Hausverwalter hat "Notfallschlüssel" zur Wohnung?

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tony
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Hausverwalter hat "Notfallschlüssel" zur Wohnung?

Beitrag von tony »

Hallo,

man stelle sich vor:
Die (recht neue) Hausverwaltung des Mietshauses, in dem man seit vielen Jahren lebt (mit Eigentümerwechsel und diversen Verwaltungswechseln), schreibt allen Mietern einen Brief, dass demnächst eine Begehung und Vermessung aller Wohnungen anstehe (um aktuelle Plansätze der Immobile zu erzeugen). Dabei wird gefragt, ob ggf. der Zutritt auch alleine über den Notfall-Schlüssel durch den Hausmeister erfolgen dürfe.

Wie verhält man sich, wenn man in all den Jahren gar nicht wusste/informiert war, dass die Verwaltungen oder der (externe) Hausmeister einen solchen "Notfall-Schlüssel" besitzen? Zulässig ist das meines Wissens ohne Zustimmung nicht, oder mittlerweile doch?

Danke und Grüße
T.
SusanneBerlin
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Re: Hausverwalter hat "Notfallschlüssel" zur Wohnung?

Beitrag von SusanneBerlin »

Wahrscheinlich haben alle Mieter denselben Bruef bekommen. Sowohl diejenigen, die dem Notfallschlüssel zugestimmt haben, als auch diejenigen die nicht zugestimmt haben. Dass in dem Brief ein Notfallschlüssel erwähnt wird, bedeutet nicht zwangsläufig dass die Hausverwaltung von jeder Wohnung einen Schlüssel hat.
Grüße, Susanne
tony
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Re: Hausverwalter hat "Notfallschlüssel" zur Wohnung?

Beitrag von tony »

Danke, das leuchtet ein.
Froggel
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Re: Hausverwalter hat "Notfallschlüssel" zur Wohnung?

Beitrag von Froggel »

Wenn es sich um eine Schließanlage handelt, ist es durchaus möglich, dass der Hausverwalter einen Generalschlüssel hat, mit dem er in alle Schließungen kommt. Das ist rechtlich natürlich nicht zulässig, d.h. wenn der Mieter das nicht möchte, kann er dem Hausverwalter verbieten, den Schlüssel bei ihm einzusetzen und seine Mieträume zu betreten. Hat der Hausverwalter dagegen für jede Mietung einen eigenen Notfallschlüssel, kann der Mieter ihn einfordern. Er kann alternativ das originale Schloss gegen ein eigenes austauschen, wenn er befürchtet, dass der Vermieter dem zuwiderhandeln könnte, muss bei Auszug das Originalschloss aber wieder einbauen.
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webmaster76
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Re: Hausverwalter hat "Notfallschlüssel" zur Wohnung?

Beitrag von webmaster76 »

Der Mieter kann aus meiner Sicht von der Hausverwaltung gar nichts einfordern oder verlangen. Er kann sich lediglich an den Vermieter halten.
Tastenspitz
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Re: Hausverwalter hat "Notfallschlüssel" zur Wohnung?

Beitrag von Tastenspitz »

tony hat geschrieben: 17.07.19, 23:49Wie verhält man sich, wenn man in all den Jahren gar nicht wusste/informiert war, dass die Verwaltungen oder der (externe) Hausmeister einen solchen "Notfall-Schlüssel" besitzen? Zulässig ist das meines Wissens ohne Zustimmung nicht, oder mittlerweile doch?
Man widerspricht dem Zutritt generell.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Froggel
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Re: Hausverwalter hat "Notfallschlüssel" zur Wohnung?

Beitrag von Froggel »

webmaster76 hat geschrieben: 18.07.19, 09:26Der Mieter kann aus meiner Sicht von der Hausverwaltung gar nichts einfordern oder verlangen. Er kann sich lediglich an den Vermieter halten.
Der Mieter kann durchaus direkt von der Hausverwaltung verlangen, dass ein Schlüssel, den sie hat, an ihn übergeben wird, und muss nicht erst über den Umweg über den Vermieter gehen. Es ist nicht rechtmäßig, dass eine vom Mieter nicht autorisierte Person eine problemlose Zugangsmöglichkeit zu seinen Mieträumen hat. Jeder Schlüssel, der die Wohnungstür schließt, gehört zur Wohnung und damit zum Mieter, unabhängig von irgendwelchen Verträgen, die man als Mieter mit der Hausverwaltung nicht hat. Die Abgabe ist bei einer Schließanlage mit Generalschlüssel natürlich ein Problem, weil der Generalschlüssel für gemietete Wohnungen in fremden Händen gar nicht erst existieren dürfte.
Ich bin kein Jurist.
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FelixSt
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Re: Hausverwalter hat "Notfallschlüssel" zur Wohnung?

Beitrag von FelixSt »

Ein Mieter kann so gut wie jedem das Betreten seiner Wohnung untersagen, er muss dabei keinen "Dienstweg" einhalten. Außerdem sollte er nicht das "Schloss", wie oben empfohlen, sondern den *Schließzylinder* tauschen; das ist ein Unterschied.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
webmaster76
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Re: Hausverwalter hat "Notfallschlüssel" zur Wohnung?

