Festpreis aufgrund überhöhtem Kostenvoranschlag
Moderator: FDR-Team
Festpreis aufgrund überhöhtem Kostenvoranschlag
Hallo zusammen,
Folgender Fall:
Frau A hat ein Umzugsunternehmen um einen Kostenvoranschlag für ihren anstehendem Umzug gebeten. Das Umzugsunternehmen schickte einen Fachmann zur Begutachtung raus, und erstellte einen Kostenvoranschlag über 2400€, wobei 10 Stunden Arbeitszeit geschätzt wurden. Frau A verhandelte mit dem Umzugsunternehmen daraufhin einen Fixpreis von 2000€.
Am Umzugstag brauchte das Unternehmen nun jedoch keine 10 Stunden sondern nur 5 Stunden. Also hatte sich der Fachmann vor Ort total verschätzt. Hätte Frau A das gewusst, hätte sie natürlich nie auf dieser Basis einen Festpreis verhandelt, denn nun hätte sie bei regulärer Abrechnung nur 1200€ zu zahlen gehabt.
Frau A bat nun das Umzugsunternehmen, doch nach Stunden abzurechnen, dieses beruft sich jedoch auf sein Risiko, dass es ja auch länger als 10 Stunden hätte dauern können und Frau A dann ja auch nicht mehr hätte zahlen müssen.
Muss Frau A nun wirklich diesen aufgrund des total verschätzten Kostenvoranschlags vereinbarten Festpreis zahlen oder welche Möglichkeiten gibt es da?
Vielen Dank für Eure Meinungen.
Folgender Fall:
Frau A hat ein Umzugsunternehmen um einen Kostenvoranschlag für ihren anstehendem Umzug gebeten. Das Umzugsunternehmen schickte einen Fachmann zur Begutachtung raus, und erstellte einen Kostenvoranschlag über 2400€, wobei 10 Stunden Arbeitszeit geschätzt wurden. Frau A verhandelte mit dem Umzugsunternehmen daraufhin einen Fixpreis von 2000€.
Am Umzugstag brauchte das Unternehmen nun jedoch keine 10 Stunden sondern nur 5 Stunden. Also hatte sich der Fachmann vor Ort total verschätzt. Hätte Frau A das gewusst, hätte sie natürlich nie auf dieser Basis einen Festpreis verhandelt, denn nun hätte sie bei regulärer Abrechnung nur 1200€ zu zahlen gehabt.
Frau A bat nun das Umzugsunternehmen, doch nach Stunden abzurechnen, dieses beruft sich jedoch auf sein Risiko, dass es ja auch länger als 10 Stunden hätte dauern können und Frau A dann ja auch nicht mehr hätte zahlen müssen.
Muss Frau A nun wirklich diesen aufgrund des total verschätzten Kostenvoranschlags vereinbarten Festpreis zahlen oder welche Möglichkeiten gibt es da?
Vielen Dank für Eure Meinungen.
Re: Festpreis aufgrund überhöhtem Kostenvoranschlag
Warum sollte ein geschlossener Vertrag nicht gültig sein? Wie der Unternehmer schon richtig sagt, war ein Festpreis vereinbart. Wenn die Leute länger gebraucht hätten, hätten Sie doch auch auf dem Festpreis bestanden, oder nicht?
Außerdem ... Sie hätten ja mehr als ein Angebot einholen können. Und darüber hinaus ... weil ein Festpreis vereinbart war, hat der Unternehmer vielleicht 1 oder 2 Mann mehr eingesetzt. Eben DAMIT die schneller fertig sind.
Außerdem ... Sie hätten ja mehr als ein Angebot einholen können. Und darüber hinaus ... weil ein Festpreis vereinbart war, hat der Unternehmer vielleicht 1 oder 2 Mann mehr eingesetzt. Eben DAMIT die schneller fertig sind.
Re: Festpreis aufgrund überhöhtem Kostenvoranschlag
abseits des rechtlichen eine Empfehlung für den Bedarfsfall: Drei KV einholen. Dass das von Arbeitsämtern verlangt wird, wenn sie es zu zahlen haben, hat seine Berechtigung und ist keine Schikane für Leistungsberechtigte...oddmom hat geschrieben: ↑18.07.19, 14:57 Hallo zusammen,
Folgender Fall:
Frau A hat ein Umzugsunternehmen um einen Kostenvoranschlag für ihren anstehendem Umzug gebeten. Das Umzugsunternehmen schickte einen Fachmann zur Begutachtung raus, und erstellte einen Kostenvoranschlag über 2400€, wobei 10 Stunden Arbeitszeit geschätzt wurden. Frau A verhandelte mit dem Umzugsunternehmen daraufhin einen Fixpreis von 2000€.
Am Umzugstag brauchte das Unternehmen nun jedoch keine 10 Stunden sondern nur 5 Stunden. Also hatte sich der Fachmann vor Ort total verschätzt. Hätte Frau A das gewusst, hätte sie natürlich nie auf dieser Basis einen Festpreis verhandelt, denn nun hätte sie bei regulärer Abrechnung nur 1200€ zu zahlen gehabt.
