die Waschmaschine von A nutzt.

Ein Freund von A kam neulich zu Besuch und war total schockiert: "Du hast ja gar keine Privatsphäre, Du lebst mit wildfremden Menschen in einer Wohnung. Das ist doch alles gar nicht zulässig."
Hat A Anspruch auf Mietminderung, wenn sich die anderen Gäste nicht richtig benehmen?
Kann A erwirken, dass die beiden Apartments nicht mehr an wechselnde Gäste, sondern an Dauermieter vermietet werden?
Gibt es weitere Möglichkeite, was A tun kann (außer Ausziehen)?
Kann er vom Vermieter verlangen, dass eine "Wohnungstür" eingebaut wird, die den Teil des Flures, von dem seine Räume abgehen, vom übrigen Flur abgrenzt?
Er hat den Wunsch schon beim Vermieter vorgebracht, doch dieser hat abgelehnt, der Vermieter möchte alles unverändert lassen, da er in paar Jahren selbst wieder mit seinr Familie in das Haus einziehen will und außerdem habe A eben keine Wohnung gemietet, sondern einzelne Räume in einem Haus.
SusanneBerlin
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Re: Vermietung einzelner Räume

Beitrag von SusanneBerlin »

Ist eine solche Vermietungskonstellation überhaupt zulässig?
Ja
Hat A Anspruch auf Mietminderung, wenn sich die anderen Gäste nicht richtig benehmen?
Kommt darauf an.
Kann A erwirken, dass die beiden Apartments nicht mehr an wechselnde Gäste, sondern an Dauermieter vermietet werden?
Nein
Gibt es weitere Möglichkeite, was A tun kann (außer Ausziehen)?
Nein, außer die Räume selber mieten.
Kann er vom Vermieter verlangen, dass eine "Wohnungstür" eingebaut wird, die den Teil des Flures, von dem seine Räume abgehen, vom übrigen Flur abgrenzt?
Nein
und außerdem habe A eben keine Wohnung gemietet, sondern einzelne Räume in einem Haus.
So ist es.
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Vermietung einzelner Räume

Beitrag von winterspaziergang »

Stephan1 hat geschrieben: 06.07.19, 20:59 Person A leidet nun darunter, dass ihm beim Betreten des Flures seiner Wohnung (z.B. wenn er nachts auf Toilette muss) fremde Menschen begegen können (gut, das wusste er beim Einzug), aber auch dass andere Leute (Mieter bzw. deren Besucher) gelegentlich seine Räume (z.B. Bad, Küche) ungefragt mitbenutzen oder einfach mal ins Wohnzimmer kommen o.ä. Natürlich kann man jetzt sagen, er muss immer alle Räume abschließen, nun macht das ja kein normaler Mensch, dass man sich im Wohnzimmer zum TV gucken einschließt, dann wenn man mal kurz auf's WC muss, dass Wohnzimmer abschließt, WC aufschließt, wieder abschließt usw.
Unter normalen Mietverhältnissen muss das ein normaler Mensch auch nicht. Unter den Umständen, die bei Besichtigung bekannt ware, dass Fremde ins Wohnzimmer kommen können und dies offenbar regelmäßig passiert, kaum, dass man mal auf die Toilette muss, wird man das wohl tun müssen.
Vielleicht hilft ja auch ein Schild an der Tür?
Nun machen die anderen das nicht immer absichtlich, gerade die wechselnden Mieter wissen nicht unbedingt, dass diese Räume nicht für ihre Nutzung sind, aber von der anderen Dauermietpartei kommt es auch mal vor, dass wenn die Besuch haben, deren Besucher das WC von A benutzen, oder dass ein Feriengast mal die Waschmaschine von A nutzt.
Schild an der Tür, abschließen, wenn man nicht da ist. Wo steht die Waschmaschine, wenn nur der Flur Gemeinschaftsraum ist?
Ein Freund von A kam neulich zu Besuch und war total schockiert: "Du hast ja gar keine Privatsphäre, Du lebst mit wildfremden Menschen in einer Wohnung. Das ist doch alles gar nicht zulässig."
wieso nicht? in einer WG Normalzustand und durchaus zulässig. Und das ist eine Art WG.
Hat A Anspruch auf Mietminderung, wenn sich die anderen Gäste nicht richtig benehmen?
Man hat keinen Anspruch auf Mietminderung, weil ab und an jemand sich in der Tür verirrt.
Kann A erwirken, dass die beiden Apartments nicht mehr an wechselnde Gäste, sondern an Dauermieter vermietet werden?
nein - außerdem würde das doch nichts helfen, solange A nicht seine Türen abschließt. A schreibt selbst, dass von der anderen Dauermietpartei der Besuch schon mal das WC von A benutzt
Gibt es weitere Möglichkeite, was A tun kann (außer Ausziehen)?
Die Räume beschildern und vor allem abschließen, wenn er weg ist. Geht man auf die Toilette schließt man auf, geht man wieder weg, schließt man ab. Hat man nicht gerade ein "gesundheitliches Problem" ist das kein Aufwand.
Ist in Büros, große Praxen oder Kliniken z.B. üblich, wenn man verhindern will, dass Kunden/Gäste/Patienten die Toilette der Mitarbeiter nutzen.