Beitrag von webmaster76 »

Froggel hat geschrieben: 18.07.19, 12:24 Der Mieter kann durchaus direkt von der Hausverwaltung verlangen, dass ein Schlüssel, den sie hat, an ihn übergeben wird, und muss nicht erst über den Umweg über den Vermieter gehen. Es ist nicht rechtmäßig, dass eine vom Mieter nicht autorisierte Person eine problemlose Zugangsmöglichkeit zu seinen Mieträumen hat.
Wenn die ETG per Beschluss die Verwaltung ermächtigt, einen Notfallschlüssel für die zentrale Schließanlage zu besitzen, kann der Mieter eines einzelnen Eigentümers den Verwalter nicht auffordern, diesen herauszugeben oder zu vernichten. Dieser Schlüssel ist zudem nicht das Sondereigentum des einen Eigentümers sondern das Gemeinschaftseigentum der ETG.
Wenn der Vermieter nun bei Vertragsschluss vergessen hat, diesen Umstand vertraglich zu vereinbaren, kann er eigentlich nur den Schließzylinder wechseln (lassen).

Der Mieter hat gegenüber der Verwaltung in dieser Hinsicht keine Ansprüche, da es schon an einem wirksamen Vertragsverhältnis fehlt. Er kann hier nur über den Vermieter etwas erreichen. Oder aber selbst den Schließzylinder wechseln (und später retoure wenn das Mietverhältnis endet).

Natürlich darf sich die Verwaltung nicht einfach so Zutritt zur Wohnung verschaffen. Daher werden die Mieter ja auch angeschrieben und nach der Erlaubnis gefragt. Verneint der Mieter dies oder antwortet er nicht, hat sich das für die Verwaltung erledigt. Der Mieter wird dann aber damit rechnen müssen, dass er zum Termin X zwischen 8 und 16 Uhr den Zuritt wegen dieser Sache gewährleisten muss.
SusanneBerlin
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Re: Hausverwalter hat "Notfallschlüssel" zur Wohnung?

Beitrag von SusanneBerlin »

Man kann in dieser Situation sehr einfach herausfinden, ob die Verwaltung einen Schlüssel besitzt: indem man die Erlaubnis zum Betreten der Wohnung in Abwesenheit an diesem Termin erteilt, aber dann trotzdem zuhause ist.

Entweder die Verwaltung gibt dann eine Rückmeldung, dass für diese Wohnung kein "Notfallschlüssel" vorliegt und man bitte anwesend sein möge, oder die kommen mit ihrem Schlüssel rein. Dann weiß man Bescheid und kann nach dem Termin den Schließzylinder austauschen.
Grüße, Susanne
FelixSt
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Re: Hausverwalter hat "Notfallschlüssel" zur Wohnung?

Beitrag von FelixSt »

webmaster76 hat geschrieben: 18.07.19, 13:42
Wenn die ETG per Beschluss die Verwaltung ermächtigt, einen Notfallschlüssel für die zentrale Schließanlage zu besitzen, kann der Mieter eines einzelnen Eigentümers den Verwalter nicht auffordern, diesen herauszugeben oder zu vernichten.
Natürlich KANN er ihn auffordern, was sollte ihn daran hindern? Er hat nur keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch darauf, dass seinem Verlangen entsprochen wird. Diese ganze Schlüssel-Zankerei hat aber ohnehin nichts damit zu tun, dass der Mieter den Zutritt untersagen kann, und zwar sowohl dem Verwalter als auch dem Eigentümer.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
webmaster76
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Re: Hausverwalter hat "Notfallschlüssel" zur Wohnung?

Beitrag von webmaster76 »

Man ersetze
auffordern
mit
wirksam auffordern
.

Und genau das
FelixSt hat geschrieben: 18.07.19, 19:18 Diese ganze Schlüssel-Zankerei hat aber ohnehin nichts damit zu tun, dass der Mieter den Zutritt untersagen kann, und zwar sowohl dem Verwalter als auch dem Eigentümer.
meinte ich ja auch mit
webmaster76 hat geschrieben: 18.07.19, 13:42 Der Mieter wird dann aber damit rechnen müssen, dass er zum Termin X zwischen 8 und 16 Uhr den Zuritt wegen dieser Sache gewährleisten muss.
Aber ich denke, dass dies auch nicht der Punkt des TE war. Auch ich hätte ein Problem damit, wenn irgendjemand einen Schlüssel für meine Wohnung hätte bei dem ich nicht weiß, wie er den Schlüssel lagert, wer alles Zugriff darauf hat usw. Und wenn schon gefragt wird, ob man in Abwesenheit die Wohnung betreten dürfe. Wer weiß wer da alles in der eigenen Wohnung am Ende unbeaufsichtigt herumlungert.

Aus meiner Sicht muss der Mieter das nicht hinnehmen. Wenn er ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter hat, könnte er ihn ja bitten, einen anderen Schließzylinder installieren zu lassen (anstatt nun wegen der Sache Diskussionen mit der ETG zu haben) oder aber der Mieter macht das selbst. Material kostet 30-50€ und man muss nicht lange diskutieren.
BäckerHD
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Re: Hausverwalter hat "Notfallschlüssel" zur Wohnung?

Beitrag von BäckerHD »

SusanneBerlin hat geschrieben: 18.07.19, 13:48 Man kann in dieser Situation sehr einfach herausfinden, ob die Verwaltung einen Schlüssel besitzt: indem man die Erlaubnis zum Betreten der Wohnung in Abwesenheit an diesem Termin erteilt, aber dann trotzdem zuhause ist.

Entweder die Verwaltung gibt dann eine Rückmeldung, dass für diese Wohnung kein "Notfallschlüssel" vorliegt und man bitte anwesend sein möge, oder die kommen mit ihrem Schlüssel rein. Dann weiß man Bescheid und kann nach dem Termin den Schließzylinder austauschen.
Auch ganz lustig wäre folgende Variante: Man meldet kurz zurück, dass man nichts gegen das Betreten mittels Notfallschlüssel habe. Sofern die Verwaltung nicht direkt sagt, sie habe gar keinen, tauscht man sodann aber vorsorglich dennoch den Zylinder und wartet am Termin gespannt ab, was draußen vor der Tür passiert. :mrgreen:
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