Festpreis ist erstmal Festpreis.Frau A bat nun das Umzugsunternehmen, doch nach Stunden abzurechnen, dieses beruft sich jedoch auf sein Risiko, dass es ja auch länger als 10 Stunden hätte dauern können und Frau A dann ja auch nicht mehr hätte zahlen müssen.
Muss Frau A nun wirklich diesen aufgrund des total verschätzten Kostenvoranschlags vereinbarten Festpreis zahlen oder welche Möglichkeiten gibt es da?
Wie kann man diese Differenz erklären, dass es nun doch nur die Hälfte der Zeit gedauert hat?
P.S.
Vorherige Antwort
stimmt, das allein könnte es schon erklären....weil ein Festpreis vereinbart war, hat der Unternehmer vielleicht 1 oder 2 Mann mehr eingesetzt. Eben DAMIT die schneller fertig sind
Zuletzt geändert von winterspaziergang am 18.07.19, 15:06, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Festpreis aufgrund überhöhtem Kostenvoranschlag
Frau A waren die Arbeiten 2000€ wert. Sonst hätte sie die Summe ja nicht vereinbart. Also wird sie diese auch bezahlen müssen. Frau A hätte ja auch keinen Pauschalpreis vereinbaren müssen.
Üblicherweise holt man sich für sowas doch mehrere Kostenangebote ein und vergleicht diese. Und entscheidet sich dann für die Firma, die einem am meisten zusagt (im Normalfall die günstigste). Hat das Frau A nicht gemacht? Oder war diese Firma immer noch günstiger als die anderen?
Üblicherweise holt man sich für sowas doch mehrere Kostenangebote ein und vergleicht diese. Und entscheidet sich dann für die Firma, die einem am meisten zusagt (im Normalfall die günstigste). Hat das Frau A nicht gemacht? Oder war diese Firma immer noch günstiger als die anderen?
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Re: Festpreis aufgrund überhöhtem Kostenvoranschlag
Da kam nur ein einzelner Mitarbeiter, und der war ganz alleine nach 2,5 Stunden mit dem Einladen fertig, fuhr zur neuen Wohnung (30 min) und hat da 2 Stunden lang ausgeladen?oddmom hat geschrieben: Am Umzugstag brauchte das Unternehmen nun jedoch keine 10 Stunden sondern nur 5 Stunden.
Oder waren es 2 Möbelpacker, von denen jeder 5 Stunden gearbeitet hat, nach Adam Riese also 10 Arbeitsstunden gesamt?
Grüße, Susanne
Re: Festpreis aufgrund überhöhtem Kostenvoranschlag
Laut KV waren 5 Mann kalkuliert worden und die sind auch dagewesen. Frau A hat nicht mehrere KVs eingeholt, da sie in dem Haus nicht mehr lebt und für jede Ortsbesichtigung 100 km fahren hätte müssen. Sie hat den Preis jedoch mit dem des vorherigen Umzugs verglichen, für den es mehrere KVs gegeben hatte. Der Preis war zwar höher, aber das ließ sich ja mit Inflation und der zu transportierenden Strecke erklären. Fraglich ist, da ein KV ja nur um 25% abweichen darf vom tatsächlichen Preis, ob das nur nach oben gilt oder auch nach unten. Der Verdacht liegt natürlich nahe, dass extra hoch kalkuliert wurde, um das Risiko möglichst gering zu halten. Eine Abweichung von 50% ist dabei natürlich eine Hausnummer. Frau A hätte ja nie einen Pauschalpreis vereinbart, wenn sie geahnt hätte, dass der KV nicht annähernd realistische Zahlen enthält. Wozu macht man mit einem Fachmann vorab einen Besichtigungstermin, wenn der keine Ahnung hat, wie lange es dauert, die besichtigten Möbel mit 5 Mann einzuladen?
Re: Festpreis aufgrund überhöhtem Kostenvoranschlag
Man kann die Termine für 3 Besichtigungen am selben Tag machen, dann fährt man nur 1x. Ist aber jetzt unerheblich.
Aber dann ist es doch ok.Sie hat den Preis jedoch mit dem des vorherigen Umzugs verglichen, für den es mehrere KVs gegeben hatte. Der Preis war zwar höher, aber das ließ sich ja mit Inflation und der zu transportierenden Strecke erklären.
Fraglich ist, da ein KV ja nur um 25% abweichen darf vom tatsächlichen Preis, ob das nur nach oben gilt oder auch nach unten. Der Verdacht liegt natürlich nahe, dass extra hoch kalkuliert wurde, um das Risiko möglichst gering zu halten. Eine Abweichung von 50% ist dabei natürlich eine Hausnummer.