Fordert weniger Zeit und Kosten, als umfangreiche Baumaßnahmen, zu denen der VM nicht verpflichtet ist oder einem Gerichtsverfahren, in dem geklärt würde, dass A nichts beklagen kann, dem er mit Vertrag zugestimmt hat. Der Vertrag selbst ist nicht zu beanstanden.
Kann er vom Vermieter verlangen, dass eine "Wohnungstür" eingebaut wird, die den Teil des Flures, von dem seine Räume abgehen, vom übrigen Flur abgrenzt?
verlangen schon, aber der Vermieter muss dem nicht folgen
Er hat den Wunsch schon beim Vermieter vorgebracht, doch dieser hat abgelehnt, der Vermieter möchte alles unverändert lassen, da er in paar Jahren selbst wieder mit seinr Familie in das Haus einziehen will und außerdem habe A eben keine Wohnung gemietet, sondern einzelne Räume in einem Haus.
Genau-und A hat Möglichkeiten, die er nutzen kann. Dass er nicht auf Dauer dort wohnen wird, weiß er ja jetzt.
lottchen
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Re: Vermietung einzelner Räume

Beitrag von lottchen »

Wenn es bei dem Grundriß möglich ist (wie hier beschrieben), an eine bestimmte Stelle im Flur eine Wohnungseingangstür einzubauen und dann würden die Fremden nicht mehr die Räume betreten, die der TE nutzt (weil sie durch diesen Bereich gar nicht durchmüssen um zu den eigenen Räumen zu kommen), kann der TE doch statt dessen an derselben Stelle zumindest einen Vorhang anbringen oder einen Paravent / Raumteiler dort hinstellen oder irgendeine andere Trennung, die den anderen klar macht: Das ist anderes Gebiet! Könnte man auch einen Zettel dran anbringen "Mietbereich Stephan1".
Spezi
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Re: Vermietung einzelner Räume

Beitrag von Spezi »

Person A hat Teile eines Einfamilienhauses gemietet. Das Haus hat nur einen Eingang und alle Mieter gehen durch den gemeinsamen Flur von dem dann die einzelnen Räume abgehen. Außer dem Flur gibt es keine Gemeinschaftsräume.
Warum beschreibt der Fragesteller "die" gemieten "Teile" so unpräzise ?

Sind es überhaupt "Teile" oder ist es nur 1 Zimmer ?
Ist es wirklich ein komplettes Zimmer oder nur eine Schlafstelle in einem Zimmer ?
Ist nur der genannte Flur "Gemeinschaftsraum" ?
Es liest sich so, dass es auch eine Gemeinschaftstoilette gibt. Flur und diese Toilette sind nicht alleinige Mietsache des Fragestellers.
Und wenn jemand diesen Flur betritt um die Tiolette zu besuchen, betritt er zuwar den Flur aber nicht die Wohnung des Fragestellers.