Das gilt wohl für den Fall, dass man mittels KV die Vereinbarung trifft. Hier hat man ja keine KV, sondern den Festpreis. Den Verdacht wird man kaum nachweisen können, zumal der Preis ja offenbar durchaus im Rahmen des Üblichen liegt, nah an dem zuvor bezahlten.
Alles verständlich, nur hat man einen Vertrag zum Festpreis und vermutlich ohne Nennung der Arbeitszeit Ob man damit argumentieren kann durch den KV geködert worden zu sein und Recht bekäme im Streitfall vor Gericht?Frau A hätte ja nie einen Pauschalpreis vereinbart, wenn sie geahnt hätte, dass der KV nicht annähernd realistische Zahlen enthält. Wozu macht man mit einem Fachmann vorab einen Besichtigungstermin, wenn der keine Ahnung hat, wie lange es dauert, die besichtigten Möbel mit 5 Mann einzuladen?
Man hat so jedenfalls keine rechtliche Handhabe den Anbieter zur Rückzahlung zu verpflichten.
Re: Festpreis aufgrund überhöhtem Kostenvoranschlag
1. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Angeboten bzw. Kostenanschlägen. Die gesetzlich Grundregel beschreibt § 650 BGB. Das Gesetz geht von dem sogenannten unverbindlichen Kostenanschlag aus. Demnach stellt ein Angebot eine unverbindliche fachmännische Berechnung der voraussichtlich entstehenden Kosten dar. Kommt es später zum Vertrag dann ist dieser Kostenanschlag eine bloße Geschäftsgrundlage und nicht Vertragsbestandteil.
Was hier eh der Fall gewesen wäre.
2.
Somit ist das Angebot eh nicht mehr Vertragsbestandteil.
Frau A hat sich also selbst ins Knie geschossen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Festpreis aufgrund überhöhtem Kostenvoranschlag
Bisher hatte ich schon einige Umzüge mit Speditionen, sowohl mit Festpreis als auch auf Stundenbasis. Man konnte immer einen riesigen Unterschied in der Arbeitsgeschwindigkeit zwischen den beiden Formen feststellen. Sprich: auf Stundenbasis konnte man den Herren im Laufen die Schuhe besohlen (wenn man sie nicht mit einem Bonus bestochen hat).
Ergo wage ich mal die Behauptung, dass der Umzug auf Stundenbasis nicht in 5 Stunden erledigt gewesen wäre
Die Spedition ist aber auch gar nicht um 40% vom ersten Kostenvoranschlag abgewichen sondern hat exakt den vereinbarten Festpreis verlangt. Denn die Vertragsbasis ist der Festpreis und nicht der zunächst ausgewiesene Stundensatz x Arbeitszeit.
Ergo wage ich mal die Behauptung, dass der Umzug auf Stundenbasis nicht in 5 Stunden erledigt gewesen wäre
Die Spedition ist aber auch gar nicht um 40% vom ersten Kostenvoranschlag abgewichen sondern hat exakt den vereinbarten Festpreis verlangt. Denn die Vertragsbasis ist der Festpreis und nicht der zunächst ausgewiesene Stundensatz x Arbeitszeit.
Re: Festpreis aufgrund überhöhtem Kostenvoranschlag
Danke für Eure Antworten, Ihr habt mir sehr geholfen. Ja, ich denke auch, ohne den Festpreis hätte alles wahrscheinlich länger gedauert, am Ende hätte Frau A nicht viel weniger bezahlt und dafür aber länger warten müssen, bis alles unter Dach und Fach ist. Von daher darf man wahrscheinlich wirklich nicht so denken / rechnen, sei es drum, wie man es macht, macht man es verkehrt.
Re: Festpreis aufgrund überhöhtem Kostenvoranschlag
Hallo!
So ganz generell scheint mir in dieser Branche das Modell "Festpreis" für den Kunden eher die schlechtere Wahl zu sein.
Nachdem wir bei unserem letzten Umzug von einer ortsansässigen Firma auch ein Festpreis-Angebot bekommen haben, habe ich mal schnell überschlagen was denn ein kompletter Umzugstag bei dem selben Unternehmen nach Stunden kosten würde.
UPS - nur ca. die Hälfte. Und das der Umzug nicht mehr als einen Tag dauern wird war offensichtlich.
Danach war die Beauftragung nach Stunden das Risikolosere - und es hat am Ende nicht mal einen kompletten Arbeitstag gedauert ......
So ganz generell scheint mir in dieser Branche das Modell "Festpreis" für den Kunden eher die schlechtere Wahl zu sein.
Nachdem wir bei unserem letzten Umzug von einer ortsansässigen Firma auch ein Festpreis-Angebot bekommen haben, habe ich mal schnell überschlagen was denn ein kompletter Umzugstag bei dem selben Unternehmen nach Stunden kosten würde.
UPS - nur ca. die Hälfte. Und das der Umzug nicht mehr als einen Tag dauern wird war offensichtlich.
Danach war die Beauftragung nach Stunden das Risikolosere - und es hat am Ende nicht mal einen kompletten Arbeitstag gedauert ......
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