Sinnvoll antworten kann man nur, wenn man einen eindeutigen Sachverhalt hat.
Nach meiner Meinung fehlt es hier daran sehr.
Gruß Spezi
Oktavia
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Re: Vermietung einzelner Räume

Beitrag von Oktavia »

Das hat der TE schon ziemlich genau beschrieben. Klo und Küche sind von ihm ausschliesslich gemietet, bilden jedoch mit Wohn-/Schlafzimmer keine geschlossene Einheit. Der andere "Dauermieter" hat vermutlich auch Klo und Küche und in den anderen Zimmern ist vermutlich ein Klo/Dusche eingebaut.

Blöde Konstellation, wär nicht meins zumal man ja nie weiss wer da ins Haus kommt als Besuch oder Feriengast. Hat man aber vorher wohl gewusst, daher wenig Chance zur Mietminderung. Wobei man den Vermieter auffordern kann den Misstand abzustellen.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw

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Froggel
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Re: Vermietung einzelner Räume

Beitrag von Froggel »

M könnte dem VM auch vorschlagen, selbst eine Tür einbauen zu lassen und den Originalzustand (ohne Tür und mögliche Beschädigungen) zu Mietende wiederherzustellen. Vielleicht lässt sich der VM darauf ein. Müssen tut er das aber nicht.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Spezi
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Re: Vermietung einzelner Räume

Beitrag von Spezi »

Das hat der TE schon ziemlich genau beschrieben. Klo und Küche sind von ihm ausschliesslich gemietet, bilden jedoch mit Wohn-/Schlafzimmer keine geschlossene Einheit. Der andere "Dauermieter" hat vermutlich auch Klo und Küche und in den anderen Zimmern ist vermutlich ein Klo/Dusche eingebaut.
und wo ist diese Beschreibung zu lesen ??
Gruß Spezi
winterspaziergang

Re: Vermietung einzelner Räume

Beitrag von winterspaziergang »

Oktavia hat geschrieben: 07.07.19, 20:34 Das hat der TE schon ziemlich genau beschrieben. Klo und Küche sind von ihm ausschliesslich gemietet, bilden jedoch mit Wohn-/Schlafzimmer keine geschlossene Einheit. Der andere "Dauermieter" hat vermutlich auch Klo und Küche und in den anderen Zimmern ist vermutlich ein Klo/Dusche eingebaut.
Genau steht da nichts. Was man vermuten kann: Es gibt keine Durchgangzimmer, sondern einen Flur, von dem alle Zimmer abgehen. Er muss sein Wohnzimmer verlassen, um die Toilette/das Bad oder die Küche aufzusuchen.
Die gemieteten Zimmer liegen eventuell nebeneinander oder auch nicht, das ist unklar.
Wo die besagte Waschmaschine steht, die schon mal von einem Feriengast benutzt wurde, wenn nur der Flur Gemeinschaftsfläche ist, ist ebenfalls offen.
Blöde Konstellation, wär nicht meins zumal man ja nie weiss wer da ins Haus kommt als Besuch oder Feriengast. Hat man aber vorher wohl gewusst, daher wenig Chance zur Mietminderung. Wobei man den Vermieter auffordern kann den Misstand abzustellen.
welchen Missstand?
Die vorher besichtigte Wohnung? oder dass man seine Zimmer nicht abschließen mag, wenn man sich nicht darin aufhält?
Dass er kaum aufs WC kann, ohne, dass gleich einer der Monteure oder Feriengäste in sein Wohnzimmer kommt, kann man sich schwer vorstellen.
Stephan1
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Re: Vermietung einzelner Räume

Beitrag von Stephan1 »

Danke für alle Antworten!
Spezi hat geschrieben: 07.07.19, 15:54Warum beschreibt der Fragesteller "die" gemieten "Teile" so unpräzise ?
Sorry, dachte ich hätte mich präzise ausgedrückt.
Spezi hat geschrieben: 07.07.19, 15:54Sind es überhaupt "Teile" oder ist es nur 1 Zimmer ?
Ja es sind Teile und mehr als ein Zimmer, nämlich mehrere Zimmer, Bad, WC, Keller, Küche.
Spezi hat geschrieben: 07.07.19, 15:54Ist es wirklich ein komplettes Zimmer oder nur eine Schlafstelle in einem Zimmer ?
Es sind mehrere komplette Zimmer.
Spezi hat geschrieben: 07.07.19, 15:54Ist nur der genannte Flur "Gemeinschaftsraum" ?
Ja.
Spezi hat geschrieben: 07.07.19, 15:54Es liest sich so, dass es auch eine Gemeinschaftstoilette gibt. Flur und diese Toilette sind nicht alleinige Mietsache des Fragestellers.
Nein, nur der Flur ist Gemeinschaftsfläche. WC hat jeder sein eigenes (aber über den Flur zugänglich).
winterspaziergang hat geschrieben: 08.07.19, 06:02 Genau steht da nichts. Was man vermuten kann: Es gibt keine Durchgangzimmer, sondern einen Flur, von dem alle Zimmer abgehen. Er muss sein Wohnzimmer verlassen, um die Toilette/das Bad oder die Küche aufzusuchen.
Genauso ist es.
winterspaziergang hat geschrieben: 08.07.19, 06:02Wo die besagte Waschmaschine steht, die schon mal von einem Feriengast benutzt wurde, wenn nur der Flur Gemeinschaftsfläche ist, ist ebenfalls offen.
In der Waschküche im Keller. Der Keller ist auschließlich A zugewiesen, aber frei zugänglich. Die Waschküche hat eine Tür, aber ohne Schlüssel.
Spezi
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Re: Vermietung einzelner Räume

Beitrag von Spezi »

nur der Flur ist Gemeinschaftsfläche. WC hat jeder sein eigenes (aber über den Flur zugänglich).
Also wurde keine abgeschlossene "Wohnung" gemietet, der Flur ist für andere zugänglich.
So selten finde ich diese Situation nicht.
Ändern läßt sich nur was durch eine gütliche Regelung.
Gruß Spezi
winterspaziergang

Re: Vermietung einzelner Räume

Beitrag von winterspaziergang »

Stephan1 hat geschrieben: 14.07.19, 01:28
winterspaziergang hat geschrieben: 08.07.19, 06:02 Genau steht da nichts. Was man vermuten kann: Es gibt keine Durchgangzimmer, sondern einen Flur, von dem alle Zimmer abgehen. Er muss sein Wohnzimmer verlassen, um die Toilette/das Bad oder die Küche aufzusuchen.
Genauso ist es.
winterspaziergang hat geschrieben: 08.07.19, 06:02Wo die besagte Waschmaschine steht, die schon mal von einem Feriengast benutzt wurde, wenn nur der Flur Gemeinschaftsfläche ist, ist ebenfalls offen.
In der Waschküche im Keller. Der Keller ist auschließlich A zugewiesen, aber frei zugänglich. Die Waschküche hat eine Tür, aber ohne Schlüssel.
Wenn A die Waschküche allein gemietet hat, kann er ein eigenes Schloss anbringen und bei Auszug wieder ausbauen und mitnehmen.

Ansonsten gilt alles bereits gesagte: A kann keine WG-artige Wohnung mieten und danach Umbauten fordern. Er darf Schilder an seine Türen anbringen und die Zimmer bei Nichtbenutzung abschließen. So wie jeder WG-Bewohner da machen muss, wenn er ganz sicher ausschließen will, dass kein Mitbewohner in sein Zimmer kommt.
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